Welche Einpresstiefe geht?
Hallo,
wer weiß was passiert wenn ich die Felgen mit der falschen Einpresstiefe montiere? Anders gefragt kann ich felgen von Opel mit den gleichen Werten (bis auf ET) an den VW schrauben? Kann ich mir zwar nicht vorstellen wollte aber nur sicher gegen!
Gruß Toni
18 Antworten
Kommt auf die ET an. evtl. schleifen die Felgen am Bremssattel.
Aber ohne Eintragung erlischt auf die Fall die BE des Fahrzeuges.
Zitat:
Original geschrieben von 400.000km
Aber ohne Eintragung erlischt auf die Fall die BE des Fahrzeuges.
Hallo
Gibt es für sowas überhaupt noch Platz in den neuen Papieren ? 😁
Habe mal gehört das die Grünen bzw. Blauen jetzt im Nachteil sind da Sie beweisen müssen das es nicht zulässig ist.
Ein Bekannter von mir hat Felgen montiert die in den "neuen" Papieren nicht eingetragen sind, nur die Reifengröße. Bis heute und 2 Polizeikontrollen später hatte er keine Probleme.
Gruß Pepe (der froh ist noch die "alten" Papiere zu haben)
Re: Welche Einpresstiefe geht?
Zitat:
Original geschrieben von Jettalover
Hallo,
wer weiß was passiert wenn ich die Felgen mit der falschen Einpresstiefe montiere? Anders gefragt kann ich felgen von Opel mit den gleichen Werten (bis auf ET) an den VW schrauben? Kann ich mir zwar nicht vorstellen wollte aber nur sicher gegen!
Gruß Toni
Wie schon hier erwähnt, kommt es auf die ET an. Es kann sein, wenn die ET zu groß, dass die Felgen am Stoßdämpfer o.ä. schleifen, sehr unangenehm. Bei den normalen Standard 5,5x13-Felgen ist bei ET 38 Schluss, dadrunter ist es zu nah am Stossi und es trägt kein TÜV ein.
Wenn die ET zu klein wird, stehen die Felgen halt aus dem Radkasten oder schleifen. In dem Fall müsste man die Kotflügel ziehen und dementsprechend verbreitern, damit der TÜV seinen Segen gibt.
In meinen grünen Papieren steht nichts von der Einpresstiefe. Sehe hier noch einen gewissen Spielraum. Ich stelle fest, dass die ET über Empfehlungen (von VW oder Literatur ect.) wohl hinaus gehen kann. Das Spielchen kann man so lange treiben bis es innen schleift oder es außen eine zu krasse Kante gibt. Die Polizei kann mir laut pepe889900 seiner Erfahrung also nichts ankreiden.
Dann schau ich mal wie weit ich gehen kann!!!
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Zitat:
Original geschrieben von Jettalover
In meinen grünen Papieren steht nichts von der Einpresstiefe. Sehe hier noch einen gewissen Spielraum. Ich stelle fest, dass die ET über Empfehlungen (von VW oder Literatur ect.) wohl hinaus gehen kann. Das Spielchen kann man so lange treiben bis es innen schleift oder es außen eine zu krasse Kante gibt. Die Polizei kann mir laut pepe889900 seiner Erfahrung also nichts ankreiden.
Dann schau ich mal wie weit ich gehen kann!!!
Da gibts keinen Spielraum. Die Beamten haben notfalls Zugriff auf die Daten des KBA und da sind wesentlich mehr Daten abgelegt als im Brief/Schein bzw. Zulassungsbescheinigungen stehen.
Kritisch wirds dann bei nem Unfall, besonders wenn das Fahrzeug anschließend begutachtet wird.
Bollo
Hallo und guten Abend,
also ich habe das mit den neuen Papieren jetzt hinter mir und auch die erste Kontrolle. Kann allerdings nur von der Zulassungsbehörde in Berlin schreiben. Eingetragen wurde eine Standartbereifung. Bei einer ZK (Zeitkontrolle) durch die Rennleitung kann die Selbige, die Standartfreigaben von VW per Com abrufen und es bedarf keiner zusätzlichen Eintragung im Schein. Wer aber keine VW-Felgen nutzt und Fremdhersteller montiert hat, muss die dazugehörige ABE usw. vorlegen. Dann werden auch diese zusätzlich neu!!! eingetragen. Die ET ist so ziehmlich "Wurst". Reifen dürfen nur nicht schleifen (Radhaus,Kotflügel) und die Lauffläche muss abgedeckt sein. Zusätzlich muss auch der Abrollumfang stimmen, wegem Tacho.
Die Standartfreigaben von VW sendet Volkswagen kostenfrei per Post zu. Einfach eine formlose Mail an Dialogcenter@volkswagen.de schicken.
Gruß
Olli
Zitat:
Original geschrieben von nina-olli
Die ET ist so ziehmlich "Wurst". Reifen dürfen nur nicht schleifen (Radhaus,Kotflügel) und die Lauffläche muss abgedeckt sein.
nicht ganz richtig...
1. Auf der Vorderachse gibt es eine beschränkung der et
2. Wenn zu wenig Platz zu den Stossi ist wird's auch nicht eingetragen, auch wenn nichts schleift...
ist nicht runum auf max et 38 begrennz beim golf 2?
Zitat:
Original geschrieben von threeGGG
nicht ganz richtig...
1. Auf der Vorderachse gibt es eine beschränkung der et
2. Wenn zu wenig Platz zu den Stossi ist wird's auch nicht eingetragen, auch wenn nichts schleift...
Das täte ich doch mal gern schwarz auf Weiß lesen.
Wenn Felgen, wie in unserem Beispiel, nicht für den G2 zugelassen sind, ist sowie so Ende! Oder Einzelgutachten is`angesagt.
Gruß
Olli
6Jx15 ET 35 / 195/50 R15(Winter)
Kann dir das schwarz auf weiß leider nicht geben. Ich weiß nur, dass vor einem halben Jahr nen Kumpel mit seinem Opel Corsa A beim TÜV war mit Kadett-Felgen (13-Zoll) und die nicht eingetragen wurden, weil zu wenig Platz zum Stoßsämpfer war.
Er hat dann 5mm Spurplatten und neue Radbolzen geholt und siehe da, es war kein Problem beim TÜV.
Also der Abstand nach innen ist definitiv wichtig.
Zitat:
Original geschrieben von nina-olli
Wenn Felgen, wie in unserem Beispiel, nicht für den G2 zugelassen sind, ist sowie so Ende! Oder Einzelgutachten is`angesagt.
6Jx15 ET 35 / 195/50 R15(Winter)
Hää? Es gibt so viele Felgen, die problemlos eingetragen werden können. Natürlich braucht man eine Bestätigung über die Traglast der Felge. Dann halt ganz normale Sonderabnahme. Wo ist das Problem?
6x15 ET35 sollten wohl kein Problem darstellen mit der bereifung.
Na ok, will hier keine Haarspalterei betreiben. Im Groben und Ganzen gehts doch hauptsächlich darum, die Betriebs- und Verkehrssicherheit nicht zu gefährden. Eckpunkte oder zu beachtende Punkte wären Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination am Fahrzeug, Belastungsindex der Felgen, Abrollumfang und abgedeckte Laufflächen. Wieviel Milimeter oder Zentimeter zum Stossdämpfer oder Bremssattel dabei eingehalten werden müssen, entzieht sich meiner Kenntnis.
Gruß
Olli
Ich meine es wäre mindestens ein halber Zentimeter, also 5mm ist Mindestabstand so weit ich das weiß.
Die wesentlichen Punkte wurden jetzt ja schon genannt worauf es ankommt, das stimmt.
@Jettalover
Um es mal zu versinnbildlichen: Die Einpresstiefe ET ist das Mass in Milimetern von der Auflagefläche der Felge an der Bremsscheibe bzw Trommel bis zur Felgenbettmitte. Je kleiner die ET, um so mehr steht das Rad aus der Karosse. Der "j"-Wert (5,5j, 6j, 9j) stellt die Felgenbreite dar und beschleunigt so zusagen die negative oder positive Lage der Felge am Fahrzeug. Bei Deiner Opelfelge kenne ich nicht die ET. Bei ET 45 z.B. kann es sein, das sie schon am Dämpfer anschlägt und noch nicht einmal die Auflagefläche der Bremsscheibe berührt. Außerdem würde die Opelfelge sowieso an Deinem Golf "eiern" oder er springt erst garnicht an. Die "Golf`s" entwickeln da ein Eigenleben...
Hab ich gehört...
Gruß
Olli
Ok, Felge ist nicht gleich Felge. Und jede Abweichung muss wohl abgenommen bzw. freigegeben werden sonst sieht es im Falle eines Crashes schlecht aus (davon mal abgesehen, dass der Unfall durch eine nicht freigegebene ect. Felge verursacht wurde). So langsam verstehe ich die Tragweite einer "neuen Felge" aber wiso muss da jede kleinste Abweichung dokumentiert werden (retorische frage...ce la vie!!!)?
Mit der Standardfreigabe ist nen wertvoller Tipp (ebenso Spurplatte u. Radbolzen im konkreten Fall muss die neue Felge keine Fehlinvestition gewesen sein) und ne geile Karre bedarf schon bei der abweichenden (im Falle der Unsicherheit auf jeden fall) ET eine TÜV-Abnahme bzw Eintragung in die Papiere. Ich hoffe ich hab alles das alles geschnallt, was da zusammen gekommen ist..
Schönen Dank bis hierher an alle!
Anton