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Welche Birnen in Klarglasscheinwerfer

Peugeot 206 206

Ich habe mir Klarglasscheinwerfer für den 206er bestellt. Die sind noch nicht da. Ich will aber schon einmal die Leuchtmittel besorgen.
Kann mir mal jemand sagen, was da eigentlich reinkommt? Einmal H7 oder wie?
Danke.

15 Antworten

pro Scheinwerfer?
Also dann insgesamt vier Stück?!

Wenn Fern- und Abblendlicht getrennt: Je Scheinwerfer 2xH7 (12V, 55W; H7 haben nur eine Glühwendel, daher auch nur eine Funktion)

Andernfalls kommt´s auf das Modell an, auch H4 möglich. Dann je Scheinwerfer eine Birne, weil zwei Wendel je Birne (12V, 60/55W). -> Eigentlich Standard bei 206er bis Facelift 2003.

hi,

ja genau 4 x H7 oder baust um auf XENON brenner, dat is auch was feines beim pug, weil kaum einer hat und suppi aussieht, dat geht aber eben nur bei doppelscheinwerfer-technik, da die XENON für das ablendlicht ausgetauscht werden und weiterhin für kurzes aufblenden beim fernlicht, die normalen H7 weiter bestehen bleiben....

XENON umbau bekommt man schon für ca. 200 €

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Und wie soll dieser Umbau ablaufen? Wer bietet sowas an?

hi,

tja einfach die abblendbirnen raus und die brennerbirnen samt neuen sockel rein, die spannfeder muß ein wenig gebogen werden, weil die XENON birne bisse größer is mit dem sockel, das vorschaltzündgerat in der scheinwerferumgebung fest verbauen.
für den anschluss des vorschaltgerätes am vorhanden H7 sockel muß einen wenig modifiziert werden, aber das geht kann easy.

da es officiell kein XENON für der 206er gibt, is die ganze aktion im starßenverkehr eigentlich auch nich zugelassen, drum bietet kein hersteller son kit an, es ist mehr oder weniger nen universal kit z.B. von HELLA oder auch andere

hab schon einige bei ebay gefunden, oder mal hier, da bietet jemand auch nen satz an + einbau mit bildern siehe marktplatz + bastelecke:

http://www.ccfreund.de/

Zitat:

Original geschrieben von Ghoststalker


drum bietet kein hersteller son kit an, es ist mehr oder weniger nen universal kit z.B. von HELLA oder auch andere

Deshalb bietet auch kein seriöses Unternehmen solche "Kits" an. Und Universal-Kits von Hella... naja, wenn Dein Privatgrundstück groß genug ist... im öffentlichen Straßenverkehr stehst Du mit soeiner Bastelei schon mit einem Fuß im Knast.

http://www.autobild.de/.../artikel.php?...

Ach ja - sollte es "TÜV-Bescheinigungen" o.ä. zu solchen Angeboten dazugeben: Sie sind das Papier nicht wert, auf das sie gedruckt sind.

tja,

und wenn schon is ja dann mein ding.

Die Rechtslage sollte einfach gesagt werden - damit sich die, die sich für solche Umbauten interessieren, mit der Problematik auseinander setzen können (sofern sie den geistigen Horizont dazu besitzen).

Zitat:

Original geschrieben von Ghoststalker


tja,

und wenn schon is ja dann mein ding.

Auch wenn´s vielleicht nicht ankommt:

Mit solchen Xenon-Umbauten erlischt die Betriebserlaubnis. Solltest also Du (oder besser: _Jemand mit illegalem Xenon-Umbau_) in einen Unfall verwickelt werden, wird die jeweilige Versicherung keine Leistungen erbringen oder sie wieder von _demjenigen_ zurückfordern. Und bei einem Unfall mit Personenschäden oder gar Toten sind wir ohne weiteres im sechs- bis siebenstelligen Bereich.

Aber ist schon richtig... "Blendwerte bis zum 10-fachen des Zulässigen" - ist dann ganz allein Dein Ding. 😠

Mit solchen Xenon-Umbauten erlischt die Betriebserlaubnis

Ist wohl schon des falles mit seinem wagen:
"Unterbodenbeleuchtung, ..., dunkle Originalrückleuchten"
wenn ich die deutsche Gesetzgebung richtig verstehe...
(dunkle orig. RL kenne ich keine - vermute es geht da um spraytönung...)

@ mtempsch

also:
1. hab ich keine XENO teile verbaut, hab nur gesagt dass es sowas gibt
2. (dunkle orig. RL kenne ich keine - vermute es geht da um spraytönung...) sind das INPRO orignal dunkle rückleuchten mit tüv und allen drum und dran und nix rumgespraye
3. was unterbodenleuchten usw. angeht werden diese rein nur im stand und für treffen benutzt werden

kein grund warum ich meinem wagen schon dermaßen befallen bin... komische ansichten :-(

1. hab ich keine XENO teile verbaut, hab nur gesagt dass es sowas gibt

Hab ich auch nicht gesagt - die grundprincip von mein post war: wenn es (betriebserlaubniss) schon an einem grund weg ist/abfallen wurde, gibts ja keine [wirkliche] hinder um noch etwas ohne TÛV an/einbauen...

(as a general note - I feel that my german isn't really up to this discussion, but I'll give it a try and hope that you'll keep that in mind when deciphering my text 🙂 ) Let me know if you'd prefer it in english...

2. (dunkle orig. RL kenne ich keine - vermute es geht da um spraytönung...) sind das INPRO orignal dunkle rückleuchten mit tüv und allen drum und dran und nix rumgespraye

OK - jetzt weiss ich besser. Original + dunkel hat mich zu eine falsche rückschluss geleitet. Meine entschulding.

3. was unterbodenleuchten usw. angeht werden diese rein nur im stand und für treffen benutzt werden

Laut die zitate von gesetze/stvzo(?) die ich hier [in MT] gesehen habe hilft das wirklich nicht. (wenn es nicht so ist das du nur am treffen montiert und bevor heimfahrt wieder abmontiert)

kein grund warum ich meinem wagen schon dermaßen befallen bin... komische ansichten :-(

Kann ja alles ein missverständniss sein - bin nicht Deutch - und kenne nur die stvzo(?) so als es hier [in MT] beschreiben wurde. Und laut das hast bei punkt 3 doch en problem wenn sie im verkehr angebaut sind (an oder ausgeschalten)...
Kann naturlich falsch sein - dann bitte ich um verzeihung - aber es gibt doch hier deutsche die die selbe auffassung sind. Habe persönlich nichts gegen UBB, oder dunkle RL (original oder spray, solange sie die ihre funktion erfüllt [hier bei mir gibts ja viele ältere fahrzeug die durch elektrische probleme so schwache RL haben das sie ein sehr viel grösser problem sind als ein angemessenen(?) spraytönung], und es reflexe gibt)

Xenon macht meiner meinung schon "legal" genug probleme (nicht korrekt einjustiert, träge ALWR, bei zB SUVs so hoch eingebaut das sie doch blendet wenn nahe...) das wir wirklich keine bastel(in eine negative meinung)anlagen brauchen.

Zitat:

Original geschrieben von mtempsch


(as a general note - I feel that my german isn't really up to this discussion, but I'll give it a try and hope that you'll keep that in mind when deciphering my text 🙂 )

@mtempsch:

In diesem Punkt kann ich beruhigen: Wer Deine Argumente liest und verstehen möchte, versteht sie auch 🙂.

Zitat:

Original geschrieben von etku


Die Rechtslage sollte einfach gesagt werden - damit sich die, die sich für solche Umbauten interessieren, mit der Problematik auseinander setzen können (sofern sie den geistigen Horizont dazu besitzen).

Auch wenn´s vielleicht nicht ankommt:
Mit solchen Xenon-Umbauten erlischt die Betriebserlaubnis.

Ja.

Auf die Rechtslage kann man garnicht oft genug hinweisen.

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