Welche Berufsgruppen zählen zum Öffentlichen Dienst?

Hallo,

früher, bevor die große Privatisierungswelle einsetzte. war es relativ einfach.
Post, Bahn, Krankenhäuser usw. wurden von Bund, Land, Kommune oder der Kirche betrieben.
Heute sind sehr viele Einrichtungen in privater Trägerschaft.

Gibt es eine Liste der Versicherungswirtschaft, die eindeutig eine Zuordnung von Berufsgruppen zum Öffentlichen Dienst ermöglicht?

Wie ist das z. B. bei einer Altenpflegerin, die bei einer privaten Einrichtung angestellt ist, wie mit einer Altenpflegerin, die bei einer Stiftung angestellt ist und wie bei einer Altenpflegerin, die bei der Caritas angestellt ist?
Können diese alle den günstigeren Tarif für öffentlich Bedienstete in Anspruch nehmen?

Vielen Dank für fachkundige Antworten
Herbert

Beste Antwort im Thema

Tja, Versicherer schauen sich das Risiko an, welches sie absichern.
Statistisch ist es offenbar so, dass Mitarbeiter des ÖD seltener Schäden verursachen bzw. diese "günstiger" ausfallen.
Kann man sich drüber ärgern oder nicht, kann man nachvollziehen wenn man möchte, muss man aber nicht.
Und: Mit den neuen Tarifabschlüssen hat das nun mal gar nichts zu tun.
Neiddebatten gehören sicherlich nicht in dieses Forum.

Ach so: Ich bin im öffentlichen Dienst und liefere in meinen 41-Wochen-Stunden gute Arbeit.
Und: Nein, es lohnt sich nicht, nur für ein paar Prozent Rabatt in den ÖD zu gehen.

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Tja, Versicherer schauen sich das Risiko an, welches sie absichern.
Statistisch ist es offenbar so, dass Mitarbeiter des ÖD seltener Schäden verursachen bzw. diese "günstiger" ausfallen.
Kann man sich drüber ärgern oder nicht, kann man nachvollziehen wenn man möchte, muss man aber nicht.
Und: Mit den neuen Tarifabschlüssen hat das nun mal gar nichts zu tun.
Neiddebatten gehören sicherlich nicht in dieses Forum.

Ach so: Ich bin im öffentlichen Dienst und liefere in meinen 41-Wochen-Stunden gute Arbeit.
Und: Nein, es lohnt sich nicht, nur für ein paar Prozent Rabatt in den ÖD zu gehen.

Zitat:

@JumpingJack schrieb am 5. März 2019 um 10:30:02 Uhr:


Tja, Versicherer schauen sich das Risiko an, welches sie absichern.
Statistisch ist es offenbar so, dass Mitarbeiter des ÖD seltener Schäden verursachen bzw. diese "günstiger" ausfallen.
Kann man sich drüber ärgern oder nicht, kann man nachvollziehen wenn man möchte, muss man aber nicht.
Und: Mit den neuen Tarifabschlüssen hat das nun mal gar nichts zu tun.
Neiddebatten gehören sicherlich nicht in dieses Forum.

Ach so: Ich bin im öffentlichen Dienst und liefere in meinen 41-Wochen-Stunden gute Arbeit.
Und: Nein, es lohnt sich nicht, nur für ein paar Prozent Rabatt in den ÖD zu gehen.

Da stimme ich dir zu... und so war das auch absolut nicht gemeint!😎

Du hattest noch was nachgeschoben nach meiner Antwort.. 🙂

Ich habe ja hinterfragt ob die weniger Schäden haben oder günstigere Schäden...?

Einen Grund für diese Rabatte muss es ja geben... 😎 ; oder??

Hi, nein nein, alles klar. Kein Stress, kein Thema.
Mir wurde vor Jahren tatsächlich auf Frage mal diese Auskunft gegeben, also gehe ich von deren Richtigkeit aus.
Weiß der Henker, was Versicherungsmathematiker noch so alles draufhaben.

Zitat:

@celica1992 schrieb am 4. März 2019 um 12:33:38 Uhr:


[...]Der Vorteil des B-Tarif beträgt z.Z. noch ca 3%, nur bei Beamten sind das noch 8%, genauso wie bei der Berufsgruppe der " Ingenieure "

Echt jetzt, ist das generell so, oder nur bei der HUK?
Da sollte ich wohl mal den Dipl.-Ing. raushängen lassen.

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Zitat:

@JumpingJack schrieb am 5. März 2019 um 10:39:48 Uhr:


Hi, nein nein, alles klar. Kein Stress, kein Thema.
Mir wurde vor Jahren tatsächlich auf Frage mal diese Auskunft gegeben, also gehe ich von deren Richtigkeit aus.
Weiß der Henker, was Versicherungsmathematiker noch so alles draufhaben.

Z.B.haben diese Vers.mathem. es drauf, daß Fahrer über 70 Jahre mehr zahlen sollen bzw.müssen.
Ist aber nix neues mehr.

Zitat:

@celica1992 schrieb am 4. März 2019 um 20:32:15 Uhr:


Deshalb gibt es auch eine Liste

Liste für alle Versicherungen oder hat jede Versicherung eine eigene, ganz nach Gutdünken und im Zweifel entscheidet dann wer?

Wie ist das z. B. mit einem Mitarbeiter unserer Stadtwerke.
Früher gehörten die Stadtwerke zur Stadtverwaltung, dann wurden die verselbständigt und heute ist das eine ganz normale GmbH.

Ob die Liste alle Versicherungen haben, weiß ich nicht.
Die HUk hat die intern erstellt.
Es entscheidet der wo das Angebot bearbeitet
Im Antrag wird nicht mehr danach gefragt

Zitat:

@Oetteken schrieb am 5. März 2019 um 17:20:21 Uhr:



Zitat:

@celica1992 schrieb am 4. März 2019 um 20:32:15 Uhr:


Deshalb gibt es auch eine Liste

Liste für alle Versicherungen oder hat jede Versicherung eine eigene, ganz nach Gutdünken und im Zweifel entscheidet dann wer?

Wie ist das z. B. mit einem Mitarbeiter unserer Stadtwerke.
Früher gehörten die Stadtwerke zur Stadtverwaltung, dann wurden die verselbständigt und heute ist das eine ganz normale GmbH.

Wenn die Gmbh weiterhin im Verband kommunaler Arbeitgeber beheimatet ist, ändert sich da nichts.
Oder sie ist eine 100 %ige Tochter der Stadt.
Dann geht es auch weiterhin.

Danke für alle sachdienlichen Antworten.
Also hilft wohl nur, die jeweilige Versicherung mit der konkreten Fragestellung zu konfrontieren.

Trotzdem noch mal die Frage, welche Folgen es im Schadenfall haben könnte, wenn ein Vertrag, nach Ansicht der Versicherung, zu unrecht rabattiert wurde.

der Schaden wird reguliert. Der Vertrag wird aber dann neu ohne Rabatt für die letzte Hauptfälligkeit berechnet.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 5. März 2019 um 18:06:49 Uhr:


Trotzdem noch mal die Frage, welche Folgen es im Schadenfall haben könnte, wenn ein Vertrag, nach Ansicht der Versicherung, zu unrecht rabattiert wurde.

Wie sollte zu Unrecht rabattiert werden? Wenn ein Rabatt, wofür auch immer, gewährt wird, kann der nicht rückwirkend widerrufen werden.
In der Regel verlangen Versicherer für die Zuordnung zum B-Tarif das angehängte Formular.

Das fragt eben nicht jede Versicherung ab.

Zitat:

@rrwraith schrieb am 5. März 2019 um 18:29:51 Uhr:



Wie sollte zu Unrecht rabattiert werden? Wenn ein Rabatt, wofür auch immer, gewährt wird, kann der nicht rückwirkend widerrufen werden.
In der Regel verlangen Versicherer für die Zuordnung zum B-Tarif das angehängte Formular.

Danke für das Formular.
So etwas wurde aber nicht ausgefertigt, bei viele Versicherungen wird nur ein Häkchen gesetzt und das war's.

PS: wenn ich mir die oberen Zeilen des Formulars anschaue (Stiftung, gemeinnützig, Altenpflege), dann tendiere ich dazu, dass mein konkreter Fall, doch zum öffentlichen Dienst zählt.

Eben. Mir hat die Agenturleiterin meinen Aussagen zum ÖD kombiniert mit FDL-Tarif geglaubt... nachreichen/ausfüllen musste ich da nichts

Zitat:

@Oetteken schrieb am 5. März 2019 um 19:20:32 Uhr:



Zitat:

@rrwraith schrieb am 5. März 2019 um 18:29:51 Uhr:



Wie sollte zu Unrecht rabattiert werden? Wenn ein Rabatt, wofür auch immer, gewährt wird, kann der nicht rückwirkend widerrufen werden.
In der Regel verlangen Versicherer für die Zuordnung zum B-Tarif das angehängte Formular.

Danke für das Formular.
So etwas wurde aber nicht ausgefertigt, bei viele Versicherungen wird nur ein Häkchen gesetzt und das war's.

PS: wenn ich mir die oberen Zeilen des Formulars anschaue (Stiftung, gemeinnützig, Altenpflege), dann tendiere ich dazu, dass mein konkreter Fall, doch zum öffentlichen Dienst zählt.

Das Formular wird bei der HUK nicht mehr verwendet und es muss auch kein Nachweis mehr erbracht werden.

Eine kirchliche Stiftung die unter Aufsicht der Kirche steht gehört in den B-Tarif, zumindest bei der HUK

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