Wekstatt-Ersatzfz, Garantie, Leasing

BMW X3 G01

Hallo zusammen,

weiß zufällig jemand wo die vertragliche grundlage zu finden ist ?

Nach meinem kenntnisstand hat man bei einer garantieleistung, welche den werkstattaufenthalt (zeit XY) überschreitet, bei einem leasing fz. der bmw bank, anspruch auf einen kostenlosen werkstatt ersatzwagen.
Dies wurde bei mir bisher auch so gehandhabt.

aktuell bin ich aber mit meinem händler in einer prinzip diskussion:
--- als garantieleistung wurde ein software update bei meinem fz. durchgeführt.
--- mein fz. hatte für diese arbeit einen notwendigen werkstattaufenthalt von ca. 4-6 std
--- die werkstatt erhält für diese leistung aber von BMW nur wenige AW (ca. 15 min) - deshalb wird argumentiert, daß KEIN KOSTENLOSER werkstattersatzwagen beinhaltet sei.

da mir aber mein fz. 6std. nicht zur verfügung stand, vertrete ich die meinung, daß keine kosten für den ersatzwagen anfallen dürfen ?

29 Antworten

Tja so ist das heutzutage. Ich habe es drüben im Volvo-Forum beschrieben, da ich mit Volvo die gleichen Probleme hatte.
Mein XC60 erkannte die Fahrzeugschlüssel nicht mehr, damit war auf- und abschließen nicht mehr möglich und starten ging nur, wenn man den Schlüssel an das entsprechende Lesegerät im Innenraum gehalten hat.
Die Ursache ist bei Volvo bekannt, es handelt sich um einen Softwarefehler in einem Steuergerät. Die Volvo-Werkstätten sind angehalten in solchen Fällen erst mal nur die Lage aufzunehmen und einen Bericht zu schreiben. Dazu hab ich das Fahrzeug vorbei gebracht und anderthalb Stunden gewartet. Ich bin dann mit dem Auto nach Hause (fährt ja noch) und am nächsten Tag kam von Volvo die Freigabe, das Steuergerät wurde als Ersatzteil bestellt und ein Termin gemacht.

Als ich dann zum Termin da war, alles bürokratische erledigt war, fragte ich nach, wo ich denn nun meine Ersatzmobilität herbekommen würde. Die Antwort: also von Volvo gar nicht, Volvo übernimmt die Kosten für die Ersatzmobilität grundsätzlich nicht.
Dann konnte man mir immerhin einen 7 Jahre alten V70 mit knapp 100.000 km auf der Uhr zur Verfügung stellen, mit der Anmerkung „die Rechnung für den Ersatzwagen schicken wir ihnen an die Firmenadresse, ok?“

Zu Hause hab ich mich beim Volvo Kundencenter beschwert, weil mir ein solches Verhalten in all der Zeit noch nie untergekommen ist. Schließlich war es ja nicht mein Verschulden, das die Kiste nicht mehr ordentlich funktioniert.
Die Aussage: Ersatzmobilität stellt ihnen die Volvo Assistance, wenn Sie unterwegs liegen bleiben und das Auto eingeschleppt werden muss - sonst nicht.
Man wollte dann aber gerne aus Kulanz die Rechnung für den Ersatzwagen übernehmen, was ich dankend abgelehnt habe, denn auch mir ging es nicht um das Geld, sondern ums Prinzip.

Zitat:

@RPGamer schrieb am 30. März 2023 um 15:18:43 Uhr:


Man wollte dann aber gerne aus Kulanz die Rechnung für den Ersatzwagen übernehmen, was ich dankend abgelehnt habe, denn auch mir ging es nicht um das Geld, sondern ums Prinzip.

Da bin ich bei überschaubaren Beträgen wirklich pragmatischer. Vorher abklären, ggf. freundlich nachhaken, aber dann ist es doch bei geringen Summen irgendwann mal gut...

Ich schone mir da lieber meine Nerven, hake das Thema ab und spare mir diesbezüglich die begrenzte Lebenszeit. 😉

Und wenn Dir Volvo dann anbietet die Kosten für einen Ersatzwagen zu übernehmen, ist es auch nicht recht? Da kommt mein beschränkter Intellekt nicht mehr mit. 😁 Aber jeder wie er meint. 😉

Mobilität im Pannenfall (= Auto bleibt liegen) und Mobilität im Gewährleistungs-Garantiefall bei bestehender Fahrbereitschaft des Wagens, sind auch andere Sachverhalte.

Ja, wenn jetzt jeder Kunde seinen Ersatzwagen haben will, brauchen die einen eigenen Fuhrpark. Manchmal ist das Anspruchsdenken schon krass. Wenn diese Hersteller weitestgehend vom Firmenleasing leben, dann befinden sich locker 75 % der X3 in so einer Anspruchskonstellation und müssen je nach Größe ein paar BMWs extra dafür vorhalten, der nächste beschwert sich, weil er mit einem 1er fahren soll ... Wer so etwas braucht, der soll dafür extra bezahlen, das ist meine Meinung dazu.

zwar kann ich die gedankengänge einzelner sehr wohl nachvollziehen bzw. sie decken sich auch mit meinen gedanken, trotz allem steht aber dieses versprechen von bmw als fakt im raum:

Zitat:

5. Dauert die Beseitigung eines Sachmangels innerhalb des Qualitätszeitraums voraussichtlich länger als eine Stunde, so
wird der Käufer bis zum Abschluss der Reparatur wahlweise mit einer der folgenden Möglichkeiten mobil gehalten:
? ein Ersatzfahrzeug aus der Modellpalette der BMW Group (falls verfügbar) für die Dauer von maximal 2 Tagen
? eine oder mehrere Taxifahrten bis zu einem Gesamtbetrag von 65,00 EUR
? einen Hol- und Bring-Service, bei welchem der Käufer und die Begleitpersonen bis zur nächstgelegenen
Anschlussmöglichkeit gebracht werden.

und wenn BMW diese zusage macht obliegt es auch IHRER organisation, wie sie es auf händlerebene umgesetzt bekommen. Ebenfalls gehe ich nicht davon aus, daß diese leistung zu lasten des händlers geht, sondern eine möglichkeit besteht es gegenüber BMW abzurechnen.

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Richtig, aber warum diskutieren die mit Dir und stellen den Ersatzwagen nicht unaufgefordert hin?

Zitat:

@juergen-b schrieb am 30. März 2023 um 16:26:24 Uhr:


zwar kann ich die gedankengänge einzelner sehr wohl nachvollziehen bzw. sie decken sich auch mit meinen gedanken, trotz allem steht aber dieses versprechen von bmw als fakt im raum:

und wenn BMW diese zusage macht obliegt es auch IHRER organisation, wie sie es auf händlerebene umgesetzt bekommen. Ebenfalls gehe ich nicht davon aus, daß diese leistung zu lasten des händlers geht, sondern eine möglichkeit besteht es gegenüber BMW abzurechnen.

BMW gibt hier für die reinen manuellen Tätigkeiten Arbeitswerte an, die unter einer Stunde liegen.

Sofern es bei der Entscheidung seitens BMW bleibt, steht Dir natürlich der Klageweg offen...

Oder Du beschwerst Dich beim Vorstand.

Sicher werden Gewährleistungsarbeiten mit dem Werk abgerechnet, wenn der Händler Bagatellen nicht selber verbucht.

Das " geilste" was mir passierte--- ein Auszubildender hat mich mit unseren Wagen nach Hause gefahren, und hat beim Fahren getönt---ich habe den besten genommen.
Nach der Aufklärung war er 10 Minuten ruhig.

Zitat:

@2Ghost schrieb am 30. März 2023 um 17:38:24 Uhr:


Sofern es bei der Entscheidung seitens BMW bleibt, steht Dir natürlich der Klageweg offen...

Oder Du beschwerst Dich beim Vorstand.

ach was -wie bereits erwähnt dreht es sich lediglich um eine "freundschaftliche" prinzip diskussion zwischen mir und dem zusändigen kundendienstleiter meines bmw händlers ...... da benötigen wir weder RA noch vorstände ...... wobei bmw selbst zur klärung nicht außen vor ist 🙂

Ich hätte auch sicher nicht dazu geraten... 😁 😉 Und würde in Anbetracht des Tatbestandes auch selber nicht diesbezüglich tätig werden.

Du hattest Dich ja sehr echauffiert.

Zitat:

@2Ghost schrieb am 31. März 2023 um 18:35:55 Uhr:


Du hattest Dich ja sehr echauffiert.

" echauffiert" - finde ich jetzt etwas übertrieben ausgedrückt, hatte lediglich darauf hingewiesen, daß es sich um eine prinzipangelegenheit handelt und nach der schriftform der zugrundeliegenden schriftstücke gesucht.

*** ganz am rande - betr. BMW bank / leasing scheint es auch irgendetwas zu geben was mir bisher noch unbekannt ist ???

Da ich zu dieser obigen problemstellung auch tel. die bmw leasing kontaktet hatte, wurde mir zur übernahme der "ersatzwagenkosten" eine Voucher Nr. zugesendet, welche ich dem autohaus mitteilen soll und damit die kosten übernommen werden. Ebenfalls der hinweiß, daß ich nun noch 2 x Voucher freihätte ....... aber ganz bin ich nicht hinter den restlichen text gestiegen, vermutlich war die muttersprache meines "schriftpartners" nicht deutsch.

***Rentner wie ich, haben bei schlechtem wetter, eben etwas mehr zeit sich solcher nichtigkeiten zu widmen 🙂

Dann ist ja alles gut, ich habe das sehr gestrichen. 😉

Als Leasingnehmer stehen dir zwei kostenlose Ersatzwägen innerhalb eines Jahres zu.

Das hättest du jetzt wahrnehmen können.

Keine Ahnung, warum die sich da so querstellen. Kann natürlich sein, dass du seit dem 01.04.2022 bereits zwei Ersatzwägen hattest, sei es durch Service oder Radwechsel im Winter.

Zitat:

@BMW_Kayto schrieb am 31. März 2023 um 19:10:54 Uhr:


Als Leasingnehmer stehen dir zwei kostenlose Ersatzwägen innerhalb eines Jahres zu.

Das hättest du jetzt wahrnehmen können.

Keine Ahnung, warum die sich da so querstellen. Kann natürlich sein, dass du seit dem 01.04.2022 bereits zwei Ersatzwägen hattest, sei es durch Service oder Radwechsel im Winter.

vielen dank für die info !

nein - auch seitens der leasing hatte ich bisher überhaupt noch keinen ersatzwagen - wie sollte ich auch, wenn mir diese option bisher volkommen unbekannt war 🙂

*** habe gerade mal die mir ausgehändigten agb`s meines leasing vertrages quergelesen, darin fand ich zumindest keinen hinweis auf "zwei kostenlose Ersatzwägen innerhalb eines Jahres zu" ?

Ihr beackert jetzt hier ein Thema, welches zwischen dem Leasingnehmer und -Firma bekannt und geregelt sein sollte. Das ist doch reine Privatdache, wie etwa die Bedingungen einer privaten Krankenversicherung. Woher soll BMW oder hier jemand wissen, was vereinbart ist? Nun kommt raus, dass es einen Voucher gibt.

Diese Voucher sind eigentlich anhand der FIN hinterlegt und für jeden Händler aufrufbar.

Das habe ich innerhalb von 2 Minuten gefunden, indem ich über die MyBMW App auf meinen Vertrag gegangen bin und als Suchbegriff Service Ersatzwagen (SEW) eingegeben habe.

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