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Weiterfahrt trotz nicht bestandener Einzelabnahme?

Themenstarteram 18. Juni 2021 um 20:36

Folgendes Beispiel:

An einem PKW sollte eine Rad/Reifenkombination per Einzelabnahme (Paragraph 21) eingetragen werden. Leider nicht bestanden, da Radlaufkanten noch umgelegt werden müssen. Dazu sind nun 4 Wochen Zeit bis zur Wiedervorstellung.

Darf das Fahrzeug bis dahin genutzt werden oder ist die Betriebserlaubnis erloschen?

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20 Antworten

Zitat:

@nogel schrieb am 19. Juni 2021 um 11:37:07 Uhr:

Wenn der TÜV extrem gefährliche Mängel feststellt (VU = verkehrsunsicher), dann wird die TÜV Plakette entfernt und die Zul.-Stelle informiert, aber auch dann wird keine "Zulassung weggnommen", was schon vom Begriff her falsch ist.

Dazu hätte ich eine Frage. Ich habe vor langem den Wagen meiner Schwester für den TÜV fit gemacht und vorgeführt. "Leider" wollte mir mein Cousin helfen und den Unterfahrschutz montieren, was ich nicht kontrolliert habe. Ich hatte mich nur gewundert, warum er so lange braucht. Noch blöder war, dass er die Räder montiert hat und mir somit erst bei der HU aufgefallen ist, dass er mit dem Unterfahrschutz die Bremsschläuche eingeklemmt hat, welche dadurch leicht eingeschnitten waren.

Der Prüfer meinte, dass er mich damit eigentlich nicht vom Hof lassen darf. Er hätte dazu aber gar keine Handhabe gehabt und hätte mir, auch wenn es gefährlicher gewesen wäre, die Fahrt nach Hause nicht verwehren dürfen?

 

Da die Schnitte nicht so tief waren, die Schläuche noch frisch aussahen und ich da Stammkunde war, wusste er, dass ich alles sofort erledige und ich habe die Schläuche auch gleich beim Teilehändler geholt und fix ausgetauscht.

 

Ich handhabe es so, dass ich den Anbau von Rädern selbst vorab beurteile (habe auch schon etliche Eintragungen hinter mir), so dass ich relativ sicher sein kann, dass ich niemanden gefährde, da z.B. ein Reifen aufgeschnitten werden könnte und die Räder abgenommen werden. Auch drucke ich mir die Terminbestätigung aus (bzw. habe die jetzt auf dem Handy), um eventuelle Diskussionen mit der Rennleitung zu vermeiden, sollte man auf dem Weg doch Mal kontrolliert werden. Auch wenn es mit der Abnahme Mal nicht geklappt hat, durfte ich vom Prüfer aus immer noch nach Hause fahren und nachbessern.

Also wenn der Prüfer die Weiterfahrt untersagt (was er ja anscheinend gar nicht darf?), dann muss die Radkombination wohl schon sehr daneben sein.

Der Prüfer kann in der Tat nichts verbieten.

Braucht er auch nicht, denn schon die StVZO bzw StVO verbietet das Fahren mit erloschener Betriebserlaubnis bzw mit Mängeln von denen eine unmittelbare Gefährdung ausgeht.

Der Unterschied ist: bei der HU wird mit dem Ergebnis "verkehrsunsicher" die Prüfplakette entfernt und automatisch (elektronisch) die Zulassungsstelle informiert.

Bei der Begutachtung von Änderungen gibt es kein Ergebnis "VU" und damit keine Information der Zulassungsstelle.

Zitat:

@hk_do schrieb am 19. Juni 2021 um 21:29:26 Uhr:

Braucht er auch nicht, denn schon die StVZO bzw StVO verbietet das Fahren mit erloschener Betriebserlaubnis bzw mit Mängeln von denen eine unmittelbare Gefährdung ausgeht.

Bei einer unmittelbarer Gefährdung würde ich das so unterschreiben.

Aber wenn die Lauffläche abgedeckt ist und beim Einlenken nicht schleift, dann ist es sicher keine Gefährdung.

Dann droht im Worst-Case ein 50+23€ Ticket ohne jegliche Punkte und Probezeitrelevanz.

Solange es sich jetzt nicht um was total Auffälliges wie 21" Räder an einem Golf handelt oder einer komplett verbastelten Kiste woe z.B. die ganzen eingetragenen Sachen schon alle hart an der Grenze sind, intressiert sich doch eh Niemand für Eintragungen und ABEs.

Zitat:

@hk_do schrieb am 19. Juni 2021 um 21:29:26 Uhr:

Der Unterschied ist: bei der HU wird mit dem Ergebnis "verkehrsunsicher" die Prüfplakette entfernt und automatisch (elektronisch) die Zulassungsstelle informiert.

Aber auch dann "darf" man noch direkt nach Hause, bzw. in die Werkstatt fahren?

Macht man natürlich nicht, wenn die Mängel zu gravierend sind, dafür gibt es Trailer oder den Schutzbrief.

Nein, nach einer mit "Verkehrsunsicher" abgeschlossenen HU darfst du nicht mehr (im öffentlichen Straßenverkehr) mit dem Fahrzeug fahren.

Das betrifft aber nur irgendwas von 0,1 oder 0,2 Prozent aller HUs.

Ok, danke für die Antwort. Zum Glück musste ich deshalb noch nicht trailern.

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