Weitere Fahrer bei Versicherung anmelden oder nicht

Hallo,
da alle Threads, die Anmeldung weiterer Fahrer bei der Versicherung betreffend schon sehr alt sind, mal ein neuer Thread um hier vielleicht eine aktuelle Antwort zu bekommen.

Die Frage ist übrigens dadurch aufgetaucht, dass mir von einem Mitarbeiter eines Versicherungsvergleichs Portales gestern am Telefon gesagt wurde : Fährt jemand ganz selten also nur gelegentlich ihr Fahrzeug, dann muss dieser Fahrer nicht angegeben werden, da es sich um eine sogenannte Gelegenheits Fahrt handelt.

Heute bekam ich nun aber von der VVD Versicherung am Telefon eine ganz andere Auskunft, dort sagte man mir : Nicht angegeben werden muss ein Fahrer, der einem im Krankheitsfall oder im Falle dass man getrunken hat einmal fährt, alles andere sei keine Gelegenheitsfahrt.

Nun zu meinem konkreten Fall, zu 99 % fahre ich mein Fahrzeug und dann noch meine Frau wenn die mal ausnahmsweise alleine einkaufen oder jede Woche einmal zur Massage fährt. Daher melde ich auch meine Frau als weiteren Fahrer mit an.

Es ist aber auch schon vorgekommen, dass eines der Fahrzeuge von Tochter/Sohn/Schwiegersohn in der Werkstatt war und diese dann an dem betreffenden Tag mein Fahrzeug benutzten um zur Arbeit zu fahren.

Daher waren seither auch alle als Fahrer bei mir bzw. bei meiner Versicherung gemeldet. Nur da mich die Dame eines Vergleichsportales jetzt darauf hingewiesen hat, dies sei nicht notwendig, da es nur eine Gelegenheits Fahrt sei, meine Frage.

Stimmt die Aussage daß es Gelegenheitsfahrt ist die nicht angemledet sein muss, daß ich Tochter/Sohn/Schwiegersohn die einmal mit meinem Auto fahren lasse weil ihres in Werkstatt ist oder sonst was oder stimmt die nicht und es müssen alle angemeldet werden, die eventuell einmal das Auto, wenn auch nur einmalig, nutzen ?

Wenn dies von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich ist, wo findet man denn diese Klausel wie das bei der Versicherung geregelt ist ? Möchte noch bemerken alle Fahrer sind über 30 also kein Fahranfänger dabei. Danke

16 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Mimro



Zitat:

Original geschrieben von querys


Wenn man selbst nicht fahren kann und mitfährt, ist es kein Problem (zum Beispiel Kopfschmerzen, Übelkeit etc.). Außnahme man hat getrunken, dann geht's schon wieder nicht bzw. man hat "sich selbst in den nicht fahrfähigen Zustand versetzt".
Heisst das, dass ich mich einfach nur so wegballern muss, dass mir übel ist und dann darf mich jemand anders mit meinem Auto heim bringen? Dann bestell ich zukünftig zu jedem Bier noch einen Schnaps 😎!
Prost.

Zitat:

@Mimro schrieb am 7. Dezember 2012 um 13:48:58 Uhr:



Zitat:

Original geschrieben von querys


Wenn man selbst nicht fahren kann und mitfährt, ist es kein Problem (zum Beispiel Kopfschmerzen, Übelkeit etc.). Außnahme man hat getrunken, dann geht's schon wieder nicht bzw. man hat "sich selbst in den nicht fahrfähigen Zustand versetzt".

Heisst das, dass ich mich einfach nur so wegballern muss, dass mir übel ist und dann darf mich jemand anders mit meinem Auto heim bringen? Dann bestell ich zukünftig zu jedem Bier noch einen Schnaps 😎!

Quatsch, sorry. Nochmal lesen: "Ausnahme ..."

Hier ganz aktuell zum Thema "Kurzzeitschutz für Zusatzfahrer" die Stiftung Warentest/Finanztest.

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