Weil es so schön war
Gleich noch einer hinterher.
Wenn ihr demnächst Transport Probleme habt......
Gebt mir etwa 3 Monate.....zum herrichten.
Ich bin gerne euer Ansprech-Partner. 😁
Freu mich wie Bolle. 😁 😁 😁
32 Antworten
er soll dir die kopie der anzeige faxen, schicken oder mailen.
Ansonsten setzt du dich mit ebay in verbindung und setzt einen anwalt ein zur vertragserfüllung. Son mist kenne ich.
Ich hab ja schon viele dummdreiste Lügen gehört, die hier topp einige !
Wer klaut denn ausgerechnet diese Möhre ?
Wetten, das es keine Anzeige gibt ?!
Schick doch mal Moskau-Inkasso vorbei ..... 😁
Da du das Fahrzeug gekauft hast gehört es dir, sieh zu das du die Papiere bekommst (vorab per Email) und dann zur Polizei eine Anzeige wegen Diebstahl
FALSCH ! Er hat einen Anspruch darauf - noch gehört es ihm nicht, weil der Vertrag noch nicht endgültig abgewickelt wurde.
Zitat:
Grundkonzept eines Kaufvertrages
Es wird ein „Verpflichtungsgeschäft“ (Kaufvertrag) abgeschlossen, aus dem der Verkäufer zur Übereignung des Gegenstandes verpflichtet wird und der Käufer zur Zahlung eines bestimmten Geldbetrages. Dieses Verpflichtungsgeschäft wird dann in einer zweiten Stufe vollzogen durch zwei „Erfüllungsgeschäfte“, in denen jeweils Eigentum verschafft wird am Kaufgegenstand und an der Gegenleistung, also dem Geldbetrag.
Da würde ich ebay mal eine nette & lange Mail schreiben.
Und schau auch mal auf die Bewertungen / respektive Daten 'im Cokpit'.
Dazu dem VK eine Frist zur Übergabe des Fahrzeugs setzen. Max. 5 Werktage.
Wenn wirklich gestohlen, amtlichen Nachweis liefern lassen. Innerhalb der Frist !
Ansonsten Anwalt mit Androhung auf Entschädigung.
Ausserdem: Grobe Pflichtverletzung des VK - das Fahrzeug war verkauft und er hat es gegen Entwendung (Beschädigung, etc.) offensichtlich nicht ausreichend gesichert.
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Hast du die Adresse schon erhalten? Ich würde mal vorbei fahren denn so leicht lässt der Oldie sich nicht verstecken.
Ne ähnliche Nummer hat er mit ner Seilwinde abgezogen.
Bei der Seilwinde stand im Auktionstext:
Zitat:
ein Sofortkauf für 300,00 € wäre möglich
Nach Negativbewertung die Aussage hier:
Zitat:
Verkäufer gibt den Artikel nicht her,da er von mir zu günstig ersteigert wurde
Antwort von boxerandrewderstarke25735 (05.09.12 22:30):
Stimmt nicht,Aufrtagsverkauf-Besitzer verkäuft nicht unter 600€,wußte ...
Davon steht im Auktionstext aber nichts ! Ist auch noch nicht mal 2 Wochen her.
Scheint mir so ein Schrotti zu sein, der sich nen Dreck um Verträge schert .... und dann auch nch dumme (Falsch: dümmlichste) Ausreden erfindet.
Auch diese Info an ebay mit einbeziehen und zack ist der seinen Account (und alle anderen auf seinen Namen) für immer los.
Das allerbeste: Schaut euch mal die Auktionen der Fahrzeuge dort an.
Sieht das nach Garage aus ? Eher nicht ....
Und was steht oben über die Verkaufer-Art: Angemeldet als privater Verkäufer !
Auch über/mit so einen Tipp hat man nicht nur bei ebay gute Chancen ......
Nachtrag für Dagmar:
Wenn Lucky wirklich so dumm war und vorab überwiesen ...... Kein Kommentar !
So was zahlt man bei Abholung !
na ja- bez des Gästebucheintrages..... würde das nicht ernst nehmen.
erstens vom Deutsch her, zweitens.... ein U-BOOT ???????? 😰 😕 😁
so oder so ein suspekter Verkäufer. Kommt so bissl "bin de Cusseng vun de Ludolfs- un isch wääääääässss wu dei Haus wuhnd !!" rüber....
AFür so blöde hällt mich ja nun hoffentlich keiner hier das ich ein Fahrzeug im Vorherraus bezahle.
Natürlich nur bei Abholung.
Es geht mir nur ums Prinzip.
Vertrag ist Vertrag.
Weder die Polizei in Korbach noch eine Andere Polizei-Dienst-Stelle weiß da bescheid.
Also ganz klar.........
Wenn hier ein Anwald ist der auf Provisions Basis für mich aktiv werden möchte.....
Den Auftrag hat er.
😁
Du bist nicht gaaaaanz zufällig im ADAC und Plus-Mitglied ?
Falls doch: Anrufen, Prob schildern und einen Anwal zuweisen lassen.
Erstberatung ist umsonst !
Lass dich da mal schlau machen.
Insbesondere die Frage ob es hier umallgemeines Vertragsrecht oder KFZ-Angelegenheiten geht !!!!!
(Kaufvertrag - du hast ja keinen KFZ-Schaden)
Falls du sonst wie ne (Vertrags-) Rechtsschutz hast, könnte/sollte/muss die einspringen.
Falls nicht .....und wie bisher gesagt:
- Den VK selbst abmahnen und auf Erfüllung des Vertrages bestehen
- Frist setzen zur Erfüllung des Vertrags in 5 Werktagen
- Danach zum Gericht gehen und auf Herausgabe klagen (ala Mahnbsceid)
- Mit ebay und dem Rest der Welt hier aus dem Forum drohen aber sachlich bitte !)
- ebay anpingen und darauf hinweisen, das es sich um einen gewerblich VK handelt, der Verträge nicht erfüllt (siehe oben, wie mit der Seilwinde und der Negativ-Bewertung dazu)
Brauchst sonst noch Hilfe ?
Ich würde den Vogel gnadenlos an die Wand fahren.
Leider bin ich kein RA ...... Nur (positive) Erfahrungswerte.
So, schon kümmert sich ein Freund drum.
Ist zwar ein Internationaler Anwalt, aber was solls.
Kostet mich ja nix. 😁
Jetzt werde ich auch noch verar...t.
Schickt der mir doch glatt eine Copie der KFZ-Briefes wo alles von Hand geschrieben ist.
Sowas gab es nicht mal 1969.
Ohne Amtlichen Stempel.......