Wegen Unfall beschuldet den ich nicht begangen habe...

Hallöchen,

nichts ahnend stand ich heute morgen auf und freute mich auf nen schönen Tag der mit einem Schönen Sieg Deutschlands über Kroatien ausklingen sollte. Aber Nix, weder gab es den Sieg, noch den schönen Tag, denn im Briefkasten befand sich ein Briefchen vom Berliner Polizeipräsidenten, der mir einen "Verkehrsunfall mit unerlaubtem Entfernen sowie Ordnungswidrigkeiten" vorwirft.
Unfallhergang ist ein "Parkrempler" bei dem mein Honda einem Mercedes das rechte Auge ausgestochen haben soll. Sprich: Scheinwerfer ist kaputt, Blinker ist kaputt unterm Scheinwerfer/Blinker an dem Karosseriesteg sollen sich auch Kampfspuren befinden. Seine Stoßstange soll aber weitesgehend in Takt sein so wie mir das berichtet wurde.

Beweislast gegen mich:
1) Mein Auto stand zum Tatzeitpunkt am Unfallort, parkte also da.
2) Es wurden größere (im Bereich von 9mm²) Lacksplitter (angeblich) auf dem Boden am Unfallort gefunden. Diese sind auch ziemlich sicher von mir - und zwar, von der oberen ecke meiner Stoßstange.

Argumente, die ich anführe, die für mich sprechen:

1) Der an meinem Wagen vorgefundene Schaden (abgeplatzter Lack in der Höhe 55cm, obere Ecke Stoßstange) sowie Kratzspuren am unteren Ende meiner Stoßstange (Höhe weiß ich nicht genau) sind Altschäden. Dies kann durch mehrere Personen bezeugt werden, insbesondere durch meine Freundin, die den lackabplatzer verursacht hat - dieser Unfall wurde auch polizeilich aufgenommen mit AKtenzeichen etc)

1b) Durch den alten Unfall ist der Lack an der Stelle so spröde, das man ihm mit dem Fingernagel abbröckeln kann, so das Stücke der größe wie sie mir vorgelegt wurden abplatzen. Blöd ist, das die Stoßstange komplett aus Kunststoff ist und daher natürlich keinerlei Rostspuren zu sehen sind.

2) ich bin mir 100%ig sicher das ich mit meinem Auto nirgendwo gegen gefahren bin - und, so sehe ich das, wenn ich gegen den vorderen Teil eines anderen Autos fahre, so das sein Scheinwerfer und sein Blinker zu bruch gehen, kann ich nicht einfach weiter rückwärts einparken als wäre dort kein Widerstand?! Das merkt man doch...dazu muss man ja dann erstmal wieder nach vorne stoßen um wieder zurücksetzen zu können, oder seh ich das falsch?

3) Ohne den Schaden am Mercedes genau gesehen zu haben, denn der wurde mir leider nur auf einem sehr kleinen schwarz weiß foto präsentiert, bin ich trotzdem der Meinung, das es nicht möglich ist, mit meiner Stoßstange seinen Blinker+Scheinwerfer zu zertrümmern, ohne das seine Stoßstange was abbekommt? oder wie seht ihr das? Selbst wenn auf der Stoßstange kratzer zu sehen sein würden, müsste sie meiner Meinung nach komplett eingedrückt sein damit ich da mit meiner Stoßstange bis zu seinem Scheinwerfer durchkomme... ich verstehs nich...

Nochmal zum Vergleich: ich fahre einen um 2.5cm tiefer gelegten Honda Civic Ej1: http://www.maxrev.de/.../d28c8ab40495e552d3d39011a44396ae.jpg
(so sieht der in etwa aus, nur rot und bissl tiefer eben)

und getroffen haben soll ich eine alte Mercedes E-Klasse:
http://eurosportimports.com/300E9.JPG
http://img175.imageshack.us/img175/5800/mercedes500e1kx5.jpg

4) Bei ihm ist ein Schaden im Höhenbereich von 38-56cm aufgetreten, ich habe aber als wirklich "großen" Schaden nur den Lackabplatzer in der Höhe 55cm sowie ein paar hauchdünne Kratzspuren (auch alt, selber unfall wie der abplatzer) im Bereich da drunter... da müsste doch viel mehr kaputt sein oO Zumal so ein recht robust gebauter Benz ja nu nich gleich auseinanderfällt wenn ihn son dünnblech-japaner anhaucht...

5) ich habe zumindest ein Foto aus dem April dieses Jahres, wo der Lackschaden an meinem Wagen schon zu sehen ist!

Also irgendwie kommt mir das alles spanisch vor....

Wie soll man da am besten vorgehen? War heute erstmal bei der Polizei und habe klar und deutlich ausgesagt das weder ich noch mein Auto in diesen Unfall verwickelt gewesen sind. Leider habe ich den EIndruck das mir dies zumindest nicht 100%ig geglaubt wurde, wenn gleich auch dem eigentlich recht freundlichen Polizeibeamten der Unfall etwas seltsam vorkommt.

Meine Freundin wird nun noch bestätigen das sie den alten Schaden verursacht hat. Aber ich zweifel immernoch n bissl dran, das man das verfahren dann einfach so gegen mich einstellt...Will mir diesen Schuh aber definitiv nicht anziehen, denn ich habe diesen Unfall schlichtweg nicht verursacht.fakt.

Hat jmd schon ähnliche Erfahrungen gesammelt und kann gute Ratschläge geben oder weiß auf ein wie langes verfahren ich mich jetzt einrichten darf?

Wie siehts mit der ADAC Rechtsschutz aus... der Wagen ist auf meinen Dad zugelassen und er hat auch diese Rechtsschutz - kann ich / mein dad / mein auto die in dem Fall zu Hilfe ziehen?

Hat jemand ne Idee wie das ganze von Statten gegangen sein kann? Ich meine, wenn ich den Unfall nicht verursacht habe, und das steht für mich persönlich fest, muss ja irgendwie mein Lack zu dem benz gekommen sein. Gibt es Menschen die so dreist sind, ihren Schaden den sie, was weiß ich woher haben, durchzudrücken in dem sie bei mir lack abfriemeln und zu ihrem Auto legen? Wie dreist wäre das denn bitte...

Vielen Dank für eure Hilfe - und jetzt schon ein kleiner Ratschlag von mir: Wenn ihr mündlich eine Aussage abgebt der der zuständige Polizeibeamte dann zu Papier bringt, lest sie euch 3 mal durch, ich musste ihn das heute auch mehrmals umformulieren lassen, weil es nicht wirklich dem entsprach was ich eigentlich ausgesagt habe.

Dennoch hat der Polizeibeamte zumindest zum schluss gesagt das er mir eigentlich glaubt und ich hoffe einfach, das sein geschulter Blick auf die E-Klasse zu tage bringt, das mein Auto unmöglich diesen Schaden angerichtet haben kann *kopfschüttel*

Joah, vielen Dank schon mal für die Aufmerksamkeit, ich werde auch weiter berichten wenn sich Neuigkeiten ergeben sollten 🙂

Beste Antwort im Thema

So...nach nun mehr 12 Wochen, kam gestern dann der lang erwartete Brief:

Verfahren wurde eingestellt :-)

Damit wäre das Thema dann auch abgeschlossen :-)

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Moin Moin,Man sind das viele Fragen! Zunächst mal,nichts ist Unmöglich und dreiste Menschen gibt es mehr als genug.Siehe Leute die Unfälle provozieren.Thema ADAC Rechtschutzvers.Meistens ist beim ADAC die Versicherung fahrerbezogen,Panne etc.,was bedeuten würde das dein Vater das Auto gefahren habe sollte,aber dafür ist es wohl zu spät?Beim nächsten mal erst die Sache durchdenken,und dann zur Polizei gehen. Da Du über 18 J.alt bist tritt die RV deines Vaters leider nicht mehr für Dich ein,denke ich.Eine RV abzuschließen kann ich Dir für die Zukunft nur dringed Raten.Ich würde schnelstens versuchen mit der Polizei eine Gegenüberstellung der Fahrzeuge zu vereinbaren,den die haben sehr gute Fachleute für so etwas.Kann auch gut sein das die selber auf die Idee kommen.Eigendlich müßte Dein Stoßfänger unterhalb Kratzspuren aufweisen wenn Du mit deinem Stoßfänger seinen Scheinwerfer und Blinker zerstört haben sollst.Aus der Ferne gesehen eher Unwarscheinlich.Wenn Du dir deiner Sache 100% sicher bist,kannst Du ihn wegen vortäuschung einer Straftat anzeigen,denke ich.Einen Anwalt für Verkehrsrecht einzuschalten ist ratsam,ich würde damit aber noch ein paar Tage warten und weiter mit der Polizei in Verbindung bleiben.Ich habe hier nur geschrieben was ich tun würde,das hier ist keine Rechtsauskunft und soll es auch nicht sein!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Mach Dir mal nicht soviele gedanken,ich denke das klärt sich schön auf.Die Rechtsanwälte in diesem Forum schreiben Dir bestimmt auch noch etwas,ich bin keiner. Kopf hoch!!!!!!!!!!!!!!!!! Mfg.alrock01

Du hast jetzt schon zwei Kardinalfehler begangen in dem du zugegeben hast das du und dein Auto zur fraglichen Zeit  dort waren.Hättest du erst mal nichts zugegeben müsste die Polizei erst mal ermitteln ob dein Auto überhaupt für den Schaden in Betracht kommt wenn sie beweisen können das es dort zur fraglichen Zeit stand.Weiterhin hätten sie dann erst mal den Fahrer ermitteln müssen,die Arbeit hast du ihnen abgenommen.
Da Unfallflucht eine Straftat ist sollte man erst mit einem Anwalt abklären was zu tun ist bevor man sich bei der Polizei selbst in die kacke reitet.Ohne Anwalt solltest du ab jetzt nichts mehr unternehmen.

Du solltest aber auch sofort deine Versicherung informieren,nicht das die hinterher wegen einer verspäten Meldung noch mehr Zicken machen als sie es eh machen.Dabei aber deutlich darauf hinweisen das der Schaden beim Mercedes deiner Meinung nach nicht von deinem Auto stammen kann.Die Haftpflicht ist nämlich nicht nur dazu da berechtigte Schäden zu bezahlen sondern sie sollen unberechtigte Ansprüche auch abwehren.Ausserdem haben die Versicherer eine schöne Datei in der Personen und Fahrzeuge gespeichert sind bei denen der Verdacht des Versicherungsbetrug besteht oder Betrug nachgewiesen wurde.

Nicht das ich was für Leute übrig habe die Unfallflucht begehen,aber ebenso wenig Verständnis habe ich für die die ihre Schäden Unschuldigen anhängen wollen.

Ok...

mit der Versicherung werde ich mich mal in Kontakt setzen.

Zur Problematik das ich zugegeben hab das mein Auto zur Tatzeit da war: da gabs ja nich viel zuzugeben. Gab ja genügend Fotos mit Uhrzeit etc die zeigen das mein Auto da war. Und da ich nichts zu verbergen habe, gebe ich auch gern zu das mein Auto dort rumsteht. Zumal es eh JEDEN tag dort steht, sogesehen...

Und was den Fahrer angeht - alternativ hätten sie halt meinen Dad an der Angel gehabt, hätte der bestritten das er gefahren is und keinen anderen Fahrer betitelt,, gibts in der Regel auch nur Stress .- dann heißts nämlich in Zukunft Fahrtenbuch führen etc, und das muss auch nich sein.

Und Thema Fahrerflucht: Ist das Fahrerflucht das selbe wie "unerlaubte entfernen vom Unfallort" - denn, wenn ich den Unfall verursacht hätte, hätte ich ja zumindest mein Auto da gelassen... glaub das sind zwei unterschiedliche sachverhalte, oder?

Na ja, ich denke, wenn man wegläuft ist es trotzdem "uneralubtes entfernen" - man kann nur sehr leicht ermittelt werden.

Wenn Du Dir sicher bist, dass Du den Schaden nicht verursacht hast, dann übergebe die Sache einem Anwalt und lass das alles auf Dich zukommen. Immerhin muss der Unfallgegener nachweisen, dass Du den Unfall verursacht hast. D.h. es müssen z.B. Deine Lackspuren am Auto des Gegeners - nicht irgendwo am Boden. Ausserdem muss z.B. die Höhe passen. Du hast viele gute Argumente auf Deiner Seite, aber du brauchst einen guten Anwalt, der sich auch mit den Versicherungsbetrügereien auskennt. Das siehst stark nach den in Mode kommenden, gestellten Unfällen aus.

Platt gesagt: Wer kann ausschliessen, dass Dein Auto da geparkt war, der Gegner fährt in Dich (in die vorgeschädigte Ecke) rein, stellt sein Auto daneben und sagt: Du warst es! Angenommen es ist so ein cleverer Betrüger, dann brauchst Du wirklich einen guten Anwalt (und das Gegenerauto W124 ist mir da irgendwie verdächtig), Versicherungen sind da inzwischen aber vllt auhc schon drauf geeicht wenn man sie darauf hinweist.

Alex

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Hallo! 

Das Thema Schadensregulierung der Versicherung und die Ermittlungen wegen Unfallflucht sind 2 paar Schuhe!!

Um die Schuldfrage zu klären wird Deine Versicherung eine Gegenüberstellung der beiden Fahrzeuge mit einem Gutachter durchführen lassen. Außerdem wird die Stattsanwaltschaft ein unfallanalytisches Gutachten in Auftrag geben!
Meiner Frau ist im Januar was ähnliches passiert, sie wird beschuldigt einen Unfall mit einem Schaden von 2800 Euro verursacht zu haben und soll anschließend Unfallflucht begangen haben! Einen Schaden haben wir am Auto nicht! Jedoch hatte meine Frau an diesem Tag wirklich einen kleinen Parkrempler der jedoch über die Versicherung lief, anhand diesen winzigen Schadens kann ich jedoch nachweise das die Stoßstange nicht gewechselt wurde.
Den ganzen Unfall hat eine Imbissbesitzerin gesehen und zu 2 Leuten gesagt (diese haben nichts gesehen) das Kennzeichen von einem dunklen Auto aufzuschreiben! Meine Frau parkte 3 Parkplätze weiter vorn und ist in diesem moment grad losgefahren! Ist schon lustig wenn Abends die Polizei vor der Tür steht!

Mal sehen wie das ganze ausgeht, unser Anwalt ist guter dinge da dies Zeugenaussagen über dritte sind!
Schalte auf jeden fall einen Anwalt wegen der Unfallflucht ein!

Hi.

kurz zum ADAC Rechtschutz:
Normalerweise beinhalten die Standard-Verträge:

-Fahrerrechtschutz (d.h. der Versicherungsnehmer ist in allen verkehrsrechtlichen Belangen gedeckt, z.B. in fremden Autos, als Radfahrer, etc., ggf. erstreckt sich das auf Familienmitglieder im selben Haushalt)

-Fahrzeugrechtschutz für ein benanntes Fahrzeug (d.h. ein auf den Versicherten zugelassenes und per Kennzeichenangabe zu bestimmendes Kfz ist in allen seinen verkehrs-vermögensrechtlichen Belangen gedeckt, das wäre eigentlich Deine Situation, was den Haftpflichtanspruch an den Halter des Kfz angeht. Das würde aber den Straftatvorwurf an Dich persönlich nicht abdecken)

Da die Nummer aber zu heiss ist, (Vorwurf einer Straftat, Kfz-Haftpflicht würde in der Folge sicherlich die Karte Regress ziehen), würde ich mich da nicht ohne Rechtsbeistand hinstellen. Der RA wird sich ne Deckungszusage (oder die Absage) vorab von der Rechtschutzversicherung holen. Das kann man natürlich präventiv auch selbst machen.

bye

der bengel is beratungsresistent ohne gleichen 😁
ich tipp mir hier die finger wund und er hört einfach nicht...den thread hättest dir auch sparen können, hörst ja eh nicht 😉

hoffen wir mal das alles glimpflich ausgeht.
anzeigen würde ich den spinner in jedem falle...

Das hat nichts mit Beratungsresistent zu tuen.

Aber, aktueller stand ist ja folgender: ich habe eine Aussage gemacht in der ich den Unfall komplett von mir abweise.
Meine Freundin hat eine Aussage gemacht in der sie besetigt das sämtliche angeführte Schäden altschäden sind.

Der Polizeibeamte sagt mir, er warte jetzt zunächst auf eine weitere Reaktion des Mercedesfahrer und will sich den Benz auch noch mal genauer angucken um die vorliegenden Fakten nochmal abzugleichen, denn er selber kennt den Benz auch nur vom Foto.

Alles was mir von euch jetzt vorgeschlagen wurde und was auch sinnvoll und Hilfreich ist (dafür schon mal Danke) macht im Moment noch keinen wirklichen Sinn in meinen Augen. (Versicherung die die Fahrzeuge ggü stellt etc) - Denn genau dies will ja die Polizei erstmal machen.

Sollte allerdings nach der weiteren Bearbeitung aller Aussagen sowie begutachtungen nach wie vor feststehen das ich den Unfall verursacht haben soll, so werde ich genau das alles in die Wege leiten: Anwalt einschalten, der Versicherung bescheid geben das die sich um Gutachten kümmern sollen etc....

Aber im Moment kann sich an meiner Siutation egal durch wen oder was eigentlich nichts verschlechtern oder verbessern....

Zitat:

Original geschrieben von XStone


Und was den Fahrer angeht - alternativ hätten sie halt meinen Dad an der Angel gehabt, hätte der bestritten das er gefahren is und keinen anderen Fahrer betitelt,, gibts in der Regel auch nur Stress .- dann heißts nämlich in Zukunft Fahrtenbuch führen etc, und das muss auch nich sein.

Wenn ich die Wahl zwischen Fahrtenbuch und 10 Monaten ÖPNV plus ca 1 Monatsnettolohn Strafe hätte würde ich das Fahrtenbush eindeutig vorziehen auch wenn es lästig ist.Aber der Drops ist eh gelutscht.

Die Justiz spricht von "unerlaubte entfernen vom Unfallort" und umgangssprachlich wird es eben Unfallflucht genannt,ist aber derselbe Vorwurf dessen Folgen dir offensichtlich immer noch nicht klar sind.
Übrigens kannst du dich auch unerlaubt vom Unfallort entfernen ohne das du direkter Beteiligter warst.Es reicht wenn du möglicherweise einen Unfall mitverursacht haben könntest.Zb wenn du unachtsam über die Strasse stiefelst und deswegen ein Auffahrunfall passiert.

Zitat:

wenn ich den Unfall verursacht hätte, hätte ich ja zumindest mein Auto da gelassen.

Machen Unfallflüchtige eher selten da man über das Auto ja schnell einen Tatverdächtigen ermitteln könnte.Im Übrigen muß der Fahrer am Unfallort bleiben und nicht das Fahrzeug.

Zitat:

Original geschrieben von XStone


...War heute erstmal bei der Polizei und habe klar und deutlich ausgesagt das weder ich noch mein Auto in diesen Unfall verwickelt gewesen sind....

Ich werde das nie verstehen. 🙄 Warum gehen die Leute zur Polizei und machen dort bei so etwas eine Aussage?? 🙁

GRUNDREGEL: Selbst bei Vorladung durch Polizei, bei einem Anruf von denen etc. NICHT hingehen, KEINE Aussage machen. Das einzige was man der Polizei nennen muss auf verlangen ist: Name, Anschrift, Geb. Datum etc. Zu irgend einem Sachverhalt (insbes. bei Anschuldigungen etc.) NICHTS sagen. GAR NICHTS!!

Völlig naiv da hinzugehen und eine Aussage zu machen.

Einzig der Vorladung durch Staatsanwaltschaft/Gerichte ist Folge zu leisten, aber nicht denen der Polizei.

Stellvertreter: und was bringt es wenn ich keine Aussage mache? Was hab ich davon?

Nochmal zum Mitlesen:

-Man hat mein Auto an ort und stelle fotografiert (und zwar wurde dies durch einen Polizeibeamten getan der ja nur aufgrund des angeblichen Unfalls anwesend war und nicht durch irgendeinen passanten) .

-Man findet lacksplitter auf dem Boden die zweifelsfrei zu meinem Auto gehören.

-Ich habe einen Schaden der in etwa zu dem des Mercedes gehören kann.

Was bitte soll es mir da bringen, keine aussage zu machen?

Und vertraut mir, ich weiß ziemlich genau was ich da aussagen kann/darf und was nicht. Ich habe den Polizeibeamten auch nicht unabsichtlich darauf hingewiesen das in der Formulierung nicht steht "das ich ein fahrzeug beschädigt habe ist mir nicht bekannt" sondern das geschrieben wird "es entspricht nicht den Tatsachen" - denn bereits da liegen ja große Unterschiede im Inhalt.

Moin Moin nocheinmal! Den Schaden solltest Du aber wenigstens deiner Versicherung melden,nicht das da auch noch Nachteile für dich entstehen weil Du den Schaden nicht rechtzeitig gemeldet hast.Zum nachdenken,Die Versicherung hat kein Interesse Geld zu bezahlen,sie wird Dir vielecht sogar behilflich sein. MfG.alrock01

Moin,

Hier hilft lediglich eines ! Und zwar ein Telefonat mit deiner Versicherung ... der Feststellung, das du einen Schaden regulieren sollst, den du nicht begangen hast. Deine Versicherung ist auch dazu da ... unberechtigte Ansprüche abzuweisen ... die sollen dir einen Anwalt benennen ... der dich in diesem Fall vertreten soll oder kann und die entsprechende Kenne hat.

Und glaub mir eines ... auch an einer Plastikstoßstange kann man FESTSTELLEN oder der Schaden ALT oder NEU ist.

Also : Organisier dir nen Anwalt ... idealerweise einen, den dir der ADAC oder die Versicherung für solche Fälle empfehlen.

MFG Kester

okokok überredet. spätestens montag morgen telefonier ich mit denen, falls ich da morgen niemanden erreichen sollte...

dann muss ich mir wenigstens von EUCH (und vor allem von stuntmaennchen :P) nich vorwerfen lassen das ick da was verbockt habe ^^

wahrscheinlich habt ihr ja auch recht....

die ganze geschichte nervt mich, nix gemacht und nur stress an der backe...wenn ick rauskriege was da abgelaufen is...ohoh...

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