Wegen Überholen im Verkehrsberuhigten Bereich angezeigt, obwohl gar nicht passiert

Hallo zusammen,

mein Bekannter (u. Arbeitskollege) hatte einen Arbeitskollegen, der in einem "Verkehrsberuhigten Bereich" wohnt, immer immer in die Arbeit mitgenommen.
Ihm wird jetzt von der Polizei vorgeworfen ein fahrendes Auto im "Verkehrsberuhigten Bereich" widerrechtlich überholt zu haben, was aber nicht stimmt.
Jetzt ist es aber so das ein Haus weiter am Wohnort im "Verkehrsberuhigten Bereich" des mitgenommenen Arbeitskollegen ein Anwald/Stadtrad wohnt der wirklich alle Verkehrsverstöße etc. angezeigt.
Mein Bekannter/Arbeitskollege wurde sogar von seinem Mitfahrer schon lange zuvor vorgewarnt das da jemand aufpasst und hat sich sicherlich entsprechend vorsichtig verhalten.
Ich kenne die Fahrweise meines Bekannten (bin ein paar mal mitgefahren) , sehr sparsam, nie zu schnell, vor einer roten Ampel sehr langsam.
Ein Tag zuvor hatte mein Bekannter einen Unfall, nicht viel passiert, wo er nicht schuld war, deshalb erinnert er sich ziemlich gut an den nächsten Tag, der Brief von der Polizei kam erst nach 3 Wochen.
Das Blöde ist die Polizei glaubt wohl dem Anwald weil selbst nach der Angabe das er nicht überholt hat und als Zeuge der Mitfahrer angegeben wurde, wird jetzt ein Bußgeldbescheid erlassen, ohne Beweise (außer dem Anwald als Zeugen).
Die in der Anzeige angebenene Uhrzeit kann nicht stimmen weil der Bekannte erst ca. 15-30 Minuten später im "Verkehrsberuhigten Bereich" war (damalige Stempelzeit überprüft).
Kann sein das der äußere Zustand des PKW, verrostete Stahlfelgen ohne Kappe und stark an/durchgerosteter Kotfügel, dem Stadtrad (C..) hier ein Dorn im Auge war.
Ich hatte dringend empfohlen den Kotflügel zu wechseln und vor langer Zeit eine günstige Bezugsquelle für fertig lackierte Kotflügel genannt (170 Euro).

Kommt der Anwald jetzt damit durch ?
(Will jetzt nicht sagen welche Pardei wir nicht gewählt haben)

Gruß MBTester
PS: Habe einiges absichtlich falsch geschrieben, nicht das jemand behauptet ich könnte kein Deutsch, wer weis ob der Feind hier mitliest

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Schraubermeister Tom schrieb am 25. Juli 2015 um 11:54:40 Uhr:


...
P.S.: Und warum darf man nicht im Verkehrsberuigten Bereich an einem rollenden PKW vorbeifahren?

Lass mich mal überlegen ...

In einem verkehrsberuhigten Bereich gibt es möglicherweise kein Überholverbot de jure, aber de facto vielleicht schon?

Bei einer dort erlaubten Vmax "Schritt" = 4-7 km/h ist der überholende Wagen IMMER zu schnell ... und ein Überholvorgang ist immer dann nicht gestattet, wenn die zulässige Vmax überschritten wird. So einfach ist das.

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Ich fürchte hier ist ein wenig Paranoia im Spiel.

Wenn der böse Denunziant Stadtrat und Anwalt sein soll, so hat der gar nicht die Zeit, sich in seiner äußerst knapp bemessenen Zeit, die er als Privatmann hat, sich um solche Kinkerlitzchen zu kümmern.

Alleine schon, wie man den Eingangspost formuliert, wegen Schiss vor Google, etc.

Das spricht aus meiner bescheidenen Sicht Bände.

Zitat:

@trouble01 schrieb am 25. Juli 2015 um 15:45:24 Uhr:


Ich fürchte hier ist ein wenig Paranoia im Spiel.

Wenn der böse Denunziant Stadtrat und Anwalt sein soll, so hat der gar nicht die Zeit, sich in seiner äußerst knapp bemessenen Zeit, die er als Privatmann hat, sich um solche Kinkerlitzchen zu kümmern.

Alleine schon, wie man den Eingangspost formuliert, wegen Schiss vor Google, etc.

Das spricht aus meiner bescheidenen Sicht Bände.

Kann leider nicht den Bußgeldbescheid hier nicht reinstellen, da 1. Ihn mein Bekannter hat, 2. mein Bekannter nicht Ärger wegen der Sache bekommen soll, 3. ich keinen Ärger mit meinen Bekannten haben möchte, 4. Datenschutz, 5. wer weiß was noch für Ärger auf mich und meinen Bekannten zukommen könnte (Zeugenbeeinflußung usw.)

Zitat:

@Bernd_Clio_III schrieb am 25. Juli 2015 um 15:41:02 Uhr:



Zitat:

@Schraubermeister Tom schrieb am 25. Juli 2015 um 11:54:40 Uhr:


...
P.S.: Und warum darf man nicht im Verkehrsberuigten Bereich an einem rollenden PKW vorbeifahren?
Lass mich mal überlegen ...

In einem verkehrsberuhigten Bereich gibt es möglicherweise kein Überholverbot de jure, aber de facto vielleicht schon?

Bei einer dort erlaubten Vmax "Schritt" = 4-7 km/h ist der überholende Wagen IMMER zu schnell ... und ein Überholvorgang ist immer dann nicht gestattet, wenn die zulässige Vmax überschritten wird. So einfach ist das.

Schmarrn, ich habe schon mal einen PKW mit dem Fahrrad überholen müssen weil er so langsam (weniger als 4km/h) fuhr das ich fast die Balance verloren hätte, da zieht er auch noch nach links, ohne zu blinken, um in seine Einfahrt zu fahren, ich weiche nach links aus, kann aber eine Berührung nicht ganz verhindern

Ende vom Lied: Blinker des PKW hatte defekte Birne, mir und meinem Fahrrad nichts passiert, Auto auf 3m Länge vom Pedal Lack zerkratzt, Fahrer verzichtet freiwillig auf Schadensersatz und Anruf bei der Polizei. War aber keine "verkehrsberuhigte Zone".

Zitat:

@MBTester schrieb am 25. Juli 2015 um 16:28:26 Uhr:



Kann leider nicht den Bußgeldbescheid hier nicht reinstellen, da 1. Ihn mein Bekannter hat, 2. mein Bekannter nicht Ärger wegen der Sache bekommen soll, 3. ich keinen Ärger mit meinen Bekannten haben möchte, 4. Datenschutz, 5. wer weiß was noch für Ärger auf mich und meinen Bekannten zukommen könnte (Zeugenbeeinflußung usw.)

Aber irgendwelche Geschichten über Amtsmissbrauch , böse Stadträte und Spionage erzählen geht ?

Du kannst ja auf dem Bescheid die personenrelevanten Daten schwärzen.

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Zitat:

@MBTester schrieb am 25. Juli 2015 um 17:03:20 Uhr:


Lass mich mal überlegen ...

In einem verkehrsberuhigten Bereich gibt es möglicherweise kein Überholverbot de jure, aber de facto vielleicht schon?

Bei einer dort erlaubten Vmax "Schritt" = 4-7 km/h ist der überholende Wagen IMMER zu schnell ... und ein Überholvorgang ist immer dann nicht gestattet, wenn die zulässige Vmax überschritten wird. So einfach ist das.

Schmarrn, ich habe schon mal einen PKW mit dem Fahrrad überholen müssen War aber keine "verkehrsberuhigte Zone".

Und wie kommst du dann drauf, dass dein Erlebnis auf das Geschilderte zutrifft ?

Zitat:

Und wie kommst du dann drauf, dass dein Erlebnis auf das Geschilderte zutrifft ?

Weil der PKW langsamer als 4km/h fuhr und ich überholte, hätte so auch in einer "Verkehrsberuhigten Zone" passieren können. Es gibt solche Schnarcher.

Zitat:

@MBTester schrieb am 25. Juli 2015 um 17:24:48 Uhr:


Weil der PKW langsamer als 4km/h fuhr und ich überholte, hätte so auch in einer "Verkehrsberuhigten Zone" passieren können. Es gibt solche Schnarcher.

Wie groß ist die Sichtweite und der Platz dass es möglich ist ein Überholmanöver mit 3km/h Differenz durchzuführen? 😕

Abgesehen davon dass die angeblichen 4km/h meist doch mehr sind, unterhalb von 1. Gang ohne Gas rollen lassen fährt doch keiner, und das sind mit Ausnahme von Geländewagen mit Untersetzung mehr als 4km/h.

Zitat:

Aber irgendwelche Geschichten über Amtsmissbrauch , böse Stadträte und Spionage erzählen geht ?
Du kannst ja auf dem Bescheid die personenrelevanten Daten schwärzen.

Amtsmissbrauch, böse u. Spionage habt ihr gesagt 😁 😎

Zitat:

Abgesehen davon dass die angeblichen 4km/h meist doch mehr sind, unterhalb von 1. Gang ohne Gas rollen lassen fährt doch keiner, und das sind mit Ausnahme von Geländewagen mit Untersetzung mehr als 4km/h.

Ich hab nicht gesagt wie schnell ich überholte, dort durfte man 30 fahren 😛

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 25. Juli 2015 um 17:04:44 Uhr:



Zitat:

@MBTester schrieb am 25. Juli 2015 um 16:28:26 Uhr:



Kann leider nicht den Bußgeldbescheid hier nicht reinstellen, da 1. Ihn mein Bekannter hat, 2. mein Bekannter nicht Ärger wegen der Sache bekommen soll, 3. ich keinen Ärger mit meinen Bekannten haben möchte, 4. Datenschutz, 5. wer weiß was noch für Ärger auf mich und meinen Bekannten zukommen könnte (Zeugenbeeinflußung usw.)
Aber irgendwelche Geschichten über Amtsmissbrauch , böse Stadträte und Spionage erzählen geht ?
Du kannst ja auf dem Bescheid die personenrelevanten Daten schwärzen.

Was würde man da noch erkennen ???

Herr XYZ wird vorgeworfen am XYZ mit PKW Kennzeichen XYZ in der XYZ in XYZ einen PKW im verkehrsberuhigten Bereich widerrechtlich überholt zu haben, Zeuge: Herr XYZ aus XYZ 😕

Zitat:

@MBTester schrieb am 25. Juli 2015 um 17:31:12 Uhr:


Ich hab nicht gesagt wie schnell ich überholte, dort durfte man 30 fahren 😛

Da ist das ja auch kein Thema, nur wenn ein Fahrzeug schon fährt kann man im Verkehrsberuhigten Bereich schon davon ausgehen dass ein Überholer dann deutlich zu schnell ist.

Zitat:

@MBTester schrieb am 25. Juli 2015 um 17:38:35 Uhr:



Was würde man da noch erkennen ???
Herr XYZ wird vorgeworfen am XYZ mit PKW Kennzeichen XYZ in der XYZ in XYZ einen PKW im verkehrsberuhigten Bereich widerrechtlich überholt zu haben, Zeuge: Herr XYZ aus XYZ 😕

Vielleicht steht da auch was ganz anderes drauf ?

Sorry, aber so langsam wird das Ganze lächerlich. Das fing schon mit dem PS: .......
Im Ausgangsthread ab.
Hilft zwar auch nicht weiter, ist nur mein persönliches Empfinden.

Zitat:

@MBTester schrieb am 25. Juli 2015 um 17:38:35 Uhr:



Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 25. Juli 2015 um 17:04:44 Uhr:


Aber irgendwelche Geschichten über Amtsmissbrauch , böse Stadträte und Spionage erzählen geht ?
Du kannst ja auf dem Bescheid die personenrelevanten Daten schwärzen.
Was würde man da noch erkennen ???

Den Sachverhalt.

Die Anzeige galt wahrscheinlich Rechtschreibung und Grammatik.

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