Wegen Überholen im Verkehrsberuhigten Bereich angezeigt, obwohl gar nicht passiert
Hallo zusammen,
mein Bekannter (u. Arbeitskollege) hatte einen Arbeitskollegen, der in einem "Verkehrsberuhigten Bereich" wohnt, immer immer in die Arbeit mitgenommen.
Ihm wird jetzt von der Polizei vorgeworfen ein fahrendes Auto im "Verkehrsberuhigten Bereich" widerrechtlich überholt zu haben, was aber nicht stimmt.
Jetzt ist es aber so das ein Haus weiter am Wohnort im "Verkehrsberuhigten Bereich" des mitgenommenen Arbeitskollegen ein Anwald/Stadtrad wohnt der wirklich alle Verkehrsverstöße etc. angezeigt.
Mein Bekannter/Arbeitskollege wurde sogar von seinem Mitfahrer schon lange zuvor vorgewarnt das da jemand aufpasst und hat sich sicherlich entsprechend vorsichtig verhalten.
Ich kenne die Fahrweise meines Bekannten (bin ein paar mal mitgefahren) , sehr sparsam, nie zu schnell, vor einer roten Ampel sehr langsam.
Ein Tag zuvor hatte mein Bekannter einen Unfall, nicht viel passiert, wo er nicht schuld war, deshalb erinnert er sich ziemlich gut an den nächsten Tag, der Brief von der Polizei kam erst nach 3 Wochen.
Das Blöde ist die Polizei glaubt wohl dem Anwald weil selbst nach der Angabe das er nicht überholt hat und als Zeuge der Mitfahrer angegeben wurde, wird jetzt ein Bußgeldbescheid erlassen, ohne Beweise (außer dem Anwald als Zeugen).
Die in der Anzeige angebenene Uhrzeit kann nicht stimmen weil der Bekannte erst ca. 15-30 Minuten später im "Verkehrsberuhigten Bereich" war (damalige Stempelzeit überprüft).
Kann sein das der äußere Zustand des PKW, verrostete Stahlfelgen ohne Kappe und stark an/durchgerosteter Kotfügel, dem Stadtrad (C..) hier ein Dorn im Auge war.
Ich hatte dringend empfohlen den Kotflügel zu wechseln und vor langer Zeit eine günstige Bezugsquelle für fertig lackierte Kotflügel genannt (170 Euro).
Kommt der Anwald jetzt damit durch ?
(Will jetzt nicht sagen welche Pardei wir nicht gewählt haben)
Gruß MBTester
PS: Habe einiges absichtlich falsch geschrieben, nicht das jemand behauptet ich könnte kein Deutsch, wer weis ob der Feind hier mitliest
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Schraubermeister Tom schrieb am 25. Juli 2015 um 11:54:40 Uhr:
...
P.S.: Und warum darf man nicht im Verkehrsberuigten Bereich an einem rollenden PKW vorbeifahren?
Lass mich mal überlegen ...
In einem verkehrsberuhigten Bereich gibt es möglicherweise kein Überholverbot de jure, aber de facto vielleicht schon?
Bei einer dort erlaubten Vmax "Schritt" = 4-7 km/h ist der überholende Wagen IMMER zu schnell ... und ein Überholvorgang ist immer dann nicht gestattet, wenn die zulässige Vmax überschritten wird. So einfach ist das.
51 Antworten
Zitat:
@Benwheeler schrieb am 24. Juli 2015 um 15:33:21 Uhr:
Der TE meint sicherlich einen verkehrsberuhigten Bereich und keine Spielstrasse. :-)Was die Polizei glaubt, ist egal. Wichtig ist nur was der Richter glaubt. Ich würde erstmal abwarten und dann gegen den Bußgeldbescheid Einspruch mit Begründung einlegen, am besten ohne die Eigenschaft als Fahrer zuzugeben.
Ist leider, durch die Antwort an die Polizei das man Fahrer war, passiert.
In diesem Wikipedia-Artikel ist der Unterschieb zwischen verkehrsberuhigtem Bereich und Spielstraße sowie deren Beschilderung sehr gut beschrieben.
Was es jedoch am Sachverhalt ändert, wenn man Anwalt und Stadtrat konsequent falsch schreibt, erschliesst sich mir nicht.
Er meint wohl dass der Typ nach den Worten "Stadtrat", "Anwalt" und derlei in Kombination googlelt, auf diesen Thread hier stoßen könnte.
Ist nur halt damit allein schon hinfällig, weil es jetzt andere hier richtig geschrieben haben. 😁
Ansonsten würde ich das ganz locker sehen, denn wenn der Arbeitskollege allein durch die Stempeluhr nachweisen kann, dass er zu besagter Zeit gar nicht vor Ort war, ist doch alles ganz easy.
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Zitat:
Ist nur halt damit allein schon hinfällig, weil es jetzt andere hier richtig geschrieben haben. 😁
Nö, leider nein, ich habe gerade eben nach allen Begriffen gegoogelt und bin hier nicht gelandet 🙂 🙂
Vielleicht sollte man die Identität des C S U - Denunzianten preisgeben (evtl. über PN).
Wieso? Isser denn so ein hohes Tier?
Wenn die Stelle wirklich so schmal ist, und Dein Spezi niht überholt hat, dann macht mit dem Auto an der Stelle doch ein Foto und fügt das dem Widerspruch bei.
Und Breite ausmessen nicht vergessen.
Das im Zweifel zu Gunsten könnt ihr glatt vergessen. Der Bußgeldrichter hat keine Zweifel, er glaubt einem oder nicht.
Zitat:
...
Wir kaufen ihm nicht ab das er soviel Zeit hat rund um die Uhr die Straße zu beobachten, evtl. vermuten wir versteckte Videoaufzeichnung/überwachung
...
Ich wüsste nicht, dass es seit neuestem Privatleuten gestattet ist, mittels Videokamera öffentlichen (Verkehrs)Raum zu überwachen.
Zitat:
@Koester schrieb am 25. Juli 2015 um 09:07:37 Uhr:
Ich wüsste nicht, dass es seit neuestem Privatleuten gestattet ist, mittels Videokamera öffentlichen (Verkehrs)Raum zu überwachen.Zitat:
...
Wir kaufen ihm nicht ab das er soviel Zeit hat rund um die Uhr die Straße zu beobachten, evtl. vermuten wir versteckte Videoaufzeichnung/überwachung
...
Und ich frage mich, was man darauf sehen würde...
- er fuhr nicht zu schnell
- er überholte nicht
- er war zur fraglichen Uhrzeit gar nicht dort
Fake... 😁
PS:
Einfach bei der allseits bekannten Suchmaschine auf die letzten 24 Stunden filtern (Suchbegriffe "Anwalt" und "Spielstraße"😉 und der Thread erscheint an zweiter oder dritter Stelle.
Die Kombination aus "Spielstraße" und "Überholen" landet sogar auf Platz 1... 😁 😎
Lieber TE,
Luft holen und 2mal Locker durch die Hose Atmen. Der Anzeigensteller muss für seine Behauptungen BEWEISE vorlegen.
Erstmal gegen alle Bescheide Einspuch einlegen.
Viele Grüße
Thomas
P.S.: Und warum darf man nicht im Verkehrsberuigten Bereich an einem rollenden PKW vorbeifahren?
Im verkehrsberuhigten Bereich darf man nur Schrittgeschwindigkeit. ;-) Überholen ist also eher kritisch zu sehen.
Zitat:
@Koester schrieb am 25. Juli 2015 um 09:07:37 Uhr:
Ich wüsste nicht, dass es seit neuestem Privatleuten gestattet ist, mittels Videokamera öffentlichen (Verkehrs)Raum zu überwachen.Zitat:
...
Wir kaufen ihm nicht ab das er soviel Zeit hat rund um die Uhr die Straße zu beobachten, evtl. vermuten wir versteckte Videoaufzeichnung/überwachung
...
Ich auch nicht, ich vermute das er heimlich überwacht (evtl. Daschcam im Privatauto, Webcam hinterm Fenster, Cam in einer Hecke versteckt usw.), schließlich hat der Stadtrad bestimmt nicht so viel Zeit dauernd die Straße zu beobachten.
Die falsche Uhrzeit kann sein weil solche Dashcam nicht so genau gehende Uhren haben.
Der Stadtrad wird/sollte sich hüten eine private Videoaufzeichnung vor Gericht vorzulegen, weil dann könnte man die Verletzung des Rechts am eigenen Bild geltend machen (falls man darauf zu erkennen ist) oder Verstoss gegen den Datenschutz (Abfilmen des Kennzeichens).
Er kuckt sich halt vermutlich die Videos an und schreibt vermutlich in der Anzeige das er es persönlich gesehen hat, was aber dann evtl. eine Falschaussage wäre.
Ich vermute das er der Stadt so ein paar 1000 Euro pro Monat in die Kasse spült, der Nachbar und Kollege hat ja so einiges erzählt.
Wer weiß wer den "Verkehrsberuhigten Bereich" veranlasst hat.
Zitat:
@MBTester schrieb am 25. Juli 2015 um 14:22:08 Uhr:
der Nachbar und Kollege hat ja so einiges erzählt.
Und der muss es ja wissen !
Zitat:
@Gleiterfahrer schrieb am 25. Juli 2015 um 14:43:39 Uhr:
Und der muss es ja wissen !Zitat:
@MBTester schrieb am 25. Juli 2015 um 14:22:08 Uhr:
der Nachbar und Kollege hat ja so einiges erzählt.
Weil er vielleicht schon mal bei einem kleinen Verstoss beobachtet wurde 😠
(Ich nicht 😎)
Zitat:
@Schraubermeister Tom schrieb am 25. Juli 2015 um 11:54:40 Uhr:
...
P.S.: Und warum darf man nicht im Verkehrsberuigten Bereich an einem rollenden PKW vorbeifahren?
Lass mich mal überlegen ...
In einem verkehrsberuhigten Bereich gibt es möglicherweise kein Überholverbot de jure, aber de facto vielleicht schon?
Bei einer dort erlaubten Vmax "Schritt" = 4-7 km/h ist der überholende Wagen IMMER zu schnell ... und ein Überholvorgang ist immer dann nicht gestattet, wenn die zulässige Vmax überschritten wird. So einfach ist das.