wegen nachgemachten Schlüssel keine Diebstahlversicherung mehr???
ich hatte mir vor 2 Jahren ein Motorrad gekauft, jedoch nur mit einem Schlüssel (ist min Kaufvertrag vermerkt). Logischerweise habe ich mir einen nachmachen lassen um wenigstens einen reserve zu haben. Gestern habe ich von jemanden erfahren, das die Teilkasko den Diebstahlschaden nicht bezahlt, da der Orginalschlüssel durch das nachmachen Schleifspuren aufweist. somit kann nicht genau gesagt werden wieviele schlüssel wirklich existieren.
Tja und wozu bezahle ich nun die Teilkasko? Gibt es eine Lösung für das Problem überhaupt? Ein neues Schloß einbauen bringt ja auch nichts weil dann die Nummern vom Schlüssel nicht mehr zum Motorrad passen. Hätte ich mir doch nur beim Händler einen neuen bestellt. Aber selbst wenn man ein Motorrad gebraucht kauft (mit 2 Schlüsseln) dann weiß man doch nicht ob der vorbesitzer noch einen hat nachmachen lassen. Dann würde man beim Diebstahl wieder leer ausgehen und man kann dafür nichtmal was. Ist doch nicht gerecht.
27 Antworten
Nee ich kann nicht wissen wieviele Sclüssel der Vorbesitzer gemacht hat , aber die versichrung wird mich fragen wo die anderen Schlüssel sind wenn es doch welche geben sollte. Der Gutachter erkennt nämlich wie viele Schlüssel nachgemacht wurden und wie alt die in etwa sind.
Das Risiko ist somit auf meiner Seite. Dann kann ich auch gleich alles so lassen wie es ist und das will ich nicht.
Zitat:
Original geschrieben von Rico TDI
Nee ich kann nicht wissen wieviele Sclüssel der Vorbesitzer gemacht hat... Der Gutachter erkennt nämlich wie viele Schlüssel nachgemacht wurden und wie alt die in etwa sind.
In Verbindung mit dem Datum des Kaufvertrages läßt sich damit doch ziemlich sicher belegen, ob die Nachschlüssel von dir oder vom Vorbesitzer angefertigt wurden.
und wie sieht es mit der Option aus einfach das Schloss der Maschine durch ein neues (mit neuen Originalschlüsseln) zu ersetzten?
Das sollte die Versicherung doch eigentlich zu frieden stellen.
Der Thread ist ein Brüller.
Ricoh fährt in der 3. Saison ein gebrauchtes Moped und kommt im Mai darauf, dass es wegen dem Zweitschlüssel Probs beim Diebstahl geben könnte.
Er bekommt sofort fachkundige Hilfe, unternimmt Nichts und schimpft im Juli auf die vermutlich planlose dumme Versicherungstante bei der er natürlich nicht vorstellig geworden ist.
Im August wird er vermutlich immer noch keinen einzigen Schritt unternommen haben um sein Problem anzugehen.
Also was soll es?
@Speedguru,
der Tipp mit dem Schlossaustausch steht schon auf Seite 1. 😉
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Zitat:
Original geschrieben von madcruiser
Ricoh fährt in der 3. Saison ein gebrauchtes Moped und kommt im Mai darauf, dass es wegen dem Zweitschlüssel Probs beim Diebstahl geben könnte.
...im Mai wurde ich darauf hingewiesen. Sollte eigentlich logisch sein.
Zitat:
Original geschrieben von madcruiser
Er bekommt sofort fachkundige Hilfe, unternimmt Nichts und schimpft im Juli auf die vermutlich planlose dumme Versicherungstante bei der er natürlich nicht vorstellig geworden ist.
...fachkundiger Rat war leider nicht dabei. Eher nur Tips, aber mehr habe ich eigentlich auch nicht erwartet. Danke!
Zitat:
Original geschrieben von madcruiser
Im August wird er vermutlich immer noch keinen einzigen Schritt unternommen haben um sein Problem anzugehen.
Also was soll es?
... ich war schon vor ein paar wochen dort und habe das Problem geschildert. Die Versicherung hat es in meinem Kaufvertrag ergänzt und in ihren Unterlagen vermerkt.
Also bin ich letztendlich kein Schritt weiter.
Und hoffendlich fragt nicht wieder einer wieso!
Glaube wird Zeit den Thread zu schließen! :-)
1. Das mit dem Mai stimmt.
2. Bereits die ersten drei Antworten waren fachkundig und richtig, auch wenn Du es nicht erkennen magst.
3. Gut, dass das Problem nunmehr gelöst ist.
Entscheidend ist, dass die Versicherung über die Gefahrerhöhung (das ist der technische Begriff) informiert ist und Du es beweisen kannst.
Auch wenn Deine Antwort belegt, dass Du es nicht verstanden hast.
Na wenn du das sagst.
Nur komisch das die mir bei der Versicherung auch gesagt hat das ich mit der angst weiter leben muß das die Versicherung nicht zahlt. Ich habe es dort zwar vermerken lassen aber sie selbst ist nicht in der Position das zu entscheiden. Das regelt der Gutachter und die Versicherung selbst.
Alse heißt es mit dem Restrisiko leben oder aber einen neuen Schlüsselsatz kaufen.
Eigentlich nicht, wenn du dir - sofern vorhanden - ein Gesprächsprotokoll zukommen und vorher vom Abteilungsleiter absegnen lässt.
Ein Restrisko besteht bei ordnungsgemäßer Meldung nicht, das wäre ja Irrsinn.
Schon eine schriftliche Bestätigung angefordert (gefordert, nicht "gefragt"😉?
Grüße
Schreddi
Nein, es gibt kein Restrisiko.
Du bist zur Meldung der Gefahrerhöhung verpflichtet.
Hast Du das nachweisbar getan (Empfangsbestätigung), hat die Versicherung vier Wochen Zeit darauf zu reagieren.
Sie kann entweder den Vertrag unverändert fortführen, die Prämie erhöhen, eine Sicherungsmassnahme verlangen (neues Schloss einbauen) oder aber den Vertrag kündigen.
Kommt keien Reaktion so bleibt der Vertrag unverändert bestehen.
Passiert in den vier Wochen etwas, so muss die Versicherung auch bezahlen.
Das schreibt das Versicherungsvertraggesetz so vor.
Und das steht in soweit nicht zur Disposition der Versicherung, d.h. die hat sich daran zu halten.
Komisch das ausgerechnet du mir das sagst. Weiter oben im Theard kam noch diese Antwort von dir. Aber ist ja auch schon ne Weile her, da kann sich vieles ändern.
Zitat:
Original geschrieben von Schreddi
Warum sollten die dir das schriftlich geben - Schadenfälle sind letztendlich bei Streitigkeiten ohnehin Einzelfallentscheidungen.
Die Bestätigung wollte ich ja haben, aber irgendwie hatte sie darauf keine Lust oder nicht die nötige Autorität dazu.
Scheint so als wenn es ihr zuviel Aufwand gewesen wär mal nachzufragen an höherer Stelle.
Betteln tue ich dort nicht. Ich werde das mal Online bei meiner Versicherung nochmal versuchen, vielleicht da jemand mehr Lust mir zu helfen.
Die schriftliche Bestätigung Deienr Meldung ist keine Gefälligkeit, sondern eine vertragliche Verpflichtung.
Hat die Dame damit Schwierigkeiten darfst Du sie mit meinem Einverständnis zukünftig als "planlose Versicherungstante" bezeichnen.
@Rico:
Stop - sorry, das war bissl ausm Zusammenhang gerissen.
Ich habe nur gesagt, dass du nicht bestätigt bekommen wirst, dass unter keinem Umständen irgendwas passiert oder die Versicherung mäkelt im Schadenfall.
Sehr wohl bestätigt bekommen wirst du die Meldung - das ist wie beschrieben vertragliche Pflicht.
--> da haben wir uns entweder missverstanden oder ich sehs grad verschieden 😉
Grüße
Schreddi