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Wegen Google-Bewertung (Autohaus) abgestraft?

Themenstarteram 9. November 2020 um 19:58

Hallo,

ich habe mal vor 4 Jahren eine negative 1-Sterne Bewertung über ein Autohaus abgegeben.

Jetzt bekam ich von Google die Aufforderung, meinen damaligen Besuch in irgend einer Weise substantiiert nachzuweisen. Mit Rechnungen, Belegen etc pp. Anderenfalls würde man die Bewertung wohl löschen.

Quote aus der Google-Nachricht an mich: Der Beschwerdeführer behauptet, dieser Erfahrungsbericht verletze ihn in seinen Rechten. Einen Auszug aus der Beschwerde fügen wir dieser Nachricht als PDF bei bzw. unter dieser Nachricht an.

Wir bitten Sie nun innerhalb von sieben (7) Kalendertagen darzulegen, inwiefern die vom Beschwerdeführer behauptete Rechtsverletzung nicht vorliegt.

Google begrüßt ehrliche und unvoreingenommene Erfahrungsberichte. Bitte beachten Sie, dass Google aber als Dienstanbieter die Hintergründe des Inhalts nicht kennt. Wir bitten Sie daher freundlich, die Angaben Ihrer Erfahrungsberichts sowie die Hintergründe wie insbesondere den Zeitraum, in dem Sie die beschriebenen Erfahrungen gemacht haben, möglichst konkret darzulegen. Bitte gehen Sie dabei auch explizit auf die einzelnen Punkte des Beschwerdeführers ein und schicken Sie uns Nachweise. Dies können je nach Leistung z.B. Rechnungen, Lieferscheine, Terminkarten, Eintragungen auf Bonuskarten, Rezepte oder ähnliche Nachweise sein. Es steht Ihnen dabei frei, bestimmte Informationen zu schwärzen, bevor Sie uns diese Dokumente senden. Die zur Verfügung gestellten Informationen werden wir dann gegebenenfalls an den Beschwerdeführer übermitteln, damit dieser dazu Stellung nehmen kann.

Witzigerweise bin ich nicht der Einzige, der angeschrieben wurde. Google sendete mit der Nachricht nicht nur meine negative Bewertung über das Autohaus. Nein ich erhielt auch alle anderen negativen Rezensionen übermittelt, gegen die das Autohaus mittels Anwalt nun zur Tat schreitet. Es waren ein halbes Dutzend negative Bewertungen. Und schaue ich mir die gesamte Bewertungshistorie des Autohauses an, ist da echt nicht viel zu gewinnen. Die negativen Bewertungen, die ich noch so fand, würden mich auf jeden Fall davon abhalten dort was zu kaufen. Egal wie viele positive Bewertungen es gibt. Insofern könnte es mir egal sein, wenn meine negative Bewertung gelöscht wird. Auf der anderen Seite habe ich meine Beiträge stets so gehalten, dass sie der Wahrheit entsprechen. In diesem Fall bezog sich meine Bewertung aber auf ein Inserat bei dem inhaltlich nichts zu dem passte, was ich vor Ort vorgefunden habe. Ein Unfallschaden und nur Verkauf an Gewerbetreibende. Mal ehrlich: Wer fährt zu einem Autohaus, um sich ein Auto anzusehen, das nur an Gewerbetreibende verkauft wird? Na egal.

Quote des Anwaltes, der sich an Google gewendet hatte:

Unsere Mandantschaft kann die Bewertungen nicht zuordnen. Sie muss daher zunächst bestreiten, dass der jeweilige Verfasser der Bewertung über eine eigene Erfahrung mit unserer Mandantschaft verfügt, insbesondere überhaupt Kunde bei ihr war bzw. dort eine Erfahrung gemacht hat, nach der die in der

Bewertung aufgestellten Behauptungen eine tatsächliche und wahre Grundlage haben. Eine solche Erfahrung ist allerdings nach den Google-Richtlinien Voraussetzung für die Berechtigung zur Abgabe einer Bewertung. Fake-Inhalte und manipulierte Bewertungen müssen ausgeschlossen werden.

Insofern kann ich den Sachverhalt nachvollziehen. Ich könnte jetzt auch Google mitteilen, dass ich damals vor Ort war und Erfahrungen gemacht habe. Dies waren negative Erfahrungen, weswegen ich klar vom Kauf bei diesem Autohändler abgeraten habe.

Problem was ich aber jetzt habe: Es gilt unschuldig bis zum Beweis des Gegenteils.

Obwohl ich vor Ort war, kann ich das heute nicht mehr beweisen. Sollte ich etwa Fotos machen? Hätte ich wohl sollen. Aber wer denkt daran, in 4 Jahren dann von einem Anwalt über Google abgestraft zu werden? Ist dann nicht das ganze Bewertungssystem von Google für die Katz? Ich werde also keine Rückmeldung an Google geben. Das Autohaus straft sich selbst ab mit so einer Aktion und Mundpropaganda ist eh die viel bessere Werbung. Ich habe die damalige Anzeige ja nicht mehr zur Hand, anhand derer ich negativ bewertet habe.

Was für Erfahrungen habt Ihr mit negativen Bewertungen in Richtung Autohäusern gemacht, die Ihr bei Google oder sonstigen Plattformen hinterlassen habt? Ich meine wir haben hier ja einen Endlos-Beitrag über WKDA und der wird nicht gelöscht.

Ich muss sagen: Einerseits finde ich es einfach nur köstlich. Andererseits bin ich angefressen, weil auf diese Weise kann sich das Autohaus reinwaschen. Wieder denke ich, vielleicht hat das Autohaus ja einen Richtungsschwenk vollzogen und ist nun ehrbarer geworden und möchte seine dunkle Vergangenheit gelöscht bekommen.

Dann aber bin ich der Meinung sollte Google dann nicht einen Zeitstempel einführen, ab dem die Bewertungen, gute wie schlechte, gelöscht werden?

Wie seht ihr das?

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 9. November 2020 um 19:58

Hallo,

ich habe mal vor 4 Jahren eine negative 1-Sterne Bewertung über ein Autohaus abgegeben.

Jetzt bekam ich von Google die Aufforderung, meinen damaligen Besuch in irgend einer Weise substantiiert nachzuweisen. Mit Rechnungen, Belegen etc pp. Anderenfalls würde man die Bewertung wohl löschen.

Quote aus der Google-Nachricht an mich: Der Beschwerdeführer behauptet, dieser Erfahrungsbericht verletze ihn in seinen Rechten. Einen Auszug aus der Beschwerde fügen wir dieser Nachricht als PDF bei bzw. unter dieser Nachricht an.

Wir bitten Sie nun innerhalb von sieben (7) Kalendertagen darzulegen, inwiefern die vom Beschwerdeführer behauptete Rechtsverletzung nicht vorliegt.

Google begrüßt ehrliche und unvoreingenommene Erfahrungsberichte. Bitte beachten Sie, dass Google aber als Dienstanbieter die Hintergründe des Inhalts nicht kennt. Wir bitten Sie daher freundlich, die Angaben Ihrer Erfahrungsberichts sowie die Hintergründe wie insbesondere den Zeitraum, in dem Sie die beschriebenen Erfahrungen gemacht haben, möglichst konkret darzulegen. Bitte gehen Sie dabei auch explizit auf die einzelnen Punkte des Beschwerdeführers ein und schicken Sie uns Nachweise. Dies können je nach Leistung z.B. Rechnungen, Lieferscheine, Terminkarten, Eintragungen auf Bonuskarten, Rezepte oder ähnliche Nachweise sein. Es steht Ihnen dabei frei, bestimmte Informationen zu schwärzen, bevor Sie uns diese Dokumente senden. Die zur Verfügung gestellten Informationen werden wir dann gegebenenfalls an den Beschwerdeführer übermitteln, damit dieser dazu Stellung nehmen kann.

Witzigerweise bin ich nicht der Einzige, der angeschrieben wurde. Google sendete mit der Nachricht nicht nur meine negative Bewertung über das Autohaus. Nein ich erhielt auch alle anderen negativen Rezensionen übermittelt, gegen die das Autohaus mittels Anwalt nun zur Tat schreitet. Es waren ein halbes Dutzend negative Bewertungen. Und schaue ich mir die gesamte Bewertungshistorie des Autohauses an, ist da echt nicht viel zu gewinnen. Die negativen Bewertungen, die ich noch so fand, würden mich auf jeden Fall davon abhalten dort was zu kaufen. Egal wie viele positive Bewertungen es gibt. Insofern könnte es mir egal sein, wenn meine negative Bewertung gelöscht wird. Auf der anderen Seite habe ich meine Beiträge stets so gehalten, dass sie der Wahrheit entsprechen. In diesem Fall bezog sich meine Bewertung aber auf ein Inserat bei dem inhaltlich nichts zu dem passte, was ich vor Ort vorgefunden habe. Ein Unfallschaden und nur Verkauf an Gewerbetreibende. Mal ehrlich: Wer fährt zu einem Autohaus, um sich ein Auto anzusehen, das nur an Gewerbetreibende verkauft wird? Na egal.

Quote des Anwaltes, der sich an Google gewendet hatte:

Unsere Mandantschaft kann die Bewertungen nicht zuordnen. Sie muss daher zunächst bestreiten, dass der jeweilige Verfasser der Bewertung über eine eigene Erfahrung mit unserer Mandantschaft verfügt, insbesondere überhaupt Kunde bei ihr war bzw. dort eine Erfahrung gemacht hat, nach der die in der

Bewertung aufgestellten Behauptungen eine tatsächliche und wahre Grundlage haben. Eine solche Erfahrung ist allerdings nach den Google-Richtlinien Voraussetzung für die Berechtigung zur Abgabe einer Bewertung. Fake-Inhalte und manipulierte Bewertungen müssen ausgeschlossen werden.

Insofern kann ich den Sachverhalt nachvollziehen. Ich könnte jetzt auch Google mitteilen, dass ich damals vor Ort war und Erfahrungen gemacht habe. Dies waren negative Erfahrungen, weswegen ich klar vom Kauf bei diesem Autohändler abgeraten habe.

Problem was ich aber jetzt habe: Es gilt unschuldig bis zum Beweis des Gegenteils.

Obwohl ich vor Ort war, kann ich das heute nicht mehr beweisen. Sollte ich etwa Fotos machen? Hätte ich wohl sollen. Aber wer denkt daran, in 4 Jahren dann von einem Anwalt über Google abgestraft zu werden? Ist dann nicht das ganze Bewertungssystem von Google für die Katz? Ich werde also keine Rückmeldung an Google geben. Das Autohaus straft sich selbst ab mit so einer Aktion und Mundpropaganda ist eh die viel bessere Werbung. Ich habe die damalige Anzeige ja nicht mehr zur Hand, anhand derer ich negativ bewertet habe.

Was für Erfahrungen habt Ihr mit negativen Bewertungen in Richtung Autohäusern gemacht, die Ihr bei Google oder sonstigen Plattformen hinterlassen habt? Ich meine wir haben hier ja einen Endlos-Beitrag über WKDA und der wird nicht gelöscht.

Ich muss sagen: Einerseits finde ich es einfach nur köstlich. Andererseits bin ich angefressen, weil auf diese Weise kann sich das Autohaus reinwaschen. Wieder denke ich, vielleicht hat das Autohaus ja einen Richtungsschwenk vollzogen und ist nun ehrbarer geworden und möchte seine dunkle Vergangenheit gelöscht bekommen.

Dann aber bin ich der Meinung sollte Google dann nicht einen Zeitstempel einführen, ab dem die Bewertungen, gute wie schlechte, gelöscht werden?

Wie seht ihr das?

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Zitat:

Zitat:

@MiroX88 schrieb am 21. Mai 2021 um 17:32:19 Uhr:

Ich bin gespannt.

-

 

Nun - streng genommen muss man sowas gleich reklamieren.

 

Ich gehe nach jeder Wäsche mal kurz ums Auto rum und es wurde immer bei Beanstandung nachgearbeitet.

 

Hier bin ich persönlich auf Seite des WA-Betreibers.

 

Irrtümer können passieren - vielleicht hat nur einer aus Versehen den falschen Knopf gedrückt.

 

Ich würds mir auch nicht gefallen lassen nachträglich an den Pranger gestellt zu werden - da es dem Image erheblich Schaden kann und letztlich auch Existenzbedrohend sein kann.

Ja, ich hätte tatsächlich anders vorgehen müssen. Ich will aber hiermit deutlich machen, dass es kein Versehen oder Irrtum des Betreibers gewesen sein kann, sondern meiner Meinung Masche war. Das selbe Thema findet sich immer wieder in den Bewertungen wieder.

Natürlich können Fehler passieren. Sollten aber nicht. Und wenn doch, muss ich damit rechnen, dass ich für meine schlechte Leistung schlecht beurteilt werde.

Was ist daran auszusetzen?

Leider hat der WA-Betreiber sein Ziel erreicht.

Mit Drohgebärden eine (höchstwahrscheinlich) gerechtfertigte negative Bewertung löschen zu lassen.

Billiger hätte er das wahrscheinlich haben können.

Schade, dass man dann so schnell einknickt (zumindest wenn i der Bewertung) keine Unwahrheiten geschrieben wurden.

Zum einen sind viele der Goggel Bewertungen ohnehin gekauft, gerade [Bemerkung gelöscht, Moorteufelchen/MT-Moderation; ich darf doch bitten so etwas zu unterlassen]

Ich habe letztes Jahr auch eine negative Bewertung zu einem Betrüger abgegeben, der mit Ausstattungen in den Auto wirbt, (10 - 15 Ausstattungen angegeben die nicht zutreffend waren) die nicht vorhanden sind. Für mich ein klarer Fall von Betrug also schrieb ich das genau so in die Bewertung, denn wer nicht genau guggt wie ich, kauft Ausstattungen die es nicht gibt.

Nach einer Weile kam dann genau so eine Mail von Gockel aber die haben auch ohne meine Reaktion meine Bewertung für andere gelöscht, nur ich konnte die noch sehen wenn ich eingeloggt war. Ich habe die Sache geschildert und Beweise vorgelegt aber die Bewertung war weg,

Absolute Frechheit, die Gockel Bewertungen kann ich nicht mehr ernst nehmen

am 30. Mai 2022 um 14:42

Ich erhielt heute auch eine Mail von einem Autohaus mit

"Sollten wir innerhalb von sieben (7) Kalendertagen keine Antwort von Ihnen erhalten, Sie keine konkreten Hintergründe für Ihren Erfahrungsbericht mitteilen bzw. keine Nachweise überlassen oder einer Weiterleitung Ihrer Stellungnahme und ggf. überlassener Nachweise widersprechen, werden wir Ihren Erfahrungsbericht unter Umständen leider entfernen müssen (vgl. BGH, Urt. 25.10.2011, VI ZR 93/10 und Urt. 01.03.2016, VI ZR 34/15). Wir sind daher auf Ihre geschätzte Mithilfe angewiesen..."

 

Bezog sich auf meine 1 Stern-Rezension vom September 2020, die ich unter meinem realen Namen abgegeben hatte. Das Autohaus konnte also in der Kundenkartei nachsehn, wer zum Zeitpunkt der Beanstandung mit meinem Wagen und mir zu tun hatte. Und dann hätte eine Entschuldigung, nachdem Aussprache nicht erwünscht war, stattfinden können.

 

Stellungnahme an Google ist jetzt in diesem Sinn abgeschickt- ich weiß nur nicht, was das Ziel einer solchen Aktion ist. Löschen der Rezension? Dann braucht's auch keine Sterne, wenn nur 5 Sterne erlaubt sind.

Zitat:

@annarosa schrieb am 30. Mai 2022 um 16:42:59 Uhr:

. . . . . - ich weiß nur nicht, was das Ziel einer solchen Aktion ist. Löschen der Rezension? Dann braucht's auch keine Sterne, wenn nur 5 Sterne erlaubt sind.

-

Gut erkannt. ;)

Online-Bewertungssysteme kann man knicken.

Und was hat das alles mit der allg. KB zu tun?

Wird eine gezielte Beratung gewünscht?

Upsi - da hat einer einen alten Thread "wachgeküsst". :eek:

Sorry - aber den lege ich nun endgültig schlafen.

Also Geschlossen.

Danke A346 - wie immer sehr aufmerksam. ;)

Gruß Olli

Es sind Textbausteine die von Agenturen an Google geschickt werden um nachteilige Bewertungen entfernen zu lassen.

Bei Erfolg zahlt dann der Bewertete an die Agentur.

Oft reicht bereits das Standardschreiben von Google, dass die negative Bewertung entfernt oder geändert wird.

Reagiert man nicht darauf, dann passiert meiner Erfahrung nach gar nix, die Bewertung bleibt bestehen.

Ich wurde bereits dreimal von Google aufgefordert Beweise zu erbringen, dass ich in einer Geschäftsbeziehung zum nachteilig Bewerteten stehe. Das erste Mal habe ich noch reagiert, dann war es mir einfach zu blöd.

Die Bewertungen stehen immer noch unverändert für alle sichtbar im Internet und das bereits seit 4 Jahren.

Der Text war bei allen "Beschwerden" nahezu identisch:

++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir sind Bevollmächtigte in dieser Angelegenheit.

Unser Kunde teilte uns mit, dass es sich nicht um einen tatsächlichen Kunden handelt. Es besteht keine Geschäftsbeziehung mit den Google-Nutzern. Es besteht auch kein anderweitiger Berührungspunkt,durch den sich die Bewerter eine Meinung über Bei **** gebildet haben könnten. Somit können die Bewertungen nur unwahre Tatsachenbehauptungen darstellen.

Wir bitten Sie das Prüfverfahren einzuleiten.

Bei Vorlage eines Nachweises fordere ich Sie auf diese an mich weiterzuleiten. Eine Stellungnahme wird dann erfolgen.

Laut Urteil des LG Lübeck vom 16.06.2018; Az. I O 59/17 und des LG Hamburg vom 12.01.2018, Az. 324 O 63/17 sind diese Bewertungen rechtswidrig und aus diesem Grunde zu löschen.

Die bewertenden Nutzer sind keine Kunden und können nicht in der Kundenkartei gefunden werden. Wir bitten Sie die entsprechenden User zu kontaktieren und einen Nachweis über die Geschäftsbeziehungen oder die Grundlage

ihrer Bewertung anzufordern (vgl. BGH, Urt. 25.10.2011, VI ZR 93/10 und Urt. 01.03.2016, VI ZR 34/15).

Erfolgt dieser Nachweis nicht, fordern wir die Entfernung. Die hier dargestellte Äußerung beeinträchtigt die Ausübung des unterhaltenen Gewerbes nachhaltig negativ und wirkt sich unmittelbar auf den befriedeten Geschäftsablauf aus.

Im vorliegenden Fall überwiegt das Schutzinteresse des Bewerteten die Meinungsfreiheit des Bewertenden, weshalb wir sie dazu auffordern, diese rechtsgutsverletzende Bewertung zu löschen.

Ein Unterlassungsbegehren aus §§ 1004 I, 823 Abs. 1 BGB oder Art. 2 I GG wird derzeit gegen Sie noch nicht geltend gemacht. Wir behalten allerdings juristische Schritte vor.

Sollte aber eine Entfernung unter der vorstehenden Frist nicht erfolgen, behalten wir uns vor, Sie als Störer auf Unterlassung und Auskunftserteilung über die Ihnen vorliegenden Daten des Verfassers in Anspruch zu nehmen.

Die Entfernung ist innerhalb von 14 Tagen vorzunehmen. Eine längere Bearbeitungszeit ist gem. dem Urteil des LG Köln vom 18.08.2020 (AZ. 28 O 279/20) unzumutbar.

++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

In diesem Fall hatte ich ein Restaurant mit zwei Sternen bewertet, ohne einen weiteren Text.

Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht? Ich war vor kurzem in einer Metropole in einem Restaurant und bekam so eine E-Mail, obwohl meine Bewertung mit einem Text und einer sachlichen Begründung versehen war.

Da ich zur Zeit eine harte Zeit im Leben durchmache, habe ich die Bewertung gelöscht. Aus Frust habe ich sämtliche Bewertungen von mir bei Google gelöscht (auch solche mit 5 Sternen). Wo ist der Sinn von Rezensionen, wenn man sie unter falschen Drohungen löschen kann?

Ich kenne es nicht im Auto Bezug.

Habe aber ne ähnliche Mail bekommen als ich frustriert nach der 10 Bude in denen ich den Pfusch des gleichen vorherigen billig Elektriker Montage Trupps beseitigt habe dem Betrieb ne 1 Stern Bewertung ohne Text hinterlassen hatte.

2 Monate später kam die Mail.

Mich hat’s noch mehr getriggert und ich habe darauf das bis dahin leere Review um nen Text und Bilder erweitert incl den Hinweis dass man lieber Reviews mit Anwälten bekämpft als saubere Arbeit zu liefern.

Einfach ne 1 Sterne Bewertung geben, dass das Unternehmen schlechte Bewertungen löschen lässt. Da kann ja niemand was dagegen sagen.

Google wollte von mir nachweise dass ich wirklich Kontakt mit ihnen hatte sonst hätten sie das Review gelöscht.

Also 1 Stern Reviews ohne Inhalt kann man wohl vielleicht verständlicherweise als Inhaber einfach loswerden.

Naja nur doof für sie wenn man den Mist alles dokumentiert hatte

Ich hatte den Mist komplett vergessen das 1 Stern Rating war er aus den spontanen Frust entstanden den wieder nacharbeiten zu müssen.

Erst die Mail vom Anwalt hat meinen Ehrgeiz wirklich geweckt.

Selber schuld.

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