ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Wegen Google-Bewertung (Autohaus) abgestraft?

Wegen Google-Bewertung (Autohaus) abgestraft?

Themenstarteram 9. November 2020 um 19:58

Hallo,

ich habe mal vor 4 Jahren eine negative 1-Sterne Bewertung über ein Autohaus abgegeben.

Jetzt bekam ich von Google die Aufforderung, meinen damaligen Besuch in irgend einer Weise substantiiert nachzuweisen. Mit Rechnungen, Belegen etc pp. Anderenfalls würde man die Bewertung wohl löschen.

Quote aus der Google-Nachricht an mich: Der Beschwerdeführer behauptet, dieser Erfahrungsbericht verletze ihn in seinen Rechten. Einen Auszug aus der Beschwerde fügen wir dieser Nachricht als PDF bei bzw. unter dieser Nachricht an.

Wir bitten Sie nun innerhalb von sieben (7) Kalendertagen darzulegen, inwiefern die vom Beschwerdeführer behauptete Rechtsverletzung nicht vorliegt.

Google begrüßt ehrliche und unvoreingenommene Erfahrungsberichte. Bitte beachten Sie, dass Google aber als Dienstanbieter die Hintergründe des Inhalts nicht kennt. Wir bitten Sie daher freundlich, die Angaben Ihrer Erfahrungsberichts sowie die Hintergründe wie insbesondere den Zeitraum, in dem Sie die beschriebenen Erfahrungen gemacht haben, möglichst konkret darzulegen. Bitte gehen Sie dabei auch explizit auf die einzelnen Punkte des Beschwerdeführers ein und schicken Sie uns Nachweise. Dies können je nach Leistung z.B. Rechnungen, Lieferscheine, Terminkarten, Eintragungen auf Bonuskarten, Rezepte oder ähnliche Nachweise sein. Es steht Ihnen dabei frei, bestimmte Informationen zu schwärzen, bevor Sie uns diese Dokumente senden. Die zur Verfügung gestellten Informationen werden wir dann gegebenenfalls an den Beschwerdeführer übermitteln, damit dieser dazu Stellung nehmen kann.

Witzigerweise bin ich nicht der Einzige, der angeschrieben wurde. Google sendete mit der Nachricht nicht nur meine negative Bewertung über das Autohaus. Nein ich erhielt auch alle anderen negativen Rezensionen übermittelt, gegen die das Autohaus mittels Anwalt nun zur Tat schreitet. Es waren ein halbes Dutzend negative Bewertungen. Und schaue ich mir die gesamte Bewertungshistorie des Autohauses an, ist da echt nicht viel zu gewinnen. Die negativen Bewertungen, die ich noch so fand, würden mich auf jeden Fall davon abhalten dort was zu kaufen. Egal wie viele positive Bewertungen es gibt. Insofern könnte es mir egal sein, wenn meine negative Bewertung gelöscht wird. Auf der anderen Seite habe ich meine Beiträge stets so gehalten, dass sie der Wahrheit entsprechen. In diesem Fall bezog sich meine Bewertung aber auf ein Inserat bei dem inhaltlich nichts zu dem passte, was ich vor Ort vorgefunden habe. Ein Unfallschaden und nur Verkauf an Gewerbetreibende. Mal ehrlich: Wer fährt zu einem Autohaus, um sich ein Auto anzusehen, das nur an Gewerbetreibende verkauft wird? Na egal.

Quote des Anwaltes, der sich an Google gewendet hatte:

Unsere Mandantschaft kann die Bewertungen nicht zuordnen. Sie muss daher zunächst bestreiten, dass der jeweilige Verfasser der Bewertung über eine eigene Erfahrung mit unserer Mandantschaft verfügt, insbesondere überhaupt Kunde bei ihr war bzw. dort eine Erfahrung gemacht hat, nach der die in der

Bewertung aufgestellten Behauptungen eine tatsächliche und wahre Grundlage haben. Eine solche Erfahrung ist allerdings nach den Google-Richtlinien Voraussetzung für die Berechtigung zur Abgabe einer Bewertung. Fake-Inhalte und manipulierte Bewertungen müssen ausgeschlossen werden.

Insofern kann ich den Sachverhalt nachvollziehen. Ich könnte jetzt auch Google mitteilen, dass ich damals vor Ort war und Erfahrungen gemacht habe. Dies waren negative Erfahrungen, weswegen ich klar vom Kauf bei diesem Autohändler abgeraten habe.

Problem was ich aber jetzt habe: Es gilt unschuldig bis zum Beweis des Gegenteils.

Obwohl ich vor Ort war, kann ich das heute nicht mehr beweisen. Sollte ich etwa Fotos machen? Hätte ich wohl sollen. Aber wer denkt daran, in 4 Jahren dann von einem Anwalt über Google abgestraft zu werden? Ist dann nicht das ganze Bewertungssystem von Google für die Katz? Ich werde also keine Rückmeldung an Google geben. Das Autohaus straft sich selbst ab mit so einer Aktion und Mundpropaganda ist eh die viel bessere Werbung. Ich habe die damalige Anzeige ja nicht mehr zur Hand, anhand derer ich negativ bewertet habe.

Was für Erfahrungen habt Ihr mit negativen Bewertungen in Richtung Autohäusern gemacht, die Ihr bei Google oder sonstigen Plattformen hinterlassen habt? Ich meine wir haben hier ja einen Endlos-Beitrag über WKDA und der wird nicht gelöscht.

Ich muss sagen: Einerseits finde ich es einfach nur köstlich. Andererseits bin ich angefressen, weil auf diese Weise kann sich das Autohaus reinwaschen. Wieder denke ich, vielleicht hat das Autohaus ja einen Richtungsschwenk vollzogen und ist nun ehrbarer geworden und möchte seine dunkle Vergangenheit gelöscht bekommen.

Dann aber bin ich der Meinung sollte Google dann nicht einen Zeitstempel einführen, ab dem die Bewertungen, gute wie schlechte, gelöscht werden?

Wie seht ihr das?

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 9. November 2020 um 19:58

Hallo,

ich habe mal vor 4 Jahren eine negative 1-Sterne Bewertung über ein Autohaus abgegeben.

Jetzt bekam ich von Google die Aufforderung, meinen damaligen Besuch in irgend einer Weise substantiiert nachzuweisen. Mit Rechnungen, Belegen etc pp. Anderenfalls würde man die Bewertung wohl löschen.

Quote aus der Google-Nachricht an mich: Der Beschwerdeführer behauptet, dieser Erfahrungsbericht verletze ihn in seinen Rechten. Einen Auszug aus der Beschwerde fügen wir dieser Nachricht als PDF bei bzw. unter dieser Nachricht an.

Wir bitten Sie nun innerhalb von sieben (7) Kalendertagen darzulegen, inwiefern die vom Beschwerdeführer behauptete Rechtsverletzung nicht vorliegt.

Google begrüßt ehrliche und unvoreingenommene Erfahrungsberichte. Bitte beachten Sie, dass Google aber als Dienstanbieter die Hintergründe des Inhalts nicht kennt. Wir bitten Sie daher freundlich, die Angaben Ihrer Erfahrungsberichts sowie die Hintergründe wie insbesondere den Zeitraum, in dem Sie die beschriebenen Erfahrungen gemacht haben, möglichst konkret darzulegen. Bitte gehen Sie dabei auch explizit auf die einzelnen Punkte des Beschwerdeführers ein und schicken Sie uns Nachweise. Dies können je nach Leistung z.B. Rechnungen, Lieferscheine, Terminkarten, Eintragungen auf Bonuskarten, Rezepte oder ähnliche Nachweise sein. Es steht Ihnen dabei frei, bestimmte Informationen zu schwärzen, bevor Sie uns diese Dokumente senden. Die zur Verfügung gestellten Informationen werden wir dann gegebenenfalls an den Beschwerdeführer übermitteln, damit dieser dazu Stellung nehmen kann.

Witzigerweise bin ich nicht der Einzige, der angeschrieben wurde. Google sendete mit der Nachricht nicht nur meine negative Bewertung über das Autohaus. Nein ich erhielt auch alle anderen negativen Rezensionen übermittelt, gegen die das Autohaus mittels Anwalt nun zur Tat schreitet. Es waren ein halbes Dutzend negative Bewertungen. Und schaue ich mir die gesamte Bewertungshistorie des Autohauses an, ist da echt nicht viel zu gewinnen. Die negativen Bewertungen, die ich noch so fand, würden mich auf jeden Fall davon abhalten dort was zu kaufen. Egal wie viele positive Bewertungen es gibt. Insofern könnte es mir egal sein, wenn meine negative Bewertung gelöscht wird. Auf der anderen Seite habe ich meine Beiträge stets so gehalten, dass sie der Wahrheit entsprechen. In diesem Fall bezog sich meine Bewertung aber auf ein Inserat bei dem inhaltlich nichts zu dem passte, was ich vor Ort vorgefunden habe. Ein Unfallschaden und nur Verkauf an Gewerbetreibende. Mal ehrlich: Wer fährt zu einem Autohaus, um sich ein Auto anzusehen, das nur an Gewerbetreibende verkauft wird? Na egal.

Quote des Anwaltes, der sich an Google gewendet hatte:

Unsere Mandantschaft kann die Bewertungen nicht zuordnen. Sie muss daher zunächst bestreiten, dass der jeweilige Verfasser der Bewertung über eine eigene Erfahrung mit unserer Mandantschaft verfügt, insbesondere überhaupt Kunde bei ihr war bzw. dort eine Erfahrung gemacht hat, nach der die in der

Bewertung aufgestellten Behauptungen eine tatsächliche und wahre Grundlage haben. Eine solche Erfahrung ist allerdings nach den Google-Richtlinien Voraussetzung für die Berechtigung zur Abgabe einer Bewertung. Fake-Inhalte und manipulierte Bewertungen müssen ausgeschlossen werden.

Insofern kann ich den Sachverhalt nachvollziehen. Ich könnte jetzt auch Google mitteilen, dass ich damals vor Ort war und Erfahrungen gemacht habe. Dies waren negative Erfahrungen, weswegen ich klar vom Kauf bei diesem Autohändler abgeraten habe.

Problem was ich aber jetzt habe: Es gilt unschuldig bis zum Beweis des Gegenteils.

Obwohl ich vor Ort war, kann ich das heute nicht mehr beweisen. Sollte ich etwa Fotos machen? Hätte ich wohl sollen. Aber wer denkt daran, in 4 Jahren dann von einem Anwalt über Google abgestraft zu werden? Ist dann nicht das ganze Bewertungssystem von Google für die Katz? Ich werde also keine Rückmeldung an Google geben. Das Autohaus straft sich selbst ab mit so einer Aktion und Mundpropaganda ist eh die viel bessere Werbung. Ich habe die damalige Anzeige ja nicht mehr zur Hand, anhand derer ich negativ bewertet habe.

Was für Erfahrungen habt Ihr mit negativen Bewertungen in Richtung Autohäusern gemacht, die Ihr bei Google oder sonstigen Plattformen hinterlassen habt? Ich meine wir haben hier ja einen Endlos-Beitrag über WKDA und der wird nicht gelöscht.

Ich muss sagen: Einerseits finde ich es einfach nur köstlich. Andererseits bin ich angefressen, weil auf diese Weise kann sich das Autohaus reinwaschen. Wieder denke ich, vielleicht hat das Autohaus ja einen Richtungsschwenk vollzogen und ist nun ehrbarer geworden und möchte seine dunkle Vergangenheit gelöscht bekommen.

Dann aber bin ich der Meinung sollte Google dann nicht einen Zeitstempel einführen, ab dem die Bewertungen, gute wie schlechte, gelöscht werden?

Wie seht ihr das?

80 weitere Antworten
Ähnliche Themen
80 Antworten

"Ich frage mich warum viele auch noch offensichtlich versuchen zu bescheissen!"

Da gibt es mehrere Gründe: Geld, Geld, Geld, Geld - wären vier davon. Und auf seriöse Art und Weise kriegt man das Teil nicht verkauft.

Logisch müssen und sind negative Bewertungen erlaubt. Nur müssen die wahrheitsgemäß sein, möglichst objektiv und ohne persönliche Wertung. Es ist nicht erforderlich, jemanden generell vor Klägeranwälten zu schützen. Sondern das System wäre zu vereinfachen. Bewertung - dem Unternehmen zur Kenntnisnahme zuschicken - vier Wochen Zeit für eine Stellungnahme und danach sind Einwendungen nicht mehr möglich.

Themenstarteram 12. November 2020 um 17:32

Tja, aber wie man sieht, an mir, gehen die "Üblen" dann jetzt gegen die Bewertungen vor. Auf der anderen Seite habe ich schon von Autohäusern Rezensionen gelesen, wo mir echt übel wurde und die sind immer noch online. Entweder es kümmert niemanden, der Löschungsversuch blieb erfolglos, oder man weiß schlicht nicht, dass es diese Möglichkeit gibt und prüft entsprechend nicht, ob bei Maps was über das eigene Haus hinterlegt ist.

Ob Autohäuser oder Werkstätten: Ich bin der Meinung, mann muss bewerten. Anders kann man dem Schindluder da draußen nicht Herr werden. Die gesamte Kfz-Branche gehört meiner Meinung nach mal gründlich renoviert. Das fängt mit dem FIN-Datenbank an und hört bei einem stärkeren Schlichtungsverfahren auf. Aktuell wird es wohl den Firmen noch zu leicht gemacht, den Kunden schlecht zu behandeln. Stichwort: Ölwechsel gemacht oder nicht gemacht, aber abgerechnet.

...ansonsten nochmal hinfahren und evtl. Erneute Erfahrung Posten. Ist die negativ hat der Händler nochmal das was ihm zusteht. Ist sie positiv hat er sich geändert. Kann ja auch sein...

"Stichwort: Ölwechsel gemacht oder nicht gemacht, aber abgerechnet."

Kommt mir irgendwie bekannt vor: 3 x 4 l Öl zur Inspektion mitgebracht, davon 2 x 4 l Öl auch benutzt, der andere Kanister blieb original versiegelt. Auf der Rechnung standen dann 9 l Öl (laut Werksangabe sind 9 l einzufüllen) mit dem entsprechenden Euro-Betrag aufgeführt. Hätte ich nicht eigenes Öl mitgebracht, wären auch nur 8 l aufgefüllt, aber 9 l berechnet worden. Beim Ölpreis von 17,93 € ein schöner Nebenverdienst.

am 13. November 2020 um 9:00

Ich bin dafür das die Termine und Zeiten so gehandhabt werden, dass ein Kunde persönlich vor Ort ist während der Inspektion / Service sofern vom Kunden gewünscht. Sonst kann man sich nicht sicher sein, vor allem wenn eigenes gekauftes Öl benutzt werden soll.

Zitat:"Die gesamte Kfz-Branche gehört meiner Meinung nach mal gründlich renoviert."

Volle Zustimmung damit das knallhart eine 180 Grad Wende macht.

Das ist doch ein ganz einfaches Problem, Google haftet für falsche Angaben in den Google Bewertungen, wenn jetzt jemand sagt "Das stimmt aber alles nicht", dann muss Google den Beitrag löschen, ausser Google kann beweisen das die Bewertung echt ist.

Und wer mein den wirklich das Google bereit ist das Risiko einzugehen auch nur für eine falsche Bewertung einen Prozess zu führen und Schadensersatz zu bezahlen?

Es besteht KEIN Anspruch des negativ bewerteten Geschäfts gegen den Bewerter - aber ein Anspruch gegen Google, und da muss sich Google eben absichern um nicht in Haftung genommen zu werden. Im Zweifelsfall löscht Google eben lieber als sich Ärger einzuhandeln.

Fazit: Man kann sich sparen bei Google eine Bewertung abzugeben oder nach negativen Bewertungen überhaupt zu suchen.

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 13. November 2020 um 11:57:21 Uhr:

Fazit: Man kann sich sparen bei Google eine Bewertung abzugeben oder nach negativen Bewertungen überhaupt zu suchen.

Nein.Denn es ist relativ aufwendig und kostet auch Geld wenn man eine Googlebewertung löschen lassen möchte. Das liegt zum einen daran das der Kontakt mit Google nicht soooo einfach ist, das Google nur auf die richtigen Formulierungen reagiert und das die Dienstleister die Googlebewertungen entfernen Geld verdienen möchten. Das kostet irgendwas zwischen 50€ und 250€ pro negativer Berwertung.

Ich sehe bei deiner Aussage weder den Aufwand noch das Geld.

max. 250 ist doch nix um für ein Unternehmen einen negativen Beitrag zu entfernen. Finde ich.

Und wo ist der Aufwand wenn man einmal die Adresse hat?

Ok, vielleicht denke ich da zu naiv.

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 13. November 2020 um 12:15:19 Uhr:

Ich sehe bei deiner Aussage weder den Aufwand noch das Geld.

max. 250 ist doch nix um für ein Unternehmen einen negativen Beitrag zu entfernen. Finde ich.

Und wo ist der Aufwand wenn man einmal die Adresse hat?

Ok, vielleicht denke ich da zu naiv.

Es kommt auf das Unternehmen an, bei großen Unternehmen sicher kein Problem, aber wenn du beim Kiesplatzhändler bleibst dann fällt das ins Gewicht, vor allem wenn sich die negativen Bewertungen häufen. Jeden Monat 2 negative Bewertungen löschen = 6000€. Deutlich mehr als ein Monatsverdienst.

Jetzt gehst du vom max aus. Aber vielleicht geht da das auch im Abo, keine Ahnung.

Also, ich vertrau da auf Google nicht mehr.

Hatte den Fall mal bei einer negativen ebay-Bewertung die ich verfasst habe.

Händler hat sich beschwert und mit Abmahnung/Klage gedroht.

Und er hatte Recht - Meine Bewertung war wirklich nicht ganz hasenrein verfasst.

Hab sie dann geändert in eine genauso negative Bewertung gegen die er keine Handhabe mehr hatte. ;)

Man darf halt nur schreiben was absolut belegbar ist oder ganz klar eine persönliche Meinung darstellt.

Also nicht schreiben: "Herr x ist ein Betrüger" sondern eher: "ich fühle mich von Herrn X betrogen"

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 13. November 2020 um 12:20:41 Uhr:

Jetzt gehst du vom max aus. Aber vielleicht geht da das auch im Abo, keine Ahnung.

Also, ich vertrau da auf Google nicht mehr.

Das kann man doch ohnehin nicht, der größte Teil der positiven Bewertungen wird ja von den Betroffenen selber verfasst.

Man muss lernen solche Bewertungen zu lesen. Wenn z.B. jemand keine negativen Bewertungen hat (alles ab drei Sternen abwärts), muss man der Sache nicht glauben.

Ich habe selber ein Geschäft, und lasse absichtlich alle negativen Bewertungen dort und beantworte diese, daran kannst du z.B. gut ablesen ob es ein "Problembewusstsein" gibt.

Die allermeisten negativen Bewertungen heutzutage sind entweder "Rache" - also ein (Ex)Mitarbeiter oder Wettbewerber hast will dir eine reinwürgen, enttäuschte Erwartungen oder sehr selten tatsächliche schlechte Erfahrungen.

Wenn man darauf antwortet kann der potentielle Kunde gut einschätzen um was es sich handelt. Vor allem kann man an den Bewertungen ablesen ob man selber auch Probleme bekommen wird.

Nimm das Bsp. hier "bin extra 300KM gefahren um dann festzustellen das ein Unfall verschwiegen wurde". da weisst du das kann dich treffen und kannst vorab gezielt am Telefon nachfragen. Andere sagen "der Verkäufer war unfreundlich" - das wäre mir z.B. egal. Wenn aber jemand schreiben würde "der Verkäufer konnte bzw. wollte keine Fragen beantworten" wäre es mir nicht egal.

Also nicht auf die Sterne schauen, sondern die Bewertungen lesen, zuerst die schlechten.

Letztlich sind Internetforen da auch nicht anders. Denen kann man auch nicht "glauben" wenn man sie aber zu lesen weiss dann hilft es ein wenig dir gröbsten Fehler zu vermeiden.

Sehr interessanten Beitrag, den ich mit einem eigenen Erfahrungsbericht ergänzen wollen würde - auch, wenn dieser Beitrag einige Monate alt ist.

Ich habe vor über drei Jahren einen negativen Beitrag über eine Autowaschanlage verfasst, weil ich getäuscht wurde. Der Sachverhalt war, dass ich das umfangreichste und teuerste Waschprogramm gewählt hatte. Der Kassierer an der Anlage bot mir für einen geringen Aufpreis zusätzlich die Felgenwäsche an, welche ich annahm. Direkt im Anschluss war jedch auf der Anzeige sichtbar, dass ich auf die Basiswäsche heruntergestuft wurde - entsprechend sah das Auto auch nach der Wäsche aus. Das hatte ich leider nicht vor Ort moniert, was ich bereue; Dafür bei Google Maps.

Kürzlich erhielt ich von Google eine E-Mail mit zusätzlichen Schreiben des Rechtsanwalts der Waschanlage, dass seine Rechte verletzt worden wären. Hierbei wurden neben meiner Bewertung auch andere moniert. Neben der Bitte, dass man sich als Kunde identifiziert, also tatsächlich vor Ort war und Leistungen in Anspruch genommen hat, bspw. in Form eines Beleges, bittet man auch um Kontaktdaten, sodass die Rechtsverfolgungskosten durchgesetzt werden können.

Da war ich dann Baff. Nach über drei Jahren habe ich verständlicherweise keinen Beleg mehr. Ansonsten waren dies tatsächlich meine Erfahrungen, welche ich gemacht hatte und aus meiner Sicht eine Masche des Betreibers. Ich habe nun schlicht den Beitrag gelöscht, weil ich es nicht mehr nachweisen kann und Google zusätzlich gemeldet, dass es meine tatsächliche Erfahrung gewesen ist, wie man auch bei anderen kritischen Bewertungen erkennen könnte (selbe Masche). Ansonsten widersprach ich der Weitergabe der Informationen meiner Person. Ich bin gespannt.

Zitat:

@MiroX88 schrieb am 21. Mai 2021 um 17:32:19 Uhr:

Ich bin gespannt.

-

Nun - streng genommen muss man sowas gleich reklamieren.

Ich gehe nach jeder Wäsche mal kurz ums Auto rum und es wurde immer bei Beanstandung nachgearbeitet.

Hier bin ich persönlich auf Seite des WA-Betreibers.

Irrtümer können passieren - vielleicht hat nur einer aus Versehen den falschen Knopf gedrückt.

Ich würds mir auch nicht gefallen lassen nachträglich an den Pranger gestellt zu werden - da es dem Image erheblich Schaden kann und letztlich auch Existenzbedrohend sein kann.

Ähnlich gings einer Bekannten, die ein Hotel besitzt - da schwangen sich Gäste auch auf ein 2 Sterne-Hotel mit einem 5-Sterne-Hotel zu vergleichen.

Da mittlerweile sich fast jeder aber in I-Net Rezensionen / Bewertungen ansieht und auch danach konsumiert hat es einen erhebliche Einfluss auf Kaufentscheidungen .

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Wegen Google-Bewertung (Autohaus) abgestraft?