wegen alten Schlappen Fahrverbot und weiterfahrt untersagt
hi,
heute nachmittag als ich von der arbeit nach hause gefahren bin, wurde ich in einer verkehrskontrolle kontrolliert. da ich mich immer in der firma umziehe und ich mit sicherheitsschuhen nicht so gut fahren kann, fahre ich halt immer mit schlappen. ist auch praktischer und schneller zum anziehen.
als dann in der kontrolle der blick auf meine füße fiel, sagte die polizei das ich mit solchen kaputten latschen am steuer keinen meter weiter fahren darf. mir wurde gesagt ich müsse mit einem fahrverbot rechnen, und mein auto musste ich an ort und stelle stehen lassen. den rest der strecke musste ich dann tatsächlich laufen. ich wurde noch gefragt warum ich mich mit solchen latschen ans steuer gesetzt habe, die wären doch reif für die mülltonne. solche dinger trägt doch in dem zustand kein mensch mehr.
irgendwie versteh ich die welt jetzt nicht mehr. ist das überhaupt rechtens? was haben die gegen mein schuhwerk? was kann ich jetzt dagegen machen?
jonas
Beste Antwort im Thema
Entweder der Polizist ist ein Geschichtenerzähler oder Du.
Die Weiterfahrt untersagt glaube ich, das Fahrverbot halte ich für die Geschichte.
153 Antworten
Zitat:
@dermondeoreiter schrieb am 21. Februar 2017 um 09:11:49 Uhr:
Zitat:
@Gleiterfahrer schrieb am 21. Februar 2017 um 06:29:59 Uhr:
...selbst Barfuss erlaubt ist, wage ich mal zu bezweifeln, ob man so eine Gefahrenbremsung hinlegen kann.der moderne Mensch ist in vielerlei Hinsicht ein Weichei. Die meisten, mich eingeschlossen, können nicht mal draußen barfuß herumlaufen, ohne sich wunde Füße zu holen, dabei wäre das eigentlich der die gesundeste Laufart. Kleinkindern werden auch viel zu früh viel zu harte Schuhe an die Füße gedübelt.
Aber davon ab: aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass mir das Barfußfahren absolut keine Probleme bereitet.
Dauerte eine Minute, dann hatte ich das veränderte Fußgefühl beim Betätigen der Pedalerie raus.
Also, wer beim Barfußfahren Probleme hat: das mag individuell so sein, man sollte sich aber vor Verallgemeinerungen hüten.
Der moderne Mensch müsste aber auch allzu oft auf Asphalt laufen, und das ist keineswegs von der Natur so vorgesehen. 😉
Also Schuhe machen schon Sinn, auch für Kids. Es sollten natürlich die Richtigen sein.
Vom konkreten Fall hier mal abgesehen, geht es darum, dass man nicht bei der Pedalbetätigung aus den Schlappen rutschen kann. Dafür benötigt man Schlappen mit einem Riemen an der Ferse und alles ist gut.
Zitat:
@Herr Weber schrieb am 21. Februar 2017 um 11:28:52 Uhr:
Und fehlende Kraft ohne Schuhe erst recht nicht...ich mach wenns sein muss nur mit dem großen Zeh ne Vollbremsung.
Dann hast du leider keine Ahnung, wie eine richtige Vollbremsung geht.
Zitat:
@AMenge schrieb am 21. Februar 2017 um 12:17:12 Uhr:
Zitat:
@Herr Weber schrieb am 21. Februar 2017 um 11:28:52 Uhr:
Und fehlende Kraft ohne Schuhe erst recht nicht...ich mach wenns sein muss nur mit dem großen Zeh ne Vollbremsung.
Dann hast du leider keine Ahnung, wie eine richtige Vollbremsung geht.
Fährt er einen W211 mit SBC könnte das funktionieren. 😉
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Zitat:
@AMenge schrieb am 21. Februar 2017 um 12:17:12 Uhr:
Zitat:
@Herr Weber schrieb am 21. Februar 2017 um 11:28:52 Uhr:
Und fehlende Kraft ohne Schuhe erst recht nicht...ich mach wenns sein muss nur mit dem großen Zeh ne Vollbremsung.
Dann hast du leider keine Ahnung, wie eine richtige Vollbremsung geht.
Ach du Schande😰
Dann klär mich schnell schnell auf bitte!!!
Aber bitte bedenke, das ich Vollbremsung, NICHT Notbremsung schrieb!!
Zitat:
@astra33 schrieb am 21. Februar 2017 um 11:50:57 Uhr:
Zitat: "mir wurde gesagt ich müsse mit Fahrverbot rechnen und mein auto musste ich an ort und stelle stehen lassen. den rest der strecke musste ich dann tatsächlich laufen....."Und die Alkoholkontrolle ergab 0.0%???
Die Frage ist ja, ob der TE oder der Polizist einen sitzen hatte? 😁
Hallo Uhu110,
die Nötigung könnte im rechtswidrigen Verbieten der Weiterfahrt durch die handelnden Amtspersonen zu sehen sein. Das hätte ihm nach seiner Schilderung nicht verboten weren dürfen. Die Dienstwaffe muss dabei nicht direkt zum Einsatz gekommen sein. 😉
Grüße
Zitat:
@Herr Weber schrieb am 21. Februar 2017 um 12:39:45 Uhr:
Aber bitte bedenke, das ich Vollbremsung, NICHT Notbremsung schrieb!!
Jetzt bin ich aber mal auf den definitionsgemäßen Unterschied gespannt.
Gruß Metalhead
Ich auch. Eine Vollbremsung ist das, was ich im Notfall abrufe: das maximale Bremsvermögen des Fahrzeugs.
Zitat:
@Herr Weber schrieb am 21. Februar 2017 um 12:39:45 Uhr:
Zitat:
@AMenge schrieb am 21. Februar 2017 um 12:17:12 Uhr:
Dann hast du leider keine Ahnung, wie eine richtige Vollbremsung geht.Ach du Schande😰
Dann klär mich schnell schnell auf bitte!!!
Aber bitte bedenke, das ich Vollbremsung, NICHT Notbremsung schrieb!!
Bei einer Vollbremsung, auch Bremsschlag genannt, haust du mit voller Kraft aus dem Bein mit dem Fuß aufs Pedal. Viel Spaß beim Zehen brechen.
Für mich ist eine Vollbremsung die maximal mögliche Verzögerung des Fahrzeugs, was aber nicht zwingend eine Notsituation einschließt...z.B. ein Bremstest?
D.H. ich muss nicht zwingend schlagartig zu machen, kann auch kontrolliert passieren.
Eine Notbremsung ist dann eine Vollbremsung in einer Notsituation, z.B. plötzlich Stau nach einer Kurve...hier könnte es natürlich mit dem großen Zeh blöd werden😉
Eine Vollbremsung ist aber in Tat (für mich) so machbar.....
Wenn die Befürchtung eines Unfalls besteht. Autofahrer könnte mir die Vorfahrt nehmen - aus Angst Vollbremsung gemacht
Wenn der Autofahrer die Vorfahrt nimmt - Notbremsung.
Im Ergebnis natürlich beides gleich.
http://www.t-online.de/.../...emsung-unfall-radler-geht-leer-aus.html.
Zitat:
@Herr Weber schrieb am 21. Februar 2017 um 13:18:22 Uhr:
Is mir doch wurscht....ich habs interessehalber mal getestet...funktioniert halt.
was jetzt, die Differenzierung zwischen Not- und Vollbremsung?
Egal was ihr eßt oder trinkt, lasst mir was übrig davon ...