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Wasserschaden im Auto

Themenstarteram 8. Juni 2011 um 18:27

Hallo,

in dem Auto meines Bruders ist heute Nacht scheinbar durch die Lufteinlässe Wasser ins Auto gelaufen. Es hat ca. 30 Liter pro m² geregnet. Da der Audi Allroad durch die Luftfederung scheinbar ein leichtes Gefälle nach Hinten hat, ist es beim Einsteigen nicht aufgefallen. Nach paar Meter gingen mehrere Warnlichter im Display an. Meinem Bruder viel dann auf, dass vor der Rücksitzbank Wasser steht. Es könnte sein, dass die Steuergeräte was abbekommen haben. Das Auto wird jetzt erst mal trocken gelegt.

Ist so ein Schaden auch durch die Vollkasko abgesichert? Wenn ja, unter welchem Punkt in den Versicherungsbedingungen zu finden?

Ich bin für jede Antwort dankbar!

Beste Antwort im Thema
am 8. Juni 2011 um 21:35

Hier geht es aber nicht um einen Schaden durch Überschwemmung!

So, oder ähnlich, lauten die AKB in der Regel:

"Die Fahrzeugversicherung umfasst die Beschädigung (…) des Fahrzeugs (…) in der Teilversicherung (…) durch unmittelbare Einwirkung von (…) Überschwemmung auf das Fahrzeug. (…) Eingeschlossen sind Schäden, die dadurch verursacht werden, dass durch diese Naturgewalten Gegenstände auf oder gegen das Fahrzeug geworfen werden. Ausgeschlossen sind Schäden, die auf ein durch diese Naturgewalten veranlasstes Verhalten des Fahrers zurückzuführen sind“

 

Hier wirkte aber keine Überschwemmung auf das Fahrzeug, sondern einfacher (oder eben stärkerer) Regen.

Das Fahrzeug wurde (vermutlich tatsächlich durch ein offenes Fenster oder Schiebedach) zwar im Innenraum "überschwemmt" - das ist aber wiederum kein Schaden i.S. der Vertragsbedingungen, da der Schaden durch Regen (egal, wie stark auch immer) und nicht durch eine Überschwemmung verursacht wurde.

Der Bruder des TE wird wohl selbst hierfür aufkommen müssen.

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am 8. Juni 2011 um 19:24

Aus einer "Standard-Vollkaskoversicherung" wird kein Schadenersatz geleistet. Da bedarf es dann schon einer All-Rsik-Deckung, die noch relativ selten ist.

Themenstarteram 8. Juni 2011 um 19:48

Ich habe in den Versicherungsbedingungen gelesen, dass eine Überschwemmung durch die Teilkasko gedeckt ist. Der o. g. Fall fällt aber nicht da drunter, oder?

Hallo,

derartige Schäden sind nicht durch die Teilkasko abgedeckt.

Bei Überschwemmungsschäden gilt der Grundsatz, das Wasser muss zum Auto kommen und nicht das Auto zum Wasser.

Eine Undichtikeit am Fahrzeug ist kein Überschwemmungsschaden.

Normalerweise müsste der Hersteller hierfür die Kosten übernehmen sofern keine Veränderungen am Fahrzeug vorgenommen wurden.

Wie alt ist das Fahrzeug, Model?

Wurde in letzter Zeit eine Scheibe erneuert oder dergleichen?

Gruß

fordfuchs

Themenstarteram 8. Juni 2011 um 20:10

Zitat:

Original geschrieben von fordfuchs

Hallo,

derartige Schäden sind nicht durch die Teilkasko abgedeckt.

Bei Überschwemmungsschäden gilt der Grundsatz, das Wasser muss zum Auto kommen und nicht das Auto zum Wasser.

Eine Undichtikeit am Fahrzeug ist kein Überschwemmungsschaden.

Normalerweise müsste der Hersteller hierfür die Kosten übernehmen sofern keine Veränderungen am Fahrzeug vorgenommen wurden.

Wie alt ist das Fahrzeug, Model?

Wurde in letzter Zeit eine Scheibe erneuert oder dergleichen?

Gruß

fordfuchs

Er hat das Auto seit etwa 5 Jahre und in dieser Zeit wurde meines Wissens keine Scheibe gewechselt.

Das Baujahr des Autos, Audi A6 Allroad, ist 2001.

Zitat:

Original geschrieben von Sunshine1981

Zitat:

Original geschrieben von fordfuchs

Hallo,

derartige Schäden sind nicht durch die Teilkasko abgedeckt.

Bei Überschwemmungsschäden gilt der Grundsatz, das Wasser muss zum Auto kommen und nicht das Auto zum Wasser.

Eine Undichtikeit am Fahrzeug ist kein Überschwemmungsschaden.

Normalerweise müsste der Hersteller hierfür die Kosten übernehmen sofern keine Veränderungen am Fahrzeug vorgenommen wurden.

Wie alt ist das Fahrzeug, Model?

Wurde in letzter Zeit eine Scheibe erneuert oder dergleichen?

Gruß

fordfuchs

Er hat das Auto seit etwa 5 Jahre und in dieser Zeit wurde meines Wissens keine Scheibe gewechselt.

Das Baujahr des Autos, Audi A6 Allroad, ist 2001.

Hallo,

bei diesen Fahrzeug besteht natürlich keine Garantie bzw. Gewährleistung mehr.

Tja, das kann teuer werden...

Gruß

fordfuchs

Ein Audi Allroad, in den es reinregen, wenn alles geschlossen war?

 

Ist der in der Waschanalge auch schon jedes Mal vollgelaufen? Oder ist da vielleicht doch eher ein Fenster oder Dach offen gewesen?

Dann dürfte das mit der Herstellerhaftung auch ums Eck sein...

Hafi

*EDIT* Ok, 2001. Dann hat sich das sowieso erledigt.

....unabhängig davon, dass Hafi hier Recht hat (wie soll hier Wasser über die Lüftungsschächte ins Auto eingedrungen sein), ist Überschwemmung durch Starkregen in den meisten AKB selbstverständlich mitversichert!

am 8. Juni 2011 um 21:35

Hier geht es aber nicht um einen Schaden durch Überschwemmung!

So, oder ähnlich, lauten die AKB in der Regel:

"Die Fahrzeugversicherung umfasst die Beschädigung (…) des Fahrzeugs (…) in der Teilversicherung (…) durch unmittelbare Einwirkung von (…) Überschwemmung auf das Fahrzeug. (…) Eingeschlossen sind Schäden, die dadurch verursacht werden, dass durch diese Naturgewalten Gegenstände auf oder gegen das Fahrzeug geworfen werden. Ausgeschlossen sind Schäden, die auf ein durch diese Naturgewalten veranlasstes Verhalten des Fahrers zurückzuführen sind“

 

Hier wirkte aber keine Überschwemmung auf das Fahrzeug, sondern einfacher (oder eben stärkerer) Regen.

Das Fahrzeug wurde (vermutlich tatsächlich durch ein offenes Fenster oder Schiebedach) zwar im Innenraum "überschwemmt" - das ist aber wiederum kein Schaden i.S. der Vertragsbedingungen, da der Schaden durch Regen (egal, wie stark auch immer) und nicht durch eine Überschwemmung verursacht wurde.

Der Bruder des TE wird wohl selbst hierfür aufkommen müssen.

Mir sind zwei Ursachen von Überschwemmungen bekannt:

1.) Überschwemmung durch ausufernde Gewässer

2.) Überschwemmung durch Starkregen

Ich wollte nur klarstellen, dass Überschwemmung in der Teilkasko idR mitversichert ist.

Wir wissen nicht, wie stark es geregnet hat und sollte das Wasser nicht durch die Lüftungsdüsen ins Wageninnere gelangt sein, sondern der Starkregen eine Überschwemmung verursacht haben, so dass das Fahrzeug "im Wasser stand", bestünde Versicherungsschutz über die Teilkasko!

Themenstarteram 10. Juni 2011 um 16:42

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

Ein Audi Allroad, in den es reinregen, wenn alles geschlossen war?

Ist der in der Waschanalge auch schon jedes Mal vollgelaufen? Oder ist da vielleicht doch eher ein Fenster oder Dach offen gewesen?

Dann dürfte das mit der Herstellerhaftung auch ums Eck sein...

Hafi

*EDIT* Ok, 2001. Dann hat sich das sowieso erledigt.

Dies ist bisher noch nicht vorgekommen, auch nicht in der Waschanlage. Ein Dachfenster hat das Auto nicht und die Fenster waren definitv zu. Außerdem wären dann auch die Sitze nass gewesen, aber das waren sie nicht, sonden nur im Fußraum vor der Rücksitzbank stand Wasser. Wie es dahin gekommen ist, keine Ahnung. Mit den Lüftungsschlitze war eine Vermutung, da wir keine andere Erklärung haben.

Themenstarteram 10. Juni 2011 um 16:45

Zitat:

Original geschrieben von Mimro

Mir sind zwei Ursachen von Überschwemmungen bekannt:

1.) Überschwemmung durch ausufernde Gewässer

2.) Überschwemmung durch Starkregen

Ich wollte nur klarstellen, dass Überschwemmung in der Teilkasko idR mitversichert ist.

Wir wissen nicht, wie stark es geregnet hat und sollte das Wasser nicht durch die Lüftungsdüsen ins Wageninnere gelangt sein, sondern der Starkregen eine Überschwemmung verursacht haben, so dass das Fahrzeug "im Wasser stand", bestünde Versicherungsschutz über die Teilkasko!

Eine Überschwemmung gab es nicht. Es hat nur stark geregnet.

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