Waschwasser auffüllen, Fehlermeldung löschen, aber wie?

VW Tiguan 1 (5N/5N2)

Hatte vor einiger Zeit bewusst kein Waschwasser aufgefüllt um die Wintermischung "aufzubrauchen".
Als es dann leer war habe ich Sommermischung eingefüllt aber die Meldung erlischt weder im Display noch in der MFA. Einfach OK drücken und der Fehler verschwindet ist nicht.
Wie löscht man den Fehler?
Oder hängt mein Geber?
Und wenn ja, weiß jemand wie ich an den ran komme?

UNO

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Es ist schon erstaunlich,was hier für Antworten gegeben werden auf eine Frage wie "Statusmeldung eines Waschwasserbehälters". Ca 30 Postes bedarf es einer einigermaßen zufriedenen Antwort. Was haben hier Bemerkungen zu Nebelschlußleuchte,Handbremse oder Parkbremse in diesem Thread verloren ? Toll !

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Oje wo der blaue Deckel mit dem Wischsymbol drauf ist geh besser zum Freundlichen

So hatte nun Zeit und habe nach der Ursache geforscht.
Der WaWA-behälter sitz links vorne rechts oberhalb des Nebelscheinwerfer. Dafür sollte die Radhaus-innenverkleidung (T20 erforderlich für alle Schrauben) als auch das Rad selbst demontiert werden.
An diesem Behälter sitzt zum einen die WaPu für die SRA als auch die WaPu für die Scheibenreinigung.
In der mitte der beiden befindet sich der Wasserstandsgeber, dieser ist fest eingeschweißt also nicht auszuwechseln, im Gegensatz zu den beiden Pumpen.
Also habe ich den Stecker am Geber abgezogen ohne Resultat, testweise dann die Kontakte am Stecker mit einer Büroklammer überbrückt und das Lämpchen ist aus, als auch die Fehlermeldung im MFA weg.
Anschließend habe ich den Draht passend eingekürzt und das Ganze mit Panzertape mehrfach umwickelt.
Licht aus gut iss. Ich merke spätestens wenn kein Wischwasser kommt das der Vorrat alle ist. Ein Meßstab wäre mir eh lieber gewesen, so hätte ich jederzeit den Füllstand prüfen und ggf. in der richtigen Mischung ergänzen können, so ist das jedoch ein Ratespiel.
Leider.

So kann man einfache Dinge kompliziert und anfällig gestalten

So ist es. Was war an dem guten alten Messstab so negativ?
So wäre jetzt ein neuer Wasserbehälter mit umfangreichen Einbau erforderlich, ne nicht mit mir. Bei der Ölkontrolle wird der auch schon abgeschafft, Unfug und noch mehr Elektronik die nicht wirklich hilft. Das gleiche bei der elektronischen Handbremse die nur löst wenn der Fahrer angeschnallt ist. Aber die Nebelschlussleuchte automatisch ab einer Geschwindigkeit von 50KM/h abschalten, das schaffen die Hersteller nicht, gängelt es den Fahrer ja nicht.
Diese Bevormundung geht mir inzwischen zu weit. Das nächste Fahrzeug wird wohl aus Korea kommen, und gewiss werden die elektronischen Datenübermittler so weit technisch möglich abgeschaltet, ich möchte mich nicht überwachen lassen.
Fremde fotografieren darf ich nicht, Datenschutz und so, aber die Fahrzeughersteller und zukünftig Versicherer dürfen mich ohne wenn und aber überwachen, Nutzerprofil nennt sich das, ne Überwachung ist es.
UNO

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Ggf. liegt hier gar kein technisches Problem vor.
Ggf. liegt das Problem zwischen zwei Ohren.

Der Geber misst die el. Leitfähigkeit der eingefüllten Flüssigkeit.
Es ist nix neues, dass das manchmal bei fertigprodukten (fertige Mischungen) zu gewissen Problemen führt.
Evtl. hätt man die Funktion einfach mal mit Leitungswasser prüfen sollen.

Dazu dann noch zu beachten:
Eine Statusmeldung ist keine Fehlermeldung sondern eine Zustandsmeldung.
=> Erfolgt bei einer Statusmeldung kein Fehlereintrag.
==> Drum findet man auch keinen Fehlereintrag, den man löschen könnte.

Guter Hinweis leider wohl zu spät für den TE

Ja guter Hinweis. Aber ich mische selbst, das heist es ist Wasser + Reiniger vorhanden, Etwa 50:50. Fertigmischungen kaufe ich keine.
Das mit der "Fehlermeldung" stimmt es ist eine Statusmeldung warum diese jedoch 2 x angezeigt wird?
1x im Drehzahlesser und einmal in der MFA, wenn Sie doch nicht Sicherheitsrelevant ist.

UNO

Sicherheitsrelevant ist diese schon, nur es ist keine Störung im eigentlichen Sinne:
Wenn Du mit leerem Waschwasserbehälter beim TÜV aufschlägst, gibt das einen leichten Mangel...

lächerlich das Ganze !

Zitat:

@hawner schrieb am 5. August 2016 um 20:05:51 Uhr:


lächerlich das Ganze !

Nicht ganz, denn bei Xenon (hab ich nicht) ist die SRA vom Gesetzgeber vorgeschrieben, da würde ich es verstehen. Aber wie vor geschrieben, wir werden immer mehr überwacht und das ohne dass wir es merken oder uns dagegen wehren können.

Uno

Das Waschwasser ist schon Sicherheitsrelevant, auch ohne Xenonen.

Ihr fahrt auf der Landstraße bei regennasser Fahrbahn und der vor euch fahrende LKW schleudert verschmutztes Wasser ( mit Öl versetzt) auf eure Scheibe und der Scheibenwischer verteilt das ganze nur schön auf der Scheibe und ihr seht nix mehr , anhalten und die Scheibe sauber machen mit Wasser das ihr nicht dabei habt.

Es ist sehr wohl Sinnvoll das der Gesetzgeber vorschreibt das in der Scheibenwaschanlage immer genug Wasser mit entsprechenden Reiniger vorhanden sein muss.

Gruß

Tiguanmaster

Ja der Gesetzgeber. Die schreiben vieles vor, nur die Hersteller meinen uns mit Ihrer Interpretation der Dinge gängeln zu müssen. Die NSL darf auch nur eingeschaltet sein bis max 50 Km/h und schaltet VW diese ab? Der Sicherheitsgurt muss mit der EPB kombiniert werden, so ein Unfug. aber das Waschwasser. Nee nee nee wo kommen wir noch hin.

UNO

Das Versiegen des Waschwassers wird doch nur als Status angezeigt, nicht als "dramatische" Störung. Solange der Mangel des Wassers nicht die Weiterfahrt verhindert, ist doch alles ok.
Man kann sich auch echauffieren... und alles nur wegen dieser Meldung, die man i.d.R. mit Nachfüllen des Zeugs wieder weg bekommt. Das hat doch nichts damit zu tun, dass hier ein offensichtlich technischer Defekt am Geber vorliegt. Der ist doch nur eingesetzt wegen der immer weiter gehenden Bequemlichkeit und dem steigenden Komfort. Immerhin ist der Waschwasserbehälter (aus Platzgründen) nicht mehr im Motorraum greifbar und daher ist der Peilstab schon etwas schwierig einzubauen. 😉
Btw: Diese Geber kenne ich schon seit mehreren Jahrzehnten und sollten somit kein Drama des aktuellen Autos sein. Da Du (uno60) scheinbar der einzige mit diesem Problem bist, sollte man diesen Defekt nicht auf die Goldwaage legen. Es gibt nun mal keine für alle Zeiten fehlerfreien Produkte.

Dass die Parkbremse mit dem Gurtschloss gekoppelt ist, hat wohl einen anderen Grund, als die Vorschrift bez. Sicherheit des Angurtens: KOMFORT!
Wenn Du rangierst (=ohne angurten), ist das automatische Anziehen der Parkbremse eher hinderlich, beim normalen Parken und Verlassen des Autos aber eher nützlich/bequem. Also ist das Abschnallen einfach nur der Schlüssel zum bequemen Betätigen dieser Parkbremse.

Es ist schon erstaunlich,was hier für Antworten gegeben werden auf eine Frage wie "Statusmeldung eines Waschwasserbehälters". Ca 30 Postes bedarf es einer einigermaßen zufriedenen Antwort. Was haben hier Bemerkungen zu Nebelschlußleuchte,Handbremse oder Parkbremse in diesem Thread verloren ? Toll !

Zitat:

@uno60 schrieb am 8. August 2016 um 13:30:47 Uhr:


....... Die NSL darf auch nur eingeschaltet sein bis max 50 Km/h und schaltet VW diese ab? ...

UNO

Da hast du recht, tiger100, aber trotzdem muss ich den TE korrigieren, denn de NSL ist ab 50m Sichtweite einzuschalten und deshalb ist eine Höchstgeschwindigkeit von 50km/h vorgeschrieben.

Aber wie du schon sagst, das ist off topic.

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