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Waschanlage trotz Stern

Mercedes C-Klasse W202
Themenstarteram 25. Oktober 2011 um 22:37

Hallo W202 Freunde.

Seit 12-10-11 bin ich nun auch Besitzer eines W202 Bj.1996.

Echt ein schönes Auto.Kein Rost,auch nicht an den beliebten stellen.

Da aber bei dem Wagen keine Bedienungsanleitung oder ähnliches vorhanden war hab ich jetzt eine Frage.

Die sufu konnte die leider nicht beantworten.

Ich möchte auf jeden Fall vorm Winter noch mal in die Waschanlage fahren und da das volle Program nehmen.

Was mich bis jetzt daran gehindert hat ist der Stern auf der Haube.Möchte nicht das der abbricht.

Kann ich trotz Stern in die Waschanlage fahren oder geht da nur Handwäsche??

Ist mir eigentlich Peinlich diese Frage zu stellen aber es ist mein erster Benz!!

Beste Antwort im Thema
am 29. Oktober 2011 um 8:51

Zitat:

Original geschrieben von Lissy HAM

Mir hat eine Waschanlage schon mal beide Kotpflügel zusammen gedrückt,

allerdings bei meinem BMW 2,8L. E36, gab richtig Geld dafür von der E. Tankstellen Versicherung.

Das Auto war ca. 2 Jahre alt. Ich glaube es waren so bei 3.800€

Sicher das du in einer Waschanlage warst und nich in einer Schrottpresse????:D:D:D:D

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Na Klasse lissy und was hat das nun mit dem Stern zu tun? :confused:

 

Fahre immer so durch, nie Probleme, manchmal den Stern wieder aufrichten, das wars.

Zitat:

Original geschrieben von Mr.Slate

Na Klasse lissy und was hat das nun mit dem Stern zu tun? :confused:

Fahre immer so durch, nie Probleme, manchmal den Stern wieder aufrichten, das wars.

Mir ging es um die billig Waschanlagen die man meiden sollte.

am 29. Oktober 2011 um 8:51

Zitat:

Original geschrieben von Lissy HAM

Mir hat eine Waschanlage schon mal beide Kotpflügel zusammen gedrückt,

allerdings bei meinem BMW 2,8L. E36, gab richtig Geld dafür von der E. Tankstellen Versicherung.

Das Auto war ca. 2 Jahre alt. Ich glaube es waren so bei 3.800€

Sicher das du in einer Waschanlage warst und nich in einer Schrottpresse????:D:D:D:D

Ich hatte erst dieses Jahr mein Auto in der Werkstatt... nun ja, als ich mein Auto abholte stand er als EINZIGER gewaschener Wagen auf dem Hof. - OHNE STERN!

Aussage der Werkstatt war dass der Stern in deren eigener Waschanlage abgebrochen sei... Er zog einen neuen aus der Schublade und 5 Minuten Später war dieser auch dran.

Warum mein Wagen der einzige gewaschene war erfuhr ich dan 5 Minuten Später als die Rechnung besprochen wurde... :eek:

Grüße aus Stuttgart

(Warum mein Wagen der einzige gewaschene war erfuhr ich dan 5 Minuten Später als die Rechnung besprochen wurde... :eek:)

Das steht mir nächstes Jahr auch noch bevor.

Hab meinen w202 EZ: 03. 1994 8500km (ja richtig kein schreibfehler)

in den Winterschlaf geschickt.

Im Frühjahr muß er in die Werkstatt. Das Stahlschiebedach lässt sich nicht mehr nach hinten auffahren.

Laut Aussage eines bekannten ist vermutlich ein Ausrückhebel gebrochen.

Hat jemand eine Ahnung was die Reperatur evtl kostet.

D

Zitat:

Original geschrieben von Steven4880

Ich hatte erst dieses Jahr mein Auto in der Werkstatt... nun ja, als ich mein Auto abholte stand er als EINZIGER gewaschener Wagen auf dem Hof. - OHNE STERN!

Aussage der Werkstatt war dass der Stern in deren eigener Waschanlage abgebrochen sei... Er zog einen neuen aus der Schublade und 5 Minuten Später war dieser auch dran.

Warum mein Wagen der einzige gewaschene war erfuhr ich dan 5 Minuten Später als die Rechnung besprochen wurde... :eek:

Grüße aus Stuttgart

Darf man fragen wieviel du für was bezahlt hast?

hey,

zitat:

Duisburg/München (dpa/tmn) – Wird ein Auto in einer vollautomatischen Waschanlage beschädigt, haftet grundsätzlich deren Betreiber. Das ergibt sich aus einem Urteil des Landgerichts Duisburg (Aktenzeichen: 11 S 98/09) ...es wurde ein Mercedes ohne „Fahrfehler“ des Besitzers in einer vollautomatischen Waschanlage leicht zerkratzt und der Mercedes-Stern abgerissen.

Das Landgericht Duisburg nahm den Sachverhalt unter die Lupe und entschied, dass der Betreiber einer Waschanlage „die maschinell, automatisch und deswegen nicht jederzeit kontrollierbare Anlage so organisieren, betreiben, warten, kontrollieren und beaufsichtigen“ müsse, wie dies nach dem Stand der Technik möglich und zumutbar ist.

Und weil dieser Nachweis dem Betreiber nicht gelungen ist – unter anderem wurde eine „erste umfassende Wartung der Anlage“ erst zwei Tage nach dem Schadensfall durchgeführt –, musste er Schadenersatz in Höhe von 800 Euro zahlen (LG Duisburg, 11 S 98/09).

Das Gericht gab mit seinem Urteil der Zahlungsklage eines Fahrzeughalters statt. Der Kläger hatte nach einem Waschvorgang in einer vollautomatischen Autowaschanlage Lackschäden an seinem Wagen moniert. Der Betreiber der Waschanlage meinte, dass er daran keine Schuld habe, da die Anlage vollautomatisch arbeite. Das Landgericht entschied aber, dies entbinde den Betreiber nicht von der Pflicht und dem Nachweis einer regelmäßigen Wartung der Anlage. Diesen Nachweis sei der Betreiber schuldig geblieben....

quelle

Zitat:

Original geschrieben von stern07

 

Darf man fragen wieviel du für was bezahlt hast?

Ich hab den Wagen hingebracht und gemeint dass die Spurstangen getauscht werden sollen und die Spur eingestellt werden soll...

Meister sagte... Nee, da reichen die Spurstangenköpfe... nach 2 Tagen an denen angeblich die Teile nicht gekommen sein sollen (Terminabsprache war 2 Wochen vorher) war er repariert.

Nur dass es nicht nur die Köpfe waren (190 Teuro tutto kompletto) sondern doch wie von mir vermutet die Spurstangen komplett mit Zwischenlenkhebel (395 Teuro am Ende)

Eigentlich hätte ich es so nicht abnehmen müssen, aber er hätte mir auch einfach von Anfang an die Spurstangen komplett machen können... von dem her...

Grüsse

immer wieder gut jemanden mit der selben doofen frage zu sehen haha

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