Was wenn Nummernschilder vorne/hinten vertauscht?
Hallo!
Mir ist kürzlich ein recht neuer PKW mit dt. Kennzeichen aufgefallen, der hinten zwar ein Nr.-Schild hatte, aber nicht die geringste Spur einer (auch ehemaligen) HU-Plakette. Von vorne konnte ich ihn nicht sehen, aber ich vermute einfach mal, dass da die Kennzeichen vorne<->hinten vertauscht wurden. Was erwartet den Fahrer/Fahrzeughalter, wenn der von der Polizei erwischt wird?
TIA!
notting
PS: Nein, ist es wirklich nicht mein Auto und auch nicht von einem Bekannten oder so, einfach nur interessehalber.
Beste Antwort im Thema
Ist mir nach dem neu zulassen meines Autos auch passiert,Ich habe ne
mündliche Verwarnung bekommen und musste die Nummernschilder richtig
anbringen,das wars.
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16 Antworten
Der 10€ Verstoß ist der richtige. Nochmal 10€ kommen nicht drauf, da es sich wie in den meisten fällen um Tateinheit handelt und keine Tatmehrheit vorliegt
"Verletzt dieselbe Handlung mehrere Gesetze, nach denen sie als Ordnungswidrigkeit geahndet werden kann (ungleichartige Tateinheit), oder ein solches Gesetz mehrmals (gleichartige Tateinheit), so wird eine einzige Geldbuße festgesetzt (§ 19 Abs. 1 OWiG). Sind mehrere Gesetze verletzt, so wird die Geldbuße nach dem Gesetz bestimmt, daß die höhere Buße androht." (§ 19 Abs. 2 OWiG, § 1 Abs. 6 BKatV)
§§19,20 OWiG sind heiße Kandidaten.
Aber wie angesprochen, solche Owis werden nach pflichtgemäßem Ermessen meist nur mündlich verwarnt..wir wollen dem Bürger ja nicht das Geld aus den Taschen ziehen..sind ja kein Inkasso Unternehmen 😉
Tateinheit und -mehrheit super erklärt!
Hatte vergessen die Ironie im Absatz mit den zweiten 10,- EUR klar zu definieren!