Was versteht man unter einer fachgerechten Instandsetztung am PKW

Hallo zusammen,

kann mir jemand genau sagen, was eine Versichung meint oder was allgemein darunter zu verstehen ist, wenn von einer fachgerechten Reparatur die Rede ist?

Die gegnerische Versicherung will den durch einen Verkehrsunfall entstandenen Schaden nicht zahlen, weil vermutet wird, dass der Vorschaden an meinem Fahrzeug nicht fachgerecht instandgesetzt wurde.

Die Reparaturrechnung des Lackierers, der den Vorschaden instandgesetzt hat, reicht der Versicherung offenbar nicht aus, da die Versicherung sich weiterhin weigert zu zahlen.

Meine Frage: Ist Spachteln am KFZ keine fachgerechte Instandsetztung? Oder kommt es dabei auf die Größe des Schadens und der Menge der Spachtelmasse an?

Weder mein Anwalt noch der KFZ-Gutachter konnten mir diese Frage beantworten. Vielleicht hat ja Erfahrung mit dem Begriff "fachgerechte Instandsetztung" oder kennt sich genau aus.

LG

29 Antworten

Ich versuche das Thema aus einer anderen Ecke zu beleuchten und zu beantworten.

Ich selbst mache gerade folgende Erfahrung.
Ich für eine ZX12-R, Baujahr 2000. Das Bike wurde nur ein Jahr so gebaut, danach wie alle anderen Bikes´auf max. 298km/h gedrosselt. Mein Bike, ohne Quatsch, war bis auf Blinker und autom. Kettenöler, komplett original.
Der Lack ohne Kratzer.
Mein Kawahändler wollte sie im Winter im Laden ausstellen. Kurzum, eine Perle.
Ein linksabbiegender Autofahrer übersah mich und fuhr mich regelrecht um. Körperlicher Schaden sowie Motorrad Totalschaden waren die Folge.

Zeitwert: Es wird schlichtweg ohne Berücksichtigung des Zustandes von mobile und Kleinanzeigen der niedrige Beschaffungswert. Die Verkleidungen haben Risse, dafür der Motor wenige KM gelaufen. Du hast eine frische Inspektion (1500€,) die anderen einen Wartungsstau.
Das wird nicht berücksichtigt.

Auf Grund des perfekten Zustandes, möchte ich meine Ninja trotzdem wieder aufbauen. Und nun beginnt das Problem welches der TE hat!
Die gegnerische Versicherung hat den Schaden einem zentralen Register gemeldet. Soweit nicht schlimm. Um die Ninja dort wieder herauszubekommen, muß ich nachweisen, dass die Ninja fachgerecht repariert wurde. Soweit nicht schlimm.
Schließlich kann ein Gutachter eine Reparaturbescheinigung ausstellen. Und nun geht das Problem los.
Die wird von den Versicherern meist nicht anerkannt und die Gerichte folgen dem meist. Ich habe Gerichtsurteile hier liegen. Rechnungen über Neuteile ggf. Lackierer müssen vorliegen.
Ausbeulen und Spachtel entspricht den anerkannten Richtlinien des Karosseriehandwerkes (bei Alu bin ich mir nicht sicher), der Hersteller kann aber andere Vorgaben machen.

Ich für mich überlege, ob ich eine an dem Gutachten angelehnte Fotodokumentation mache und diese dem Gutachter als Anlage zur Reparaturbestätigung beilege.
Mein Anwalt meint dazu, dass es ein Versuch wert, aber immer noch ein Restrisiko sei.

Vielleicht muß ein gerichtlich zugelassener Gutachter versuchen, das fachgerechte Herstellen des Altschadens zu bestätigen.

Bitte lasse uns/mich am Ergebnis teilhaben, halte uns auf dem Laufenden.
Ich kämpfe ja an anderer Stelle gegen die Ungerechtigkeit.

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 21. Juli 2022 um 12:36:04 Uhr:


*seufz* du hast die Antwort in das Zitat geschrieben, das ist das Problem.

OK, sorry. Ein technischer Vorgang den ich offensichtlich nicht ganz verstanden habe beim Löschen des Zitats.

Also nun zum Thema zurück. In einem anderen Beitrag habe ich die Antwort erhalten, dass man von einer fachgerechten Instandsetzung nur dann spricht, wenn die Vorgabe des Gutachtens eingehalten wurde.

Sprich: wenn im Gutachten steht "Austauschen" sollte das beschädigte Bauteil ausgetauscht werden. Wenn man das beschädigte Bauteil aber nur instandsetzen lässt, sprich spachtelt, würde dies keiner fachgerechten Instandsetzung entsprechen.

Die Gesetzgebung verlangt ja bei Vorschäden einen sogenannten Sachvortrag darüber, wie genau und mit welchen Mitteln die Reparatur von Statten gegangen ist. Da frage ich mich, will man daraus ersehen, ob man sich an die Vorgaben des Gutachtens gehalten oder kann man aus dem Sachvortrag dennoch eine fachgerechte Instandsetzung ableiten, auch wenn man sich nicht an die Vorgabe gehalten hat?

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Zitat:

@Aksel279 schrieb am 21. Juli 2022 um 13:36:15 Uhr:



Sprich: wenn im Gutachten steht "Austauschen" sollte das beschädigte Bauteil ausgetauscht werden. Wenn man das beschädigte Bauteil aber nur instandsetzen lässt, sprich spachtelt, würde dies keiner fachgerechten Instandsetzung entsprechen.

Das hätte ich gern noch einmal so bestätigt, denn, ein Kotflügel auszubeulen und zu spachteln kann kostenintensiver sein als ein Neukauf oder Kauf eines Gebrauchtteils. Ein Gebrauchtteil, oft Kunststoff (wenn man es bekommt) muss nicht schlecht sein. Ein Gutachter schreibt natürlich ein billiges Neuteil auf anstatt eine teure Instantsetzung der Altteile zu kalkulieren.
Der Kotflügel aus Kunststoff meines Renault war wegen eines Unfalls gerissen. Ich kaufte einen gebrauchten Kotflügel, ließ ihn lackieren und baute ihn ein. Was soll daran bitte nicht fachgerecht sein oder anders gesagt, minderwertig?

Für meine Ninja versuche ich einen kompletten Lacksatz oder eine Maschine m Motorschaden zu bekommen.
Setze ich meine Maschine mit den Austauschmaterialien instant, was soll daran bitteschön so minderwertig sein, dass es im Falle eines Unfalls, für diese Arbeit keinen Ersatz des entstandenen Schadens geben kann?

Natürlich ist eine Instandsetzung nicht sofort als minderwertig zu betrachten. Das sehe ich auch so.

Die Erläuterung im anderen Beitrag war nur, dass man nicht von einer fachgerechten Instandsetzung spricht, wenn man sich nicht an die Vorgaben des Gutachtens gehalten hat. Ansonsten bin ich ganz bei dir und würde auch lieber das original behalten und reparieren lassen wollen, solange dies noch möglich ist. Wahrscheinlich würden das die meisten so machen, da beim Einsatz eines Neuteiles oft Probleme auftauchen.

Ja mein Guter,
ich habe bewusst meine Situation dargestellt, da ich mich gerade sozusagen, in der "Ausgangssituation" befinde und das Problem des TE umgehen oder lösen möchte.
Es ist nur ein Unterschied was "richtig" ist und wie es juristisch bewertet wird.

Ich glaube, dass die Versicherer sich gegen provozierte Unfälle, einhergehend mit Versicherungsbetrug, wehren wollten. Und das wird nun von Versicherern und Gericht so "mißbraucht", dass wir nun das hiesige Problem haben.

Aus diesem Grunde wäre es hilfreich, wenn hier Menschen mit posten, die einschlägige Gerichtserfahrungen gemacht haben oder beiwohnen "durften".

Eine Lösung muß es ja geben, ansonsten könnte man jedes verunfallte Fahrzeug, für welche es keine dezidierte Reparaturrechnung gibt, wegschmeißen.

Dann ist man in der schwierigen Beweislast, zu zeigen, daß ein verlangter Tausch des Teiles nicht besser ist, als eine sachgerechte Reparatur des Altteils. 'Neuteil muß' kann Totschlagkriterium sein.

Es kommt immer auf den vorherigen Schaden an und wo das war. Wenn zb. du an der gleichen Stelle einen Schaden hast mit Spachtel splittern und es sollte normalerweise ein neuteil sein aber stattdessen instandgesetzt wurden ist und wenn die Fotos bei der Versicherung ankommt dan ist es ein Problem. Das ist nicht fachgerecht gemacht worden halt nur Pfusch aber wenn das nicht der Fall ist dann müssen dir den Schaden bezahlen dem entsprechend halt wie dein Auto noch Wert ist

Nein, das wäre schön.
Das Thema "Vorschäden", fliesst bei der Restwertermittlung mit ein.
Das Thena ist juristisch komplexer als fachlich...

Antwort an den TE
Gibt es ein Gutachten vom Vorschaden?
Ein gerichtlich vereidigter Gutachter sollte die Reparatur bewerten können.

Ja, ein Gutachten vom Vorschaden gibt es. Es gibt auch eine Reparaturrechnung zum Vorschaden.

Ich habe mir derweilen einige Gerichtsurteile zu meinem Fall durchgelesen. Somit scheint der Weg der Juristen mehr oder weniger einheitlich zu sein.

Heute verlangen Richter eine detailierte Auflistung darüber, wie und mit welchen Teilen der Schaden instandgesetzt wurde. Kann man dies nicht mehr nachweisen, weil z.B. der Vorschaden beim Vorbeseitzer passiert ist und dieser keine Unterlagen hat oder aus anderen Gründen keine Belege vorgelegt werden können, muss dem Schadenanspruchssteller dennoch ein Schadenersatz gewährt werden, so die aktuelle Darlegung.

Vergleich:
https://kanzlei-schleyer.de/vorschaden/
https://unfall-lexikon.de/vorschaden/

https://kanzlei-schleyer.de/vorschaden/

Man spricht von fach- und sachgerechter Reparatur eines Fahrzeuges.
Dazu werden die beiden Gutachten nebst Rechnungen (alter und neuer Schaden) sozusagen "übereinander" gelegt.
Dann wird mittels Lackschichtdickenmesser am Objekt ermittelt, welche Lackschichtdicke und wieviel Spachtel aufgetragen wurde.
In der Regel sind Lackschichtdicken von bis zu 120-150 Mikrometer unschädlich; Lackschichtdicken ab 200 Mikrometern gelten als nicht fach- und sachgerechte Reparatur. In dem Fall zieht die Versicherung den kompletten Lackaufbau sowie die damit verbundenen Verbundarbeiten ab (wie in der Kaskoversicherung "neu für alt"😉.
Ein Sachverständigenverfahren (wie bei Kasko) gibt es bei der Haftpflicht nicht.
Der Haftpflichtversicherer der zahlen soll und wo Unklarheiten bestehen, schickt dann einen eigenen Sachverständigen zur Begutachtung. Dieser schlägt dann dem Versicherer vor, wie er handeln sollte. Dies wird dann in der Rechtsabteilung geprüft, welche Chancen bestehen, den Fall vor Gericht zu gewinnen.
Wenn es zu eklatanten Unterschieden in der Bewertung der Schäden kommen sollte, so geht es vor Gericht.
Das Gericht bestellt dann einen öffentlich bestellten und vereidigten Gutachter (ÖBUV), der dann ein neues Gutachten (meist mit vor Ort Begutachtung) erstellt und nach dem sich das Gericht in den allermeisten Fällen richtet.
Und hier besteht die Gefahr, dass der Unterlegene vor Gericht eben alles bezahlen muss (das kann von 500- über 2000 Euro reichen, je nach dem welcher Aufwand betrieben werden muss); bevor man sich in solch einen Rechtsstreit einläßt, sollte man die Risiken erkennen und eine Rechtsschutzversicherung haben.
Dem Anwalt ist dies egal, da er ob Sieg oder Niederlage sein Geld in jedem Fall erhält.
Aus diesen Gründern sollte man sich keines Feld-Wald- und Wiesenanwaltes bedienen, sondern eines etablierten Verkehrsrechtsanwaltes (z. Bsp. ADAC oder RA mit Tätigkeitsschwerpunkt Verkehrsrecht) aussuchen...

Die letzten beiden Postings, einschl. der Links, sind ja mal klasse.

Danke dafür.
Markus

So Leute, ich habe diesen Fall zum Abschluss gebracht und möchte euch über das Ergebnis Informieren.

Ich habe den Fall gewonnen, sodass ich Geld zur Reparatur von der gegnerischen Versicherung herhalten habe.

Dabei wurden allerdings Abzüge von rund 1.800 € gemacht, im Vergleich zur Rechnungsaufstellung des Gutachters.

Zu diesem guten Ende kam es anscheinend, weil ich mich beim ersten Gerichtstermin als "Flexibel" erwiesen habe, da ich deutlich gemacht habe, dass ich mich mit einem Vergleich zufrieden geben würde, solange ich nicht auf einen nicht reparierten Schaden sitzen bleiben muss.

Das Gericht, bzw. die Richterin sah es wohl ähnlich und bewegte die gegnerische Versicherung dazu, dem Vergleich zuzustimmen, zumal sich die gegner. Versicherung anfangs quer stellte.

Das Gericht hat mir zugute kommen lassen, dass ich, wie im Gutachten des Vorschadens vorgegeben, einen neuen Reifen erworben hatte, die beschädigte Felge instandgesetzt hatte und eine Achsvermessung durchführen lassen hatte. Zusammen mit meiner Bereitschaft zu einem Vergleich hat man wohl zu meinen Gunsten entschieden und das obwohl selbst mein Anwalt zum Ende hin die Hoffnung verloren hatte.

Also, so kann es auch ausgehen, selbst wenn man nicht immer nach Vorgabe des Gutachtens handelt, wobei die auch nicht immer sinnhaftig sind, so wie in meinem Fall.

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