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Was versteht man unter einer fachgerechten Instandsetztung am PKW

Themenstarteram 20. Juli 2022 um 18:57

Hallo zusammen,

kann mir jemand genau sagen, was eine Versichung meint oder was allgemein darunter zu verstehen ist, wenn von einer fachgerechten Reparatur die Rede ist?

Die gegnerische Versicherung will den durch einen Verkehrsunfall entstandenen Schaden nicht zahlen, weil vermutet wird, dass der Vorschaden an meinem Fahrzeug nicht fachgerecht instandgesetzt wurde.

Die Reparaturrechnung des Lackierers, der den Vorschaden instandgesetzt hat, reicht der Versicherung offenbar nicht aus, da die Versicherung sich weiterhin weigert zu zahlen.

Meine Frage: Ist Spachteln am KFZ keine fachgerechte Instandsetztung? Oder kommt es dabei auf die Größe des Schadens und der Menge der Spachtelmasse an?

Weder mein Anwalt noch der KFZ-Gutachter konnten mir diese Frage beantworten. Vielleicht hat ja Erfahrung mit dem Begriff "fachgerechte Instandsetztung" oder kennt sich genau aus.

LG

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29 Antworten

Gute Frage, ich würde bei der Innung und der Schiedsstelle fragen, bestenfalls was schriftliches geben lassen, auch zum Thema spachteln und zeitwertgerechte Reparatur. Wie alt ist der Wagen? Zeitwert? Dann je nach Aussage und tatsächlicher Reparatur die Versicherung fragen, ob sie den eigenen und Deinen Anwalt sparen will. Hast Du RS?

Themenstarteram 20. Juli 2022 um 19:07

Ja, RS habe ich. Mein Anwalt hat auch bereits eine Deckungszusage von meiner RSV erhalten und wird nun gegen die Versicherung vor Gericht klagen.

Mein Wagen ist BJ 2012. Der Vorschaden ergab sich im Jahr 2019. D.h, dass der Wagen beim Vorschaden 7 Jahre alt war.

am 20. Juli 2022 um 19:25

Beispiel das wir alle paar Monate mal sehen:

Kunde kommt zu uns in die Werkstatt weil ihm leicht einer hinten aufgefahren ist, nach Demontage der Heckverkleidung sieht man dann das Querträger und Abschlussblech stark beschädigt sind und auch rosten, also nur notdürftig repariert wurde und dieser Schaden nichts mit dem aktuellen Unfall zu tun hat.

Warum sollte also die Versicherung des "Auffahrers" mehr an Instandsetzung bezahlen als verursacht wurde?

Eine fachgerechte Reparatur geht schon damit los das man sich an die Herstellervorgaben halten muß, heißt, wenn dieser sagt das Teil xy nicht ausgebeult werden darf sondern neu muß, oder Verkleidung x nicht noch einmal lackiert werden darf (wegen der Sensorik dahinter) dann sollte man das tunlichst einhalten wenn man im Auftrag der Versicherung arbeitet.

Edit, beim schreiben ist noch ein Beitrag dazugekommen: Der Vorbesitzer/Du hat also anscheinend bei dem dann 7 Jahre alten Wagen selbst eine günstige Reparatur in Auftrag gegeben (oder ging das über die Versicherung?), und nun merkt man was das für Nachteile bringen kann.;)

Themenstarteram 20. Juli 2022 um 19:37

[Beitrag von MT editiert, bitte vernünftig zitieren oder gar nicht. Anderen Usern was anzurichten was diese nicht geschrieben hat geht gar nicht.]

am 20. Juli 2022 um 19:41

[Wiedergabe eines falschen Zitats von MT entfernt]

Dann erkläre noch einmal was ich falsch verstanden habe, kann ja mal vorkommen.

Themenstarteram 20. Juli 2022 um 20:29

Offensichtlich weiß einer der Admins nicht was er tut.

Weil ich ein Zitat nicht ausgeführt habe, wird mir nun auch noch unterstellt, dass ich mit meiner Antwort jemand anderem Schaden wolle.

Das ist schon das zweite Mal in diesem Thread, das mir etwas unterstellt wird.

Zur nebensächlichen Aufklärung:

Ich habe bewusst nicht vollständig zitiert, weil in einem anderen Beitrag das vollständige Zitieren widerrum kritisiert wurde.

Egal wie man es macht...irgendeinem passt es immer nicht.

Hinzu kommt, dass belanglose Beispiele zu meinem Fall gegeben werden und unsachgemäße, fast schon ironische Gegenfragen gestellt werden.

Zusätzlich wird mir unsachgemäße Vorgehensweise unterstellt und falsche Tatsachen in meinem Beitrag interpretierte. Ich kann nur mit dem Kopf schütteln.

Mein Dank geht an BNUU. Wenigstens einer der sich meiner Sache ernsthaft angenommen hat

Offensichtlich weißt du nicht was du hier schreibst! Du hast etwas in einem Zitat angeführt, was nie geschrieben wurde! Fang nicht an die Tatsachen zu verdrehen, sonst rasseln wir ganz gewaltig zusammen! :mad:

Zitat:

@Aksel279 schrieb am 20. Juli 2022 um 21:07:35 Uhr:

Ja, RS habe ich. Mein Anwalt hat auch bereits eine Deckungszusage von meiner RSV erhalten und wird nun gegen die Versicherung vor Gericht klagen.

Mein Wagen ist BJ 2012. Der Vorschaden ergab sich im Jahr 2019. D.h, dass der Wagen beim Vorschaden 7 Jahre alt war.

Deckungszusage klingt gut, dann schätzt die RSV das als machbar ein. Aaaber die RSV schauen auch, was man in Anspruch nimmt. Man kann ja auch verlieren, dann zahlt die RS beide Anwälte und ggf. nen Gutachter. Ist man der RSV zu teuer, fliegt man raus. Ohne Vorwarnung.

Daher würde ich den Aufwand nicht scheuen, Innung und Ombudsmann mal anzurufen, bei Erfolgsaussicht dann denen zu mailen, mit Bildern vorher / nachher, bitten, daß die einen Wisch / 10 -Zeiler machen. Den dann der Vers. mailen und anrufen, ob Sie ihre Meinung auf dieser Grundlage ändern.

Dann kann man immer noch klagen. Schadenhöhe? Bilder vorher / nachher mal hier reinstellen? Wieso jetzt repariert, war die Zusage der Versicherung zeitlich nicht eingeschränkt? Oder hatte sie bereits netto gezahlt und Du willst jetzt die USt.?

Mal ab davon, daß die Reparatur heute vermutlich 20% teurer ist als vor 3 Jahren.

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 20. Juli 2022 um 23:05:18 Uhr:

Offensichtlich weißt du nicht was du hier schreibst! Du hast etwas in einem Zitat angeführt, was nie geschrieben wurde! Fang nicht an die Tatsachen zu verdrehen, sonst rasseln wir ganz gewaltig zusammen! :mad:

Oha.... habs nicht gelesen, sachlich muß es bleiben, klar

Im Grunde hat er leer zitiert, aber seine eigene Antwort innerhalb des Quote gesetzt. Sowas sorgt natürlich für perfekte Verwirrung, wenn mal einer nicht richtig aufpasst. Zitate müssen korrekt bleiben. :)

Ich mach n virtuelles Bier auf für alle, was gut wäre, wären mehr Infos vom @TE, gehe davon aus, daß er sie liefert

Wie bzw. von wem wurde der erste Schaden denn nun repariert? Das wäre hier nun entscheidend.

@TE

Wenn du zitierst, den Text nicht ändern oder ergänzen. Maximal Kürzen ist erlaubt, wenn das Zitat zu lang ist oder du auf eine bestimmte Stelle Bezug nimmst.

Themenstarteram 21. Juli 2022 um 10:21

Ich habe das Zitat nicht geändert, nur gekürzt bis auf die E-Adresse, damit man weiß, an wen meine Antwort gerichtet ist.

*seufz* du hast die Antwort in das Zitat geschrieben, das ist das Problem.

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