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Was steht in der ABE?

Wenn es um Änderungen an KFZs geht, hört man immer wieder den Hinweis, dies oder jenes Bauteil sei 'Teil der ABE', oder auch 'Das steht so in der ABE'.

Ich habe aus aktuellem Anlaß versucht, ein solches Dokument zu finden - vergeblich.
Darin müsste ja Karosserie bzw. Verkleidung, Blinker, Form des Kofferraumdeckels usw. benannt und z.B. per Zeichnung spezifiziert sein.

Was man bekommt ist eine nachträgliche ABE für ein spezielles Fahrzeug (Fahrgestnr.), was wohl bei Importen gebraucht wird. Darin stehen aber keine solchen Spezifikationen.

Hat jemand die ursprüngliche ABE eines Herstellers oder Importeurs zur Verfügung und kann beschreiben, was da drin steht? Oder einen Link auf ein Dokument im Internet?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@bvdb schrieb am 12. Mai 2019 um 12:31:08 Uhr:


Wenn es um Änderungen an KFZs geht, hört man immer wieder den Hinweis, dies oder jenes Bauteil sei 'Teil der ABE', oder auch 'Das steht so in der ABE'.

Wer das behauptet sollte es bitte auch belegen können 😉

Spätestens bei einer Verkehrskontrolle oder der nächsten HU wird er ggf. das entsprechende Dokument auch vorlegen müssen.

Zitat:

Ich habe aus aktuellem Anlaß versucht, ein solches Dokument zu finden - vergeblich.
Darin müsste ja Karosserie bzw. Verkleidung, Blinker, Form des Kofferraumdeckels usw. benannt und z.B. per Zeichnung spezifiziert sein.

Ja.

Es handelt sich heute üblicherweise um eine EG-Typgenehmigung. Diese enthält neben den technischen Daten und Beschreibungen, der Auflistung aller Varianten mit Motor- und Getriebeversionen, Rad-/Reifen-Kombinationen, Karrosserieformen usw. umfangreiche Anhänge mit den Nachweisen über die Einhaltung der einzelnen Vorschriften und eben auch Fotos und/oder Zeichnungen des Fahrzeugs.

Nicht zu verwechseln ist dieser Typgenehmigungsbogen mit dem CoC. Dieses ist vor allem (wie der Name schon sagt) die Bescheinigung des Herstellers, dass das konkrete Einzelfahrzeuge (FIN-bezogen) dem genehmigtem Typ entspricht und die Angabe, um welche Variante und Version es sich handelt mit den wesentlichen technischen Daten.

Zitat:

Was man bekommt ist eine nachträgliche ABE für ein spezielles Fahrzeug (Fahrgestnr.), was wohl bei Importen gebraucht wird. Darin stehen aber keine solchen Spezifikationen.

Das wäre dann ein Gutachten zur Erlangung einer Einzelgenehmigung. Das eigentliche Gutachten enthält (wie das CoC) vor allem die Angabe, dass das Fahrzeug vorschriftsmäßig ist bzw. in welchen Punkten es von den Vorschriften abweicht und eine Ausnahmegenehmigung braucht sowie die Auflistung der technischen Daten. Dazu kommt seit einigen Jahren eine Auflistung, welche Vorschriften abgeprüft wurden. Nicht zu sehen bekommt der Auftraggeber i.d.R. die Dokumentation, warum der Gutachter das Fahrzeug als vorschriftsmäßig einstuft (also Prüfzeugnisse, Datenblätter usw.) und die Fotodokumentation.

Zitat:

Hat jemand die ursprüngliche ABE eines Herstellers oder Importeurs zur Verfügung und kann beschreiben, was da drin steht? Oder einen Link auf ein Dokument im Internet?

Der eigentliche Typgenehmigungsbogen ist i.d.R. nicht so ohne weiteres zugänglich. Was den Inhalt angeht, s. oben!

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Irgendwo wird es schon festgehalten sein. Stoßdämpfer z.B. finde ich sicherheitsrelevant, diese benötigen jedoch kein E-Prüfzeichen oder sonstiges und sofern diese passen und die Fahrwerksfedern ausreichend Vorspannung haben, darf man diese verbauen. Scheinwerfer haben ein E-Prüfzeichen, auch die Fahrwerksfedern brauchen eine entsprechende Kennzeichnung/Prüfung. Eine Schraube mit E-Prüfzeichen habe ich noch nicht gesehen, lediglich, dass die Festigkeit und deren Maße in einem Gutachten angegeben sind. Ob nun die korrekten Schrauben an Originalteilen verbaut sind, könnte der Prüfer wohl nur über die Teileprogramme der entsprechenden Fahrzeughersteller feststellen und auf die wird er keinen Zugriff haben.

Fein, da sind wir uns ja einig:
Für die Verwendung der richtigen Schrauben ist der Fahrer ganz allein verantwortlich.

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