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Was steht in der ABE?

Themenstarteram 12. Mai 2019 um 10:31

Wenn es um Änderungen an KFZs geht, hört man immer wieder den Hinweis, dies oder jenes Bauteil sei 'Teil der ABE', oder auch 'Das steht so in der ABE'.

Ich habe aus aktuellem Anlaß versucht, ein solches Dokument zu finden - vergeblich.

Darin müsste ja Karosserie bzw. Verkleidung, Blinker, Form des Kofferraumdeckels usw. benannt und z.B. per Zeichnung spezifiziert sein.

Was man bekommt ist eine nachträgliche ABE für ein spezielles Fahrzeug (Fahrgestnr.), was wohl bei Importen gebraucht wird. Darin stehen aber keine solchen Spezifikationen.

Hat jemand die ursprüngliche ABE eines Herstellers oder Importeurs zur Verfügung und kann beschreiben, was da drin steht? Oder einen Link auf ein Dokument im Internet?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@bvdb schrieb am 12. Mai 2019 um 12:31:08 Uhr:

Wenn es um Änderungen an KFZs geht, hört man immer wieder den Hinweis, dies oder jenes Bauteil sei 'Teil der ABE', oder auch 'Das steht so in der ABE'.

Wer das behauptet sollte es bitte auch belegen können ;)

Spätestens bei einer Verkehrskontrolle oder der nächsten HU wird er ggf. das entsprechende Dokument auch vorlegen müssen.

Zitat:

Ich habe aus aktuellem Anlaß versucht, ein solches Dokument zu finden - vergeblich.

Darin müsste ja Karosserie bzw. Verkleidung, Blinker, Form des Kofferraumdeckels usw. benannt und z.B. per Zeichnung spezifiziert sein.

Ja.

Es handelt sich heute üblicherweise um eine EG-Typgenehmigung. Diese enthält neben den technischen Daten und Beschreibungen, der Auflistung aller Varianten mit Motor- und Getriebeversionen, Rad-/Reifen-Kombinationen, Karrosserieformen usw. umfangreiche Anhänge mit den Nachweisen über die Einhaltung der einzelnen Vorschriften und eben auch Fotos und/oder Zeichnungen des Fahrzeugs.

Nicht zu verwechseln ist dieser Typgenehmigungsbogen mit dem CoC. Dieses ist vor allem (wie der Name schon sagt) die Bescheinigung des Herstellers, dass das konkrete Einzelfahrzeuge (FIN-bezogen) dem genehmigtem Typ entspricht und die Angabe, um welche Variante und Version es sich handelt mit den wesentlichen technischen Daten.

Zitat:

Was man bekommt ist eine nachträgliche ABE für ein spezielles Fahrzeug (Fahrgestnr.), was wohl bei Importen gebraucht wird. Darin stehen aber keine solchen Spezifikationen.

Das wäre dann ein Gutachten zur Erlangung einer Einzelgenehmigung. Das eigentliche Gutachten enthält (wie das CoC) vor allem die Angabe, dass das Fahrzeug vorschriftsmäßig ist bzw. in welchen Punkten es von den Vorschriften abweicht und eine Ausnahmegenehmigung braucht sowie die Auflistung der technischen Daten. Dazu kommt seit einigen Jahren eine Auflistung, welche Vorschriften abgeprüft wurden. Nicht zu sehen bekommt der Auftraggeber i.d.R. die Dokumentation, warum der Gutachter das Fahrzeug als vorschriftsmäßig einstuft (also Prüfzeugnisse, Datenblätter usw.) und die Fotodokumentation.

Zitat:

Hat jemand die ursprüngliche ABE eines Herstellers oder Importeurs zur Verfügung und kann beschreiben, was da drin steht? Oder einen Link auf ein Dokument im Internet?

Der eigentliche Typgenehmigungsbogen ist i.d.R. nicht so ohne weiteres zugänglich. Was den Inhalt angeht, s. oben!

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Verwechselst du vielleicht gerade das CoC für ein Fahrzeug mit einer ABE für Anbauteile?

Um was für ein Fahrzeug handelt es sich denn? Wenn es nie für den deutschen Markt gebaut wurde, gibt es e

vermutlich keine Betriebserlaubnis für das TEil und es muss per Einzelgenenmigung zugelassen werden.

Ein paar Details zu Deinem Projekt, würde es vereinfachen Lösungsvorschläge zu unterbreiten.

Gruß M

Eine ABE ist kein Dokument, das ist nur Allgemeine BetriebsErlaubnis.

Der geht ein Typgenehmigungsverfahren voraus, bei dem Prüfberichte aller möglichen Teile beigebracht werden müssen. Dies wird dann vom KBA oder der Behörde eines anderen europäischen Landes abgenommen. Für ein normales Fahrzeuge dürften das hunderte von Seiten sein. Dies wird auch nicht veröffentlicht. Ein Teil der Prüfungen muss von zugelassenen technischen Diensten durchgeführt werden, viele andere Sachen darf der Hersteller selber bestätigen, indem er die Vorschriften auflistet und bestätigt, dass sie eingehalten werden. Das CoC (Certificate of Conformity) ist genau ein solches Schreiben, bei dem bestätigt wird, dass das Fahrzeug alle Regeln einhält.

Welche Prüfungen durchzuführen und welche Regeln einzuhalten sind steht in der STVZO und in den EU-Verordnungen. Z.B. Rahmenrichtlinie 2007/46/EG

Wenn es darum geht, welche Bauteile verändert werden dürfen, musst die STVZO und alle EU-Richtlinien zum KFZ lesen.

Man kann aber auch für ein konkretes Teil einen Beratungstermin beim TÜV machen, da wird man dann von jemanden beraten, der dies alles gelernt und gelesen hat.

Themenstarteram 12. Mai 2019 um 11:31

Es geht bei dieser Frage nicht um ein konkretes Umbau-Projekt oder Fahrzeug.

Sondern ich möchte einfach mal grundsätzlich verstehen, wie das abläuft.

Wenn jetzt BMW ein neues Motorrad herausbringt, was steht dann in dem CoC genau drin?

Irgendwer bei einer Prüforganisation muss das ja nachlesen können, um die Aussage zu machen, dieses oder jenes Bauteil sei 'Teil der ABE' (und meint damit wohl das CoC).

Dass die CoC nicht direkt öffentlich sind, kann man verstehen, da geht es vielleicht auch um Lizenzfragen.

Aber es sollte doch möglich sein, von einem älteren Modell ein solches Dokument zu finden, oder dass jemand darüber berichten kann, der es vorliegen hat.

Ein CoC ist nochmals etwas anderes. Das bekommt man bei neueren Fahrzeugen beim Kauf mit. Darin stehen z.B. Felgen und die Daten, die es benötigt, um einen Fahrzeugschein ausstellen zu können, z.B. bei einem Import.

 

Einige Teile benötigen keine "ABE". Viele Teile haben ein E-Prüfzeichen, wie z.B. Scheinwerfer und somit kann der Prüfer sehen, dass es sich um ein Bauart genehmigtes Bauteil handelt.

Zitat:

@bvdb schrieb am 12. Mai 2019 um 13:31:46 Uhr:

 

Wenn jetzt BMW ein neues Motorrad herausbringt, was steht dann in dem CoC genau drin?

Irgendwer bei einer Prüforganisation muss das ja nachlesen können, um die Aussage zu machen, dieses oder jenes Bauteil sei 'Teil der ABE' (und meint damit wohl das CoC).

nein, das meint im Moment nur einer.

Die "Coc" ist was völlig anderes und hat mit der ABE im Grunde nichts zu tun.

Du solltest dich erstmal genauer in die Begrifflichkeiten einlesen.

Ich denke das was du suchst ist die EG-Typengenehmigung. Die Nummer dazu findest du im Fahrzeugschein rechts unten.

 

Das CoC habe ich genannt, da aus deinem Beitrag nicht hervorging, was du suchst.

Zitat:

@bvdb schrieb am 12. Mai 2019 um 12:31:08 Uhr:

Wenn es um Änderungen an KFZs geht, hört man immer wieder den Hinweis, dies oder jenes Bauteil sei 'Teil der ABE', oder auch 'Das steht so in der ABE'.

Wer das behauptet sollte es bitte auch belegen können ;)

Spätestens bei einer Verkehrskontrolle oder der nächsten HU wird er ggf. das entsprechende Dokument auch vorlegen müssen.

Zitat:

Ich habe aus aktuellem Anlaß versucht, ein solches Dokument zu finden - vergeblich.

Darin müsste ja Karosserie bzw. Verkleidung, Blinker, Form des Kofferraumdeckels usw. benannt und z.B. per Zeichnung spezifiziert sein.

Ja.

Es handelt sich heute üblicherweise um eine EG-Typgenehmigung. Diese enthält neben den technischen Daten und Beschreibungen, der Auflistung aller Varianten mit Motor- und Getriebeversionen, Rad-/Reifen-Kombinationen, Karrosserieformen usw. umfangreiche Anhänge mit den Nachweisen über die Einhaltung der einzelnen Vorschriften und eben auch Fotos und/oder Zeichnungen des Fahrzeugs.

Nicht zu verwechseln ist dieser Typgenehmigungsbogen mit dem CoC. Dieses ist vor allem (wie der Name schon sagt) die Bescheinigung des Herstellers, dass das konkrete Einzelfahrzeuge (FIN-bezogen) dem genehmigtem Typ entspricht und die Angabe, um welche Variante und Version es sich handelt mit den wesentlichen technischen Daten.

Zitat:

Was man bekommt ist eine nachträgliche ABE für ein spezielles Fahrzeug (Fahrgestnr.), was wohl bei Importen gebraucht wird. Darin stehen aber keine solchen Spezifikationen.

Das wäre dann ein Gutachten zur Erlangung einer Einzelgenehmigung. Das eigentliche Gutachten enthält (wie das CoC) vor allem die Angabe, dass das Fahrzeug vorschriftsmäßig ist bzw. in welchen Punkten es von den Vorschriften abweicht und eine Ausnahmegenehmigung braucht sowie die Auflistung der technischen Daten. Dazu kommt seit einigen Jahren eine Auflistung, welche Vorschriften abgeprüft wurden. Nicht zu sehen bekommt der Auftraggeber i.d.R. die Dokumentation, warum der Gutachter das Fahrzeug als vorschriftsmäßig einstuft (also Prüfzeugnisse, Datenblätter usw.) und die Fotodokumentation.

Zitat:

Hat jemand die ursprüngliche ABE eines Herstellers oder Importeurs zur Verfügung und kann beschreiben, was da drin steht? Oder einen Link auf ein Dokument im Internet?

Der eigentliche Typgenehmigungsbogen ist i.d.R. nicht so ohne weiteres zugänglich. Was den Inhalt angeht, s. oben!

Themenstarteram 12. Mai 2019 um 12:36

Zitat:

[...dies oder jenes Bauteil sei 'Teil der ABE']

Wer das behauptet sollte es bitte auch belegen können ;)

Genau - gilt insb. auch für einen Prüfer, der sich an einem umgebauten Teil stösst.

Zitat:

Es handelt sich heute üblicherweise um eine EG-Typgenehmigung. Diese enthält neben den technischen Daten und Beschreibungen, der Auflistung aller Varianten mit Motor- und Getriebeversionen, Rad-/Reifen-Kombinationen, Karrosserieformen usw. umfangreiche Anhänge mit den Nachweisen über die Einhaltung der einzelnen Vorschriften und eben auch Fotos und/oder Zeichnungen des Fahrzeugs.

Ok, dann vergessen wir das CoC und sprechen über die EG-Typgenehmigung.

Es sollte doch möglich sein, einmal exemplarisch ein solches (sei es älteres) Dokument einzusehen.

Was nicht verändert werden darf, bzw. was bestimmten Regeln unterliegt steht in den EU-Richtlinien zur Typgenehmigung. Die Typegenehmigung des Fahrzeuges selbst benötigst Du nicht.

Es ist ja auch nicht bei Fahrzeug A etwas in der Typgenehmigung und bei Fahrzeug B nicht.

Was gesondert geprüft werden muss und was man nicht einfach ändern darf, steht in STVZO und in den EU-Richtlinien. Die musst Du lesen, um das Thema zu verstehen. Eine Typgenehmigung würde da nicht helfen. Eine ältere auf jeden Fall auch nicht, weil sich die Gesetzgebung regelmäßig ändert.

Früher von Opel kennen ich sogenannte Umrüstkataloge, in denen aufgeführt wurde, was in anderen Fahrzeugvarianten verbaut wurde und damit konnte man damals zum TÜV, um z.B. einen anderen Motor eintragen zu lassen. Aber diese Zeiten sind leider schon lange vorbei.

Nur um mal die Begrifflichkeiten zu erklären:

Ein Hersteller, dessen Fahrzeug allen relevanten Bauvorschriften entspricht, bekam früher für dieses Fahrzeug bzw. alle gleichartigen Fahrzeuge dieser Baureihe eine allgemeine Betriebserlaubnis, diese Erlaubnis hatte eine Nummer, z. B. F804*

Ein Hersteller, dessen Fahrzeug allen relevanten Bauvorschriften entspricht, bekommt heute für dieses Fahrzeug bzw. alle gleichartigen Fahrzeug dieser Baureihe eine EG-Typgenehmigung, diese Genehmigung hat eine Nummer, z. B. e1*2007/46*0123*

Für Fahrzeuge mit ABE wurde dies durch den Eindruck im Fahrzeugbrief dokumentiert, für Fahrzeuge mit einer EG-Typgenehmigung wird dies in der ZB II dokumentiert. Zusätzlich müssen Fahrzeuge mit EGTG ein CoC-Papier erhalten.

ABE oder Typgenehmigung bedeuten, in dem Verfahren zur Erlangung wurde von der Genehmigungsbehörde überprüft, ob sämtliche Bauteile und Regularien zum Bau eines Fahrzeugs eingehalten werden. Dafür werden dann die technischen Unterlagen der Hersteller beigezogen oder gewisse Teile geprüft. Wenn das Verfahren erfolgreich ist, sprich zu einer Erlaubnis oder Genehmigung führt, darf das Fahrzeug ohne eine weitere technische oder sonstige Prüfung zum Verkehr zugelassen und betrieben werden.

Um auf die Frage ungefähr zu antworten: so gesehen steht in einer ABE oder EGTG nichts drin, was technische Daten betrifft. Diese beiden Begriffe sagen eigentlich nur, dass ein Hersteller die Erlaubnis oder Genehmigung hat, Fahrzeuge eines bestimmten Baumusters oder einer bestimmten Bauart mit den entsprechenden Nummern zu versehen, um sie zulassungsfähig zu bekommen.

Zitat:

@bvdb schrieb am 12. Mai 2019 um 14:36:38 Uhr:

Zitat:

[...dies oder jenes Bauteil sei 'Teil der ABE']

Wer das behauptet sollte es bitte auch belegen können ;)

Genau - gilt insb. auch für einen Prüfer, der sich an einem umgebauten Teil stösst.

Jein.

Wenn da Fahrzeug durch den Umbau nicht mehr dem durch das CoC bestätigten Typ entspricht, obliegt die Nachweispflicht dem Halter bzw. Führer des Fahrzeugs.

Es ist auch nicht so, dass der An- bzw. Umbau automatisch nicht zum Erlöschen der BE führt, nur weil dieses Detail bei einer anderen Variante innerhalb der Typgenehmigung so vorhanden ist. Im Gegenteil verlangt sogar §19(3) Nr. 1 Buchst. b, dass der nachträgliche Umbau im Rahmen der ABE genehmigt sein muss. Allerdings gilt das so nur für nationale BE, für EG-Typgnehmigungen wäre die Frage getrennt zu betrachten.

Um was für einen Umbau an was für einem Fahrzeug geht es denn überhaupt?

 

Themenstarteram 15. Mai 2019 um 13:15

Zitat:

Um auf die Frage ungefähr zu antworten: so gesehen steht in einer ABE oder EGTG nichts drin, was technische Daten betrifft. .. sagen eigentlich nur, dass ein Hersteller die Erlaubnis oder Genehmigung hat ..

Das ist doch interessant, bestätigt meine entsprechende Vermutung.

Ob eine Schraube, Strebe oder Plastikabdeckung 'Teil der ABE' ist, läge damit allein im Ermessen eines Gutachters.

Zitat:

Um was für einen Umbau an was für einem Fahrzeug geht es denn überhaupt?

Es geht überhaupt um das Verfahren.

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