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Was soll ich tun?

Themenstarteram 6. Juni 2004 um 21:13

Servus Zusammen!

Habe mal eine Frage an die hier im Forum die sich in Sachen Recht und Ordnung ein bisschen auskennen ;)

Seit letzter Woche lässt mir jemand die Luft aus meinen Reifen. Gestern war der ST170 platt und heute morgen auch der RS. Die Reifen wurden nicht platt gestochen sonder es wurde einfach nur die Luft raus gelassen. Iss halt sehr ärgerlich, wenn man morgens früh weg will und dann so was ist. Dass iss jetzt schon zum zweiten mal passiert. Letzte Woche war mein RS schon mal platt. Denke mir mal, dass es mein netter Nachbar war, mit dem ich mich nicht so sehr gut verstehe. Aber ich hab ihn bisher noch nicht gesehen und kann ihm so nichts nachweisen.

Meine Frage jetzt: Was kann ich in dieser Sache unternehmen. Wie siehts da rechtlich aus: Es wird ja nie was kaputt gemacht. Man "klaut" mir ja nur Luft und dass ist ein freies Güter. Kann ich dort rechtliche Schritte einleiten oder was kann man da unternehmen.

Bin für jede Antwort dankbar...

MFG Ford-Focus-RS

15 Antworten
am 6. Juni 2004 um 21:32

Ei, da hast Du ja eine laestige Zecke im Pelz. Mein Beileid.

Rechtlich ist es einfach Sachbeschaedigung nach § 303 Strafgesetzbuch, hier der Text:

+++++++++++++++++++++++

Sachbeschädigung.

(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe

bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

+++++++++++++++++++++++

Also lass Dir etwas einfallen, wie Du den Taeter stellen kannst. Vielleicht mit einem technischen Trick, Webcam, Infrarotschalter (und dann sofort mit einem Zeugen oder Digiknippse hin) usw.

Wenn Du ihn ausgemacht hast, anzeigen und Zivilklage auf Unterlassung und Wiedergutmachung. Danach duerfte er die Nase voll haben.

Themenstarteram 6. Juni 2004 um 22:26

Zitat:

Original geschrieben von caes

Rechtlich ist es einfach Sachbeschaedigung nach § 303 Strafgesetzbuch, hier der Text:

+++++++++++++++++++++++

Sachbeschädigung.

(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe

bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

+++++++++++++++++++++++

Servus caes,

hab mir schon gedacht, dass ich mit ner Antwort von dir rechnen kann. Wollte dir eigentlich ne PN schicken, aber das hier öffentlich anzusprechen ist glaub ich noch besser. Ich kann in der "Straftat" nicht so genau die Sachbeschädigung erkennen. Es geht bei der ganzen Sache ja schließlich nichts kaputt. Wenn "er" mir die Reifen schlitzen würde, könnte ich es ja verstehen, dass es Sachbeschädigung ist, aber so?? Werde mal überlegen, was ich da jetzt unternehmen werde.

Trotzdem schon mal Danke für die Antwort.

MFG Ford-Focus-RS

@all

Hallo,

der Gesetzestext der Sachbeschädigung (§ 303 Strafgesetzbuch) ist zwar richtig zitiert, laßt Euch allerdings von einem Juristen sagen, daß das bloße Luftrauslassen aus dem Reifen NICHT darunter fällt, weil eben keine Sache BESCHÄDIGT oder ZERSTÖRT wird. Es handelt sich auch nicht etwa um Diebstahl von Luft oder sowas - nur falls jemand auf diese Idee kommen sollte .Soviel zur juristischen Theorie.

 

@ Ford-Focus-RS

Anders könnte die Sache allerdings aussehen, wenn durch das Rauslassen der Luft z.B. die Reifenflanke durch das Eigengewicht des Fahrzeugs übermäßig gequetscht wird und dadurch unbrauchbar wird. Das müßtest Du dann mal im Einzelfall überprüfen.

Ansonsten bleibt Dir wahrscheinlich nur die Variante, Dich mal nachts auf die Lauer zu legen und den armseligen Täter (der wahrscheinlich nur neidisch auf Dein schönes Auto ist) auf frischer Tat zu erwischen.

Viel Glück dabei ;-)!

Ihr seid ganz schön blauäugig!

Ich würde Luftablassen weniger als Sachbeschädigung

werten - sondern als "Mordversuch"

Sind die Reifen ganz platt, isses ärgerlich - aber naja.

Solltest Du aber mit halb-platten Reifen losfahren,

merkst Du das nicht sofort. Aber dann ist in nächsten, etwas schneller gefahrenen Kurve Feierabend!

Aber soweit überlegt so`n krankes Hirn leider nicht.

Wie das dann (straf)rechtlich gehandhabt wird, würde

mich auch mal interessieren...

Gruß, Holger

Sto®ch

Tja interressanter Standpunkt, aber hast du mal über die Pflichten eines Fahrzeugführers nachgedacht?

Der hat sie nämlich gundsätzlich vor der Fahrt über den Zustand seines Fz zu informieren. Geht die Beleuchtung kurzer rundgang ob alles in Ordnung ist. Klar macht das keiner, aber es ist jedem zuzumuten das er Mängel wie defekte Bleuchtung oder platte Reifen vor Fahrantritt feststellt.

Ich bin auch der Meinung wo kein Schaden entsteht ist essig mit Sachbeschädigung. Es gibt ja noch andere Sachbestände wie zb grober Unfug usw. aber das Problem ist weniger die spätere Bestrafung als vielmehr dem Übeltäter habhaft zu werden!

BTW:

Ich kan verstehen das unsere grünen Gesetzeshüter andere Aufgaben haben als sich wegen ein paar luftloser Reifen die ganze Nacht in die Botanik zu legen.

Ich würde mir meinen Meinungsverstärker (Baseballschläger) schnappen und mal ein paar Nächte lauern evtl mit nem Kumpel zusammen. Dann sollte es möglich sein den/die Täter davon zu überzeugen das man DAS nicht macht. (Zeigefingerschwing DU DU DU das macht man nicht, oder halt ein bisserl eindringlicher ) Wohl gemerkt ich würde dem Typen kein Haar krümmen, aber seinem Ego auch ein bisserl die Luft ablassen :D :D :D

am 9. Juni 2004 um 14:02

hi.

also wenn mann ihm auf frischer tat erwischt dann kann er auch angezeigt werden auch nur wenn er luft rausläst! am besten mal die ganze nahct aufpassen mit ne luftgewehr oder so.... und dann halt gleich die polizei holen und ihm wens geht festhalten.

hast auch mein beileid. kannst auch überlegen ob ein nachbar auf dir sauer ist oder irgendjemand der dich irgendwie net schmecken kann...

däd mir mal gedanken drüber machen.

sowas ist echt ärgerlich..

Zitat:

Original geschrieben von blackpuma

kannst auch überlegen ob ein nachbar auf dir sauer ist oder irgendjemand der dich irgendwie net schmecken kann...

däd mir mal gedanken drüber machen.

Ich däd mir das erste Posting nochmals durchlesen.

am 9. Juni 2004 um 14:27

oh sorry,

habs nur schnell überflogen...

am 9. Juni 2004 um 17:09

Zitat:

Original geschrieben von tdci-käufer

der Gesetzestext der Sachbeschädigung (§ 303 Strafgesetzbuch) ist zwar richtig zitiert, laßt Euch allerdings von einem Juristen sagen, daß das bloße Luftrauslassen aus dem Reifen NICHT darunter fällt, weil eben keine Sache BESCHÄDIGT oder ZERSTÖRT wird.

Dann nimm doch bitte als "Jurist" einmal hierzu Stellung:

http://www.jurawelt.com/gerichtsurteile/strafrecht/BGH/3603

Demnach hat der BGH bereits 1959 festgestellt: "Das vorsaetzliche Ablassen der Luft aus der Bereifung eines Kraftfahrzeugs kann eine Sachbeschaedigung des Kraftfahrzeugs sein."

Weiter heisst es, Sachbeschaedigung liege auch dann vor, wenn eine Sache unbrauchbar gemacht werde und ein erheblicher Aufwand an Zeit oder Muehe fuer die Wiederherstellung der Gebrauchstuechtigkeit entstehe.

Ich lasse mich gern eines Besseren belehren, kann mir aber schwer vorstellen, dass der BGH einen so klaren Leitsatz zu einem spaeteren Zeitpunkt wieder abgeaendert haben sollte.

Zitat:

Original geschrieben von caes

Dann nimm doch bitte als "Jurist" einmal hierzu Stellung:

...

Demnach hat der BGH bereits 1959 festgestellt: "Das vorsaetzliche Ablassen der Luft aus der Bereifung eines Kraftfahrzeugs kann eine Sachbeschaedigung des Kraftfahrzeugs sein."

Weiter heisst es, Sachbeschaedigung liege auch dann vor, wenn eine Sache unbrauchbar gemacht werde und ein erheblicher Aufwand an Zeit oder Muehe fuer die Wiederherstellung der Gebrauchstuechtigkeit entstehe.

Ich lasse mich gern eines Besseren belehren, kann mir aber schwer vorstellen, dass der BGH einen so klaren Leitsatz zu einem spaeteren Zeitpunkt wieder abgeaendert haben sollte.

@ caes

Hallo,

das von Dir gefundene Urteil scheint Dir auf den ersten Blick recht zu geben, daß es sich doch um eine Sachbeschädigung handelt, allerdings handelt es sich hier (wie so oft) um eine Entscheidung nach dem Motto: im Prinzip ja, aber ...

Das Gericht stellt hier auf den Einzelfall ab und erachtet als ausschlaggebend, ob das Fahrzeug noch bestimmungsgemäß verwendet werden kann und welche Zeit und Mühe das Wiederauffüllen der Reifen mit Luft verursacht. Das kann bei Dir im Einzelfall einschlägig sein, muß aber nicht.

Soviel zur Theorie. Das Problem ist: solange nichts im wortwörtlichen Sinne "beschädigt" wird, wirst Du wahrscheinlich weder Polizei noch Staatsanwaltschaft motivieren können, tätig zu werden, da man Dich wahrscheinlich darauf verweisen wird, daß es sich um ein sogenanntes "Privatklagedelikt" handelt und die Justiz weder zeitliche noch personelle Ressourcen hat, sich mit diesen Fällen zu beschäftigen. Und in gewissen Grenzen muß ich sagen, daß diese Reaktion auch berechtigt ist, da sonst die wirklich wichtigen Fälle der Verbrechensbekämpfung darunter leiden würden.

Diese Antwort hilft Dir vermutlich nicht besonders weiter, daher auf den Punkt gebracht: erwarte Dir in diesem Fall nicht allzuviel Hilfe von der Justiz ...

am 9. Juni 2004 um 23:19

Zitat:

Original geschrieben von tdci-käufer

...

Der ausfuehrliche Hinweis auf den allgemeinen justizpraktischen Zwiespalt zwischen Recht haben und Recht bekommen in absehbar minderschweren Faellen sollte jedoch nicht verschleiern, dass

Zit.: "der Gesetzestext der Sachbeschädigung [...], laßt Euch allerdings von einem Juristen sagen, daß das bloße Luftrauslassen aus dem Reifen NICHT darunter fällt, weil eben keine Sache BESCHÄDIGT oder ZERSTÖRT wird."

widerlegt ist?

am 10. Juni 2004 um 10:58

Sagen wir es doch mit Radio Eriwan:

Im Prinzip ist das Ablassen von Luft keine Sachbeschädigung. (s.a. a.E.)

Juristens ersetzen "Prinzip" durch das Wort "grundsätzlich".

Entscheidend ist allerdings nicht immer der Einzelfall:, sondern auch die beantwortung der Frage, was der Tatrichter im Einzelnen als erheblichen Aufwand betrachtet bzw. bis wann es für den Betroffenen noch zumutbar ist, daß er die Reifen seines FZs wieder mit Luft befüllt. Im Zuge der gesellschaftlichen Entwicklung dürfte die Zumutbarkeitsschwelle mittlerweile höher als früher sein.

In den allermeisten Fällen wird es ein Stück Weg zur nächsten Tankstelle sein. Dann die Frage, ob man mit einem platten Reifen den Weg fahren kann? Da dies eher nicht der Fall sein wird, kommt die Nutzung eines Ersatzverkehrsmittels in Betracht. Dann: Wird einem ein Pumpgerät überhaupt geliehen? Wenn ja, dann nur gegen Pfand. Hat man ein passiges Pfand? Meist ist dies ein Barwert der verlangt wird. Hat man diesen vor Ort? Fahrt zur Bank notwendig? Zu welcher Uhrzeit muß der Schaden beseitigt werden. Geschieht die zur Nachtzeit und der Täter rechtfertigt sich damit, daß der Geschädigte sonst immer erst Mittags außer Haus geht, so kann ihn dies nicht "entschuldigen"!.

Ihr seht schon, ich tendiere in den Fällen, in denen der Geschädigte nicht direkt neben einer Tankstelle wohnt, eine Erfüllung des § 303 StGB anzunehmen.

Schließlich: Geschieht das Ablassen der Luft wiederholt, so ist unabhängig von den äußeren Umständen der Tatbestand des § 303 StGB erfüllt.

Insofern würde ich nun folgendes formulieren:

"Das Ablassen von Luft aus einem Autoreifen erfüllt grundsätzlich den Tatbestand des § 303 StGB".

Gruß

Nic

am 10. Juni 2004 um 19:45

und damals als wir noch einen häuptling hatten gab es was auf die fresse und gut is. heute kriegste du allerding die anzeige wegen körperverletzung und so. von wegen rechtssystem...danke, gute nacht.

am 20. Juni 2004 um 12:40

habs nur so grob überflogen aber für den fall das sachbeschädigung nicht greift würde ich wegen Nötigung anzeige erstatten sowie auf ersatz der auslagen (fahrt der zur tanke zwecks luft (am besten mit dem taxi) und eventuellen verdienstausfall falls du selbstandig bist)

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