Was soll ich machen mit dem Golf?

VW Golf 1 (17, 155)

Hallo zusammen!
Habe bei meinen Großeltern noch einen Golf II BJ 12/88, 55 PS, 80tkm, abgemeldet (im Nov werden es 18 Mon) in rot, Dreitürer mit U-Kat und 4 Gang Getriebe in der Garage stehen. Ab und zu wurde er auf dem Grundstück bewegt bis vor ca 6 Mon die Batterie aufgab.
Doch leider kann der Wagen dort nicht länger stehen bleiben. Ursprünglich wollte ich den Wagen bis nach meinem Studium noch dort lassen und dann anmelden (irgendwie ist der Wagen kultig), da ich damit zuvor rumgefahren bin (von meiner Oma übernommen- bis 2003 Checkheft) und er in einem noch rel gutem Zustand ist.

Jetzt ist die Frage was am sinnvollsten wäre-
a)Auto zulassen und versuchen kostengünstig übern Tüv zu bringen und dann verkaufen;
b) den Wagen ohne Tüv verkaufen (insofern da überhaupt noch jemand Geld für gibt)
c) oder zum Autoverwerter und auf ein paar € hoffen

Kann mir jmd Ratschläge (vllt aus eigener Erfahrung) geben?

13 Antworten

Alle drei Möglichkeiten bringen nicht mehr viel.
Am besten ist noch Methode a), wenn an dem Golf nicht viel gemacht werden muß. Auch wenn ein paar hundert Euro nicht wirklich viel sind.

Oder ihn wie geplant später selber fahren - voraussichtlich hält er noch viele Jahre. Mit einer G-Kat-Nachrüstung bleibt auch die Steuer im Rahmen.

Golf II

Hallo !!!

Wenn du Tüv machen möchtest mußt du dich beeilen. Da er wenn er länger als 18 Monate abgemeldet ist eine Vollabnahme benötigt. Aber Verkaufen bringt nicht wirklich viel es sei denn du findest einen der dir noch genug Geld gibt.

Auf dem Schrott mußt du bestimmt noch was bezahlen fürs entsorgen.

Würde wenn er wirklich gut im Schuß ist Tüv drauf machen lasse und dann selber fahren. Event G-Kat nachrüsten lassen.

Wie du ja schon sagtest hast du das Auto auch von deiner Oma.

Zulassen musst du das auto ja nicht! Einfach Kurzzeitkennzeichen holen, oder einfach nachts so da hin fahren und am nächsten morgen TÜV drauf. Dann bekommste nagelneuen TÜV, der auch nicht zurückdatiert wird! Dann mit neuem TÜV und abgemeldet verkaufen! BTW um den anmelden zu können brauche eh TÜV und AU... Wenn allerdings viel gemacht werden muss, dann so verkaufen! gehe aber nicht davon aus, bei scheckheft bis 03

Zitat:

Original geschrieben von M4d.-.M4x


Zulassen musst du das auto ja nicht! Einfach Kurzzeitkennzeichen holen, oder einfach nachts so da hin fahren und am nächsten morgen TÜV drauf. Dann bekommste nagelneuen TÜV, der auch nicht zurückdatiert wird! Dann mit neuem TÜV und abgemeldet verkaufen! BTW um den anmelden zu können brauche eh TÜV und AU... Wenn allerdings viel gemacht werden muss, dann so verkaufen! gehe aber nicht davon aus, bei scheckheft bis 03

Jap so isses und das halte ich auch für die beste Lösung. Muss ja jetzt nicht die Nacht- und Nebelaktion sein aber du kannst dich ja zum Beispiel auch da hinschleppen lassen. Dazu muss das gezogene Fahrzeug mMn nicht angemeldet sein (bin mir aber nicht 100% sicher).

So kommst du um die Zulassung und die damit verbundenen Kosten (Versicherung, Kennzeichen, anteilige Steuern) rum und hast dann eine Weile Ruhe.

Verkaufen tut man einen Golf mit so weing km nicht ... 😉

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Zitat:

Original geschrieben von uli.raentsch


Muss ja jetzt nicht die Nacht- und Nebelaktion sein aber du kannst dich ja zum Beispiel auch da hinschleppen lassen. Dazu muss das gezogene Fahrzeug mMn nicht angemeldet sein (bin mir aber nicht 100% sicher).

Das gezogene Fahrzeug MUSS angemeldet sein.

Je nach Prüfer kann die "Nacht- und Nebelaktion" auch teuer werden wenn der bei der Pol anruft.

Zitat:

Original geschrieben von uli.raentsch


So kommst du um die Zulassung und die damit verbundenen Kosten (Versicherung, Kennzeichen, anteilige Steuern) rum

Die Tageszulassung ist wg. der Versicherung unverhältnismässig teuer.

Deutlich preiswerter (und legal) ist ein Transportanhänger/Transporter um das Fahrzeug damit zum TÜV zu bringen.

leute fahrten zum tüv ohne anmeldung sind erlaubt und gezogene fahrzeuge müssen fahruntauglich sein

Also erstmal vielen Dank für die Antworten! Tendenz ist ja eindeutig- den Karren durch den Tüv ziehen ist wohl das Beste.
Mein Problem dabei ist das ich mich wahrscheinlich vom Golf wie gesagt trennen muss da bald kein Platz mehr da ist. Also wie ich die "Abgabe" für mich am lukrativsten hinbekomme.
Was kann man denn beim Tüv für Kosten einplanen; dazu käme noch eine neue Batterie, Ölwechsel, Bremsflüssigkeit sollte wohl auch raus da dies alles im Jahr 2004 erfolgte.
Wenn ich das alles zusammenrechne müsste ich dann schon einen gewissen Preis ansetzen um das alles wieder rauszuholen. Problem wird sicher der Vergasermotor mit U-KAT sein (wg Steuer). Was kann man denn im Falle das er Tüv bekäme erwarten ungefähr? Hat halt leichte Gebrauchsspuren und Null Ausstattung (bis auf nachträglich ZV mit Alarm und Schiebedach- war aber undicht ist nun nicht zu Nutzen da mit Silikon abgedichtet)..

Zitat:

Original geschrieben von Himeno


leute fahrten zum tüv ohne anmeldung sind erlaubt

Das stimmt so nicht. Im Gegenteil, das ist sogar strafbar, da Fahren ohne Versicherungsschutz und im Härtefall ohne Kennzeichen.

Das ist so ein Aberglaube, der sich hartnäckig hält aber einfach nicht stimmt. Hab dazu auch mal einen Bericht im TV gesehen, wo ein Autofahrer genau das einem von der Rennleitung verklickern wollte. Er hat verloren und durfte das Auto stehen lassen und eine saftige Strafe zahlen.

Zumindest ungestempelte Kennzeichen und Haftpflicht-Versicherungsschutz müssen natürlich vorhanden sein - ist auch mit Kosten verbunden, von daher ist die Lösung mit dem Hänger schon eine gute Alternative.

Guckst Du hier:

§ 23(4) StVZO

(4) Amtliche Kennzeichen müssen zur Abstempelung mit einer Stempelplakette versehen sein; die an zulassungsfreien Anhängern nach § 60 Abs. 5 angebrachten Kennzeichen dürfen keine Stempelplakette führen. Die Stempelplakette enthält das farbige Wappen des Landes, dem die Zulassungsbehörde angehört, und die Angaben des Namens des Landes und des Namens der Zulassungsbehörde. Die Plakette muß so beschaffen sein und so befestigt werden, daß sie bei einem Ablösen in jedem Fall zerstört wird. Der Halter hat dafür zu Sorgen, daß die nach Satz 3 angebrachte Stempelplakette in ihrem vorschriftsmäßigen Zustand erhalten bleibt; sie darf weder verdeckt noch verschmutzt sein. Bei Zuteilung oder zur Abstempelung des Kennzeichens und zur Identifizierung des Fahrzeugs ist das Fahrzeug vorzuführen, wenn die Zulassungsbehörde nicht darauf verzichtet. Bei der Abstempelung ist zu prüfen, ob das Kennzeichen, insbesondere seine Ausgestaltung und seine Anbringung, den Rechtsvorschriften entspricht. Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Abstempelung des Kennzeichens und Rückfahrten nach Entfernung des Stempels sowie Fahrten zur Durchführung der Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder Abgasuntersuchung dürfen mit vorübergehend stillgelegten Fahrzeugen - Rückfahrten auch mit endgültig stillgelegten Fahrzeugen - oder mit Fahrzeugen, denen die Zulassungsbehörde im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren vorab ein ungestempeltes Kennzeichen zugeteilt hat, innerhalb des auf dem Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, sofern diese Fahrten von der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung erfasst sind; Saisonkennzeichen gelten außerhalb des Betreibszeitraumes bei Fahrten zur Entstempelung und bei Rückfahrten nach Abstempelung des Kennzeichens als ungestempelte Kennzeichen im Sinne des ersten Halbsatzes. Die Zulassungsbehörde kann das zugeteilte Kennzeichen ändern und hierbei das Fahrzeug vorführen lassen.

Danach darfst du zwar mit entstempelten Kennzeichen, nicht aber ohne Kennzeichen fahren.

Gruß audi4

Wenn man das Fahrzeug anmelden will, geht man mit der Doppelkarte, Brief usw. zur Zulassungsstelle, bekommt dort, wenn der TÜV abgelaufen ist, einen vorläufigen Fahrzeugschein. Der gilt nur für ein paar Tage und nur für Fahrten zum TÜV/Werkstatt. Wenn man den TÜV-Bericht und die AU nachreicht, bekommt man den richtigen Fahrzeugschein.

Naja, jetzt heißen die Teile eh anders (Zulassungsbescheinigung Teil I und II oder so)

entweder an nen export verschachern (dabei ist der tüv egal) oder als basis für nen umbau verwenden (wenn die karosse so gut aussieht wie es klingt wäre das das beste, dann aber schnell tüv drauf 😉 )

Zitat:

Original geschrieben von H1a


Hat halt leichte Gebrauchsspuren und Null Ausstattung (bis auf nachträglich ZV mit Alarm und Schiebedach- war aber undicht ist nun nicht zu Nutzen da mit Silikon abgedichtet)..

Ein dichtes Schiebedach gibt es meines Wissens nicht! Bei Wassereintritt sind die Ablaufschläuche in den A- bzw c-Säulen verstropft. Wenn man diese durchstösst, läuft das Wasser wieder ab und das Schiebedach kann wieder normal verwendet werden. Aber ist wohl bei Verkauf eh nicht wichtig.

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