Was schützt eigentlich wirklich gegen Autodiebstahl?

Hallo,
ich weis nicht ob ich hier in der richtigen Topic bin aber ich bräucht mal einen Rat, mit welcher Technik ich mein Auto am besten vor Diebstahl schützen kann. Die üblichen mechanischen Mittel (Lenkradkrallen uns so) sollen ja doch recht einfach zu knacken sein. Und die eingebauten Wegfahrsperren sind wohl auch nicht immer sicher. Laut Wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/Wegfahrsperre) sind ja sogar schon die neuen elektronischen Wegfahrsperren zu knacken. Außerdem ist Nachrüsten teuer.
Gibt's irgendeine günstige Möglichkeit, meine Kiste besser vor Diebstahl zu schützen?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser



Zitat:

Original geschrieben von 19Martin76


Gibt's irgendeine günstige Möglichkeit, meine Kiste besser vor Diebstahl zu schützen?
1. Ein unattraktives Modell kaufen (=niedrige Typklasse in TK).
2. Dieses Modell keinesfalls pimpem.
3. Eine Garage mieten.

Damit hast Du die drei effektivsten und einfachsten Mittel gegen Diebstahl erfahren.

Wenn Punkt 3 nicht möglich, wäre das eine Alternative:

88 weitere Antworten
88 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von meehster


Vandalismus nicht, der Rest schon. Ebenso sind Glasbruch und Einbruchsschäden (z.B. aufgeschlitztes Cabriodach, beim Einbruch/Diebstahlversuch zerstörte Schlösser usw.) und wenn ich mich nicht irre auch Überschwemmung mitversichert.

nur mal ne verständnissfrage:

wenn bei mir am cabrio jemand das dach aufschlitzt um das 0815-werksradio zu klauen, wird dann sowohl das radio als auch das dach bezahlt.....schlitzt jemand nur zum spaß das dach auf bekommt man garnichts...?

oder hab ich da jetzt momentan malwieder nen denkfehler drinn?

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

Original geschrieben von meehster


Vandalismus nicht, der Rest schon. Ebenso sind Glasbruch und Einbruchsschäden (z.B. aufgeschlitztes Cabriodach, beim Einbruch/Diebstahlversuch zerstörte Schlösser usw.) und wenn ich mich nicht irre auch Überschwemmung mitversichert.
nur mal ne verständnissfrage:
wenn bei mir am cabrio jemand das dach aufschlitzt um das 0815-werksradio zu klauen, wird dann sowohl das radio als auch das dach bezahlt.....schlitzt jemand nur zum spaß das dach auf bekommt man garnichts...?

oder hab ich da jetzt momentan malwieder nen denkfehler drinn?

Hast Du nicht. Du hast es völlig richtig verstanden. Für den "Spaß" braucht man dann eine Vollkasko. Wenn der Dieb, der das Radio (oder sonstwas aus dem Auto) klauen möchte, dabei gesehen wird und dann das Weite sucht, ist wieder die Teilkasko zuständig. Das dann im Einzelfall zu differenzieren ist verdammt schwer.

Am besten weiß es wohl der Versicherungsfachmann, an den man sich wendet, wenn man am Tarif etwas umstricken will.😉

Zitat:

Original geschrieben von meehster



Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



nur mal ne verständnissfrage:
wenn bei mir am cabrio jemand das dach aufschlitzt um das 0815-werksradio zu klauen, wird dann sowohl das radio als auch das dach bezahlt.....schlitzt jemand nur zum spaß das dach auf bekommt man garnichts...?

oder hab ich da jetzt momentan malwieder nen denkfehler drinn?

Hast Du nicht. Du hast es völlig richtig verstanden. Für den "Spaß" braucht man dann eine Vollkasko. Wenn der Dieb, der das Radio (oder sonstwas aus dem Auto) klauen möchte, dabei gesehen wird und dann das Weite sucht, ist wieder die Teilkasko zuständig. Das dann im Einzelfall zu differenzieren ist verdammt schwer.

Wobei ich aber auch gehört habe, dass mobile Navis zB nicht mit versichert sind.

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von patti106



Zitat:

Original geschrieben von meehster


Hast Du nicht. Du hast es völlig richtig verstanden. Für den "Spaß" braucht man dann eine Vollkasko. Wenn der Dieb, der das Radio (oder sonstwas aus dem Auto) klauen möchte, dabei gesehen wird und dann das Weite sucht, ist wieder die Teilkasko zuständig. Das dann im Einzelfall zu differenzieren ist verdammt schwer.
Wobei ich aber auch gehört habe, dass mobile Navis zB nicht mit versichert sind.

Die Hauptsache ist: Es wird was gestohlen. Auch wenn ein Gegenstand gestohlen wird, der nicht Versichert ist, so wird wenigstens das Dach bezahlt.

Gruß,
Joschi

Zitat:

Original geschrieben von joschi67


Die Hauptsache ist: Es wird was gestohlen.

ein schelm ist, wer dabei böses denkt... ^^ 😛

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

Original geschrieben von joschi67


Die Hauptsache ist: Es wird was gestohlen.
ein schelm ist, wer dabei böses denkt... ^^ 😛

Wobei da wieder das Thema Fahrlässgkeit hochkommt.

Liegt ein Notebook auf dem Beifahrersitz, ist es nicht gegen Diebstahl gesichert.

Aber kann die Versicherung die Zahung einer neuen Scheibe verweigern, weil man fahrlässig gehandelt hat, indem man das NB sichtbar auf dem Beifahrersitz hat liegen lassen?

Zitat:

Original geschrieben von ToniX20SE


Wobei da wieder das Thema Fahrlässgkeit hochkommt.

mir ging es eigentlich eher darum, dass es sicherlich leute gibt,

die wenn denen das dach aufgeschlitzt wird (vandalismus, folglich nicht in der tk inbegriffen) mal eben das radio verschwinden lassen (...) und bei der polizei ne anzeige wegen diebstahl machen um so für den "einbruch" bzw. das aufgeschlitzte dach geld von der tk zu bekommen....was ja wieder betrug der versicherung wäre und von uns allen dann mit höheren beiträgen ausgeglichen wird... 😛

Die Versicherungsbedingungen führen einen da schon derb in Versuchung...

Ciao!

Aus neuerlichem Anlass hatte ich eben eine Unterhaltung mit einer Freundin, die bei einer Versicherung arbeitet. Sie hatte eben mal für mich nachgeschaut.

Zitat:

Teilkasko
Grundlegender Schutz für Ihr Fahrzeug: Versichert sind Schäden durch Diebstahl, Brand, Explosion, Glasbruch, Schmorschäden, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Schneelawinen, Haarwild und Marderbiss.

Aufgeschlitzte Cabrio-Dächer kommen da leider nicht drinn vor weil:

Zitat:

Vollkasko
Lückenlose Absicherung: Zusätzlich zu allen Teilkaskoleistungen sind hier auch selbst verursachte Schäden an Ihrem Fahrzeug und Beschädigungen durch Vandalismus abgedeckt.

Heute nacht gab es den neuerlichen Anlass. Das Auto von einem Kumpel wurde aufgebrochen. Ein Fahrzeug, das vor dem Corsa vom Kumpel stand wurde scheinbar kurz vorher aufgebrochen und sogar sichergestellt.

Ich frage mich allerdings, ob der Einbrecher im Rausch war. Die Beifahrerscheibe wurde mit einem Betonstein (vermutlich der Rest eines Laternenpfahls) eingeworfen. Allerdings mit soviel Gewalt, dass der Stein quer durchs Auto flog und noch die Scheibe auf der Fahrerseite zerstört hatte. Die hatten es sogar geschafft, den Kofferraum auszuräumen und hatten scheinbar noch Zeit, die Rückbank wieder normal einzuhängen.

Meine Überlegung lautet jetzt:

Einbruchshemmende Folien vorne und Scheibenverdunkelung hinten in Kombination mit einbruchshemmenden Folien wie vorne, wenn das geht.

Zitat:

Original geschrieben von patti106



Zitat:

Teilkasko
Grundlegender Schutz für Ihr Fahrzeug: Versichert sind Schäden durch Diebstahl, Brand, Explosion, Glasbruch, Schmorschäden, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Schneelawinen, Haarwild und Marderbiss.

Aufgeschlitzte Cabrio-Dächer kommen da leider nicht drinn vor weil:

Zitat:

Original geschrieben von patti106



Zitat:

Vollkasko
Lückenlose Absicherung: Zusätzlich zu allen Teilkaskoleistungen sind hier auch selbst verursachte Schäden an Ihrem Fahrzeug und Beschädigungen durch Vandalismus abgedeckt.

und das aufgeschlitzte cabrio-dach, ist ein schaden der durch den diebstahl des radios verursacht wurde....im o.g. beispiel...

ferner sei angemerkt, dass NICHT jede versicherung marderbiss in der tk abdeckt!

und die einbruchshemmenden folien kannste zu99% getrost in die tonne kloppen! mittels glasdorn und ein paar tritten kann man die ganz leicht nebst der gesamten scheibe aus den führungsschinen treten und hat so freien eingang ins auto...

Beim Cabriodach ists wohl echt so bei Teilkasko:
Wurde was geklaut wirds Dach bezahlt, wurde nichts geklaut hilft nur noch die Vollkasko
 
grüße
Steini

Das "Problem" ist wohl unser Gesetzgeber.
In Südafrika gibt es ein paar Firmen die sich mit der Sicherung von Fahrzeugen und deren Insassen beschäftigen.
Die haben da schon ein paar sehr wirksame Mittel.
Die sind nur leider in D verboten.

Gruß,
Joschi

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

Original geschrieben von ToniX20SE


Wobei da wieder das Thema Fahrlässgkeit hochkommt.
mir ging es eigentlich eher darum, dass es sicherlich leute gibt,
die wenn denen das dach aufgeschlitzt wird (vandalismus, folglich nicht in der tk inbegriffen) mal eben das radio verschwinden lassen (...) und bei der polizei ne anzeige wegen diebstahl machen um so für den "einbruch" bzw. das aufgeschlitzte dach geld von der tk zu bekommen....was ja wieder betrug der versicherung wäre und von uns allen dann mit höheren beiträgen ausgeglichen wird... 😛

ich weiss was du meinst.

ich hatte nur als beispiel "mein notebook, das auf dem fahrersitz lag, wurde gestohlen!" obwohl es kein notebook gab 😉

also irgendwie ein ähnliches beispiel, nur dass man dann nicht sein radio verschwinden lassen muss!

Mit dem Notebook ist esdann wieder "grob fahrlässig". Dasselbe gilt bei einem Mobiltelefon oder einer Schachtel Zigaretten aufm Beifahrersitz.

Deine Antwort
Ähnliche Themen