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Was sagt man dazu????

Themenstarteram 26. Dezember 2004 um 15:55

Hallo liebe Gemeinde,

ich habe meinen W203 am 14.08.2004 gekauft.

Im Lieferunfang befindet sich auch die MB mobilolife Garantie.

Heute bekam ich eine Fehlermeldung im Display:

Bremsassistent -> Werkstatt aufsuchen!!

Ich tat wie mir befohlen, Notdienst angerufen, mit dem Mechaniker in der Niederlassung getroffen, Fehler festgestellt.

Kapputt war der Bremslichtschalter. Kosten 10 Euro.

Übernahme durch Gebrauchtwagengarantie.

Aber jetzt kommts:

Vorbesitzer war einmal zum Service in einer nichtautorisierten Werkstatt -> dadurch Verlust der mobilolife-Garantie.

Keine Kostenübernahme für Arbeitsaufwand und Anfahrtskosten: 300 Euro ohne Mwst.

Hab auf den Kaufvertrag geschaut. Da steht eindeutig unter Ausstattung: mobololife

Das bedeutet doch eigentlich, dass eine laut Offerte und Kaufvertrag zugesicherte Eigenschaft nicht vorhanden ist. Somit liegt ein Grund zur Wandlung vor, oder?

Was meint Ihr.

Viele Grüsse vom frustrierten zyrrus

23 Antworten

Also wenn das im Kaufvertrag steht ist Mobilolife vorhanden!Ich würd damit sofort zum Anwalt gehen..

MfG

am 26. Dezember 2004 um 16:38

Ein Grund zur Wandlung ist das sicher nicht. Aber ein Grund, die Kosten übernehmen zu lassen bzw. dagegen zu klagen.

Themenstarteram 26. Dezember 2004 um 16:45

Ich betrachte die ganze Sache auch mal perspektivisch.

Muss ich dann immer meinen Kaufvertrag oder eine Kopie mitehmen oder wenigstens eine dicke Brieftasche, um erstmal in Vorkasse gehen zu können?

Angesichts der Mängel die an meinem Fahrzeug seit Übernahme aufgetreten sind eine erschreckende Vorstellung.

Zitat:

Original geschrieben von zyrrus

Ich betrachte die ganze Sache auch mal perspektivisch.

Muss ich dann immer meinen Kaufvertrag oder eine Kopie mitehmen oder wenigstens eine dicke Brieftasche, um erstmal in Vorkasse gehen zu können?

Angesichts der Mängel die an meinem Fahrzeug seit Übernahme aufgetreten sind eine erschreckende Vorstellung.

ich würde an deiner stelle rein garnichts bezahlen. sondern die netten leute mal draufhinweisen was in deinem kaufvertrag steht. und wenn man sich dann seitens von DC immmer noch unkooperativ zeigt, dann würd ich mal nen netten brief vom anwalt schreiben lassen.

Mach´wie fx123 schreibt und gutiss.

Die Mitarbeiter von DC erfüllen auch nicht alle die PISA-Normen.

Manchmal muß man sie freundlich, aber nachdrücklich auf etwas hinweisen....;)

zB. auf den Inhalt Deines Kaufvertrages*g*

Servus,

CAMLOT

am 26. Dezember 2004 um 21:56

Hi,

die Mobilitätsgarantie gilt nur für Erstbesitzer!

Wenn es im Kaufvertrag steht, haftet höchstens der Händler wo du ihn gekauft hast, nicht aber DC!

Zitat:

Original geschrieben von OnkelErl

Hi,

die Mobilitätsgarantie gilt nur für Erstbesitzer!

Wenn es im Kaufvertrag steht, haftet höchstens der Händler wo du ihn gekauft hast, nicht aber DC!

Äh korrektur.

Mein E wurde vor ein paar Monaten zu DC abgeschleppt (defekte Batterie). Die Kosten dafür gingen 100% auf Mobilolife. Ich bin nicht Erstbesitzer, sondern hab den Wagen als Jahreswagen bei DC gekauft. Meines Wissens ist es egal, wieviele Besitzer das Auto hatte, hauptache Wartung bei DC.

am 26. Dezember 2004 um 22:16

Dann kann man keinem mehr ein Wort vertrauen, habe dies aus einer vertrauenswürdigen Quelle!

Will hier auch kein Recht behalten, da ich da keine Erfahrungen mit gemacht hab, sondern es nur gehört hab!

Naja, halten wir mal fest, daß es jetzt offensichtlich zwei verschiedene Meinungen gibt. Vielleicht meldet sich ja noch jemand, der es definitiv weiß. In meinem Fall war der Händler, der das Auto abschleppen ließ auch derjenige, der mir das Auto 8 Monate zuvor verkauft hatte. Es war aber natürlich nicht die gleiche Person. Von daher kann ich nichts dazu sagen, weshalb die Mobilolife greift. Laut meinem Vertrag gilt sie aber europaweit, daher sollte der Händler egal sein.

Wenn Du eine gültige "mobilolife"-Zusage lt. Kaufvertrag von einem offiziellen DC-Partner hast, gilt diese europaweit und naturgemäß unabhängig vom Händler.

CAMLOT

Mobilo Life gilt für das Auto, für 4jahre, egal welcher Besitzer.Nurdas Auto sollte in einer DC Werkstatt gewartet worden sein.

Themenstarteram 27. Dezember 2004 um 11:51

Zitat:

Mobilo Life gilt für das Auto, für 4jahre, egal welcher Besitzer

Das ist so nicht richtig.

Wie man hier nachlesen kann gilt die Garantie für 30 Jahre.

Hallo!Die Mobilitätsgarantie ist an die Wartung durch eine autorisirte Werkstatt gebunden.Dies ist auch verständlich weil man sonst zu jedem Saftladen fahren könnte und eine schlechte Arbeitsleistung dann durch DC beseitigt werden müsste und noch dazu auf eigne Kosten.Das macht doch kein Hersteller.Gruss Knullerich.

Alles richtig.

Das ist aber HIER nicht das Problem.

Der Threadersteller war ja angeblich in keiner NICHT-DC-Werkstatt.

Und daß VOR seinem Kauf ein "falscher" Werkstatt-Stempel ins Checkheft gekommen ist, hat nicht zu interessieren.

Darauf hätte der VERkäufer achten müssen.

Wenn das die Crux wäre, dann hätte der authorisierte MB-Händler keine schriftliche Mobilitätsgarantie von MB in den Kaufvertrag aufnehmen dürfen.

Es gilt immer der Vertrag!

MB muß sich international gegenüber dem Kunden daran halten, kann (und wird) dann vielleicht Regress-Ansprüche an den Händler stellen.

Der versucht dies zu vermeiden, in dem er den Kunden von vornherein "abzublocken" versucht.

So läuft der Hase aber nur bei unmündigen Kunden.

Unser Threadersteller hat jedenfalls mit seinem Kaufvertrag alle Trümpfe in der Hand und sollte diese auch entsprechend ausspielen.

Gruß,

CAMLOT

(Dr.jur. / Sorry, aber in diesem Fall mußte es mal gesagt werden)

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