Was sagt man dazu????
Hallo liebe Gemeinde,
ich habe meinen W203 am 14.08.2004 gekauft.
Im Lieferunfang befindet sich auch die MB mobilolife Garantie.
Heute bekam ich eine Fehlermeldung im Display:
Bremsassistent -> Werkstatt aufsuchen!!
Ich tat wie mir befohlen, Notdienst angerufen, mit dem Mechaniker in der Niederlassung getroffen, Fehler festgestellt.
Kapputt war der Bremslichtschalter. Kosten 10 Euro.
Übernahme durch Gebrauchtwagengarantie.
Aber jetzt kommts:
Vorbesitzer war einmal zum Service in einer nichtautorisierten Werkstatt -> dadurch Verlust der mobilolife-Garantie.
Keine Kostenübernahme für Arbeitsaufwand und Anfahrtskosten: 300 Euro ohne Mwst.
Hab auf den Kaufvertrag geschaut. Da steht eindeutig unter Ausstattung: mobololife
Das bedeutet doch eigentlich, dass eine laut Offerte und Kaufvertrag zugesicherte Eigenschaft nicht vorhanden ist. Somit liegt ein Grund zur Wandlung vor, oder?
Was meint Ihr.
Viele Grüsse vom frustrierten zyrrus
23 Antworten
Hallo Camlot!Du hast völlig recht.Ich hatte übersehen das Mobillife im Kaufvertrag zugesichert wurde.Tut mir leid.Gruss Knullerich.
Vielen Dank für Euere Antworten.
Es beruhigt zu wissen, das Ihr meint ich habe die Trümpfe in der Hand.
Ich möchte auch auf die Gefahr hin zu nerven dennoch die eingangsgestellte Frage wiederholen:
Ist diese vertraglich zugesicherte aber nicht vorhandene Eigenschaft des Verkaufsgegenstandes unter Umständen ein Wandlungsgrund oder berechtigt zum Rücktritt vom Kaufvertrag?
Zitat:
Original geschrieben von zyrrus
Ich möchte auch auf die Gefahr hin zu nerven dennoch die eingangsgestellte Frage wiederholen:
Ist diese vertraglich zugesicherte aber nicht vorhandene Eigenschaft des Verkaufsgegenstandes unter Umständen ein Wandlungsgrund oder berechtigt zum Rücktritt vom Kaufvertrag?
Nein. Du hast nur Anspruch auf Einhaltung der im Kaufvertrag zugesicherten Mobilitätsgarantie.
Eine Nichteinhaltung berechtigt dich zum Geltendmachen von Gegenforderungen, zB. Leihwagenkosten, jedoch nicht zum Rücktritt vom Kauf.
Es sei denn, Du kommst zB. drauf, daß man Dir einen Fiat als Mercedes verkauft hat....😉
Servus,
CAMLOT
P.S. Ne, im Ernst: Wandlungsgründe wären u.a. manipulierter Tachostand, Unfallfahrzeug obwohl Unfallfreiheit zugesichert war, gefälschter fAhrzeugbrief u.dgl.
Nichteinhaltung von Mobilitätsgarantie ist ein zivirechtlich klagbarer Bestand, aber kein Grund, den Kauf rückgängig zu machen.
Danke Camlot.
Ich verneige mich tief vor Deiner Weis- und Beschlagenheit in juristischen Dingen. 😰
Ist aber auch zu schade.
Ich hätte gern ein anderes, etwas weniger fehlerbehaftetes Fahrzeug mein Eigen genannt. 🙁
Wenn meine Verkäuferin aus dem Weihnachtsurlaub kommt besteht auf alle Fälle erst mal Gesprächsbedarf.
Danke erstmal für die Blumen...😉
Vielleicht kommst Du ja auf dem Gesprächsweg zu einem anderen Wagen?
ZB. drohst Du mal mit Klage wegen der Mobilitätsgarantie. Dann meckerst Du ein bißl rum wegen der Fehlerhaftigkeit, nuschelst was von Bild-Zeitung und Konsumentenschutz, etc.
Dann wirst Du freudnlich, appelierst an Menschlichkeit ( was würde Ihre Familie zu Hause sagen zu so einer Karre, wir haben schon so genug Sorgen etc.)
Also, hm, ich kenne Deine "Geschicklichkeit" nicht, aber ich für mich würde mir zutrauen, den Wagen zu wandeln....😉
Servus,
CAMLOT
Und laß "Deine" Verkäuferin im wohl"verdienten"*gg* Urlaub!
Du sprichst ab jetzt nur mehr mit Cheffe, okay?!
Hallo liebe Gemeinde,
nur mal zur Info:
Fahrzeug wurde gewandelt oder besser gesagt, es erfolgte eine kulante Rücknahme. Aber wie auch immer: ich besitze jetzt einen zugluftfreien und hoffentlich Nerven- und Geldbeutelschonenden c180
- Metalicschwarz
- Comand
- Xenon
- Cd-Wechsler
- Leder
und 20000 km weniger auf der Uhr.
Über den Sound des neuen Gefährts schweigt des Sängers Höflichkeit.
Wollen mal sehen, wie es jetzt funktioniert.
Viele Grüsse zyrrus