Was passiert wenn...
Moinsen zusammen!
Vielleicht könnt ihr meine Frage beantworten? Das schaffte nicht mal mein Versicherungsheini (naja, er ist "optische" 130 Jahre alt 😁).
Folgendes:
Ich leihe einem Bekannten mein Fahrzeug. Mein Fahrzeug ist Vollkasko versichert und als Firmenfahrzeug bzw. als Flottenfahrzeug zugelassen, wird aber hauptsächlich (99,9%) von mir bewegt. Laut Police darf jeder (egal wie alt) den Wagen fahren, sofern ich ihm die Erlaubnis erteile.
Wenn ich nun jemandem die Erlaubnis erteile mein Wagen zu nehmen und er ein Unfall hervorruft bzw. provoziert, er jedoch auch ein eigenes Fahrzeug hat usw., muss dann meine Versicherung zahlen oder seine? Dadurch würden meine Beiträge für die Versicherung steigen, oder? Auch wenn ich nicht gefahren bin, oder?
Und weiter: wenn ich ihm NICHT die Erlaubnis mein Wagen zu bewegen erteile (Schlüssel liegen irgendwo und er/sie nimmt sich diese ohne zu fragen) und baut DANN ein Unfall, wer ist dann "zuständig" bzw. welche Versicherung muss dann zahlen?
Danke schon mal jetzt für eine Aufklärung. Wie gesagt, das konnte mir mein Versicherungsmakler nicht erklären bzw. beantworten... 🙁 (Armutszeugnis wie ich finde)
Grüße DDD
Beste Antwort im Thema
Ich weiß nicht… Irgendwie finde ich, dass der Faden noch ordentlich zusammengefasst werden sollte.
Da das hier der Faden der ahnungslosen, profilierungssüchtigen Dummschwätzer ist, die sich vom einzig sachkundigen Herrn Pflaumenkuchen nichts sagen lassen, fühle ich mich irgendwie auch dazu gehörig.
Frage 1:
„Wenn ich nun jemandem die Erlaubnis erteile mein Wagen zu nehmen und er ein Unfall hervorruft bzw. provoziert, er jedoch auch ein eigenes Fahrzeug hat usw., muss dann meine Versicherung zahlen oder seine?“
Es muss Deine Haftpflichtversicherung den Schaden des Unfallgegners zahlen. Dadurch wird Dein Vertrag belastet, Deine Prämie steigt also.
Die Versicherung desjenigen, der den Wagen von Dir bekommen hat, hat damit nichts zu tun.
Den Schaden an Deinem Wagen zahlt Deine Vollkasko. Dadurch wird auch dieser Vertrag belastet. Die Kaskoprämie steigt also auch.
Die Privathaftpflicht des Fahrers hat mit dem ganzen Vorfall nichts zu tun. Stichwort „kleine Benzinklausel“. Die Details wurden ausführlich dargestellt.
Exkurs:
Die Behauptungen einer verirrten Backware mit Obstauflage sind Unsinn.
Natürlich kann jeder die Verträge schließen, die er will. Wenn man eine Gesellschaft findet, die jedesmal eine Million EUR zahlt, wenn man behauptet, dass man Schluckauf hat, ist das rechtlich nicht zu beanstanden.
Es wird nur nicht passieren.
Frage 2:
Und weiter: wenn ich ihm NICHT die Erlaubnis mein Wagen zu bewegen erteile (Schlüssel liegen irgendwo und er/sie nimmt sich diese ohne zu fragen) und baut DANN ein Unfall, wer ist dann "zuständig" bzw. welche Versicherung muss dann zahlen?
Zuständig ist dann noch immer Deine KFZ-Versicherung. Sie wird wiederum den Haftpflicht und eventuell auch den Kasko-Schaden erstatten.
Der Unterschied ist, dass hier eine sogenannte „Schwarzfahrt“ vorliegt.
Diese führt zur Leistungsfreiheit des Versicherers.
Der Versicherer wird also die von ihm erbrachten Leistungen bei dem Fahrer zurückholen. Der Regress ist der Höhe nach begrenzt auf insgesamt 10.000 EUR (5.000 EUR KH und 5.000 EUR Kasko).
In der Kaskoverssicherung wird weiter geprüft werden, ob Du schuldhaft die Schwarzfahrt ermöglicht hast.
In diesem Fall wäre der Versicherer auch Dir gegeenüber, als Versicherungsnehmer, leistungsfrei, so dass keine Zahlung erfolgen würde (Vereinfacht gesagt. Nach neuem VVG wäre zu quotieren, das lasse ich jetzt weg).
Die Ausführungen der bereits zitierten Backpflaume zu Halter usw. sind wiederum Unsinn.
Wer Halter des Wagens ist, ist in diesem Fall irrelevant.
Frage 3:
Neuer Fall:
Ich finde das gerade total interessant! Nehmen wir mal einen anderen Fall: Man leiht sich beim Nachbarn eine Blumenvase, beim Eintopfen fällt sie einem herunter. Unglücklicherweise war es eine sehr teure Designervase, was man im Vorhinein aber nicht wusste, da es der Nachbar einem nicht gesagt hat.
Ich beantworte das jetzt mal so, als wäre ein PKW (wie im Ausgangsfall) ausgeliehen worden. Passt irgendwie besser hierher. Für Vasen gilt sinngemäß das Gleiche...
Ansprüche des Nachbarn (N) gegen Mann (M)
1. Vertraglich?
§§ 598, 603, 280 BGB
Voraussetzung: wirksamer Vertrag über die Leihe des PKW zwischen N und M
Problem: Abgrenzung Rechtsbindungswille oder reine Gefälligkeit des täglichen Lebens
Dazu wäre der tatsächliche Lebenssachverhalt ausschlaggebend. Der isst hier nicht bekannt, da fiktive Frage.
Bei einer kurzfristigen, ungeplanten Überlassung des PKW würde ich von einer Gefälligkeit ausgehen.
Ergebnis: Keine Haftung.
2. Deliktisch?
§ 823 Abs. 1
Voraussetzung schuldhafte Rechtsgutverletzung.
Auto ist kaputt. Rechtsgut (Eigentum) ist verletzt.
Schuldhaft?
Wiederum Fallfrage. Aber wohl ja.
Also: Haftung (+)
Höhe des Schadens: (Wer sich nur für Vasen interessiert, kann das meiste überlesen. Ersetzt wird nur der reine "Vasenschaden😁"😉
§ 249 ff. BGB
a. Fahrzeugschaden: ja, soweit nicht von Kaskoversicherung ausgeglichen wurde. Denn dann erfolgt Forderungsübergang auf den Versicherer (§ 86 VVG @traumtänzer: wir haben 2009. Damit ist 67 VVG jetzt Vergangenheit ;-)))
b. Höherstufungsschaden:
Welcher denn?
Die Höherstufung in der Kasko ist ersatzfähig.
Die Höherstufung in der Haftpflicht nicht, da es sich um einen reinen Vermögensschaden handelt, der nicht unmittelbare Folge der Fahrzeugbeschädigung ist, sondern Folge des Fremdschadens. Dieser wird aber im Rahmen der deliktischen Haftung nicht ersetzt.
Käme man oben zu einem anderen Ergebnis (vertragliche Haftung), wäre auch diese Position zu erstatten.
Ich habe fertig.
@Pflaumenaugust:
Ich habe nichts dagegen, wenn Du Deine persönliche Meinung zu allem möglichen hier absonderst. Dafür ist ein Forum da.
Und auch beei Rechtsfragen gibt es fast nie nur eine richtige Lösung.
Aber bitte verschone mich mit diesem rechthaberischen Getue, wenn Du Dich selbst auf dünnem Eis bewegst. Es könnte Leute geben, die den Quatsch glauben.
Die, die hier gepostet haben, weil sie sich mit der Materie auskennen, werden dazu jedoch nicht gehören...
59 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von twelferider
PS. Ist eigentlich schon jemanden aufgefallen, dass sich Pflaumenerich nicht mehr meldet?
Gemach..... er hat sicher gerade eine Konspirative Sitzung mit diesen Herren hier:
Darth Vader*
R2D2*
Hausmeister Krause*
Die brüten bestimmt etwa aus.
Wirst schon sehen............
Und dann geht es dir aber schlecht hier......😁
* Namen Editiert auf anraten von Frank 128 🙁
Wer sind diese Herren, Delle?😕
Ah....vermutlich die Hausmeister der Allianz😁
Zitat:
Original geschrieben von traumzauber
Es gäbe Foren, in denen PHV-Versicherte der Allianz - die clever genug waren, ihr Kreuz an der richtigen Stelle zu machen - potentielle Tauschpartner für ihre Autos fänden, getrennt nach Marken und Modellen versteht sich.
Vollkommen richtig!
Bei Motor-Talk wäre sofort ein neues Unterforum geschaffen - vermutlich mit dem grössten Traffic sämtlicher Foren bei MT.
Oder denken wir an Ebay:"Ich versteigere hier einen zu meldenden Schaden bei meiner Allianz-PHV.
Gegen Höchstgebot melde ich auch deinen Totalschaden bei meiner Privathaftpflicht, denn ICH habe KEINE Benzinklausel!"
....unbegrenzte Möglichkeiten!
PS: Pflaumenschüttler meldet und meldet sich nicht................
Delle, schon mal was von Datenschutz gehört?
Was lernt man denn in dem Fach "Wirtschaftswissenschaften"? 😁
Auch mal zuhöen wenn der Wirt, äh "Lehrer" was sagt.
Gruß
Frank
Huch ja, ist das wieder schön heute! Jetzt darf ich auch noch mal...😁
Pflaumenkuchens Legende von der PHV mit Ausschlus der Benzinklausel habt ihr ja schon entarnt - obwohl man sowas rechtlich schon machen könnte, wäre nur sinnlos und hab ich auch noch nie von gehört. Aber man darf ja auch sinnlose Verträge abschließen😎.
Pflaumenkuchen hat aber noch eine ganz andere Legende verbreitet:
Zitat:
original geschrieben von pflaumenkuchen:
Falls jetzt noch einer kommt, dass Rückstufungsansprüche nach §823.1 BGB nicht existieren, dann hat er zwar Recht, aber wer sagt, dass ein Anwalt nach §823.1 klagen muss? Wenn er es macht, dann wird er hart aufschlagen.
Zitat:
Nein, dumm ist, wenn man nach 823.1 klagt und den Forderungen widersprochen wird, wenn man doch auch nach 276 hätte klagen können und damit sogar gewonnen hätte.
Zitat:
Aber das macht den Unterschied zwischen einem guten Anwalt und einem, dem mal wieder das Gericht nicht seiner Argumentation gefolgt ist und gegenüber dem Mandanten bleibt dann die "Hilflosigkeit", denn man kann ja deutlich an er Überschrift beweisen, dass genau dieser § für Schadensersatz zuständig ist. Wozu an das Schuldrecht denken und dann auch noch überlegen müssen, ob diese "Leihe" eventuell ein Schuldverhältnis ist.
Das ist natürlich auch Humbug. Dem Richter ist es nämlich völlig egal, was man in die Klage für angebliche Rechtsgrundlagen reinschreibt. Der Richter beurteilt den tatsächlichen Sachverhalt, und nur insoweit ist er an den Parteivortrag gebunden. Und dort wird der Anwalt immer angeben, warum der beklagte Fahrer im Auto des klagenden Halters saß - weil er es sich geliehen hatte.
Welche §§ der klägerische Anwalt angewendet haben möchte, ist egal. Wenn der Kläger nun § 823 Abs. 1 BGB für die richtige Anspruchsgrundlage hält, tatsächlich aber § 280 BGB einschlägig ist, dann wird die Klage nicht abgewiesen, sondern stattgegeben. Weil der Anspruch aufgrund § 280 BGB durchgeht. Das schreibt man dann auch ausführlich in die Urteilsbegündung ...
Wenn in einer Klagschrift der Abschnitt "Zur Rechtslage" kommt, lesen deshalb bei vielen Anwälten die Richter nur noch aus 2 Gründen weiter:
1. zur Belustigung
2. um sicherzustellen, dass sich nicht doch noch (tatsächlicher) Sachvortrag in den unsinnigen Rechtsausführungen des Herrn Anwaltes versteckt.
P.S. Die Zitierweise "§823.1 BGB" muß sich pflaumenkuchen selbst ausgedacht haben. Macht außer ihm nämlich niemand so. Richtig wäre "§ 823 Abs. 1 BGB" oder "§ 823 I BGB" . Bitte, lieber pflaumenkuchen, ich wäre sehr erfreut, wenn Du die falschen Vorschriften zukünftig wenigstens richtig zitieren würdest. Dann hätte ich nur noch Kopfschmerzen vom Lesen Deiner Beiträge, die verblitzten Augen würde das lindern ...
Ähnliche Themen
Sehr schöne Ausführungen, K080907.
Es wäre jetzt schonmal an der Zeit, dass sich unser Pflaumengesicht hier zu Wort meldet.
Am Anfang des Threads, als ich höflich auf die Benzinklausel hingewiesen hab, wurde ja gleich freundlich und kompetent innerhalb kürzester Zeit wie folgt erwidert:
Zitat:
Original geschrieben von pflaumenkuchen
keine Ahnung vom Thema, aber als Kommazähler reicht es immer.
Und nun, nachdem sich herausgestellt hat,
werhier keine Ahnung hat, meldet sich derjenige einfach nicht mehr - obwohl er noch kurz zuvor anderen Leuten hier derartige Dinge vorgeworfen hat:
Zitat:
Original geschrieben von pflaumenkuchen
dass sich hier Leute erst ausklinken, aber dann wieder munter mitmischen, wenn es nur noch abseits einer Sachdiskussion um die persönliche Darstellung der eigenen Überheblichkeit geht.
Der geneigte Leser kann sich nun selbst sein Bild machen.
Sag mir wo die Pflaumen sind....wo sind sie gebliehiebennnn.....was ist geschehn......
Zitat:
Sag mir wo die Pflaumen sind....wo sind sie gebliehiebennnn.....was ist geschehn......
Bei 220 Grad Ober/Unterhitze für 45 Minuten im Backofen.
Nur die 45 Minuten sind auch schon lange um...............................................
Wozu soll er sich hier noch melden ?
Er weis doch sowieso immer alles besser.
Erklärt Ihm ein Richter etwas:
"Der hat keine Ahnung."
Erklärt ihm ein Sachverständiger etwas
"Der hat keine Ahnung."
Erklärt ihm ein Profi aus der Schadenreglierung etwas
"Der hat keine Ahnung".
naja... vom Steuerrecht, Buchführung Finanzwesen u.s.w. wollen wir gar nicht weiter sprechen. 🙄
Er ist halt ein Alleskönner. 🙂
Aber........
Er schreibt er aber auch vernüftige Sachen, das muss man der Fairness halber auch sagen.
Wenn er nur nicht immer so Dick auftragen würde und angeben wie eine Tüte Mücken....... 🙁
Naja, vielleicht hat er es ja jetzt begriffen, dass hier im Versicherungsforum nicht alle Doof sind.
Außer Twefli,😁 der ist ja erst 4 Jahre alt und mit 4 ist man halt noch Doof.....😛
Gruß Delle
So, da bei uns am Dienstag leider 😁 ein Feiertag war konnte ich die Angaben von Herrn „pflaumenkuchen“ nicht selbst prüfen.
Heute habe ich bei einer Agentur der von ihm benannten Versicherung angerufen.
Ich habe um ein Angebot einer Privathaftpflicht-Versicherung gebeten "ohne kleine Benzinklausel".
Da mein telefonisches Gegenüber etwas verwundert reagiert hat habe ich ihm gesagt, dass in einem Internetforum jemand schreibt, dass er bei seinen Versicherungsvertrag dies abwählen konnte und auch getan hat.
Daraufhin meinte mein telefonisches Gegenüber das ihm diese Möglichkeit unbekannt sei, er das gerne prüfen würde und mir dann Bescheid gibt.
Und nun ist es „für mich“ amtlich. Der freundliche Herr der Versicherungsagentur hat sich Versicherungsintern erkundigt und mir mitgeteilt, dass es in keinem der verschiedenen Privathaftpflicht-Tarife möglich ist die besagte Klausel abzuwählen.
Also Herr „pflaumenkuchen“ entweder
1. hast du dich vertan und gibst es nicht zu.
2. oder schreibst mal wieder, freundlich ausgedrückt, Unsinn.
Ich persönlich stimme für 2.
Und das deckt sich dann auch mit der Recherche anderer Mitglieder hier im Forum.
Somit werde ich deine Beiträge nur noch zu "meiner" Belustigung lesen.
Ich hoffe andere sehen das ähnlich und kommen nicht auf die Idee deinen Ratschlägen zu folgen, bzw. deine Belehrungen für bare Münze zu nehmen.
Gruß
Frank, der sich kein X für ein U vormachen läßt
Was meine Antwortzeiten angeht: Ich habe noch ein Realleben.
Aber zurück zum Thema:
Es gibt keine gesetzliche Vorschrift, dass ein Haftpflicht die Benzinklausel benutzen muss oder nicht ausschließen darf oder von der Einrede verzichtet. Es handelt sich nicht um ein "muss" sondern ausschließlich um eine verhandelbare Vertragsposition der Versicherung. Wäre doch ansonsten ein leichtes dies zu verlinken.
Eine Möglichkeit "zum Gelddrucken" ist es auch nur im Rahmen bestimmter Handlungen, die ohnehin aufgrund begangener Straftaten ausgeschlossen sind oder dann zB. durch Vertrags-Details ausschließbar wären.
Vor Jahren war "jedem" bekannt, dass es unmöglich sein wird und "niemals" sein kann, die "grobe Fahrlässigkeit" aus den Bedingungen herauszubekommen, heute werben viele Versicherungen von ganz allein und ohne Nachfrage mit dem Verzicht der Einrede aufgrund "grober Fahrlässigkeit" in vielen versicherten Bereichen.
Die "falsche" Schreibweise von Paragraphen und Absätzen ist doch was für Leute, die sich dem Kommasuchen verschrieben haben, denn von einer tatsächlichen Relevanz ist das doch völlig unabhängig, wie doch bereits selber zugegeben.
Was die Zusammenhänge von 823 und 276 ff angeht (Achtung, hier Möglichkeit meine Schreibweise zu bemängeln, also Chance zur Profilierung nutzen) sollte man nicht nur hier schreiben, sondern sich auch mal bei "Kollegen" und deren Auskünften aufmachen. Einfach mal google benutzen und in vielen Foren die "Kollegen" mal aufklären, scheint ja oft nötig zu sein.
Hier sind auch gleich die Kontaktdaten zur schnelleren Erreichbarkeit zwecks Richtigstellung von öffentlichem Blödsinn:
http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?...
Sorry Pflaume, aber du lernst es anscheinend wirklich nicht mehr..........
Deine starrsinnige Bockigkeit ist echt nicht mehr zu toppen.
Echt unglaublich....... 🙄
Gruß
Delle
Bitte weitermachen...
Der Fred kommt in meine persönliche TOP TEN
Nee, für mich ist jetzt hier wirklich Schluss.
Hat keinen Wert mehr - jeder, der den Thread gelesen hat, weiss sowieso Bescheid.
Ich schliesse mich dem hier zu Herrn Pflaumenmosts Postings an:
Zitat:
Original geschrieben von Frank128
Somit werde ich deine Beiträge nur noch zu "meiner" Belustigung lesen.
Ich hoffe andere sehen das ähnlich und kommen nicht auf die Idee deinen Ratschlägen zu folgen, bzw. deine Belehrungen für bare Münze zu nehmen.
Ich weiß nicht… Irgendwie finde ich, dass der Faden noch ordentlich zusammengefasst werden sollte.
Da das hier der Faden der ahnungslosen, profilierungssüchtigen Dummschwätzer ist, die sich vom einzig sachkundigen Herrn Pflaumenkuchen nichts sagen lassen, fühle ich mich irgendwie auch dazu gehörig.
Frage 1:
„Wenn ich nun jemandem die Erlaubnis erteile mein Wagen zu nehmen und er ein Unfall hervorruft bzw. provoziert, er jedoch auch ein eigenes Fahrzeug hat usw., muss dann meine Versicherung zahlen oder seine?“
Es muss Deine Haftpflichtversicherung den Schaden des Unfallgegners zahlen. Dadurch wird Dein Vertrag belastet, Deine Prämie steigt also.
Die Versicherung desjenigen, der den Wagen von Dir bekommen hat, hat damit nichts zu tun.
Den Schaden an Deinem Wagen zahlt Deine Vollkasko. Dadurch wird auch dieser Vertrag belastet. Die Kaskoprämie steigt also auch.
Die Privathaftpflicht des Fahrers hat mit dem ganzen Vorfall nichts zu tun. Stichwort „kleine Benzinklausel“. Die Details wurden ausführlich dargestellt.
Exkurs:
Die Behauptungen einer verirrten Backware mit Obstauflage sind Unsinn.
Natürlich kann jeder die Verträge schließen, die er will. Wenn man eine Gesellschaft findet, die jedesmal eine Million EUR zahlt, wenn man behauptet, dass man Schluckauf hat, ist das rechtlich nicht zu beanstanden.
Es wird nur nicht passieren.
Frage 2:
Und weiter: wenn ich ihm NICHT die Erlaubnis mein Wagen zu bewegen erteile (Schlüssel liegen irgendwo und er/sie nimmt sich diese ohne zu fragen) und baut DANN ein Unfall, wer ist dann "zuständig" bzw. welche Versicherung muss dann zahlen?
Zuständig ist dann noch immer Deine KFZ-Versicherung. Sie wird wiederum den Haftpflicht und eventuell auch den Kasko-Schaden erstatten.
Der Unterschied ist, dass hier eine sogenannte „Schwarzfahrt“ vorliegt.
Diese führt zur Leistungsfreiheit des Versicherers.
Der Versicherer wird also die von ihm erbrachten Leistungen bei dem Fahrer zurückholen. Der Regress ist der Höhe nach begrenzt auf insgesamt 10.000 EUR (5.000 EUR KH und 5.000 EUR Kasko).
In der Kaskoverssicherung wird weiter geprüft werden, ob Du schuldhaft die Schwarzfahrt ermöglicht hast.
In diesem Fall wäre der Versicherer auch Dir gegeenüber, als Versicherungsnehmer, leistungsfrei, so dass keine Zahlung erfolgen würde (Vereinfacht gesagt. Nach neuem VVG wäre zu quotieren, das lasse ich jetzt weg).
Die Ausführungen der bereits zitierten Backpflaume zu Halter usw. sind wiederum Unsinn.
Wer Halter des Wagens ist, ist in diesem Fall irrelevant.
Frage 3:
Neuer Fall:
Ich finde das gerade total interessant! Nehmen wir mal einen anderen Fall: Man leiht sich beim Nachbarn eine Blumenvase, beim Eintopfen fällt sie einem herunter. Unglücklicherweise war es eine sehr teure Designervase, was man im Vorhinein aber nicht wusste, da es der Nachbar einem nicht gesagt hat.
Ich beantworte das jetzt mal so, als wäre ein PKW (wie im Ausgangsfall) ausgeliehen worden. Passt irgendwie besser hierher. Für Vasen gilt sinngemäß das Gleiche...
Ansprüche des Nachbarn (N) gegen Mann (M)
1. Vertraglich?
§§ 598, 603, 280 BGB
Voraussetzung: wirksamer Vertrag über die Leihe des PKW zwischen N und M
Problem: Abgrenzung Rechtsbindungswille oder reine Gefälligkeit des täglichen Lebens
Dazu wäre der tatsächliche Lebenssachverhalt ausschlaggebend. Der isst hier nicht bekannt, da fiktive Frage.
Bei einer kurzfristigen, ungeplanten Überlassung des PKW würde ich von einer Gefälligkeit ausgehen.
Ergebnis: Keine Haftung.
2. Deliktisch?
§ 823 Abs. 1
Voraussetzung schuldhafte Rechtsgutverletzung.
Auto ist kaputt. Rechtsgut (Eigentum) ist verletzt.
Schuldhaft?
Wiederum Fallfrage. Aber wohl ja.
Also: Haftung (+)
Höhe des Schadens: (Wer sich nur für Vasen interessiert, kann das meiste überlesen. Ersetzt wird nur der reine "Vasenschaden😁"😉
§ 249 ff. BGB
a. Fahrzeugschaden: ja, soweit nicht von Kaskoversicherung ausgeglichen wurde. Denn dann erfolgt Forderungsübergang auf den Versicherer (§ 86 VVG @traumtänzer: wir haben 2009. Damit ist 67 VVG jetzt Vergangenheit ;-)))
b. Höherstufungsschaden:
Welcher denn?
Die Höherstufung in der Kasko ist ersatzfähig.
Die Höherstufung in der Haftpflicht nicht, da es sich um einen reinen Vermögensschaden handelt, der nicht unmittelbare Folge der Fahrzeugbeschädigung ist, sondern Folge des Fremdschadens. Dieser wird aber im Rahmen der deliktischen Haftung nicht ersetzt.
Käme man oben zu einem anderen Ergebnis (vertragliche Haftung), wäre auch diese Position zu erstatten.
Ich habe fertig.
@Pflaumenaugust:
Ich habe nichts dagegen, wenn Du Deine persönliche Meinung zu allem möglichen hier absonderst. Dafür ist ein Forum da.
Und auch beei Rechtsfragen gibt es fast nie nur eine richtige Lösung.
Aber bitte verschone mich mit diesem rechthaberischen Getue, wenn Du Dich selbst auf dünnem Eis bewegst. Es könnte Leute geben, die den Quatsch glauben.
Die, die hier gepostet haben, weil sie sich mit der Materie auskennen, werden dazu jedoch nicht gehören...
Och man, ich möchte auch eine PHV mit Ausschluss der Benzinklausel.
Benötige ich dann eigentlich noch die sehr teure sogar in SFR gestaffelte Kfz-Haftpflicht ?
Zitat:
Original geschrieben von Kai70
Och man, ich möchte auch eine PHV mit Ausschluss der Benzinklausel.
Benötige ich dann eigentlich noch die sehr teure sogar in SFR gestaffelte Kfz-Haftpflicht ?
Ja, da Pflichtversicherung. Aber du wirst nicht mehr hochgestuft. Da du deine Schäden über die PHV abrechnest. 😁
Gruß
Frank, dessen Beitrag fast nur Ironie enthält. 😉