Was passiert wenn man mit uneingetragen Sportluftfilter fährt in der Probezeit?

VW Polo 4 (9N / 9N2 / 9N3)

Was passiert wenn man mit uneingetragen Sportluftfilter fährt in der Probezeit?

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B Verstoß 50 € und 23,50 € Gebühren und Auslagen. Dann noch einen B Verstoß und die Probezeit verlängert sich um 2 Jahre wegen eines bescheuerten Luftfilters..... wer es braucht !!!!

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Zitat:

@Lagebernd schrieb am 14. Februar 2016 um 18:47:55 Uhr:



Zitat:

@gardiner schrieb am 14. Februar 2016 um 18:37:11 Uhr:


Steht genau wo, dass man bei Teilen mit ABE generell von einer Änderungsabnahme befreit ist?

Das ist alles seit Jahrzehnten so geregelt.

http://www.autobild.de/lexikon/abe-221245.html

Gruss

Na ja, und wer lesen kann, ist klar im Vorteil:

Zitat aus dem verlinkten Autobild-Artikel:

"Es ist dennoch möglich, dass eine so genannte Änderungsabnahme durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen durchgeführt werden muss. Dies geht aus der jeweiligen Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile aber hervor."

Es steht nämlich eben genau in der betreffenden ABE in den Auflagen drin, ob es eintragungsfrei oder eben abnahmepflichtig ist.

Die Aussage, dass beim Vorhandensein einer ABE für das Teil dieses generell eintragungsfrei ist, ist schlicht falsch.

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 14. Februar 2016 um 19:33:58 Uhr:



Zitat:

@Drahkke schrieb am 14. Februar 2016 um 19:06:15 Uhr:


Die Kernfrage lautet doch:

Warum läßt der TE den Sportluftfilter nicht eintragen?

Ich denke mal , dass es auch was kosten wird. Und die Kosten möchte wohl keiner tragen.

Dabei muß man aber berücksichtigen, daß es die Probezeitverlängerung auch nicht kostenlos gibt.

Nach der zweiten Antwort hätte man hier zumachen können, da war alles gesagt

Definiere "Sportluftfilter"! Ich fahre z.B. das unten spazieren, ganz legal ohne gesonderte Eintragung, eine kurze Erklärung hat jeden TüV-Prüfer bisher überzeugt und er hat mir anstandslos die Plakette geklebt. 🙂

Luftfilter
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Zitat:

@Lagebernd schrieb am 14. Februar 2016 um 18:47:55 Uhr:



Zitat:

@gardiner schrieb am 14. Februar 2016 um 18:37:11 Uhr:


Steht genau wo, dass man bei Teilen mit ABE generell von einer Änderungsabnahme befreit ist?

Das ist alles seit Jahrzehnten so geregelt.
http://www.autobild.de/lexikon/abe-221245.html ...

sorry, aber @gardiner hat mit seiner

"Frage"

schon recht ... denn, dem ist eben

NICHT

zwingend so ... hatte hier gerade zufällig die ganzen Unterlagen unseres Wohnwagens liegen und dabei auch die angehangene ABE für einen AL-KO-Ersatzradhalter, der unter dem Wohnwagen am AL-KO-Fahrgestell montiert wird.

Hier liegt als Beispiel eindeutig eine ABE vor, welche dennoch eine Neuerstellung der Zulassungsbescheinigungen erfordert (siehe Bild 2). Bei Montage ohne Abnahme und Eintragung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.

Beweis genug?? 😉

Mal davon abgesehen, daß ein falsch verbauter (nicht räumlich getrennt) offener Luftfilter mehr Nach- als Vorteile bietet, ist ein Sinnvoller Einsatz nur bei hochdrehenden oder mit großen Hubraum ausgestatteten Fahrzeugen sinnvoll, aber selbst dort machen die spontane Reaktion und die leicht verbesserte Beschleunigung im Vergleich zur Gesamtleistung keinen Sinn.

Einzig optisch erschließt sich mir der Nutzen für das Ego des Fahrers, aber da die Motorhaube meist zu ist...

HTC

Korrekt! Deswegen hat der TüV Prüfer, in meinem Fall, auch seinen Segen gegeben, da der Filter bei geschlossener Motorhaube in einem Kasten sitzt und die Luft direkt aus dem Kotflügel ansaugt. Das der Filter pilzförmig statt plattenförmig ist, war ihm dann egal.

Zitat:

@VerenaHayn schrieb am 14. Februar 2016 um 13:24:36 Uhr:


Was passiert wenn man mit uneingetragen Sportluftfilter fährt in der Probezeit?

Kann sein, daß die Betriebserlaubnis von deinem Fahrzeug erlischt.
Und so in einen Unfall verwickelt zu sein, auch wenn Du nicht Schuld bist, ist nicht gut !

Zitat:

@VerenaHayn schrieb am 14. Februar 2016 um 13:24:36 Uhr:


Was passiert wenn man mit uneingetragen Sportluftfilter fährt in der Probezeit?

Man achte auf das Datum der Threaderstellung ...

Zitat:

Registriert seit: 14. Februar 2016 um 12:52 Uhr
Letzter Beitrag: 14. Februar 2016 um 13:24 Uhr

sowie auf das Anmeldedatum und wie oft die TE sich seither noch zu Wort gemeldet hat ... wird dann wohl doch nicht so wichtig gewesen sein 😉

Wahrscheinlich hat man der Karre 100 Meter gegen den Wind schon angesehen oder angehört, dass damit was nicht stimmt. Oder man hat im Motorraum nach "verbotenen" Gegenständen gesucht.

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