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Was passiert mit bewusst falsch eingeklebter Feinstaubplakette (falsche Farbe)?

Themenstarteram 28. Dezember 2013 um 13:07

Mein Auto hat keinen Dieselpartikelfilter und somit habe ich die gelbe Plakette. Nun hatte ich bei meinem Fahrzeug einen Steinschlag in der Windschutzscheibe und dies wurde über Haftpflicht geregelt.

Habe gestern mein Fahrzeug abgeholt und später ist mir aufgefallen, dass die mir eine grüne Plakette eingeklebt haben. Wahrscheinlich hat der Lehrling einen Fehler gemacht.

Nun würde mich mal interessieren was einem im Falle einer Polizeikontrolle passieren kann wenn man damit erwischt wird? Wird dann "nur" die Strafe fällig wie bei einer nicht vorhandenen, oder ist das dann gleich schwere Täuschung, Betrug,...???

Dem Ordnungsamt wird es im ruhenden Verkehr sowieso nicht auffallen, weil wie sollen die kontrollieren ob der Filter drin ist beim parkenden Auto.

 

Was würdet ihr machen? Ich bin dafür die drin zu lassen und sich zu freuen. Nur absolut in die Scheiße will ich auch nicht greifen. Und Haftung geht an die Werkstatt über oder anderes Zeug lasse ich nicht zählen, weil wenn es hart auf hart kommt, gilt ja immer noch, dass man selber für sein Fahrzeug verantwortlich ist...

Also wie ist das wenn "wissentlich" eine falschfarbige Plakette geklebt ist?

Beste Antwort im Thema

Ist das nicht auch eine Gewissensfrage ?

Wenn man genau weis, dass man eine falsche Plakette hat und dann auch noch dabei erwischt wird, handelt man da nicht sogar mit Vorsatz. ;)

Wer ein gesundes Rechtsverhalten hat, klärt die Sache auf und lässt das berichtigen.

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53 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von uhu110

Hallo, Renegade1000,

Zitat:

Original geschrieben von uhu110

Zitat:

Original geschrieben von Renegade1000

Also wie ist das wenn "wissentlich" eine falschfarbige Plakette geklebt ist?

wenn es einem Polizeibeamten auffällt, dass Dein Diesel eine grüne Plakette hat, kannst Du mit einer Anzeige wegen Urkundenfälschung rechnen.

Ob Du dann mit der Ausrede davon kommst, dass der Lehrling, der ja immer für alle möglichen Fehler herhalten muss, diese Plakette geklebt hat, ist fraglich.

Der Staatsanwalt wird Dir sicher nicht glauben, dass Dir der plötzliche Farbwechsel nicht aufgefallen ist und Dir somit berechtigterweise eine vorsätzliche Tat unterstellen.

Somit ist fraglich, ob das Verfahren eingestellt werden würde.

Viele Grüße,

Uhu110

Kleine Berichtigung. Eine Urkundenfälschung kann ihm nicht unterstellt werden, da er diese ja nicht gefälscht hat. Die Anbringung erfolgte durch eine andere Person.

Zusätzlich wäre ihm zu beweisen, das er es gesehen hat und die Möglichkeiten der grünen Plakette ausgenutzt hat, um den Vorsatz zu bekommen. Dazu würde es allerdings langen, dass er in einen " Grünen " Umweltbereich einfährt.

Ansonsten gilt noch: in dubio pro reo

am 29. Dezember 2013 um 11:44

In so einem Fall geh ich davon aus das die erste Plakette falsch erteilt war. Fuer mich als Laie spricht auch das Baujahr des Fahrzeugs dafuer das die Plakette gruen sein sollte. Von daher wuerde ich beruhigt fahren. Wenns falsch ist wirds bei der naechsten HU getauscht. ;)

Zitat:

Original geschrieben von mattalf

In so einem Fall geh ich davon aus das die erste Plakette falsch erteilt war. Fuer mich als Laie spricht auch das Baujahr des Fahrzeugs dafuer das die Plakette gruen sein sollte. Von daher wuerde ich beruhigt fahren. Wenns falsch ist wirds bei der naechsten HU getauscht. ;)

Wie gesagt: Offiziell durften ab 01.01.2006 keine Euro 3 Fahrzeuge mehr eine Erstzulassung erhalten. Gibt aber einige Beispiele, wo das nicht so genau genommen wurde.

Wenn der Clio Euro 3 hat, dann ist die gelbe Plakette richtig. Renault hatte im Clio keinen Diesel mit Euro 3 und Partikelfilter (was zur grünen Plakette geführt hätte).

Ich kenne jemanden, der hat sich für sein altes Auto, kurz vor dem Verkauf eine Plakette gekauft (grün), und diese für sein neues Fahrzeug verwendet, wo es keine Plakette gegeben hätte. Er saß für diesen Firlefanz 6 Monate im Knast. Rausgekommen ist dies allerdings nicht bei einer Kontrolle, sondern er wurde von einem verärgerten Nachbarn gemeldet.

6 Monate Knast für eine falsche Feinstaubplakette:confused::confused:

am 30. Dezember 2013 um 7:45

Das Urteil würde ich gerne sehen. Ich mag weder bezweifeln, dass dein Bekannter 6 Monate Freiheitsstrafe verbüßen musste, noch dass er die Plakette zweckentfremdet oder missbraucht hat. Doch diese beiden Umstände stehen mit allerhöchster Wahrscheinlichkeit nicht allein da. Für 6 Monate Staatspension muss man sich hierzulande schon etwas mehr anstrengen oder einen entsprechenden Leumund haben. ;)

Für diese Annahme spricht im Übrigen auch, dass selbst unter Strafrechtlern äußerst umstritten ist, ob diese Umweltplaketten letztlich auch geschützte Urkunden sein können. Insoweit wird eine Freiheitsstrafe, deren Vollstreckung noch dazu nicht zur Bewährung ausgesetzt wird, nicht nur auf einem solchen möglichen Urkundsdelikt beruhen. Selbst wenn auch "nur" ein Betrug hinter dem "anvisierten" Fahrzeugverkaufsaktion stünde, wäre es noch grenzwertig.

Insofern würde ich den Bekannt bei nächster Gelegenheit mal dahingehend befragen, ob es tatsächlich nur eine falsche Umweltplakette gewesen ist.

 

Im Übrigen wurde ja bereits darauf hingewiesen, dass es bei der Verfolgung und Ahndung dieser Delikte (außerhalb des OWi-Bereiches) immer schwer sein wird. Gerade als Laie muss man sich hier auf Fachleute (Werkstätten, Prüfstellen udg.) verlassen - und das weiß auch jede Staatsanwaltschaft. Dementsprechend lauten dann auch die internen "Vorgaben" von der jeweiligen höheren Stelle (wohl meist die Generalstaatsanwaltschaft).

Themenstarteram 30. Dezember 2013 um 20:58

Ich lass das Ding jetzt drin weil

+ kein Vorsatz meinerseits

+ Fahrzeug nicht den Anschein erweckt keinen Filter zu haben

+ TÜV neu ist

+ man nicht weiß wann ich hier eine Umweltzone habe

+ Rechtsschutz habe

+ eh nix halte von dem Ding

+ man auch mal was riskieren muss

+ der Politesse es nicht auffallen wird im ruhenden Verkehr

+ die Polizei es auch wenig interessiert

+ wenn man in eine Verkehrskontrolle kommt und nicht dumm rumtut keiner einen Grund suchen wird einen zu ficken bzw nach was anderem gucken wird

+...

Zitat:

Original geschrieben von 206driver

Zitat:

Original geschrieben von mattalf

In so einem Fall geh ich davon aus das die erste Plakette falsch erteilt war. Fuer mich als Laie spricht auch das Baujahr des Fahrzeugs dafuer das die Plakette gruen sein sollte. Von daher wuerde ich beruhigt fahren. Wenns falsch ist wirds bei der naechsten HU getauscht. ;)

Wie gesagt: Offiziell durften ab 01.01.2006 keine Euro 3 Fahrzeuge mehr eine Erstzulassung erhalten. Gibt aber einige Beispiele, wo das nicht so genau genommen wurde.

Wenn der Clio Euro 3 hat, dann ist die gelbe Plakette richtig. Renault hatte im Clio keinen Diesel mit Euro 3 und Partikelfilter (was zur grünen Plakette geführt hätte).

Auch wenn es immer wieder gesetzlich geregelt wird, dass bestimmte Fahrzeuge ab bestimmten Terminen nicht mehr zugelassen werden dürfen, gibt das KBA immer wieder Ausnahmegenehmigungen raus, wo für eine Anzahl von Fahrzeugen von dieser gesetzlichen Regelung abgesehen wird.

Die Höhe der Zahl richtet sich daran, wieviel der Hersteller dieser Fahrzeuge meldet, dass sind in der Regel die Fahrzeuge, die bereits vor dem Datum das Herstellungsband verlassen hatten. Die sonst entstehenden Verluste stiegen ins unermessliche.

Bei einer Zulassung eines solchen Fahrzeuges muss die Ausnahmegenehmigung mit vorgelegt werden, die dann auch eingezogen wird.

Ob das entsprechende Fahrzeug dazu gehört, muss man schon die ZUB I und/oder ZUB II sehen.

Zitat:

Original geschrieben von Renegade1000

Ich lass das Ding jetzt drin weil

+ kein Vorsatz meinerseits

Ist dir der Widerspruch in der o.g. Aussage eventuell schon aufgefallen? :eek:

am 1. Januar 2014 um 18:53

Zitat:

Original geschrieben von MvM

Ich kenne jemanden, der hat sich für sein altes Auto, kurz vor dem Verkauf eine Plakette gekauft (grün), und diese für sein neues Fahrzeug verwendet, wo es keine Plakette gegeben hätte. Er saß für diesen Firlefanz 6 Monate im Knast. Rausgekommen ist dies allerdings nicht bei einer Kontrolle, sondern er wurde von einem verärgerten Nachbarn gemeldet.

Wenn man solche Nachbarn hat wie dein bekannter braucht man echt keine Feinde mehr :(

am 1. Januar 2014 um 19:15

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von Renegade1000

Ich lass das Ding jetzt drin weil

+ kein Vorsatz meinerseits

Ist dir der Widerspruch in der o.g. Aussage eventuell schon aufgefallen? :eek:

Sicherlich nicht, da die meisten Menschen die Legaldefinitionen des Vorsatz im deutschen Recht nicht kennen.

am 1. Januar 2014 um 19:29

Ich glaube kaum, dass man die Legaldefinition (gleich welcher Vorsatztypus es nun letztlich ist) kennen muss, wenn man weiß, dass a) etwas (so) nicht erlaubt ist und b) trotz dieses Wissens handelt und gewollt gegen das Gesetzt verstößt. Das impliziert selbst für jeden jur. Laien, dass er falsch handelt und auch darum weiß. ;)

Mal nur so am Rande - wir sind alle Menschen mit Fehlern, den Begriff "Sünderlein" werden die jüngeren nicht kennen, schaut hier mal rein: D:

http://www.youtube.com/watch?v=KlhtawgnEcw

(Wein = Plakette)

am 1. Januar 2014 um 22:44

Zitat:

Original geschrieben von norto

Ich glaube kaum, dass man die Legaldefinition (gleich welcher Vorsatztypus es nun letztlich ist) kennen muss, wenn man weiß, dass a) etwas (so) nicht erlaubt ist und b) trotz dieses Wissens handelt und gewollt gegen das Gesetzt verstößt. Das impliziert selbst für jeden jur. Laien, dass er falsch handelt und auch darum weiß. ;)

Nein, das glaube ich nicht. Ich glaube der normale jur. Laie denkt Vorsatz bedeutet, dass ich etwas absichtlich will. Von dolus eventualis oder luxuria hat der keinen Plan. Der denkt "ich ahb das ja nicht eingeklebt. Zur Not sag ich halt mir ist das nicht aufgefallen." Dass das der Jurist vollkommen anders bewertet denkt der nicht. Der normale Mensch, denke ich, setzt Vorsatz einfach nur mit Absicht gleich.

am 2. Januar 2014 um 8:18

Hier lässt sich gewiss trefflich streiten. Gleichwohl stimme ich dir zu, dass wohl die meisten Vorsatz und Absicht zueinander gleichsetzen. Wir sind augenscheinlich beide vorbelastet und scheiden damit ohnehin aus. Aber es ist eben jener Satz

Zitat:

Original geschrieben von dyonisos911

"... Zur Not sag ich halt mir ist das nicht aufgefallen."...

bestätigt doch in gewisser Weise, dass derjenige weiß, dass er etwas verkehrt gemacht hat. Denn wer von seiner Unschuld vollkommen überzeugt ist, weil er sich nichts vorzuwerfen hat (auch wenn Unwissen nicht vor Strafe schützt), der benötigt auch keiner derartige Schutzbehauptung oder laienhaft: Notlüge.

Zudem wird das Unrechtsbewusstsein doch auch beim Gros sehr frühzeitig geschult. Nehmen wir einfach die unbelastetsten Elemente unserer Gesellschaft - die Kinder. Wenn diese herumtollen und dabei versehentlich etwas zu Bruch geht, so wissen selbst die Kleinsten bereits, dass sie etwas falsch gemacht haben. Es bedarf also keines Wissens über Vorsatz (oder wie hier Fahrlässigkeit) um trotzdem ein genaues Bewusstsein für Recht oder Unrecht seiner Handlungen zu haben.

Dieses Bewusstsein wird von uns allen mit dem Alter und der Erfahrung nur immer weiter verdrängt. Frei nach dem Motto "es ist bisher noch immer irgendwie gut gegangen". Und je mehr man Erfahrungen gesammelt hat umso schwieriger wird es tatsächlich für die Strafverfolgungsbehörden. Das geht dann halt solange gut bis man auf deren anderen Seite seinen Meister finden wird. ;)

Und um den Bogen wieder zum ursprünglichen Thema zu führen, sind es meiner Erfahrung nach gerade diejenigen, welche sich für besonders gewieft halten, die dann irgendwann doch einmal an den "Falschen" geraten und ihre Lektion erhalten. Die meisten erkennen ihren Lektor bloß meist erst dann, wenn es längst zu spät ist.

(Zudem glaube ich auch, dass sich kaum jemand freiwillig wegen einer falschen Umweltplakette und ein paar Euro diese Mühe macht. Die Ressourcen der Strafverfolgung sind bereits jetzt erschöpft. Verbleiben also i.d.R. nur die kommunalen Polizeibehörden, die sich der Sache annehmen.)

Ab jetzt kann der Themenersteller selbst entscheiden was er bevorzugt. Risiko und ggf. Lehrgeld oder gesetzestreues Handeln.

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