Was kostet eine Unfallrekonstruktion

Hallo ,

Brauche mal Hilfe oder Tipps.

Und zwar mein Sohn wurde vor ca 1 1/2 Jahren von einem PKW Angefahren in einer 30er Zone.

Unfallhergang :

Mein Sohn Überquerte die Strasse mit seinem Fahrrad , und plötzlich knallte es . ( War beim unfall nicht dabei ).
Er Flog über die Haube in die Windschtzscheibe hinein.

Schaden :
BMW Z3
Schadensumme : 4500,- ( Laut Gutachten )

Beschädigte Teile :
Motorhaube , Scheinwerfer Links , Kotflügel , Stosstange , Windschutzscheibe , und das Dach ist Leicht Geknickt und kleinteile.

So jetzt meine frage :

Bin selber Autofahrer seit ca 17 Jahren , hatte schon 2-3 kleinere Unfälle ( zum Glück nur Blechschaden ) und kann mir nicht vorstellen das man so einen Grossen Schaden hat wenn man ( wie der Fahrer sagt ) unter 30 gefahren ist.
Jetzt Überlege Ich mir eine Unfallrekonstruktion zu Beantragen , da Ich der Meinung bin das er mehr als 30 Fuhr.

Es kam zur Verhandlung zwcks des Schadens , Ich habe bzw. mein Sohn 25% Schuld an dem Unfall und der Fahrer trägt selbst 75% Schuld.

Er sagt er sei unter 30 Gefahren und hatte ca 1 Meter Abstand von den Parkenden Fahrzeugen neben sich , er sah den Jungen nicht über die Strasse gehen sondern sah nur Plötzlich das irgendjemand über seine Haube flog und erst dann sah er das es ein Kind sei.

Jetzt Überlege Ich mir ob Ich in Berufung gehe und so eine Unfallrekonstruktion Beantrage bzw. Beauftrage.

Wer kann mir sagen was sowas evtl. kostet ?
Wer kann mir evtl. sagen ob es sich Überhaupt Lohnt und ob es dadurch Chancen sich ergeben ?

Meine Meinung :
Wnn Ich Nachweisen kann das er weit mehr als 30 Fuhr sodas er Überhaupt so einen Grossen Schaden hat , weil denke bei unter 30 hätte er niemals so einen grossen Schaden oder Irre Ich mich ?

Vielen dank für eure Hinweise Tipps und Hilfe

Beste Antwort im Thema

Warum kannst du nicht einfach einsehen, dass dein Sohn falsch gehandelt hat?

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Wieso kommst du jetzt mit "Familienhaftpflicht"? Welche Unfälle meinst du?

Machst du dir jetzt ernsthaft Gedanken um die Schadenskosten am BMW, wo es hier um Personenschäden geht?

Du, der an Rastplätzen auf 90 runter geht?

Interessanter ist, dass Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr deliktsunfähig sind und wenn keine Aufsichtspflichtverletzung der Eltern vorliegt der Schaden selber getragen wird. Pech gehabt.
Aber das ist ja hier nicht Thema 🙂

Personenschaden ist eine Sache, die Fragestellung ist die, ob Anhand des Schadens der Wagen schneller war als 30 oder nicht..
Ich gehöre jedenfalls nicht zu denen, die keine Rücksicht auf Fußgänger nehmen und sie einfach ummähen, weil man nicht damit rechnet, das sie plötzlich auftauchen.

Zitat:

Original geschrieben von hardcoreaudi


Interessanter ist, dass Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr deliktsunfähig sind und wenn keine Aufsichtspflichtverletzung der Eltern vorliegt der Schaden selber getragen wird. Pech gehabt.
Aber das ist ja hier nicht Thema 🙂

Falsch, es gibt auch PHV, die leisten, obwohl die Kinder nicht deliktfähig sind.

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Das 7. Lebensjahr zählt, ist das Kind jünger, zahlt der, der den Schaden hat.

Ja? Wir hatten das Zivilrecht im Studium nur gestreift...Strafrecht war interessanter.
Da gab es irgendwo im 800er Bereich die Altersstufen 7 und 10 Jahre.
Das ist dann aber eine Zusatzleistung die nicht gesetzlich geregelt ist, oder?

@Hartgummifelge: 10 Jahre ist bei Schäden im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen...sonst sind es 7 Jahre.

Hartgummi, du schreibst hier einen absoluten Stuß zusammen! Unterstellst anderen, absichtlich Fußgänger umzumähen, fährst mit 90 über die AB an jedem Rastplatz und hast dann noch nicht einmal Ahnung von dem, was du behauptest.

Bevor du etwas postest, solltest du Google um Rat fragen.

Da scheint woanders das Gummi ganz schön weich bei dir zu sein... 😠

Zitat:

Original geschrieben von Hartgummifelge


Das 7. Lebensjahr zählt, ist das Kind jünger, zahlt der, der den Schaden hat.

Nee, ich kenne Bedigungen, da wird bis 5000,- auch bei 3 jährigen Kindern gezahlt.

Zitat:

Original geschrieben von Hartgummifelge


Das 7. Lebensjahr zählt, ist das Kind jünger, zahlt der, der den Schaden hat.

Stimmt nicht ganz - im fließenden Verkehr gilt das bis 10 Jahre.

Wenn nicht die Aufsichtspflicht der Eltern verletzt wurde, brauchen die nicht für den Schaden einzustehen. Und ihre Versicherung - falls vorhanden - tut das dann natürlich auch nicht.

Gruß vom bösen Dieter

Zitat:

Original geschrieben von berlinq7


Unfallhergang :

Mein Sohn Überquerte die Strasse mit seinem Fahrrad , und plötzlich knallte es . ( War beim unfall nicht dabei ).
Er Flog über die Haube in die Windschtzscheibe hinein.

Salve berlinq7,

ich hoffe dem kleinen gehts gut, und Er radelt wieder.

Zitat:

Original geschrieben von berlinq7


Jetzt Überlege Ich mir ob Ich in Berufung gehe und so eine Unfallrekonstruktion Beantrage bzw. Beauftrage.

Wer kann mir sagen was sowas evtl. kostet ?
Wer kann mir evtl. sagen ob es sich Überhaupt Lohnt und ob es dadurch Chancen sich ergeben ?

Meine Meinung :
Wnn Ich Nachweisen kann das er weit mehr als 30 Fuhr sodas er Überhaupt so einen Grossen Schaden hat , weil denke bei unter 30 hätte er niemals so einen grossen Schaden oder Irre Ich mich ?

Vielen dank für eure Hinweise Tipps und Hilfe

Rufe doch am besten mal in einem Sachverständigenbüro an.

Tipp: Ein erfahrener Anwalt in Verkehrsrechts fragen, hat bestimmt gute Adressen.

Ob es sich lohnt ?

Viel Erfolg
Alpenfreund

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel


Falsch, es gibt auch PHV, die leisten, obwohl die Kinder nicht deliktfähig sind.

Fragt sich nur, wer Geld für eine Versicherung ausgibt, die dann bezahlt, wenn der Versicherungsnehmer rechtlich gar nicht haften muss - viele können das nicht sein.

Gruß vom bösen Dieter

Zitat:

Original geschrieben von Dieter47



Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel


Falsch, es gibt auch PHV, die leisten, obwohl die Kinder nicht deliktfähig sind.
Fragt sich nur, wer Geld für eine Versicherung ausgibt, die dann bezahlt, wenn der Versicherungsnehmer rechtlich gar nicht haften muss - viele können das nicht sein.
Gruß vom bösen Dieter

Moin Dieter,

es können aber doch Schäden durch Kinder in der Verwandtschaft auftreten, die in Folge große Verwerfungen auslösen, da ist es besser, man hat so etwas in den Bedingungen mitversichert.

1 1/2 Jahre nach dem Unfall/Gerichtsverhandlung? bringt ein Gutachten nichts mehr.
Die Einspruchsfrist ist längst vorbei.
Das Ergebnis eines Gutachtens wird vielleicht enttäuschen wenn es zu Ungunsten des Auftraggebers ausfällt.
Viel Geld für nichts ausgegeben, der Frust sitzt dann noch tiefer.
Sei froh das dein Kind so glimpflich davon gekommen ist.

Zitat:

Original geschrieben von FabJo


1 1/2 Jahre nach dem Unfall/Gerichtsverhandlung? bringt ein Gutachten nichts mehr.
Die Einspruchsfrist ist längst vorbei.
Das Ergebnis eines Gutachtens wird vielleicht enttäuschen wenn es zu Ungunsten des Auftraggebers ausfällt.
Viel Geld für nichts ausgegeben, der Frust sitzt dann noch tiefer.
Sei froh das dein Kind so glimpflich davon gekommen ist.

Deshalb meinte ich ja auch, berlinq7 solle mal bei einem SV anfragen. Die werden sofort klar stellen, was geht und was nicht.

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel


es können aber doch Schäden durch Kinder in der Verwandtschaft auftreten, die in Folge große Verwerfungen auslösen, da ist es besser, man hat so etwas in den Bedingungen mitversichert.

Da hast Du Recht, und hier sehe ich auch den einzigen Grund, warum ich als Vater für meine Brut eine solche Versicherung abschließen/bezahlen würde: Zur Wahrung des Friedens im Freundschafts- und Verwandtenkreis. Ich hab' diese Phase allerdings auch ohne Versicherung unbeschadet überstanden - man kann schon positiv auf das Verhalten von Kindern einwirken, wenn man sich ein bisschen Mühe gibt und wenn sie zu Hause auch nicht alles dürfen ...

Gruß vom bösen Dieter

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