was ist unterm Strich günstiger: LPG oder Erdgas?

Hallo Leute,

ich fahre LPG seit 200.000 KM. Kaum Wartung gehabt in der Zeit. aslo so gesehen sehr günstig.

Nun "überrascht" mich ein Kollege mit Erdgas und erzählte mir, wie günstig er damit fährt (rein nach verbrauchskosten ja günstiger, da er 5 KG erdgas auf 100 KM verbraucht, ich aber 10 l LPG).

Ich komme ins grübeln. was ist günstiger unterm Strich ( ich meine nach Umrüstung, ggf. Förderung, Wartung etc., also so summa summarum) Erdgas oder LPG? wie sind Eure erfahrungen?

danke vorab

gruss

imo

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Kunststück ....

1kg CNG sind etwa 1,4l Superbezin und kosten etwas über einen Euro. 1.4l Superbenzin durch LPG zu ersetzen sind 1.75l LPG und das sind bei aktuell 74 Cent hier 1.30€.

Wenn ich Handwerker wäre, meist kurze Strecken fahre, nur regional rumgondel und eine CNG-Tanke vor der Nase hätte .. das gibt eine andere Antwort wie "500-1000km zwei mal die Woche" als Fernpendler oder sowas wie 5 Tage x 2 x 30km als Mittelstreckenfahrer. Oder "Mamis Einkaufswagen" wie der CNG Panda.

Einen ollen 1.8er Passat auf LPG zu ziehen ist auch einfacher wie diesen mit CNG auszurüsten. Mit CNG Unterflur-Flaschen an Bord ist ein nagelneuer CNG-Karren wie der Passat oder Zafira sicherlich interessant.

Denken, rechnen, entscheiden. Dogmatisch nur auf ein Ding zu starren bringts nicht. Wobei die Auswahl als Gebrauchtwagenkäufer recht übersichtlich ist. Ottos sind zuverlässig, aber saufen. Diesel werden im Alter tendenziell eher teuer, CNG ist selten.

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Soweit ich weis, ändert sich an der Besteuerung bei LPG Fahrzeugen nichts,
da du ja einen vollwertigen Benzintank hast.
Dein Fahrzeug gilt als bivalent.

Bei CNG Fahrzeugen ist ja aus Platzgründen nur ein kleiner Benzintank verbaut.
Wenn dieser max. 15 Liter fasst, gilt das Fahrzeug als monovalent,
und dadurch verringert sich auch die Besteuerung.

Zitat:

@viktor12v schrieb am 16. März 2017 um 08:47:51 Uhr:


Soweit ich weis, ändert sich an der Besteuerung bei LPG Fahrzeugen nichts,
da du ja einen vollwertigen Benzintank hast.
Dein Fahrzeug gilt als bivalent.

Das ist ja die Frage.
... weil, ....

Zitat:

@viktor12v schrieb am 16. März 2017 um 08:47:51 Uhr:


Bei CNG Fahrzeugen ist ja aus Platzgründen nur ein kleiner Benzintank verbaut.
Wenn dieser max. 15 Liter fasst, gilt das Fahrzeug als monovalent,
und dadurch verringert sich auch die Besteuerung.

... nicht ganz.
Wenn das Fahrzeug sich wie ein Gas Fahrzeug verhält, dass gilt der günstige Steuersatz.
Mein Golf TGI ist bivalent. Also 50l Benzin und 15kg CNG.
Der Wagen hat keinen Umschalter, sondern fährt immer auf Gas, wenn vorhanden. Nur bei leerem Gastank fährt er auf Benzin.
Und dadurch wird er - in Deutschland - wie ein quasi-monovalentes Fahrzeug besteuert. 92g CO2/km => 28 Euro pro Jahr ... ;-)

Für mich stellt sich das so dar: Wenn ein Hersteller (Nachrüster) für LPG bereit ist die komplette Entwicklung, für OBD usw. auf sich zu nehmen - inkl. der Abgaszulassung, dann sollte das auch bei LPG kein Problem sein. Da ich mich mit LPG aber nur rudimentär auskennen, weiß ich das nicht.

Es grüßt
der "Stevie"

@Stevie: Die höheren Abgastemperaturen der Benziner brennen diese konstant frei. Zudem sind das AFAIK "offene" Systeme und keine geschlossenen wie beim Diesel, die vom Filter zu verarbeitenden Partikelmassen zudem weit geringer.

Achja, der Steuerunterschied bei der KFZ-Steuer bei Umstellung auf LPG. Knicke den, der ist so ziemlich das letzte, was in der Kostenrechnung interessiert. Die Schadstoffklasse bleibt und die bestimmt zu etwa 99% die Höhe der Steuer.

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