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Was ist ein Wirtschaftlicher Totalschaden? Wie wird das berechnet

Was ist ein Wirtschaftlicher Totalschaden?
Wie ermittelt die Versicherung den Restwert?

Ich frage mich was passiert wenn ich jetzt einen Unfall habe, mein Auto ist schon älter, BJ.2007. Ich habe ihn vor 4 Jahren für 3800€ privat gekauft. Ich Pflege ihn da ich relativ groß bin 210CM und der Golf Plus da wirklich ein Traumauto ist.

Ich bin ein sehr gewissenhafter Fahrer und habe aufgrund meiner Fahleistung von ungefähr 25.000KM jährlich eine Teilkasko ohne SB abgeschlossen hauptsächlichen wegen Steinschlag oder Wildunfall.

Nachweislich hat der Golf von VW wohl mal einen Austauschmotor bekommen und der neue hat jetzt 120.000KM runter, das Auto 98.000KM mehr also 218.000KM

Alle Reparaturen und Services wurde gemacht, das Auto ist in super Zustand.

Wie wird das jetzt berechnet?

Ich höre so viel von Zeitwert, restwert, wiederbeschafungswert usw.

Ich habe vor den Wagen noch so 5-6j zu fahren, aber was passiert im Falle des Falles?

Zb Unfall, wo ich unschuldig bin. Zb vorfahrt genommen,oder hinten aufgefahren.

Oder bei einen Wildunfall? Fahre täglich durch ein Moor Gebiet.

Ich mache mir sorgen das die Versicherung Z.b 2000€ zahlt und ich dafür Keins finde.

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40 Antworten

Ich dachte eigentlich, BerndMailis Beitrag wäre Sarkasmus gewesen?

Zitat:

@BerndMaili schrieb am 14. August 2022 um 15:10:42 Uhr:


Einfach alle 3 Jahre ein neues oder gebrauchtes Auto kaufen.
Dann kann man seine Versicherung so gestalten, dass man im Falle vom Totalschaden immer den Neupreis oder den Kaufpreis erstattet bekommt.
Dann muss man sich keine Gedanken über den akutellen WBW machen.

Meinst du das im Ernst?

EIne Kaufpreisentschädigung gibt es nur in der Vollkaskoversicherung.

Der fristgemäße Versicherungsfall kurz vor Ablauf muss dann auch erstmal "passieren" damit das C. Modell aufgeht ...

Zitat:

@germania47 schrieb am 14. August 2022 um 19:55:51 Uhr:


EIne Kaufpreisentschädigung gibt es nur in der Vollkaskoversicherung.

Das mag bei dem ein oder anderen Versicherer vielleicht der Fall sein.

In der Regel ist die aber unabhängig von der Kaskoart mit dabei.

Meistens gehts darum ob ich einen Basis, Standard oder Premiumtarif habe, wenns um die Kaufpreisentschädigung geht. Sobald ich die aber habe, ist die sowohl bei Vollkasko, als auch bei nur Teilkasko mit dabei.

Ich gehe jetzt aber mal davon aus, dass du von der Huk redest.

Da ist es wohl so, dass man die Kaufpreisentschädigung nur dann hat, wenn man Kasko Plus wählt.

Kasko Plus wiederrum ist ein Baustein der nur gewählt werden kann, wenn das Auto Vollkakso versichert ist. Falls ich das jetzt auf die schnelle richtig überfolgen habe.

Damit ist die HUK aber eher die Ausnahme. Die meisten Versicherer bieten die Kaufpreisentschädigung auch für Teilkaskotarife an.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 14. August 2022 um 20:27:52 Uhr:


Der fristgemäße Versicherungsfall kurz vor Ablauf muss dann auch erstmal "passieren" damit das C. Modell aufgeht ...

Das ist bei Versicherungen durchaus üblich, dass sie sich erst nach einem Versicherungsfall lohnen.

;)

Aber damit man froh über eine Kaufpreisentschädigung ist, muss es nicht erst kurz vor Ablauf sein.

Bereits wenige Monate nach Kauf beginnt sich das Ganze im Versicherungsfall zu lohnen.

Zitat:

@VW-junge schrieb am 14. August 2022 um 11:54:01 Uhr:


Meiner hat neues Fahrwerk,neue Reifen 8fach, neue auspuffanlage ab Kat, Kupplung wurde auch gemacht, ebenso Kühler, Hohlraum versiegelt, bremsen,Lager also einiges. So ein Auto kann doch nicht auf 2000€ datiert werden oder?

Den Zeitwert berechnen die Versicherungen anders - nach schnöden Tabellen. Was du da inzwischen alles reingesteckt hast, interessiert keine Versicherung auch nur die Bohne.

Nee, wenn ich die Versicherung Anrufe und der das erzähle, interessiert die das wirklich nicht, stimmt.
Fahre ich aber zum Gutachter, kann der den Wert dadurch höher einschätzen. Das ist auch kein Einzelfall, aber eher für ältere Autos mit geringem Wert von Bedeutung.

Das wirkt sich in der Rubrik Erhaltungszustand aus, sonst nirgends. Und die füllen die meisten Gutachter schematisch aus.

Hallo,

also hier mal meine Sichtweise auf Dinge:

Zunächst muss man klären, ob es sich um ein Haftpflicht- oder einen Kaskoschaden handelt. Das ging so relativ durcheinander finde ich.

Dann sollte man nicht den Totalschadenbegriff wild googln und das erste posten, was man so findet sondern mal schauen, ob es es irgendwo eine Seite gibt, wo Profis erläutern. Und dann gilt:

Wirtschaftlicher (auch unechter) Totalschaden

Die Reparaturkosten übersteigen den sogenannten Wiederbeschaffungsaufwand.

Der Wiederbeschaffungsaufwand ist die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und dem Restwert des Fahrzeuges.

Normaler (auch echter) Totalschaden:

Die Reparaturkosten übersteigen den Wiederbeschaffungswert.

Technischer Totalschaden

Unabhängig von einer wirtschaftlichen Betrachtung, wie es in beiden vorbenannten Definitionen der Fall ist, kann es auch technisch nicht möglich / ratsam (der Übergang ist fließend, erklärte mir zumindest mal ein Gutachter) das Fahrzeug wieder instandzusetzen. Klassische Beispiele sind Fahrzeugüberschläge.

Quelle:

https://www.allianz-autowelt.de/.../Reparaturkosten:

Die Reparaturkosten kann man natürlich stark beeinflussen. Man kann für 80-90€ Nettostundenlohn (je nach Region reparieren beim guten Karosseriebauer. Mercedes AMG nimmt mitlerweile 246€ Netto je Arbeitsstunde - und nein das war nicht in München.

Sprich, es war nicht gefragt, aber man natürlich auch als Herr des Restaurationsverfahren die Reparaturkosten sehr stark (Faktor 2,5-3) beeinflussen.

So nun ist die Frage Haftpflicht oder Kasko. Fangen wir mit dem einfacheren an, weil es gesetzlich bzw. durch Rechtsprechung geregelt.

Haftpflicht / Schadensersatzrecht:

Nach gefestigter Rechtsprechung steht Dir als Geschädigter im Rahmen eines unverschuldeten Unfalls aus dem sogenannte Integritätsinteresse unter bestimmten Bedingungen, die in der Regel erfüllt werden, das Recht zu bis 130% des Wiederbeschaffungswertes das Fahrzeug zu reparieren.

Kasko:

In der Kasko gilt natürlich Vertragsfreiheit.

Das heißt man muss erst einmal mit dem Verständnis rangehen, dass Du mit dem Versicherer vereinbaren kannst, was Du möchtest. Der Dachverband sieht im Prinzip zwei Klausel zum Thema Totalschaden vor, wobei letztere sich nicht zwingend durchgesetzt hat.

Variante 1 "große Totalschadenklausel": Du kannst als Versicherungsnehmer immer bis zum Wiederbeschaffungswert reparieren.

Variante 2 "kleine Totalschadenklausel": Sieht man selten aber gibt es auch gerade in den Basisprodukten / Online-Ablegern. Die Reparatur wird bis zu XX% des Wiederbschaffungswertes bezahlt.

Es gilt natürlich sowohl in Kasko als auch in Haftpflicht, dass Du natürlich selbst entscheidest, was Du am Ende mit dem Fahrzeug machst. Die Frage ist also eher, was zahlt der Versicherer.

Um es jetzt mal zu vereinfachen kannst Du sagen:

  • In Haftpflicht bis zum 1,3 des Zeitwertes des Fahrzeuges, wenn Du sach- und fachgerecht reparierst und das Fahrzeug mindestens weitere 6 Monate fährst.
  • In Kasko gilt in der Regel die große oder normale Totalschadenklausel. Der Versicherer zahlt bei fach- und sachgerechter Reparatur den Zeitwert, egal ob Du mehr zahlst für die Reparatur oder nicht. Wenn Du weniger zahlst natürlich auch nur die Reparaturkosten.
Ermittlung des Fahrzeugwertes:

Macht ein Gutachter.

Auch hier gilt wieder zu differenzieren.

Im Haftpflichtschadenfall hast Du Anspruch auch auf einen eigenen Gutachter, den der gegnerische Versicherer bezahlen muss.

Im Kaskoschadenfall stellt der Versicherer den Gutachter, wobei der Gutachter, der beauftragt wird, Dir schon ein vergleichbares Fahrzeug in der Region präsentieren muss.

Also das funktioniert jetzt nicht, dass er den Daumen in die Luft hält. Relevant ist natürlich die Karosserie-Laufleistung und der Pflegezustand, wobei da jetzt normale Wartung jetzt nicht über Gebühr Berücksichtigung findet, sondern eher ein Malus ist, wenn sie nicht vorliegt. Bei dem Fahrzeug und der Fahrleistung dürfte das quasi nicht mehr relevant sein.

Zum Zeitwert selbst kann ich nichts sagen.

Ich würde mal maximal 2.500-3.000€ rechnen. Vielleicht auch 3.500€

Der Gebrauchtwagenmarkt ist derzeit sehr angespannt.

vG

Zitat:

@VW-junge schrieb am 14. August 2022 um 11:54:01 Uhr:


Nehmen wir mal einfach an, Reparatur kosten wären 5000€
Mein Auto ist in sehr guten Zustand, ist aber bj 2007 und hat 218.000KM gelaufen.
Wiederbeschaffung für ein gebrauchten wären 2000-3000€ der aber nicht so wie meiner immer nachweislich Service hatte. Hat aber 220000KM gelaufen.
Meiner hat neues Fahrwerk,neue Reifen 8fach, neue auspuffanlage ab Kat, Kupplung wurde auch gemacht, ebenso Kühler, Hohlraum versiegelt, bremsen,Lager also einiges. So ein Auto kann doch nicht auf 2000€ datiert werden oder?

Was erwartest du?

Du hast das Auto selber vor 4 Jahren für 3.800 Euro gekauft und hast inzwischen 100.000 KM drauf gefahren.

Das Auto ist im Verkauf einfach nicht mehr viel Wert.

Aktuell sogar noch etwas mehr, weil durch Corona der Markt anders aussieht.

Es bringt aber nichts, in so ein altes Auto irgendwo 1.000,- € rein zu stecken und dann zu hoffen, dass der Wert vom Auto auch um 1.000 Euro steigt.

Problem ist einfach, dass der Rest trotzdem 15 Jahre alt ist und das Gesamtpaket einfach nicht mehr viel Wert ist.

Ja, wobei ich die Betrachtungsweise ein wenig falsch finde.
Ich würde bei einem vergleichenbaren Fahrzeug immer davon ausgehen, dass alle notwendigen Wartungsarbeiten gemacht sind. Wenn Du willst Zustand = gut bis befriedigend.
Wenn ich also ein vergleichbares heiles Auto finde, wofür der Markt 4.000€ möchte, wäre meine Sichtweise, die das ich diese zahle, wenn alles in Ordnung ist.
Wenn ich aber die von Dir benannten 1.000 € für z.B. Reifen und Bremesn investieren muss, um das Fahrzeug zu fahren, ziehe ich es natürlich vom Wert ab, weil ich die Kosten natürlich als rationaler Interessent antizipiere.
Ob damit eine Werterhellung stattfindet oder nicht ist jetzt glaube ich Wortklauberei; ich bin der Auffassung im weitesten Sinne, dass dies natürlich so sein muss, sonst wäre ein Auto mit kompletten Wartungsstau das gleiche wert, wie ein top Gewartetes.
Ich glaube eher, dass der Ausgangspunkt der Wertbetrachtung oft falsch ist. Die Leute schauen sich um, finden ein vergleichbares Auto für 4.000€ und denke sich dann: ja, ich hab aber in den letzten zwei Jahren Bremsen, Reifen, Zahnriemen. Dann ist meines mindestens 1.000€ mehr wert.
Mit Extrema kann man immer gut veranschaulichen finde ich.
Wenn es danach geht, such ich dann mal gerade alle Rechnungen raus, die ich den letzten 13 Jahren in unserne Golf 6 gesteckt habe, schaue was der Wagen derzeit so wert ist und rechne dann die 8.000€ drauf :D.
Mal sehen, ob ich ein Käufer finde.

Man sollte hierbei auch nicht außer Acht lassen, das es sich bei den Preisen in den Fahreugbörsen um Wunschpreise der Verkäufers handelt. Die kommen zu stande, in dem der der Anbieter schaut, wie andere Ihr Fahrzeug so einstellen, (Preise natürlich von oben nach unten) das eingene -welches natürlich viel besser und gepflegter ist- wird dann mal zum zu einem Betrag offeriert, der "oben" angesiedelt ist.
Das Problem hierbei ist aber, das Angebotspreise keine Verkaufspreise sind. Also sind bei einer praxisorientierten Ermittlung eines "Wiederbeschaffungswertes" auch Handelspannen zu berücksichtigen.
Da kann man auch gut darstellen, da es in der heutigen Zeit Programme gibt, welche es dem Sachverständigen ermöglichen auch die Standtage einzusehen (zum Beispiel Cardedektiv, Car TV, gibt aber auch noch andere)
Zum Thema Investitionen in Relation zum Wert des Gebrauchtwagen:
Wenn mein Auto abgefahrene Reifen hat, oder die Bremsen sind verschlissen, dann sind die Neuanschaffungen hierfür "Werterhaltende Investitionen" und keine "Wertverbessernden"
Der Wert eines Gebrauchtwagen bezieht sich nämlich auf einen technisch normalen bis guten Zustand, das ist nun einmal so. Kein Käufer bezahlt für ein Fahrzeug 500 Euro mehr, weil da gerade die Reifen erneuert wurden. Nicht beim Händer und auch nicht am Privatmarkt.
Und die Argumentation, dass dem Käufer hier anstehende Investitionen zunächst erspart bleiben, Interessiert Im Handel keinen Seele. Das ist bestenfalls eine Argumnentationskrücke für den Sachverständigen um im KH-Schaden seinen WBW etwas "puschen" zu können, was im übrigen auch legitim und zu befürworten ist.
Aber diese Argumente "für das Geld bekomme ich so ein Auto nie wieder" sind in der Regel relativ leicht zu entkräften.
Es gibt im KH-Schaden eigentlich keinen besseren "Käufer" als den regulierenden Versicherer. Natürlich unter der Voraussetzung man beauftragt einen qualifizierten Sachverständigen.

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