Was ist besser? Führerschein nur für Automat oder besser Schalter?
Hallo!
Ich möchte bald mit meinen Führerschein anfangen. Ich muss mich dann ja entscheiden, ob ich mit Gang oder Automatik fahren möchte.
Ich habe mir gedacht, dass mit Gangschaltung besser wäre, weil ich dann ja auch gleichzeitig Automatik fahren kann, aber wenn ich Automatik lerne, dann kann ich ja später kein Auto mit Gang fahren. Wir haben zwar ein Auto mit Automatik und werden in Zukunft wahrscheinlich niemals ein Auto mit Gang noch kaufen. Aber ich dachte, für den Fall, dass ich irgendwann mal vielleicht statt meiner Freundin fahren muss, die z.B. getrunken hat oder aus welchen Gründen sie auch immer nicht fahren kann. Falls sie dann ein Auto mit Gang hat, könnte ich ja nicht für sie fahren.
Aber mein Vater hingegen behauptet, heutzutage hat sowieso niemand (!!) ein Auto mit Gang und ich werde ja auch nie eins fahren und meine Freundin werde auch kein Auto mit Gang besitzen (was der ja natürlich auch so wissen kann...). Irgendwo hat er ja auch recht. Wir haben kein Auto mit Gang, Automatik ist einfacher und ich werde auch schneller und somit auch günstiger mit meinem Führerschein fertig, die Wahrscheinlichkeit, dass ich durchfalle wird etwas geringer, etc.
Ich bin total hin und hergerissen, was ich jetzt nehmen soll. Ehrlich gesagt, hätte ich auch lieber Automatik, aber wenn ich an den Fall der Fälle denke.... Da ich ja jetzt nicht ein Laster oder Ferrari fahren will, ist Gangschaltung heutzutage vielleicht doch unsinnig?
Beste Antwort im Thema
Meine Empfehlung:
Fahrerlaubnis auf Fahrzeug mit Handschalter machen und später (je nach Wunsch) Automatik fahren.
Damit bist du auf der sicheren Seite.
166 Antworten
Und das ist schon seit Jahren so im Gesetz geschrieben.
Weiß nicht, warum da einige hier drüber Disskutieren und das Gegenteil behaupten.
Zitat:
Original geschrieben von DeathAndPain
Das würde ja bedeuten, dass der Fahrschulwagen möglichst weder Bremskraftverstärker noch Servolenkung haben darf, da es andernfalls einen entsprechend eingeschränkten Lappen geben müsste! Oder wie soll denn sonst solch Einschränkung ihren Weg in den Führerschein finden? Ist das was für Behinderte?Zitat:
Original geschrieben von meehster
Es gbt keine spezielle Lizenz für Autos mit Schaltgetriebe, mit denen man kein Automatikauto fahren darf.
Genauso wie es keine nur für Autos ohne Servolenkung gibt. Oder auch keine nur für Autos ohne Bremskraftverstärker. Oder auch keine, mit der man nicht ohne Anhänger fahren darf sondern nur mit.Das jeweilige Gegenteil (nur mit Automatik, nur mit Servo, nur mit Bremskraftverstärker, nur ohne Anhänger) gibt es dagegen.
Ja. Ich kenne jemanden, bei dem der Bremskraftverstärker im Führerschein als Auflage eingetragen ist.
Er braucht auch "automatische Kraftübertragung" und einen Knauf am Lenkrad. Und es wurde von dem TÜV-Menschen "geprüft", ob auch Servolenkung nötig ist. War sie bei ihm dann nicht.
Also es gibt noch genug Leute auf diesem Planeten, die ein Auto mit manueller Gangschaltung fahren. Ich weiß zwar nicht, wie dein Vater auf eine solch haltlose Behauptung gekommen ist, aber dass diese nicht stimmen wird, kann ich dir zu 100 prozentiger Sicherheit beantworten. Führerschein mit manueller hat einen größeren Vorteil, den du bereits geklärt hast, als nur Automatik zu machen.
Zitat:
Original geschrieben von meehster
Ja. Ich kenne jemanden, bei dem der Bremskraftverstärker im Führerschein als Auflage eingetragen ist.Zitat:
Original geschrieben von DeathAndPain
Das würde ja bedeuten, dass der Fahrschulwagen möglichst weder Bremskraftverstärker noch Servolenkung haben darf, da es andernfalls einen entsprechend eingeschränkten Lappen geben müsste! Oder wie soll denn sonst solch Einschränkung ihren Weg in den Führerschein finden? Ist das was für Behinderte?
Er braucht auch "automatische Kraftübertragung" und einen Knauf am Lenkrad. Und es wurde von dem TÜV-Menschen "geprüft", ob auch Servolenkung nötig ist. War sie bei ihm dann nicht.
Es gibt bei einigen "Behinderten" Auflagen, die das zu führende Fahrzeug betreffen.
Die Auflagen sind nach entsprechend abgelegter Führerscheinprüfung im grauen oder rosafarbenen Führerschein auf der letzten Seite eingetragen worden.
Wie das nach Umschreibung auf die "EC-Karte" gehandhabt wird, weiss ich noch noch nicht.
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Es gibt Menschen mit Problemen bei der Koordination von Schalthand, Gas- und Bremsfuß, oder dem dafür notwendigen technischem Verständnis, oftmals ältere Fahrschüler jenseits der 30 oder 40, die deswegen die Fahrprüfung mit manuellem Schaltgetriebe nicht schaffen. Oder zumindest deswegen Angst davor haben. Das müssen keine schlechten Autofahrer werden.
Zum Erlernen des flüssigen Schaltens und Kuppelns braucht es mitunter ein paar Fahrstunden mehr. Da sollte man aber nicht leichtfertig sparen.
Wenn ich die Wahl habe bevorzuge ich Automatik, als Komfort- und Sicherheitsgewinn. Habe ich nicht die Wahl (Miet-, Firmen- oder Gebrauchtwagen mit begrenztem Budget oder eingeschränkter Auswahl) ist es schön, trotzdem fahren zu können und zu dürfen. Ob für die Arbeit, auf dem Weg dahin oder im Urlaub.
immer schalter natürlich. gibt noch viele karren vorallem die gebrauchten oder manchmal auch Mietwagen, die sind nur schalte.
Um das schalten zu lernen geht man ja eigentlich mitunter in die Fahrschule... um die Routine zu bekommen das man sich dann dafür voll und ganz auf den fließenden Verkehr konzentrieren kann.
Bei mir hat es geklappt... habe mal einen Opel Signum 3.0 V6 CDTI Probegefahren... erst mal durch die Innenstadt aufs Kopfsteinpflaster ob es was klappert... hat es nicht... dafür lief eine Dame ohne zu gucken über die Straße... ich drücke aus Reflex die Kupplung und latsche natürlich volle Kanne auf das Bremspedal... muss für diejenigen die von draußen zugeschaut haben lustig ausgesehen haben... 😁
Also kommt immer drauf an:
ein Vorteil wäre: man kann sich besser auf den Verkehr konzentrieren am Anfang.
Das war's aber auch schon. Wenn man das Geld hat sich ein Automatik-Auto später zu kaufen ist es kein Problem, wenn man allerdings später eine Arbeitsstelle annimmt bei der ein Auto (Firmenwagen) wichtig werden könnte wäre man aufgeschmissen, weil fast alles Schalter sind.
Wenn man mal kurz das Auto von Freunden übernehmen muss, falls jemand was getrunken hat, müsste man das Auto stehen lassen. Bei Mietwagen (Möbeltransport/Umzug) hat man wieder ein Problem.
Also alles in Allem würde ich doch eher auf Schaltung lernen/fahren und es so machen wie jemand vorher erwähnt hatte: mit Automatik anfangen für die ersten drei Stunden, damit man sich auf den Verkehr konzentrieren kann und dann umschalten, falls das nicht zu verwirrend ist oder gleich mit Schalter anfangen.. hängt immer von einem Selbst ab wie man damit zurechtkommt.
Die Frage nach Schaltung oder Automatik wurde ja jetzt geklärt. Wie sieht das eigentlich bei den neuen Autos aus, die ein Automatikgetriebe haben, aber auch eine Schaltung per Paddles am Lenkrad zulassen. Reicht da auch der Automatik-Führerschein?
Zitat:
Original geschrieben von Wagen66
Die Frage nach Schaltung oder Automatik wurde ja jetzt geklärt. Wie sieht das eigentlich bei den neuen Autos aus, die ein Automatikgetriebe haben, aber auch eine Schaltung per Paddles am Lenkrad zulassen. Reicht da auch der Automatik-Führerschein?
Da die Paddel letztlich nur die selbe Funktion bieten, die oft auch direkt am Wählhebel verfügbar ist: ja, tut er. Die Automatik-Einschränkung im Lappen bedeutet vor allem, dass man nie gelernt hat, eine manuelle Kupplung zu bedienen.
...oder, das eine gesundheitliche oder körperliche Beinträchtigung besteht, die nur das Fahren eines Automatikwagens zulässt..
Die steht nicht im Füherschein, sondern nur, das das Fahren auf Automatikfahrzeuge beschränkt ist.
Mancher "Amputierte" hat einen Kupplungsknopf am Lenkrad oder einen -hebel am Schaltknauf, was auch zulässig ist, wenn er keine Einschränkung im FS stehen hat..
Zitat:
@Reachstacker schrieb am 23. Mai 2013 um 17:17:21 Uhr:
Hand oder Automatic ist nicht im Fuehrerschein eingetragen. Das nehme ich mal an ist hier doch das "Problem" des TE?
Ist jetzt zwar schon etwas älter, aber da das Netz nicht vergisst, hier stolpern auch Jahre später noch Hilfe suchende drüber.
Obige Aussage lässt in zwei Worten zusammenfassen – Kompletter Schmarrn!
Im Führerschein wird bei B die Schlüsselzahl 78 eingetragen, bei den alten Führerscheinen steht es gegebenfalls in Worten drin.
Die Rechtslage ist eindeutig, wer seine Führerscheinprüfung bis zum 31. März 1986 auf einem Automatikfahrzeug abgelegt hat und vorher mindestens sechs Fahrstunden mit Schaltgetriebe abgeleistet hat, darf auch mit Schaltgetriebe fahren.
Für alle, die ihre Fahrprüfung ab dem 1. April 1986 mit einem Automatikfahrzeug abgelegt haben oder noch ablegen, gilt: Darf kein Fahrzeug mit Schaltgetriebe fahren. PUNKT!
Wer es trotzdem tut, fährt ohne Fahrerlaubnis, mit allen straf- und versicherungsrechtlichen Folgen.
Übrigens reicht eine Halbautomatik nicht aus, wenn die Fahrerlaubnis nur mit Automatik gilt. Auch wenn Halbautomaten kein Kuppplungspedal haben.
Ansonsten gilt, was NutztMT schon richtig schrieb.