Was ist besser? Führerschein nur für Automat oder besser Schalter?

Hallo!
Ich möchte bald mit meinen Führerschein anfangen. Ich muss mich dann ja entscheiden, ob ich mit Gang oder Automatik fahren möchte.
Ich habe mir gedacht, dass mit Gangschaltung besser wäre, weil ich dann ja auch gleichzeitig Automatik fahren kann, aber wenn ich Automatik lerne, dann kann ich ja später kein Auto mit Gang fahren. Wir haben zwar ein Auto mit Automatik und werden in Zukunft wahrscheinlich niemals ein Auto mit Gang noch kaufen. Aber ich dachte, für den Fall, dass ich irgendwann mal vielleicht statt meiner Freundin fahren muss, die z.B. getrunken hat oder aus welchen Gründen sie auch immer nicht fahren kann. Falls sie dann ein Auto mit Gang hat, könnte ich ja nicht für sie fahren.
Aber mein Vater hingegen behauptet, heutzutage hat sowieso niemand (!!) ein Auto mit Gang und ich werde ja auch nie eins fahren und meine Freundin werde auch kein Auto mit Gang besitzen (was der ja natürlich auch so wissen kann...). Irgendwo hat er ja auch recht. Wir haben kein Auto mit Gang, Automatik ist einfacher und ich werde auch schneller und somit auch günstiger mit meinem Führerschein fertig, die Wahrscheinlichkeit, dass ich durchfalle wird etwas geringer, etc.
Ich bin total hin und hergerissen, was ich jetzt nehmen soll. Ehrlich gesagt, hätte ich auch lieber Automatik, aber wenn ich an den Fall der Fälle denke.... Da ich ja jetzt nicht ein Laster oder Ferrari fahren will, ist Gangschaltung heutzutage vielleicht doch unsinnig?

Beste Antwort im Thema

Meine Empfehlung:

Fahrerlaubnis auf Fahrzeug mit Handschalter machen und später (je nach Wunsch) Automatik fahren.

Damit bist du auf der sicheren Seite.

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Bei Schalter ist es egal, aber für die, die nur Automatik fahren dürfen gibt es tatsächlich Einträge.

siehe auch § 17 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

Zitat:

Original geschrieben von tommel1960



2 x Kuppeln beim hochschalten, und dosiert Gasgeben zwischen dem 2 x Kuppeln beim Runterschalten.
Kann heutzutage keiner mehr 😕

Genauso schalte ich bei meinen beiden Treckern (Bj1951 + Bj 1953)

aber da hast du Recht, das kann heut fast keiner mehr.

Die Empfehlungen sind doch schon bei der 2. & 3. Antwort gesagt worden. Auf Schaltfahrzeug Prüfung machen und danach ein Automatik fahren. Das mit dem Eintrag im Schein wurde ja auch angesprochen, dann darf man nur Automatik Fahrzeuge bewegen. Kenn da ein Fall, wo die nüchterne Fahrerin ein Schaltwagen "überführen" sollte. Konnte und durfte sie nicht (Eintrag nur Automatikgetriebe)
Allerdings gewöhnt man sich an die Automatik. Nach 5. Std Automatikfahrzeug hatte ich bei meinem Schaltwagen auch schon mal vergessen zu schalten/kuppeln. Das linke Bein verkümmert nach einiger Zeit 😁.
th

Zitat:

Original geschrieben von tommel1960


Die Empfehlungen sind doch schon bei der 2. & 3. Antwort gesagt worden. Auf Schaltfahrzeug Prüfung machen und danach ein Automatik fahren. Das mit dem Eintrag im Schein wurde ja auch angesprochen, dann darf man nur Automatik Fahrzeuge bewegen. Kenn da ein Fall, wo die nüchterne Fahrerin ein Schaltwagen "überführen" sollte. Konnte und durfte sie nicht (Eintrag nur Automatikgetriebe)
Allerdings gewöhnt man sich an die Automatik. Nach 5. Std Automatikfahrzeug hatte ich bei meinem Schaltwagen auch schon mal vergessen zu schalten/kuppeln. Das linke Bein verkümmert nach einiger Zeit 😁.
th

Hi,

ich fahre seit Jahren privat ausschließlich Automatik. Trotzdem kann ich völlig Problemlos und Fehlerfrei direkt vom Automatikfahrzeug auf einen Schaltwagen umsteigen.

Es tut sogar sehr gut hin und wieder mal einen Handrührer zu bewegen,dann weiß ich nämlich wieder wie nervig das ist und freue mich wieder aufs automatik cruisen 😉

Übrigens wenn man weiß wie es funktioniert kann man einen konventionelles Schaltgetriebe auch schalten ohne zu kuppeln,einfach im richtigen moment mit der richtigen Kraft schalten und das funktioniert ohne krachen. Hochschalten geht dabei einfach beim runterschalten ist mehr Gefühl und evtl. ein bißchen zwischengas nötig.

Gruß Tobias

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Zitat:

Original geschrieben von Reachstacker



Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel


Noch bessere Schaltungen hat es bei der Bundeswehr gegeben.

Z.B. der Magirus-Kranwagen mit der Wi***-Schaltung, dazu wurden i.d.R. beide Hände benötigt.

Das war aber ein MAN Getriebe und ich hatte damit nie Schierigkeiten. 😉

wofür stehen denn die ***

Zitat:

Original geschrieben von StandArt



Zitat:

Original geschrieben von Reachstacker


Das war aber ein MAN Getriebe und ich hatte damit nie Schierigkeiten. 😉

wofür stehen denn die ***

Dürfen wir hier nicht ausschreiben 😁 Jeder BW MAN Fahrer kennt den Begriff, wenn er so einen alten (59 er) Funkkoffer/Küchenwagen gefahren hatte. Die waren auch sehr unbeliebt, da keine Servolenkung. Ab mitte der 60 er hatten die Servolenkung und H-Schaltung. Zwischengas/Kuppeln mußte dar Fahrer auch bei den Letzten (Anfang 70 er) Erklär ich Dir über PN.

th

Zitat:

Original geschrieben von Reachstacker



Zitat:

Schon alleine das es quasi keine Automatik Firmenwagen gibt sollte Anlass genug sein Schalter zu lernen.

Ausser sie will Brummi fahren, die sind ziemlich alle automatisch. 😉

Es sei, sie findet noch einen echten servofreien Brummi mit unsynchronisiertem geradverzahnten Schaltgetriebe, der eh viel mehr Spass macht 😁 😁

Lieber mit Schaltung - dann darfst man ja bekanntlich beides fahren...

Zitat:

Original geschrieben von A.O.F.


...
Aber mein Vater hingegen behauptet, heutzutage hat sowieso niemand (!!) ein Auto mit Gang und ich werde ja auch nie eins fahren und meine Freundin werde auch kein Auto mit Gang besitzen ...

Dein Vater kann also in die Zunkunft schauen - weiß er auch die Lottozahlen von nächsten Samstag? Wenn ja, bitte per PN MIR zukommen lassen 😉

Ach ja, ich habe ein Auto mit Handschaltung. Alles weiß Dein Vater offenbar doch nicht.

Womit auch die Lottovorhersage (und alle anderen) hinfällig wäre.

Was ich damit sagen will: Lerne - wenn Du schon dabei bist - auch Handschalter zu fahren.

Und deshalb gräbst Du einen über einen Monat alten Thread wieder aus, um dann nur zu schreiben, was schon vor Dir alle geschrieben haben?

Zitat:

Original geschrieben von redactros



Zitat:

Original geschrieben von c_krzemyk



Wenn man den Automatiklappen macht steht dass dann irgendwo drin?
Darf man denn dann nur Automatik fahren?
Im Führerschein : Kennziffer  78 =  Fahrer darf nur Automatic fahren .
Fährst damit einen " Schalter "  : Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis

Was ist denn das für ein Schwachsinn? Heißt das im Umkehrschluß, als Inhaber einer Lizenz für Schaltgetriebe, darf ich keine Fahrzeuge mit Automatik fahren?

Wann wurde DAS denn beschlossen? Als der entsprechende Beamte gerade in seiner Schlafpause gestört wurde?

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22



Zitat:

Original geschrieben von redactros


Im Führerschein : Kennziffer  78 =  Fahrer darf nur Automatic fahren .
Fährst damit einen " Schalter "  : Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis
Was ist denn das für ein Schwachsinn? Heißt das im Umkehrschluß, als Inhaber einer Lizenz für Schaltgetriebe, darf ich keine Fahrzeuge mit Automatik fahren?
Wann wurde DAS denn beschlossen? Als der entsprechende Beamte gerade in seiner Schlafpause gestört wurde?

Falsch.

Es gbt keine spezielle Lizenz für Autos mit Schaltgetriebe, mit denen man kein Automatikauto fahren darf.
Genauso wie es keine nur für Autos ohne Servolenkung gibt. Oder auch keine nur für Autos ohne Bremskraftverstärker. Oder auch keine, mit der man nicht ohne Anhänger fahren darf sondern nur mit.

Das jeweilige Gegenteil (nur mit Automatik, nur mit Servo, nur mit Bremskraftverstärker, nur ohne Anhänger) gibt es dagegen.

Zitat:

Original geschrieben von meehster



Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22


Was ist denn das für ein Schwachsinn? Heißt das im Umkehrschluß, als Inhaber einer Lizenz für Schaltgetriebe, darf ich keine Fahrzeuge mit Automatik fahren?
Wann wurde DAS denn beschlossen? Als der entsprechende Beamte gerade in seiner Schlafpause gestört wurde?

Falsch.

Es gbt keine spezielle Lizenz für Autos mit Schaltgetriebe, mit denen man kein Automatikauto fahren darf.
Genauso wie es keine nur für Autos ohne Servolenkung gibt. Oder auch keine nur für Autos ohne Bremskraftverstärker. Oder auch keine, mit der man nicht ohne Anhänger fahren darf sondern nur mit.

Das jeweilige Gegenteil (nur mit Automatik, nur mit Servo, nur mit Bremskraftverstärker, nur ohne Anhänger) gibt es dagegen.

Richtig.

Wenn man nur auf Automatik geschult wurde und die prakt. Prüfung drauf abgelegt hat, sind Schalter tabu und das schon seit mind. 40 Jahren.

Zitat:

Original geschrieben von meehster


Es gbt keine spezielle Lizenz für Autos mit Schaltgetriebe, mit denen man kein Automatikauto fahren darf.
Genauso wie es keine nur für Autos ohne Servolenkung gibt. Oder auch keine nur für Autos ohne Bremskraftverstärker. Oder auch keine, mit der man nicht ohne Anhänger fahren darf sondern nur mit.

Das jeweilige Gegenteil (nur mit Automatik, nur mit Servo, nur mit Bremskraftverstärker, nur ohne Anhänger) gibt es dagegen.

Das würde ja bedeuten, dass der Fahrschulwagen möglichst weder Bremskraftverstärker noch Servolenkung haben darf, da es andernfalls einen entsprechend eingeschränkten Lappen geben müsste! Oder wie soll denn sonst solch Einschränkung ihren Weg in den Führerschein finden? Ist das was für Behinderte?

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22



Zitat:

Original geschrieben von redactros


Im Führerschein : Kennziffer 78 = Fahrer darf nur Automatic fahren .
Fährst damit einen " Schalter " : Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis

Was ist denn das für ein Schwachsinn? Heißt das im Umkehrschluß, als Inhaber einer Lizenz für Schaltgetriebe, darf ich keine Fahrzeuge mit Automatik fahren?
Wann wurde DAS denn beschlossen? Als der entsprechende Beamte gerade in seiner Schlafpause gestört wurde?

Zitat:

Original geschrieben von DeathAndPain



Zitat:

Original geschrieben von meehster


Es gbt keine spezielle Lizenz für Autos mit Schaltgetriebe, mit denen man kein Automatikauto fahren darf.
Genauso wie es keine nur für Autos ohne Servolenkung gibt. Oder auch keine nur für Autos ohne Bremskraftverstärker. Oder auch keine, mit der man nicht ohne Anhänger fahren darf sondern nur mit.

Das jeweilige Gegenteil (nur mit Automatik, nur mit Servo, nur mit Bremskraftverstärker, nur ohne Anhänger) gibt es dagegen.

Das würde ja bedeuten, dass der Fahrschulwagen möglichst weder Bremskraftverstärker noch Servolenkung haben darf, da es andernfalls einen entsprechend eingeschränkten Lappen geben müsste! ...

Leute, wie wär's damit, mal zu googeln?

Wer das tut, findet das hier:

Zitat:

Führerschein auf einem Pkw mit Automatik-Getriebe machen

Hier finden Sie Fahrschulen, die eine Fahrausbildung auf Pkw mit Automatik-Getriebe anbieten.

Zunächst möchten wir Sie auf den schwerwiegenden Nachteil einer Fahrausbildung auf Automatik hinweisen: Wenn Sie Ihre praktische Fahrprüfung auf Automatik-Pkw machen, ist das Fahren mit Schaltwagen nicht erlaubt. Eine Ausnahme bilden hier nur die Führerscheinklassen AM und T. Wenn Sie Ihre praktische Fahrprüfung auf einem Schaltwagen machen, dürfen Sie auch Fahrzeuge mit Automatik-Getriebe fahren.

Die gesetzlichen Regelungen dazu finden sich in § 17 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), Abs. 6:

(...)

http://www.fahrschule.de/fahren_lernen/Tipp20index.html

Es stimmt also tatsächlich.

Prüfung auf Automatik = keine Fahrerlaubnis für Schaltwagen

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