Was ist besser? Führerschein nur für Automat oder besser Schalter?

Hallo!
Ich möchte bald mit meinen Führerschein anfangen. Ich muss mich dann ja entscheiden, ob ich mit Gang oder Automatik fahren möchte.
Ich habe mir gedacht, dass mit Gangschaltung besser wäre, weil ich dann ja auch gleichzeitig Automatik fahren kann, aber wenn ich Automatik lerne, dann kann ich ja später kein Auto mit Gang fahren. Wir haben zwar ein Auto mit Automatik und werden in Zukunft wahrscheinlich niemals ein Auto mit Gang noch kaufen. Aber ich dachte, für den Fall, dass ich irgendwann mal vielleicht statt meiner Freundin fahren muss, die z.B. getrunken hat oder aus welchen Gründen sie auch immer nicht fahren kann. Falls sie dann ein Auto mit Gang hat, könnte ich ja nicht für sie fahren.
Aber mein Vater hingegen behauptet, heutzutage hat sowieso niemand (!!) ein Auto mit Gang und ich werde ja auch nie eins fahren und meine Freundin werde auch kein Auto mit Gang besitzen (was der ja natürlich auch so wissen kann...). Irgendwo hat er ja auch recht. Wir haben kein Auto mit Gang, Automatik ist einfacher und ich werde auch schneller und somit auch günstiger mit meinem Führerschein fertig, die Wahrscheinlichkeit, dass ich durchfalle wird etwas geringer, etc.
Ich bin total hin und hergerissen, was ich jetzt nehmen soll. Ehrlich gesagt, hätte ich auch lieber Automatik, aber wenn ich an den Fall der Fälle denke.... Da ich ja jetzt nicht ein Laster oder Ferrari fahren will, ist Gangschaltung heutzutage vielleicht doch unsinnig?

Beste Antwort im Thema

Meine Empfehlung:

Fahrerlaubnis auf Fahrzeug mit Handschalter machen und später (je nach Wunsch) Automatik fahren.

Damit bist du auf der sicheren Seite.

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Zitat:

@meehster schrieb am 28. November 2018 um 15:16:30 Uhr:


Übrigens reicht eine Halbautomatik nicht aus, wenn die Fahrerlaubnis nur mit Automatik gilt. Auch wenn Halbautomaten kein Kuppplungspedal haben.

Ansonsten gilt, was NutztMT schon richtig schrieb.

Nachdem Du mir da oben recht gibst, tut es mir jetzt direkt leid, dass ich Dir hier widersprechen muss.

Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)
§ 17 Praktische Prüfung

...
(6) Ist das bei der Prüfungsfahrt verwendete Kraftfahrzeug ohne ein Schaltgetriebe

1. mit Kupplungspedal oder
2. bei Fahrzeugen der Klassen A, A1 oder A2 mit Kupplungshebel ausgestattet,

ist die Fahrerlaubnis auf das Führen von Kraftfahrzeugen ohne Kupplungspedal oder bei Fahrzeugen der Klassen A, A1 oder A2 ohne Kupplungshebel zu beschränken.
...

Die zuständige Verordnung zielt auf das Vorhandensein einer manuell betätigten Kupplung ab – ist die Fahrerlaubnis auf das Führen von Kraftfahrzeugen ohne Kupplungspedal ... zu beschränken – steht da. Dass es eine Wandler-Automatik oder ein automatisches Doppelkupplungsgetriebe, das die Gänge selbst auswählt, haben muss steht da nirgends.

Da die Halbautomaten (gibt's die als Neufahrzeug überhaupt noch?) keine manuell zu betätigende Kupplung, also auch kein Kupplungspedal, haben und dieser Vorgang automatisiert ist, darf man sie mit Automatikführerschein fahren.

"Halbautomatik-Fahrzeuge dürfen gefahren werden

Laut dem TÜV-Nord dürfen Inhaber eines „Automatik-Führerscheins“ (Führerschein mit Schlüsselzahl 78) auch Pkw mit Halbautomatik bewegen."

Einen "Automatik-Führerschein" in dem Sinn gibt es nicht. Was es gibt, ist ein Führerschein der besagt, dass man damit nur Fahrzeuge fahren darf, deren Kupplung nicht mittels eines Kupplungspedals oder Kupplungshebels vom Fahrer betätigt wird. Je nach Fahrzeugart darf also entweder das eine oder andere nicht vorhanden sein.

Keines von beiden trifft auf Halbautomaten zu, die erkennen die Hand am Schalthebel und kuppeln selbsttätig aus und ein. Sehr lehrreich für die dummen Trolle die Synchronring-Mörder spielen müssen, weil sie ihre Hand ständig auf dem Schalthebel liegen haben und sich dann wundern, warum die Synchronringe frühzeitig verschleißen. Mit Halbautomaten hat sich das erledigt, die kuppeln dann sofort aus.

Auch die Auslegung, dass beim Halbautomaten mit dem Schalthebel gleichzeitig ein Kupplungshebel betätigt würde läuft ins Leere, da Kupplungshebel im Verordnungstext ausdrücklich auf die Klassen A, A1, A2 bezogen ist.

Soviel zum Ministeriumstroll der das ausgeheckt hat, nachdenken ist entfallen, alle Fälle werden nicht abgedeckt. Es gibt nämlich durchaus Fahrzeuge für mobilitätseingeschränke Menschen, für die das Fahrzeug mit einem Hebel für die Kupplung umgebaut wurde. Soweit zu denken, dazu hat es mal wieder nicht gereicht. – OK, die greifen mittlerweile meist zur Automatik, aber theoretisch ist auch ein Umbau eines Schaltgetriebes mit Hebel für die Kupplung in einem Pkw denkbar, kann man technisch lösen.

Letztendlich ist ein halbautomatisches Getriebe nichts anderes wie ein Automatikgetriebe mit Wandler und Kupplung zur Wandlerüberbrückung, bei dem die hydraulische Schaltbox/elektronische Steuerungseinheit, die die Gänge automatisch auswählt fehlt und diese durch den Mensch ersetzt.

Zitat:

@entity schrieb am 28. August 2013 um 23:01:46 Uhr:


Also es gibt noch genug Leute auf diesem Planeten, die ein Auto mit manueller Gangschaltung fahren. Ich weiß zwar nicht, wie dein Vater auf eine solch haltlose Behauptung gekommen ist, aber dass diese nicht stimmen wird, kann ich dir zu 100 prozentiger Sicherheit beantworten. Führerschein mit manueller hat einen größeren Vorteil, den du bereits geklärt hast, als nur Automatik zu machen.

das finde ich auch und sollte eigentlih jedem autofahrer klar sein

Hallo,
Vor vielen Jahren hätte ich nie gedacht, das ich mal ein Automatik fahre.
Irgendwann kam ich mal in den Gwbuss und seitdem, möchte ich es nicht mehr missen.

Wobei ich bei Sportwagen immer den Schalter bevorziehen würde.

Vg tony

Ich schließe mich der Mehrheit an und würde an deiner Stelle auf jeden Fall einen Schalt-Wagen für die Fahrstunden wählen.
1. Kannst du dann im Notfall jedes Auto (von Freunden/Bekannten/Familie, Betriebsfahrzeug, ...) benutzen.
2. So schnell werden die Schaltgetriebe nicht aussterben.
3. Die Angst sich blöd anzustellen ist unbegründet. Jeder von uns hat mal angefangen und Fehler gemacht.
4. Zur allergrößten Not, kannst du nach ein paar Fahrstunden immer noch wechseln.

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Ich würde dir auch auf jeden Fall empfehlen die Schaltvariante zu machen.
Du kannst ja trotzdem später Automatik fahren so viel du willst, aber wenigstens hältst du dir so die Möglichkeit offen auch mal was anderes zu tun. 🙂

Vom Schalter kann man immer zum Automaten (Liegen im Trend, Schaltgetriebe sind bei Neuwagen rückläufig und beschränken sich immer mehr auf Kompaktklasse udn kleiner) aber nie vom Automaten zum Schalter. Wie weiter oben schon erklärt, ist dann auch die Fahrerlaubnis auf "Fahrzeuge ohne Kupplungspedal" beschränkt. Und eben das schränkt z.B. die Auswahl bei Kleinwagen deutlich ein, denn da gibt es kaum Automaten. Angst vorm Schalten haben nicht mal Mädchen....

... mein "Mädchen", die noch nie was "automatisiertes" gefahren ist hatte zunächst sogar Angst mit dem Auto vom Nachwuchs zu fahren. brauchte wirklich überzeugungsarbeit bis sie es mal gemacht hat!

Aber richtig. Wer nur "auf Automat macht" beraubt sich der Möglichkeit einen Schalter zu fahren. Und sei es nur spontan für den Leihwagen. Geschweige denn das man damit u.U. dann auch massiv Probleme hat.

Jub ist halt ein Nachteil, da man immer gezwungen ist ein Automatik zu fahren.

Wenn man aber selbst sein Leben lang nur Manuel gefahren ist, kann ein Automatik wegen der Angewohnheit zu ein Problem werden.

Was für ein Problem? Das man mit dem linken Fuß ins leere tritt?

Zitat:

@Frocceptere schrieb am 21. August 2020 um 12:49:18 Uhr:


Wenn man aber selbst sein Leben lang nur Manuel gefahren ist, kann ein Automatik wegen der Angewohnheit zu ein Problem werden.

Das kann ich

nicht

bestätigen.

Habe selbst 32 Jahre lang nur Fahrzeuge mit manuellen Getrieben gefahren und bin vor 9 Jahren komplett auf Automatik umgestiegen.

Vollkommen problemlos.

Hab auf Schalter gelernt, hab auf Schalter gefahren "opel vectra b 1.6 16v" von Mutti, dann habe ich mein eigenes Auto gekauft natürlich auch ein vectra b aber 2.0 16v automatik, dachte so boah automatik garkein Bock, jetzt bereue ich es nicht, teilweise fahre ich noch den Wagen von Mutter das ich nicht raus komme zwecks kupplung hab neigen Lappen jetzt erst 2 Jahre, und wenn ich ggf herausforderung suche nehme ich das Auto von meinem Bruder ein VW Golf 6 von abt aufgeladen auf 211ps mit SACHS kupplung.. Das Teil kommt sofort so halte ich mich frisch

Mach am besten schalter
Kannst de besser mit dem Sound spielen

Ich habe nur einen Führerschein für Automatik gemacht. Denn ich liebe den einfachen Fahrkomfort. Allerdings würde ich heute gern auch Schaltgetriebe fahren können. Zumal die Auswahl günstiger Autos im Kauf viel größer ist, als bei Automatik.

Zitat:

@Drahkke schrieb am 23. Mai 2013 um 16:55:14 Uhr:


Meine Empfehlung:

Fahrerlaubnis auf Fahrzeug mit Handschalter machen und später (je nach Wunsch) Automatik fahren.

Damit bist du auf der sicheren Seite.

Das ist die sinnvollste Variante.
Dadurch kannst du später alle Fahrzeuge fahren und bist nicht eingeschränkt. Wobei ich die erste Zeit danach noch Schalter fahren würde, sonst verlernst du ggf. einiges

LG

2021 ändert sich wieder einiges, beim lappen unter anderem:

Zitat:
"

Automatikregelung ab dem 1. April 2021
Sie besagt, dass Fahrschüler der Fahrerlaubnisklasse B ihre Ausbildung in einem Automatikfahrzeug absolvieren können und trotzdem später ein Auto mit Schaltgetriebe fahren dürfen. Dafür müssen sie nach der praktischen Grundausbildung mindestens zehn zusätzliche Fahrstunden (Unterrichtseinheiten à 45 Minuten) mit einem Schalter machen und von der Fahrschule die Fahrtauglichkeit mit Schaltgetriebe bescheinigt bekommen.
Diese müssen sie in einer mindestens 15-minütigen Testfahrt nachweisen, unter anderem beim Anfahren am Berg, Abbiegen, in Vorfahrtsituationen sowie mit einer umweltschonenden Fahrweise.
Bei Erfolg wird die Schlüsselzahl 197 im Führerschein eingetragen. Diese dient jedoch nur statistischen Zwecken und hat keine einschränkende Wirkung, außer bei aufbauenden Erweiterungsklassen.
Die Automatikregelung greift ab dem 1. April 2021, nachdem sie ursprünglich schon für das Jahr 2020 geplant war.
"

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