ForumKaufberatung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Kaufberatung
  5. Was heißt "ab Werk"?

Was heißt "ab Werk"?

Themenstarteram 11. Juni 2016 um 15:07

Hallo,

ich hoffe, ich bin mit dieser Frage hier an der richtigen Stelle, aber ich wusste nicht, wo sie sonst besser rein passen würde.

Im Prinzip habe ich einen simple Frage: Wann ist eine Sonderausstattung "ab Werk"?

Es geht dabei um die Bestimmung des Bruttolistenpreises eines Neuwagens. Gemäß Definition zählen dazu nur Sonderausstattungen und Zubehörteile, welche "ab Werk" eingebaut sind. Wenn ich also ein Auto kaufe und mir dann nachträglich eine Standheizung einbauen lassen, würde diese nach Definition nicht auf den Bruttolistenpreis aufgerechnet werden dürfen.

Wie sieht es aber nun aus, wenn ich das Fahrzeug bereits beim Händler mit Standheizung bestelle, diese aber vor der Übergabe des Fahrzeugs erst vom Händler eingebaut wird? Ich erhalte dann ja auch eine Rechnung, auf der die Standheizung und die Montagekosten ausgewiesen sind. Damit sollte doch klar sein, dass diese Ausstattung nicht schon "ab Werk" vorhanden gewesen sein kann. Im Prinzip hätte ich das Auto ja auch einfach ohne Standheizung kaufen und diese erst einen Tag später einbauen lassen können.

Leider habe ich dazu keine vernünftige Definition gefunden.

Danke für eure Hilfe und schöne Grüße

vom Purzelkater

Ähnliche Themen
9 Antworten

wenn der Händler bereit ist, Dir dafür eine gesonderte Rechnung zu stellen? Ja. Im Prinzip kaufst Du ja den Wagen bei ihm und holst ihn in einem Stück ab. Also steht auch alles auf einer Rechnung. Der Fernseher wird ja auch nicht getrennt mit der FB verkauft, oder?

Wagen abholen und einen Tag später die SH einbauen lassen. Ist vermutlich aber teurer, als gleich ab Werk zu bestellen.

Geht es um die 1% Regelung? bzw. um die Berechnungsgrundlage?

Themenstarteram 11. Juni 2016 um 15:54

Ja, genau darum geht es.

Laut Händler bekommen die das Auto und bauen dann das Zubehör ein. Der nachträgliche Einbau würde dann auch nicht mehr kosten. Der Materialpreis lt. UVP ist zwar gleich, aber die Einbaukosten sind von Händler zu Händler unterschiedlich. Ich habe für das gleiche Zubehör schon 5 verschiedene Preise für "Zubehör inkl. Montage" gesehen.

Aber genau das würde ja der Definition des Bruttolistenneupreises widersprechen. Denn dieser müsste ja überall gleich sein, egal wo ich das Auto kaufe und egal, welchen Rabatt oder "Aufschlag" der Händler noch macht.

Also ja, im Prinzip könnte ich das Auto auch ohne Zubehör kaufen und dieses einen Tag später zum gleichen Preis einbauen lassen. Bestelle ich das direkt mit, steht das Zubehör auch gesondert und mit Angabe der Montagekosten auf der Rechnung. Der Unterschied ist, dass ich dann den Gesamtbetrag inkl. Zubehör und Montage in die Leasingrate einrechnen lassen kann. Und nein, den Betrag kann ich auch nicht einfach als Bruttolistenneupreis nehmen, weil da z.Bsp. auch Überführung und Zulassung mit drin ist, die definitiv nicht mit zum Listenpreis gehören.

also, verstehe ich Dich richtig, wenn ich annehme:

- dass Du das Sonderzubehör um das es hier geht zwar in der Leasingrate haben möchtest,

- jedoch nicht in der Berechnungsgrundlage für die 1%-Regelung?

Themenstarteram 11. Juni 2016 um 16:19

Im Prinzip ja, denn: In der Leasingrate sind u.a. auch die Kosten für Überführung, Zulassung, Garantieverlängerung, Wartungsservice, Montagen, Ersatzrad, usw. mit drin. Aber nicht alles, was in der Leasingrate drin ist, ist auch automatisch Berechnunggrundlage für die 1%-Regelung. Daher die Frage, was konkret da nun rein gehört und was nicht und vor allem, nach welcher Definition das so ist.

Beispielsweise gibt es das Ersatzrad auch als "Sonderzubehör, aber laut Definition gehört dieses nicht mit in die Berechnungsgrundlage - auch wenn es in der Leasingrate enthalten ist.

Auch nachträglich eingebautes Sonderzubehör kann den Bruttolistenpreis erhöhen. Zumindest wenn es fest eigebaut wird (keine portablen Geräte wie Saugnapf-Navis), und bereits vor der Erstzulassung verbaut wird.

Eine Standheizung, die noch vor der Zulassung beim Händler eingebaut wird, also definitiv auch. Und auch wenn man das Auto erst zulässt, und dann am nächsten Tag die Standheizung verbauen lässt, wäre ich vorsichtig. Die Finanzbeamten sind ja nicht blöd.

https://www.wirtschaftswissen.de/.../

woher soll der Finanzbeamte wissen, das ich eine SH im Fahrzeug habe?

... und die Scheiben getönt wurden?

... und ich 19" Zoll Reifen fahre?

... und ich einen orthopädischen Sitz verbaut habe?

... und die Anhängerkupplung?

Das würde ja nur gehen, wer in der Fa. eine Steuerprüfung statt findet und ... naja... der auch etwas finden (will).

Natürlich nur, wenn Du die Ausgaben für die SH steuerlich geltend machen willst. Wenn Du sie privat bezahlst, interessiert es das FA nicht.

Themenstarteram 11. Juni 2016 um 19:31

Zitat:

@beloMADic schrieb am 11. Juni 2016 um 20:47:55 Uhr:

Auch nachträglich eingebautes Sonderzubehör kann den Bruttolistenpreis erhöhen. Zumindest wenn es fest eigebaut wird

Richtig, es kann. Demgegenüber steht aber folgende Entscheidung des BFH:

https://rsw.beck.de/cms/?toc=BC.5202&docid=314090

Der Knackpunkt ist die Aussage "werkseitig". Ist etwas auch dann "werkseitig" verbaut, wenn es eben nicht schon ab Werk eingebaut ist, sondern erst nachträglich vom Händler? Ich gebe dir völlig Recht, wenn z.Bsp. die Standheizung als Sonderausstattung zu einem festen Preis verfügbar wäre und ich würde diese mit dazubestellen, dann gehört die mit zum Listenpreis. Aber in dem Fall würde das Auto erst nachträglich - zwar vor der Übergabe, aber halt auch nicht ab Werk - damit ausgerüstet werden.

Dazu ergibt sich ein weiteres Probelm: Laut Vorgabe dürfen Rabatte den angesetzten Listenneupreis nicht senken, d.h. der anzusetzende Listenpreis ist unabhängig vom tatsächlichen Kaufpreis und bezieht sich auf die Vorgabe des Herstellers.

So, nun baut mir der Händler die Standheizung ein und berechnet mir dafür Material plus Einbaukosten. Die Einbaukosten sind aber von seinem Stundensatz abhängig. Woher soll ich jetzt wissen, ob in den (als Beispiel) 2.100 €, die dafür auf der Rechnung stehen, jetzt der normale Stundensatz steckt oder ob da eigentlich 2.245 € rausgekommen wären und der Händler hat mir einen Sonderpreis gemacht?

Und bei einem anderen Händler kostet die gleiche Standheizung 2.000 € ohne Rabatt, weil der von vornherein schon einen niedrigeren Stundensatz hat.

In deinem Link steht doch schon die Lösung.

Wenn die Sonderausstattung vor der EZ eingebaut wurde, wird sie berücksichtigt. Entweder mit dem BLP des Herstellers aus den Zubehörpreislisten, oder eben ganz schlank mit den tatsächlich angefallenen Kosten.

Ob dann 2.000 oder 2.100 Euro Aufpreis dabei heraus kommen, ist dem Finanzamt ziemlich egal. 12% p.a. von 100 Euro sind ja auch nur 12 Euro, da kostet ein Verfahren vor dem Finanzgericht deutlich mehr. Wegen 12 oder meinetwegen auch 24 Euro pro Jahr Gewinnauswirkung streitet niemand, die Steuer beträgt ja auch nur noch einen Bruchteil davon.

Deine Antwort
Ähnliche Themen