Was haltet ihr von dem?
Hallo zusammen,
Ich kann für sehr sehr kleines Geld den unten aufgeführten GTI haben😁😁. Basis war wohl ein 1,6 liter cl golf der dann 1:1 auf GTI umgebaut worden ist.😉
Am Wagen selber kann ich nichts sehen was man bemängeln könnte der umbau ist 1A durchgeführt worden.
Der Golf wurde selbst gelackt was man(n) an zwei stellen minimal sehen kann. Die Maschiene läuft einwandfrei. Sie wurde neu gelagert, abgedichtet, und ein wenig modifiziert😁, laut angaben vom besitzer soll er jetzt so ca.130ps haben. Geht das wenn man nur den kopf bearbeitet und nen Fächer mit kompletter Abgasanlage von Super Sprint drauf macht. Ich denke eher nicht.
Aber das ist mir egal. Hier wurde viel geld und viel zeit rein gesteckt. Aber wo ist der Hacken 😕
Auto sieht gut aus, läuft einwandfrei, Eingetragen ist auch alles.
Aber der Preis 😎😎😎😎😎 500 euro ist doch geschenkt für das auto oder was sagt ihr dazu.
Ich bau mir nicht so ein auto und verkauf es dann wieder für 500 euro
Ich denke ich werde den golf auf jedenfall nehmen und mich dann überraschen lassen was auf mich zu kommt. weil wie gesagt der preis macht mich einwenig stutzig
P.s
Kennt irgend einer diesen Wagen weil der jezige besitzer hat ihn nicht selber so aufgebaut, sondern selbst bei ebay geschossen.
23 Antworten
hm.. also is der umbau mindestens 6 jahre (4 stehn + 2 neuen tüv) her? oda hat er ihn nachm tüv glei wieda abgemeldet??!
na dann viel erfolg...
Zitat:
Original geschrieben von blackmailTobi
hm.. also is der umbau mindestens 6 jahre (4 stehn + 2 neuen tüv) her? oda hat er ihn nachm tüv glei wieda abgemeldet??!na dann viel erfolg...
den werde ich bestimmt haben 😁
schaut doch ganz nett aus. aber is schon arg komisch (niedriger preis und lange standzeit)
aber bei 500 eus kannste nicht wirklich was verkehrt machen. notfalls verkaufste die teile ^^
Zitat:
Original geschrieben von Gti.racer
schaut doch ganz nett aus. aber is schon arg komisch (niedriger preis und lange standzeit)aber bei 500 eus kannste nicht wirklich was verkehrt machen. notfalls verkaufste die teile ^^
das sehe ich genau so aber es ist schon sehr komisch so ein auto für den preis. ich bin mal gespannt wenn er auf der bühne steht was dann alles zum vorschein kommt
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Zitat:
Original geschrieben von blackmailTobi
wird der bei 500euro vollgetankt verkauft??? 😁😁😁
😁😁😁😁😁😁😉 ich spreche es mal an😁😁😁
500 is ein guter preis.Würd ihn aber trotzdem noch ma richtig durchschauen denn nach 4 jahren rum stehen kann dar einiges dran zu machen sein.
Moin, schätze mal deswegen (s.u., hatte mal beim ADAC angefragt) ist er relativ günstig, würde den Wagen aber auch nehmen, wenn technisch OK.
Gruß
ANHANG:
wir haben Ihre Anfrage über die Stilllegung eines Fahrzeuges und
Wiederzulassung erhalten, und senden Ihnen dazu unser Infoblatt. Daraus
können Sie ersehen, dass der "normale TÜV" reicht, wenn das Fahrzeug ab dem
01.03.07 stillgelegt wurde und innerhalb von 7 Jahren wieder zugelassen
wird.
Die Kosten der Gebühren für den TÜV/HU und die Zulassung müssen Sie leider
an den entsprechenden Stellen erfragen.
Mit freundlichen Grüßen
Mario Wandernoth
ADAC Saarland
Wiederzulassung nach Fahrzeug-Stilllegung (§ 14 FZV)
Nach bisherigem Verfahren erlosch die Betriebserlaubnis eines nicht mehr zum Verkehr zugelassenen
Fahrzeugs nach 18 Monaten. Eine erneute Zulassung erforderte eine neue Betriebserlaubnis
(§ 21 StVZO), erteilt durch TÜV (in den neuen Bundesländern auch Dekra).
Neu ab 2007: Mit der ab März 2007 geltenden neuen "Fahrzeug-Zulassungsverordnung" ergeben
sich wesentliche Änderungen.
Außerbetriebsetzung, Wiederzulassung: Aufhebung der Differenzierung zwischen vorübergehender
Stilllegung und endgültiger Außerbetriebsetzung
§14 der neuen Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) basiert auf den bisherigen Vorschriften über
die Stilllegung bzw. Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen, wie sie in §27 Abs. 5 bis 7 StVZO geregelt
waren.
Die Differenzierung zwischen vorübergehender Stilllegung und endgültiger Außerbetriebsetzung wird
aufgehoben, da nunmehr für eine Wiederzulassung erst dann eine erneute Betriebserlaubnis gefordert
wird, wenn die Fahrzeugdaten nicht mehr im Zentralen Fahrzeugregister verfügbar sind (7 Jahre
nach Außerbetriebssetzung) und zum unveränderten Fahrzeug kein Nachweis über eine gültige EG-
oder nationale Typgenehmigung oder Einzelgenehmigung geführt werden kann. Wenn im Zeitraum
zwischen Abmeldung und Wiederzulassung eine Hauptuntersuchung nach §29 StVZO oder eine Abgasuntersuchung
nach §47a StVZO fällig gewesen wäre, sind diese vor der Zulassung durchzuführen.
Absatz 1 Satz 3 räumt dem Halter die Möglichkeit ein, im Rahmen kurzzeitiger Außerbetriebsetzung
das Kennzeichen reservieren zu lassen.
Wesentlich ist, dass nun bei einer Stilllegung bis zu max. 7 Jahren die "Betriebserlaubnis" bestehen
bleibt. Dies ergibt sich aus §§ 14 und 44 FZV:
• § 14: ".... Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge ist erforderlich, sofern Fahrzeug- und Halterdaten
im Zentralen Fahrzeugregister (des Kraftfahrt-Bundesamtes) bereits gelöscht wurden....".
• § 44: Das Löschungs-Verfahren ist wie folgt definiert: "...es sind die Daten im Zentralen Fahrzeugregister
7 Jahre, nachdem das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt wurde, zu löschen...".
Ebenfalls neu ab 3/2007: Die Erteilung einer Betriebserlaubnis ist nun nicht mehr den amtlich anerkannten
Sachverständigen von TÜV (in den neuen Bundesländern auch Dekra) vorbehalten, dazu
befugt sind nun auch Sachverständige anderer Prüforganisationen, z. B. der GTÜ (Gesellschaft für
Technische Überwachung).
Mit Erteilung einer neuen Betriebserlaubnis, aber auch anlässlich aller anderen Änderungen in den
Fahrzeugpapieren wurden bereits seit 10/2005 die bisherigen "Fahrzeugbriefe" durch die neuen "Zulassungsbescheinigungen"
ersetzt.
Zitat:
Original geschrieben von schrottincc1701
Moin, schätze mal deswegen (s.u., hatte mal beim ADAC angefragt) ist er relativ günstig, würde den Wagen aber auch nehmen, wenn technisch OK.
GrußANHANG:
wir haben Ihre Anfrage über die Stilllegung eines Fahrzeuges und
Wiederzulassung erhalten, und senden Ihnen dazu unser Infoblatt. Daraus
können Sie ersehen, dass der "normale TÜV" reicht, wenn das Fahrzeug ab dem
01.03.07 stillgelegt wurde und innerhalb von 7 Jahren wieder zugelassen
wird.
Die Kosten der Gebühren für den TÜV/HU und die Zulassung müssen Sie leider
an den entsprechenden Stellen erfragen.
Mit freundlichen Grüßen
Mario Wandernoth
ADAC SaarlandDanke😉 Dann hätte sich die frage zum thema zulassen geklärt. Ich holen den Wagen morgen ab ich bin ihn ja schon gefahren😁 und unter der lupe hatte ich ihn ja auch schon😉