Was haltet Ihr vom gläsernen Versicherungskunden?

Die Uniwagnisdatei der Versicherer hat den BigBrotherAwards 2006 für Verbraucherschutz erhalten.

Zitat:

Der Big Brother Award 2006 in der Kategorie "Verbraucherschutz" geht an den

Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V., (GDV)
vertreten durch seinen Präsidenten Dr. Bernhard Schareck,

für die Warn- und Hinweisdateien der Versicherungswirtschaft, mit denen Versicherungen umfangreiche Daten von Millionen von Bürgerinnen und Bürgern austauschen - nach geheimgehaltenen Kriterien, ohne ausreichende rechtliche Grundlage und ohne Wissen der Betroffenen.

Die im GDV organisierte Versicherungswirtschaft1 unterhält eine gemeinsame Warn- und Hinweisdatei namens "Uniwagnis", in der Versicherungsnehmer/innen, aber auch andere Personen ohne ihr Wissen gespeichert werden. Die Datei dient nach Aussage der GDV zur Aufdeckung von Versicherungsbetrug, tatsächlich ist sie eine schwarze Liste, in der alle Personen landen, die irgendeine angeschlossene Versicherung für ein "schlechtes Risiko" - also nicht so lukrative Kunden - hält.
....

Was haltet Ihr vom gläsernen Versicherungskunden?

Mfg
G.o.

P.S: Abschließend will ich Euch noch bitten, nicht zuletzt Aufgrund dieser Uniwagnisdatei, eurem Gutachter im Schadensfall ungefragt alle Vorschäden anzugeben. Ein zwar behobener aber nicht angegebener Vorschaden kann bis zur Leistungsfreiheit des Versicherers führen.

64 Antworten

Ein Recht auf Auskunft

und

eine unaufgefordert zugestellte Mitteilung

über eine erfolgte Aufnahme in die Uniwagnis

sind aber 2 Paar Schuhe.

Worüber soll man sich den Informieren, wenn man nicht weiß das man die "Scoring Punkte Schwelle" überstiegen hat, und dabei ja nicht mal die Scoring Bedingungen kennt. Der 08/15 Versicherte weiß ja nicht einmal das es die Uniwagnisdatei überhaupt gibt.

Wo kann ich mich als Gutachter informieren ob ich einen Kunden hatte der aufgrund der Unfallumstände samt mir und seinen unbeteiligten Zeugen in der Uniwagnis aufgenommen wurde?

Bekomme ich da auch Auskunft bei seiner Versicherung?

Grüße
G.o.

P.S. Danke ELK_EN wenigstens einer der sich nicht absichtlich dumm stellt bzw. m. E. zielgerichtet am Kern der Sache vorbeiredet.

@ELK_EN,

Na und? Ich kann mich kostenlos gemäß BDSG informieren - wenn ich will, und das ist das Maßgebliche. Ansonsten betrachte ich Uniwagnis nicht gegen sondern für die Versichertengemeinschaft förderlich.
Nach Aussage eines ernstzunehmenden Sachverständigen kann schließlich nicht jeder fachgerecht beseitigte Vorschaden, sollte dieser nicht angegeben worden sein, durch einen SV zu 100% festgestellt werden.
Das Schutzbedürfnis der Versichertengemeinschaft und der Versicherer besteht m. E. zu Recht.

PS Auf Deinen eifernden "Danksager" einzugehen erachte ich übrigens für nicht sinnvoll.

Zum Vorwurf der Unrechtsmäßigkeit von UNIWAGNIS:

Diese Verbraucherinformation liegt jedem Kfz-Vers.-Antrag bei, der Interessierte kann dann dort lesen:

Verbraucherinformation zum Antrag auf Kraftfahrtversicherung

I. Allgemeine Hinweise....

II. Besondere Hinweise zur Kraftfahrtversicherung...

III. Eiwilligungsklausel nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

Zitat:

Einwilligungsklausel nach dem Bundesdatenschutzgesetz - BDSG

Ich willige ein, dass der Versicherer im erforderlichen Umfang Daten, die sich aus den Antragsunterlagen oder der Vertragsdurchführung (Beiträge, Versicherungsfälle, Risiko-/Vertragsänderungen) ergeben, an Rückversicherer zur Beurteilung des Risikos und zur Abwicklung der Rückversicherung sowie zur Beurteilung des Risikos und der Ansprüche an andere Versicherer und/oder an den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. zur Weitergabe dieser Daten an andere Versicherer übermittelt. Diese Einwilligung gilt auch unabhängig vom Zustandekommen des Vertrages sowie für entsprechende Prüfungen bei anderweitig beantragten (Versicherungs-) Verträgen und bei künftigen Anträgen.
Ich willige ferner ein, dass der Versicherer meine allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten an den/die für mich zuständigen Vermittler weitergibt, soweit dies der ordnungsgemäßen Durchführung meiner Versicherungsangelegenheiten dient.
Ohne Einfluss auf den Vertrag und jederzeit widerrufbar willige ich weiter ein, dass der/die Vermittler meine allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten darüber hinaus für die Beratung und Betreuung auch in sonstigen Finanzdienstleistungen nutzen darf/dürfen.

Von dem Inhalt des Merkblatts zur Datenverarbeitung habe ich Kenntnis genommen.

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stern.de Kundenscoring

Zitat:

Schlimme Folgen für Schuldlose
Grundsätzlich wäre gegen ein solches System nichts einzuwenden. Doch bei dieser Art Rasterfahndung gehen auch einige Versicherte ins Netz, die dort eigentlich nichts zu suchen haben. Wer beispielsweise von einem streitlustigen Nachbarn immer wieder mit Klagen überzogen wird, landet ebenfalls als Wagnis in der Datenbank, obwohl er gar nichts gegen die Klagen machen kann und genau dafür ja eine Versicherung abgeschlossen hat.


Im schlimmsten Fall fliegt er dann nicht nur aus der bestehenden Rechtsschutzversicherung, sondern könnte auch Probleme beim Abschluss eines neuen Vertrags bekommen. Denn kein Versicherer wird einem über Uniwagnis identifizierten Prozesshansel einen Vertrag geben wollen.

Erfassung kann niemand umgehen
Umgehen kann den Big Brother der Versicherungswirtschaft niemand, wie Oscar erklärt. Bevor überhaupt ein Vertragsverhältnis oder ein Angebot zustande komme, müsse der Antragsteller seine kompletten Daten an den gewünschten Versicherer geben. Viele Kunden wüssten zudem nicht, dass sie mit ihrer Unterschrift unter dem Antrag ihr Einverständnis für die Weiterleitung der Informationen erklären - und schon liegen die Daten offen auf dem Tisch.

Umgekehrt hat niemand die Chance, die Einwilligung zu verweigern: Dann gibt es nämlich keinen Vertrag.

Aha, ...und der Verlag Gruner + Jahr AG & Co KG benutzt keine Datenbänke und gekaufte qualifizierte Zieladressen für seine vielfältigen Abo-Attacken zur Absatzförderung seiner Periodika.

Allerdings ist richtig, dass der Begriff Kontrahierungszwang ein Fremdwort bei den Zeitschriften-Abo-Verträgen mit dem Verlag Gruner + Jahr AG & Co KG ist.

oder

Den Bock zum Gärtner gemacht, wenn es um das "Entrüstetsein" geht.

Zitat:

Original geschrieben von Beukeod


Ansonsten betrachte ich Uniwagnis nicht gegen sondern für die Versichertengemeinschaft förderlich.

Nun, das sehe ich durchaus ähnlich.

Aber was spräche deiner Ansicht nach dagegen, den VN über eine codierte Aufnahme seiner "Person" in die Uniwagnis informatorisch in Kenntnis zu setzen?

ELK_EN,

meine Meinung dazu.

Ich glaube, das Hinweissystem würde an Effizienz deutlich einbüßen, da es für potenzielle Täter dann kalkulierbarer wäre. Dieser Personenkreis, so vermute ich, erbittet auch jetzt schon keine Selbstauskunft, da auch dieses Ersuchen eben bei dieser Person in der Datenbank gespeichert werden wird. Da bleibt man sicher lieber unauffällig.
Wesentliche Zielsetzung von UNIWAGNIS ist schließlich der Aufdeckung und Verhinderung von Versicherungsbetrug zu dienen.

Interessant hierzu wäre die Meinung von Kriminologen - und die haben mit Sicherheit bei der Entwicklung von UNIWAGNIS mitgewirkt.

Zitat:

Original geschrieben von Beukeod


Dieser Personenkreis, so vermute ich, erbittet auch jetzt schon keine Selbstauskunft, da auch dieses Ersuchen eben bei dieser Person in der Datenbank gespeichert werden wird. Da bleibt man sicher lieber unauffällig.

Nett.

Grüße
G.o.

A pro pro Uniwagnis.

Heute erreicht uns einschreiben:

Zitat:

Es wurde ein Hagelvorschaden nicht erwähnt. Hierzu bitten wir um Ihre Stellungnahme, warum dies nicht angegeben wurde.

Antwort:

Weder meine Wenigkeit noch der Geschädigte, dem das Auto als vorschadenfrei verkauft wurde, haben Zugriff auf die Uniwagnisdatei.

Der Hagelschaden ist behoben, somit ohne ausgiebige und unbezahlte Lackschichtdickenmessung nicht festzustellen.

Mfg
Der der jetzt auf seinen Gebühren sitzenbleibt obwohl ein behobener und vor Jahren eingetretener Hagelschaden bei diesem Baujahr keine Rolle mehr spielt.

Hallo zusammen.

GDV und UNIWAGNIS sind alles, aber keine Institution im Sinne des Verbraucherschutzes.

Das Gegenteil ist der Fall, nur der Prolog des Verbraucherschutzes wird hier vorgeschoben, um den Gewinn und Profitoptimierung zum Vorteil der Assekuranzen ins rechte Licht zu rücken.

Der GDV (GesamtverbandDerVersicherer) ist eine versicherungsinterne Institution, die ungefragt Daten von Geschädigten weiter an die zur Regulierung zuständige Assekuranz gibt und das, um möglichst früh den Geschädigten in ihr Boot ziehen zu können, um so Kosten einzusparen.

Durch die eintrittspflichtige Versicherung versucht man die Geschädigten in so genannte Partnerbetriebe zu lotsen, um so Lohnkosten allgemein, E-Teile und Nebenkosten einzusparen. Weiter wird ein neutraler Sachverständiger Außenvorgehalten um die echte Schadenshöhe, dieses beinhaltet Schadensumfang, Wertminderung, Nutzungsentschädigung, technische Minderung und Ausfallzeit, ermittelt. Insgesamt versuchen die Versicherer mit annähernd krimineller Energie den Geschädigten um seine Rechte zu bringen. Billigreparatur: Hauptsache Auto sieht erstmals gut aus und der übern Tisch gezogene merkt nichts.

Uniwagnis steht NUR den Assekuranzen zur Verfügung und hat selbstredend nicht den Verbraucherschutz im Sinn. Hier soll ein *vermeintlicher* Versicherungsbetrüger aufgedeckt werden. Die Wahrheit liegt aber eher in der Schadenabwehr, egal ob schuldig oder unschuldig.

Ein Beispiel: du kaufst ein Fahrzeug und hast gut ein Jahr nach Erwerb einen unverschuldeten Unfall. Der eingeschaltete Sachverständige kann keinen Vorschaden feststellen und schreibt das in seinem Gutachten. Nach Einreichen der Unterlagen und Gutachten und nach Eingabe der VIN- Nr. in die Uniwagnis- Datenbank blinkt die *rote Lampe* bei der Versicherung. Das Fahrzeug war bereits bei zwei fiktiv abgerechneten Unfällen involviert, es wären weitere Prüfungen nötig. Der/die Vorbesitzer wissen angeblich von nichts und der jetzige Geschädigte steht im Regen. Er muss an zwei Fronten um sein Recht kämpfen. Der fade Beigeschmack: ein völlig Unbeteiligter steht auf einmal im Rahmen der Ermittlungen bei Versicherungsbetrug. Das Problem: beide Unfälle wurden unter anderen Namen bei zwei verschiedenen Versicherern abgerechnet und nur die VIN gibt Aufschluss auf Vorschäden.

Ich wünsche all den Befürwortern dieser Datenbank mal ein einschneidendes Erlebnis in dieser Form und spätestens dann werden sich die Betroffenen Gedanken über den ach so tollen Datenschutz machen. Kein Mensch braucht diese Uniwagnis- Datenbank außer die Assekuranzen. Polizeiliche Ermittlungen sind letztendlich effektiver als das was die Versicherer auf den Weg bringen.

Übrigens ist die Schadenshöhe nicht ausschlaggebend für einen Eintrag in die Uniwagnis- Datei

Übrigens ist das Ganze eine Phantasievorstellung der Versicherungen aktiv zur Aufklärung von Versicherungsbetrug beizutragen. Diese Arbeit obliegt meist nur der Legislative und unabhängigen und neutralen Sachverständigen, die Versicherer rühmen sich nur damit mal wieder *einen Betrüger* entlarvt zu haben…

@ein_sv

Bleib doch bitte mit deinem Halbwissen und negativen Einstellungen gegenüber der gesamten Assekuranz dort, wo du offensichtlich herkommst

Zitat:

__________________
www-captain-huk-de

Fazit:Nichts Neues - nur Aufgewärmtes von @ein_sv

Hast Du den Thread eigentlich nicht gelesen? Gähn.

Um sachliche Informationen gehts doch garnicht. Hauptsache der Thread wird regelmäßig gepusht.

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