Was haltet Ihr vom gläsernen Versicherungskunden?
Die Uniwagnisdatei der Versicherer hat den BigBrotherAwards 2006 für Verbraucherschutz erhalten.
Zitat:
Der Big Brother Award 2006 in der Kategorie "Verbraucherschutz" geht an den
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V., (GDV)
vertreten durch seinen Präsidenten Dr. Bernhard Schareck,für die Warn- und Hinweisdateien der Versicherungswirtschaft, mit denen Versicherungen umfangreiche Daten von Millionen von Bürgerinnen und Bürgern austauschen - nach geheimgehaltenen Kriterien, ohne ausreichende rechtliche Grundlage und ohne Wissen der Betroffenen.
Die im GDV organisierte Versicherungswirtschaft1 unterhält eine gemeinsame Warn- und Hinweisdatei namens "Uniwagnis", in der Versicherungsnehmer/innen, aber auch andere Personen ohne ihr Wissen gespeichert werden. Die Datei dient nach Aussage der GDV zur Aufdeckung von Versicherungsbetrug, tatsächlich ist sie eine schwarze Liste, in der alle Personen landen, die irgendeine angeschlossene Versicherung für ein "schlechtes Risiko" - also nicht so lukrative Kunden - hält.
....
Was haltet Ihr vom gläsernen Versicherungskunden?
Mfg
G.o.
P.S: Abschließend will ich Euch noch bitten, nicht zuletzt Aufgrund dieser Uniwagnisdatei, eurem Gutachter im Schadensfall ungefragt alle Vorschäden anzugeben. Ein zwar behobener aber nicht angegebener Vorschaden kann bis zur Leistungsfreiheit des Versicherers führen.
64 Antworten
Da hast du aber wirklich mal Glück gehabt.
Sicherlich habe ich so etwas auch schon mal erlebt, aber das ist tatsächlich (leider) die Ausnahme.
Aber mit uns "Wegelagerern des Schadenrechtes" kann man natürlich nicht offiziell zusammenarbeiten.
Schlägt man so etwas vor, wird man ausgelacht.
Ein Konsens zwischen seriösen freiberuflich tätigen Sachverständigen und der Versicherungswirtschaft wird wohl ein Wunschtraum bleiben.
Eigentlich ist das Schade.🙁
Grüßle
Wieso ist ein Gutachten wgen Vorschaden unbrauchbar?
Bei Totalschaden oder fiktiver Abrechnung kann ich die Zweifel der Versicherung ja noch verstehen, aber die <versicherung weiß doch an wen sie welchen Betrag bezahlt hat.
Mein Mondeo z.B. dürfte in der Uniwagnis stehen.Den habe ich als Unfallwagen mit Frontschaden gekauft. Wurde in einer Fordwerkstatt repariert, Rechnungen liegen vor.
Selbst wenn der Unfall vom Verkäufer verschwiegen würde ( zu sehen ist nichts von einem Unfall), warum würde bei einem angenommenen zweiten Unfall das Gutachten unbrauchbar?
Schließlich hat die Versicherung an eine Fordwerkstatt bezahlt und darf von einer fachgerechten Reparatur ausgehen.
Das Problem in solchen Fällen ist, dass die Versicherung den nun ermittelten Wiederbeschaffungswert monieren würde.
Ein Instand gesetzter (auch ein fachgerecht instand gesetzter) PKW ist nun mal weniger Wert wie ein unfallfreier. Das spiegelt sich am Gebrauchtfahrzeugmarkt wieder.
Und wenn es hier gerade bei älteren Fahrzeugen teilweise manchmal auf 100 Euro ankommt, spielt dieser Vorschaden ein ganz wichtige Rolle, da diese Autos teilweise nur im Rahmen der so genannten „Opfergenze“, der 130% Regelung instand gesetzt werden können.
Die Rechtsprechung spricht dem Geschädigten zu, dass er auch im Totalschadenfall seinen PKW bis zu 30% über dem WBW reparieren lassen kann.
Ich möchte dir das mal an einem Beispiel erläutern:
PKW (meinetwegen Ford) 😉
WBW: 2.000,00 Euro (Unfallfrei)
Reparaturkosten: 2.500,00 Euro
Hier könnte das Fahrzeug noch repariert werden, da 2.600 Euro (130%) nicht überschritten werden.
WBW: 1.800 Euro ( fachgerecht instand gesetztes Fahrzeug)
Reparaturkosten: 2.500 Euro
Hier liegt ein Totalschaden vor, da die 130% überschritten wurden (bei 2.340 Euro ist Ende im Gelände)
Nun bekommt der Anspruchsteller den WBW minus Restwert. Und das kann für den einen oder anderen schon einmal zum Problem werden, wenn er sein Fahrzug –aus welchen Gründen auch immer- lieber reparieren und weiter nutzen würde.
Alles soweit verständlich erklärt
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Das ist die Theorie. Die Praxis ist eine andere. Steht das Fahrzeug im Uniwagnis, wird von der anderen Versicherung das Gutachten angefordert. Liegt dieses dann vor, wird das nun eingereichte KH- Gutachten überprüft und angefochten. Und das ist die Praxis.Mit Versicherungsbetrug hat das rein gar nichts zu tun.
Hier wird das Uniwagnis einseitig zu Gunsten der Versicherung gebraucht.
Natürlich kann und sollte ein SV in der Lage einen Vorschaden zu erkennen. Das ist jedoch nicht immer so leicht und einfach wie sich das so mancher vielleicht vorstellt.
Und?
Treten durch das hinzugezogene Vorgutachten nicht auch Vorschäden in Erscheinung, die der Geschädigte des neuen KH-Falls kennen musste und schlicht bei der neuen Schadenaufnahme verschwiegen hatte, trotz konkreter Nachfrage des SV?
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Habe ich das etwa bestritten?
Selbstverständlich gibt es solche Fälle. Hieraus folgernd ja auch mein Vorschlag, dass die freiberuflichen KFZ-SV mit in das Uniwagnis eingebunden werden. Damit könnte man wirksam dem versuchten Betrug vorbeugen.
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Damit könnte man wirksam dem versuchten Betrug vorbeugen.
Indem der mit der Uniwagnis verlinkte 😁 Sachverständige dann was konkret unternimmt?
Das Gutachten - wider der (dank Uniwagnis nachweislich falschen) Behauptung des Geschädigten, dass alle Schäden Folge dieses einen Unfalls seien - "nachbessert"?
😰
Oder wie stellst du dir das vor?
Nöööö, er muss ja gar nicht nachbessern. 🙂
Die Abfrage macht er ja schon bevor, bzw. während er das Gutachten erstellt. Und dann kann er (Wissen ist Macht) im Vorfeld entscheiden.
Er bekommt dann ja auch mit ob sein Auftraggeber ein Schlimmling ist oder nicht. 😎
Und wenn er dann nicht entsprechend handelt kann (oder will) ist Ihm natürlich auch nicht mehr helfen. Dann ist er halt nur ein Dellenzähler 😉
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Nöööö, er muss ja gar nicht nachbessern. 🙂Die Abfrage macht er ja schon bevor, bzw. während er das Gutachten erstellt. Und dann kann er (Wissen ist Macht) im Vorfeld entscheiden.
Dann würde es u.U. aber der Versicherung verborgen bleiben, dass der Geschädigte einen Altschaden verschweigen wollte. Oder würde der SV der Versicherung mitteilen, dass der Geschädigte eigentlich gerne noch mehr 😁 im Gutachten erfasst gesehen hätte? Interessenkonflikt?
Der SV würde zudem so einen Betrugsversuch vereiteln, bzw. gar zum "Erfüllungsgehilfen", nur noch den Schaden geltend zu machen, der nach "Abgleich mit der Uniwagnis" 😁 vertretbar wäre.
Mir scheint das irgendwie, sagen wir mal, "unausgegoren".
Ja, da hast du natürlich nicht ganz Unrecht.
Ich wollte hier ja auch nur einen „Denkanstoß“ geben.
Aber ich könnte mir auch gut vorstellen, dass der Versicherung einen vereitelten Betrugsversuch allemal lieber ist, wie ein vollendeter Betrug. Denn das einmal gezahlte Geld wieder zu bekommen ist sicherlich mit Risiken und Kosten verbunden, die so vermieden werden könnten.
Von einer Strafrechtlichen Verfolgung hat das „Wirtschaftunternehmen“ Versicherung nur wenig.
Na da haben ja alle geschafft was die Versicherer m. E. auch immer wieder schaffen: "Den Versicherten für dumm zu verkaufen!"
Von vorneherein ging es hier nicht darum die Uniwagnis aufgrund der Überführung von Betrügern anzuprangern.
In diesem Beitrag ging es nur darum, dass diese Datei von Versicherern missbraucht wird um Risikoabschätzung von Neukunden zu betreiben.
Ich finde es nach wie vor ein starkes Stück, dass unwissende Zeugen und zufällig ausgewählte Gutachter unschuldig mit in die Uniwagnis-Datei aufgenommen werden um dann bei Bedarf nur schwerlich, verteuerte oder gar keine Versicherung zu bekommen.
Z. B. wird sich jeder, der davon weiß, überlegen sich falls möglich als Zeuge zu melden. Da könnte der Fahrer ja erst 21 und/oder Ausländer und/oder vorbestraft und/oder Alkoholisiert gewesen sein.
Mfg
G.o.
Fazit?
Uniwagnis abschaffen?
Original geschrieben von gutachteronline
Na da haben ja alle geschafft was die Versicherer m. E. auch immer wieder schaffen: "Den Versicherten für dumm zu verkaufen!"
Wen meinst du den hier mit alle ?
Zitat:
Original geschrieben von Elk_EN
Fazit?
Uniwagnis abschaffen?
Wie wär’s mit mehr Offenheit wie bei den
KBA-Punktenin Flensburg, Da weiß doch auch jeder wofür man Punkte bekommt und kann erfragen wie viel Punkte er hat.
Ein Anhörungsbogen oder zumindest eine Mitteilung das man in die Uniwagnis aufgenommen wurde, um sich gegebenenfalls dagegen wehren zu können.
Prävention vor Sanktion.
Keine Ahnung auf jeden Fall, ist das so, eine sehr einseitige Geschichte.
Zitat:
Original geschrieben von gutachteronline
Ein Anhörungsbogen oder zumindest eine Mitteilung das man in die Uniwagnis aufgenommen wurde, um sich gegebenenfalls dagegen wehren zu können.Prävention vor Sanktion.
Das ist konstruktiv und nicht zuletzt deshalb überdenkenswert, imho.
Grübel
Grübel,
Grübel...
Wobei man zur "Sanktion" (im Fall der "Schlimmfinger"😉 sagen muss, dass diese i.d.R. in der Versagung der Schadenregulierung besteht und deshalb selbst aussergerichtlich bereits nachgewiesener Betrug häufig nicht mehr strafrechtlich geahndet wird und deswegen in den Statistiken der "verurteilten Betrugsfälle " nicht erscheint.
Hier wird mal wieder leeres Stroh gedroschen.
Dem jeden Versicherungsschein beiliegenden
MERKBLATT ZUR DATENVERARBEITUNG
ist zu lesen:
Zitat:
7. Weitere Auskünfte und Erläuterungen über Ihre Rechte
Sie haben als Betroffener nach dem BDSG neben dem eingangs erwähnten
Widerrufsrecht ein Recht auf Auskunft sowie unter bestimmten Voraussetzungen
ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung Ihrer
in einer Datei gespeicherten Daten. Wegen eventueller weiterer Auskünfte
und Erläuterungen wenden Sie sich bitte an den betrieblichen Datenschutzbeauftragten
Ihres Versicherers. Richten Sie auch ein etwaiges Verlangen
auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung oder Löschung wegen der
beim Rückversicherer gespeicherten Daten stets an Ihren Versicherer.