Was haltet Ihr vom gläsernen Versicherungskunden?
Die Uniwagnisdatei der Versicherer hat den BigBrotherAwards 2006 für Verbraucherschutz erhalten.
Zitat:
Der Big Brother Award 2006 in der Kategorie "Verbraucherschutz" geht an den
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V., (GDV)
vertreten durch seinen Präsidenten Dr. Bernhard Schareck,für die Warn- und Hinweisdateien der Versicherungswirtschaft, mit denen Versicherungen umfangreiche Daten von Millionen von Bürgerinnen und Bürgern austauschen - nach geheimgehaltenen Kriterien, ohne ausreichende rechtliche Grundlage und ohne Wissen der Betroffenen.
Die im GDV organisierte Versicherungswirtschaft1 unterhält eine gemeinsame Warn- und Hinweisdatei namens "Uniwagnis", in der Versicherungsnehmer/innen, aber auch andere Personen ohne ihr Wissen gespeichert werden. Die Datei dient nach Aussage der GDV zur Aufdeckung von Versicherungsbetrug, tatsächlich ist sie eine schwarze Liste, in der alle Personen landen, die irgendeine angeschlossene Versicherung für ein "schlechtes Risiko" - also nicht so lukrative Kunden - hält.
....
Was haltet Ihr vom gläsernen Versicherungskunden?
Mfg
G.o.
P.S: Abschließend will ich Euch noch bitten, nicht zuletzt Aufgrund dieser Uniwagnisdatei, eurem Gutachter im Schadensfall ungefragt alle Vorschäden anzugeben. Ein zwar behobener aber nicht angegebener Vorschaden kann bis zur Leistungsfreiheit des Versicherers führen.
64 Antworten
Wer sollte da etwas dagegen haben oder für sich befürchten? G. o. mach nicht so einen Qualm und Staub.
Welches Süppchen soll denn gekocht werden?
@Dellenzähler hat dir ein paar Fragen gestellt!
Wo sind die fundierten Antworen? (Und nicht ich habe gehört/gemeint) Und zitiere auch nicht die Melde- und Datenabgleichsysteme der Sozialversicherungsträger usw. .
Zitat:
Vom GDV Maßnahmen u. a.
Vorgehen gegen Versicherungsbetrug
Schwerpunkt Software: automatische Auswertung der Daten (UNIWAGNIS)
• Maßnahme: In den Personen- und Schadensparten wurden Hinweis- und Informationssysteme (UNIWAGNIS) eingeführt, die der Aufdeckung und Verhinderung von Versicherungsbetrug dienen. Diese Systeme basieren auf einem phonetischen Strukturcodeverfahren und spartenspezifischen Kriterienkatalogen. Das Verfahren ist mit den Datenschutzbehörden abgestimmt. Jeder Schadenfall wird unabhängig von einem Betrugsverdacht überprüft.
• Wie funktioniert UNIWAGNIS?
• Einer Versicherungsgesellschaft liegt eine Schadensmeldung vor. Wenn bestimmte, spartenspezifisch unterschiedliche Kriterien vorliegen, meldet der Versicherer diesen Versicherungsfall an die zentrale Meldestelle beim GDV . Hier werden Name und Adresse des Versicherungskunden kodiert in einen Codepool hinterlegt. Die Volltextdaten werden nach der Verschlüsselung vernichtet, so dass keine Rückschlüsse auf konkrete Personen gezogen werden können.
• Liegt nun einem anderen Versicherungsunternehmen eine Schadenmeldung vor, wird diese mit dem kodierten Wagnisbestand von UNIWAGNIS abgeglichen. Als Ergebnis bekommt die Versicherung einen Hinweis auf die Gesellschaft, die den verschlüsselt erfassten Schaden gemeldet hat. Der konkrete Informationsaustausch ist nur zwischen den diesen Versicherungsunternehmen möglich.
• Der GDV übernimmt in diesem System die Aufgabe, den angeschlossenen Versicherungsunternehmen den Wagnisbestand in regelmäßigen Abständen zur Verfügung zu stellen.
• Entgegen mancher Gerüchte führt die Versicherungswirtschaft keine "Schwarze Liste", die Angaben zu den auffällig gewordenen Versicherungsnehmern enthält. Codes, die älter als fünf Jahre sind werden aus UNIWAGNIS gelöscht.
• Über alle Versicherungssparten hinweg sind derzeit über 3 Millionen Datensätze in UNIWAGNIS gespeichert. Der Codepool hat sich seit 1998 nahezu verdreifacht. Ein weiteres Indiz dafür, dass die Versicherer reagiert haben und Schadenmeldungen kritischer betrachten als zuvor.
Wie sagte mein alter Großvater immer. (Gott habe ihn seelig):
Zitat:
„Gut Ding will Weile haben“
Rede des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit auf der DuD-Fachkonferenz:Zitat:
"Nein, nicht jeder (landet in diesem Codepool). Voraussetzung dafür ist, dass man an einem Schaden beteiligt ist und der Versicherte im Verdacht steht, betrogen zu haben. Es muss aber nicht nachgewiesen werden, dass er ein Betrüger ist." (Zitat der GDV im verbandseigenen Magazin "Positionen"😉.
Zitat:
Ohne Einwilligung in UNIWAGNIS kein Versicherungsvertrag
HESSISCHER LANDTAG
Stellungnahme zum Dreiunddreißigsten Tätigkeitsbericht des Hessischen Datenschutzbeauftragten:
Zitat:
So lautet die seinerzeit abgestimmte Formulierung:
"Diese Einwilligung gilt nur, wenn ich bei Antragstellung vom Inhalt des Merkblattes zur Datenverarbeitung Kenntnis nehmen konnte, das mir vor Vertragsabschluß (mit weiteren Verbraucherinformationen), auf Wunsch
auch sofort, überlassen wird."Diese Formulierung halten die Aufsichtbehörden für überarbeitungsbedürftig.
Nicht selten finden sich Interessenten für eine Versicherung in der misslichen Situation wieder, erhebliche Zuschläge bei Vertragsabschluss hinnehmen zu müssen oder bei mehreren - wenn nicht sogar allen - Versicherungsgesellschaften abgelehnt zu werden. Bei näherer Prüfung stellt sich dann heraus, dass das Scheitern des ersten Antrages in die zentralen Hinweissysteme der Versicherungswirtschaft (Uniwagnis) eingemeldet wurde.
Stern-Verlag, Artikel vom 14. Dezember 2006
Kundenscoring Versicherer schaffen gläserne KundenZitat:
Seehofer plant Gesetzesverschärfung
Inzwischen hat sogar Verbraucherschutzminister Horst Seehofer angekündigt, gegebenenfalls über "Gesetzesverschärfungen" nachzudenken, falls die Datenschutzbestimmungen im Bereich Kundenscoring nicht beachtet werden. Bis dahin aber bleiben Versicherungskunden gläsern - und können nichts dagegen unternehmen.
Danke für´s Gespräch.
Gute Nacht
G.o.
Einen Hab ich noch:
Phantomschmerz : Die Versicherungen klagen über Betrug – die Fakten aber sind dürftig
Zitat:
Als „hochgradig unseriös“ stuft indes Frank Braun, Chef des Bundes der Versicherten (BdV), die Kampagne der Versicherungsbranche ein. „Da wird ein Vorwand konstruiert, um die nächste Prämienerhöhung und eine riesige Datensammelei zu rechtfertigen.“ Betrug zum Nachteil einer Versicherung müsse selbstverständlich verfolgt werden, sagt der Verbraucherschützer. „Die Versicherer aber bauschen mit fragwürdigen Methoden das Thema so auf, als müsste sich jeder Kunde für seine Schadensmeldung schämen.“
Tatsächlich fällt es schwer, die Behauptung vom „Volkssport Versicherungsbetrug“ mit Fakten zu unterlegen. .....
Jetzt aber
GÄÄÄÄÄÄÄÄHHHHHHHHHNNNNNNNNN!
G.o.
ist doch nichts neues. schon mal das kleingedruckte bei real gelesen wenn du mit der karte zahlst??? dort unterschreibst du auch das du damit einverstanden bist, das deine daten zu kundenanalyse weitergegeben werden dürfen. oder hat jemand von euch payback??? tja dann viel spaß.
mir ist so eine datenbank lieber, als wenn durch meinen einkauf hinterlassene daten, mir eine menge von werbemühl in meinen briefkasten landet.
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Es werden im Uniwagnis Schäden ab einer bestimmten Höhe über die FIN deines Fahrzeuges gespeichert.
Hierauf haben die Versicherer dann Zugriff.
Angenommen du hast einen unfallfreien PKW gekauft und bist jetzt in einen unverschuldeten Unfall verwickelt und lässt ein Gutachten erstellen. In diesem Gutachten steht "kein Vorschaden"
Weil du und deine SV es nicht besser Wissen und Ihn vielleicht aus nicht erkennen können, weil er gut repariert ist.
Dann kann die gegnerische Versicherung einwenden, dass dein Auto aufgrund des dir nicht bekannten Vorschaden weniger Wert ist, wie dein SV im Gutachten angeführt hat.
Das wäre dann natürlich für dich sehr ärgerlich und du hast einen finanziellen Schaden erlitten. Du müssest dich dann an den Vorbesitzer wenden und auf dem Rechtswege Schadenersatz fordern. Das Gutachten würde dir die Versicherung aber wohl kaum für weitere Maßnahmen zur Verfügung stellen. Und aus welchen Gründen?
Genau!! dem Datenschutz.
Und das ist echt Sch.. bei dieser Datenbank. Der eine, hier die Versicherung darf es zur Abwehr unberechtigter Ansprüche benutzen und der andere in diesem Fall unverschuldete kann sehen wie er an sein Geld kommt.
Im Übrigen hat jeder qualifizierte Sachverständige- ich rede hier nicht von Küchentisch-Sachverständigen- in der heutigen Zeit Programme auf seiner PC-Anlage in denen er die besichtigten Fahrzeuge, Kennzeichen und auch die Beteiligten in einer Datenbank abspeichert. So kann er feststellen ob er ein Fahrzeug oder auch einen beteiligten schon einmal gesehen hat.
Du wirst nicht glauben wie viel Leben so ein Auto manchmal hat und wie oft es unfallfrei an ahnungslose Personen verkauft wird.
Das dann ich dir aus über 15 Jahren Berufspraxis leidvoll bestätigen.
Ein altes Sprichwort sagt: früher haben die Pferdehändler die Leute besc.... heute sind es die Autohändler.
Und, da ist was dran.
Das ist natürlich kein Pauschalurteil.😉
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Es werden im Uniwagnis Schäden ab einer bestimmten Höhe über die FIN deines Fahrzeuges gespeichert.
Danke erstmal für die kleine Erläuterung! Aber wann ist denn "ab einer bestimmten Höhe"? Ich hatte im letzten Jahr eine VK Schaden wo mir 1150€ bezahlt wurden und einen Haftpflichtschaden wo dem Opfer 982€ ausgezahlt wurden. Ist mein Auto bzw. ich jetzt auch in dieser Kartei?
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaeler
Genau!! dem Datenschutz.Und das ist echt Sch.. bei dieser Datenbank. Der eine, hier die Versicherung darf es zur Abwehr unberechtigter Ansprüche benutzen und der andere in diesem Fall unverschuldete kann sehen wie er an sein Geld kommt.
Die Datenbank UNIWAGNIS wird von den Mitgliedsunternehmen des GdV bedient und finanziert.
Es geht erstrangig um die Aufdeckung und Verhinderung von Versicherungsbetrug! Und nicht um SV- und Kfz-Handelproblematiken!
Zitat:
Das Verfahren ist mit den Datenschutzbehörden abgestimmt. Jeder Schadenfall wird unabhängig von einem Betrugsverdacht überprüft.
Abseits davon, im zivilrechtlichen Verfahren wäre ein Vorschaden konkret zu beweisen. Hierzu müsste doch ein SV in der Lage sein. Ein Eintrag als Beweis in unterschiedlicher Qualität und Vermutung, würde ohnehin nicht einer gerichtlichen Verwendung genügen.
Zudem hat jedes Auto hat eine dokumentierte Historie. Wie erfolgreich eine Ermittlung ist oder sein kann, ist ein anderes Thema - aber eben vorrangig ein Thema für den Verbraucherschutz und Kfz-Handel.
Zitat:
Original geschrieben von hansol
Danke erstmal für die kleine Erläuterung! Aber wann ist denn "ab einer bestimmten Höhe"? Ich hatte im letzten Jahr eine VK Schaden wo mir 1150€ bezahlt wurden und einen Haftpflichtschaden wo dem Opfer 982€ ausgezahlt wurden. Ist mein Auto bzw. ich jetzt auch in dieser Kartei?
nein, bei der Schadenhöhe nicht
Zitat:
Original geschrieben von Beukeod
Die Datenbank UNIWAGNIS wird von den Mitgliedsunternehmen des GdV bedient und finanziert.
Es geht erstrangig um die Aufdeckung und Verhinderung von Versicherungsbetrug! Und nicht um SV- und Kfz-Handelproblematiken!Abseits davon, im zivilrechtlichen Verfahren wäre ein Vorschaden konkret zu beweisen. Hierzu müsste doch ein SV in der Lage sein. Ein Eintrag als Beweis in unterschiedlicher Qualität und Vermutung, würde ohnehin nicht einer gerichtlichen Verwendung genügen.
Zudem hat jedes Auto hat eine dokumentierte Historie. Wie erfolgreich eine Ermittlung ist oder sein kann, ist ein anderes Thema - aber eben vorrangig ein Thema für den Verbraucherschutz und Kfz-Handel.
Das ist die Theorie. Die Praxis ist eine andere. Steht das Fahrzeug im Uniwagnis, wird von der anderen Versicherung das Gutachten angefordert. Liegt dieses dann vor, wird das nun eingereichte KH- Gutachten überprüft und angefochten. Und das ist die Praxis.
Mit Versicherungsbetrug hat das rein gar nichts zu tun.
Hier wird das Uniwagnis einseitig zu Gunsten der Versicherung gebraucht.
Natürlich kann und sollte ein SV in der Lage einen Vorschaden zu erkennen. Das ist jedoch nicht immer so leicht und einfach wie sich das so mancher vielleicht vorstellt. Zunächst einmal erfordert es einen gewissen Anfangsverdacht“ der auf einen verdeckten Unfallschaden hinweist. Ist das Fahrzeug rein äußerlich gut wieder hergestellt, erfordert es teilweise umfangreiche Untersuchungen, die mit Freilegungs- und teilweise umfangreichen Demontagearbeiten verbunden sind. So etwas ist im regulären und täglichen Schadengeschäft nahezu unmöglich und auch nicht die Praxis.
Damit das hier nicht falsch aufgefasst wird:
das Uniwagnis ist im Grunde eine gute Sache und auch zu befürworten, auch und gerade im Hinblick auf den Versicherungsbetrug unter dem wir letztendlich alle zu leiden haben.
Richtig und korrekt wäre es, wenn die Versicherung den Sachverständigen über einen Ihnen bekannten Vorschaden informiert und Ihm die Gelegenheit gibt sein Gutachten zu überprüfen und ggf. zu korrigieren.
Das passiert aber in der Praxis leider nicht. Das Gutachten dann unter Vorhalt dieser Umstände als „nicht für die „Regulierung brauchbar“ erklärt.
Und das sollte überdacht werden.
Zumindest die seriösen und qualifizierten selbständigen KFZ- Sachverständigen sollten hier in das System eingebunden werden und Informationen abfragen können. Das ist technisch ohne weiteres zu realisieren und umzusetzen.
Von Seiten der Fahrzeughersteller ist ein vergleichbares System bereits erfolgreich existent.
Die so genannte FIN- Abfrage. Hier bekommt der Sachverständige die gesamte Fahrzeugausstattung ab Werk, welche vom Hersteller über einen Systemanbieter direkt dem Sachverständigen übermittelt wird.
Zitat:
Original geschrieben von hansol
Danke erstmal für die kleine Erläuterung! Aber wann ist denn "ab einer bestimmten Höhe"? Ich hatte im letzten Jahr eine VK Schaden wo mir 1150€ bezahlt wurden und einen Haftpflichtschaden wo dem Opfer 982€ ausgezahlt wurden. Ist mein Auto bzw. ich jetzt auch in dieser Kartei?
Das ist m. E. nicht abhängig von der Schadenshöhe.
Für die Uniwagnis gibt es eine Scoring Liste, wie genau die aussieht ist wohl ein Versicherungsgeheimnis. Jedenfalls
gibt es je Faktor Scoring Punkte. Z.B.
Fahrer: unter 25 Jahre = 5 Punkte
Unfallort: einsame Landstraße = 10 Punkte
Keine Polizei geholt = 25 Punkte
Fahrer nicht Halter = 5 Punkte
Fahrer betrunken = 60 Punkte.
usw. usw.
So oder so ähnlich muss das aussehen. Hat man 60 Punkte meldet der Sachbearbeiter an den Uniwagnis des GDV.
Kann man also pauschal nicht beantworten ob du drin bist oder nicht.
Grüße
G.o.
P.S: Du kannst dir diese Information bei den regulierenden Versicherungen einholen und nur da.
würde ich nicht unbedingt empfehlen, bei der Versicherung anzurufen. Nachher kommt er nur deshalb ins Uniwagnis weil er so Interessiert nachgefragt hat 😉
Und diese Punkteliste ist auch nicht mehr up to date.
Die Modernen Autobumser holen nach dem fingierten Ereignis immer die Polizei zur Schadenaufnahme. Einen besseren Zeugen gibt es nicht 😁
Edit:
Zitat:
Original geschrieben von gutachteronline
Fahrer: unter 25 Jahre = 5 Punkte
Unfallort: einsame Landstraße = 10 Punkte
Keine Polizei geholt = 25 Punkte
Polizei geholt = 30 Punkte
Fahrer nicht Halter = 5 Punkte
Fahrer betrunken = 60 Punkte.
usw. usw.Grüße
G.o.P.S: Du kannst dir diese Information bei den regulierenden Versicherungen einholen und nur da.
@Dellenzaehler,
Tut mir leid, das Thema und die unterschiedlichen Interessen sind so vielschichtig und unterschiedlich, dass ich von einer weiteren Diskussionsbeteiligung hier absehen möchte.
Ungefragt, ich habe mit der Allianz "nichts zu tun", daher soll der Link zu dem allgemein verwendeten
MERKBLATT ZUR DATENVERARBEITUNG
http://www.allianz.de/.../index.html
nur beispielhaft sein.
OK
hat man so zu akzeptieren.
Danke für den Link, kannte ich aber schon (habe aber auch nichts mit der Allianz zu tun)
Aber hierzu abschließend:
Es ist in Deutschland auch verboten bei Rot über die Ampel zu gehen. Also, wenn ich mich in der Stadt mal so umsehe, daran halten tut sich hier auch nur ein Teil. 😁
Ein schönes Wochenende 🙂
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
...
Richtig und korrekt wäre es, wenn die Versicherung den Sachverständigen über einen Ihnen bekannten Vorschaden informiert und Ihm die Gelegenheit gibt sein Gutachten zu überprüfen und ggf. zu korrigieren.Das passiert aber in der Praxis leider nicht. Das Gutachten dann unter Vorhalt dieser Umstände als „nicht für die „Regulierung brauchbar“ erklärt.
Und das sollte überdacht werden.
.....
Also, ich hatte letzthin einen Sachbearbeiter der mich angerufen hat, das von mir besichtigte Auto, wäre ihm aus der Uniwagnisdatei gepurzelt und hätte bereits mal einen Totalschaden gehabt.
Abgesehen davon das die Besitzerin aus allen Wolken fiel, weil sie davon nichts wusste, war das Auto bereits wieder instandgesetzt.
Der Sachbearbeiter fragte mich ob kein Altschaden mehr erkennbar gewesen war. Als ich dies verneinte bat er mich darum eine Reparaturbestätigung mit Fotos des vorschadenbehafteten Bereichs anzufertigen.
Das Auto war in tatsächlich ordentlich instandgesetzt und nach einreichen der Bestätigung regulierte die Versicherung vollständig.
Beide Seiten waren zufrieden, kein 2tes Gutachten, kein Anwalt und keine Gerichtsverhandlung.
Aber leider ein Einzelfall. Ich kann ansonsten deine Erfahrungen teilen: "Gutachten wegen Vorschaden zur Regulierung unbrauchbar."
Grüße
G.o.