Was haltet ihr hiervon? Evtl. Juristen hier?
Hallo
Ich hab da ein Problem und hab gedacht vielleicht ist einem von uch schon mal was ähnliches passiert, weiß nämlich net so recht was ich machen soll:
Hab mir vor 1 1/2 Wochen einen neuen Clarion DXZ828X (also schwarze Versoin) für 209? gekauft, fand ich ein Super Angebot, vor allem als Neugerät mit 2 Jahren Garantie.
Jetzt mein Problem: Radio kommt letzten Mittwoch, eingebaut, Display hat Wackelkontakt :-(
Sprich: der Volumeregler geht nur wenn man fest gegens Display drückt an der Stelle wo die Kontakte sind.
Also hab ichs zurück geschickt (Der Ebay Händler ist ein Car Hifi & Tuning Laden in Kulmbach), aber der Typ (Türke, muss ja aber noch nix heißen...) hat am Telefon gemeint er muss das Teil erst noch an Clarion schicken bevor er mir ein neues geben kann.
Darf er das???? Ich denke wenn ich ein Neugerät von ihm kaufe und das schon defekt geliefert bekomme muss ER mir doch erstmal Ersatz leisten oder?
Sind hier eigentlich auch Juristen unterwegs die sich da rechtlich auskennen? Oder ein Kulmbacher der sich den Laden mal persönlich ansieht? Addy gibts bei mir über PN.
Bitte helft mir, weiß net was ich machen soll...
*verzweifeltkopfgegentischhauweilgarkeinemusikimautomehr*
KonArtis
50 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von sniper09
Ich interessiere mich als Verbraucher einfach nicht für den Background oder finanzielle Probleme des Händlers. So er denn überhaupt einer ist.
Sollst du auch nicht.
War nur die Erklärung für die Wartezeit - für die BERECHTIGTE Wartezeit.
QUOTE]
Original geschrieben von sniper09Ich habe ihm mein sauer Verdientes gegeben und dafür erwarte ich DAS was vorher versprochen wurde.
Solltest du normalerweise auch bekommen!
QUOTE]
Original geschrieben von sniper09Das unternehmerische Risiko liegt nun mal beim Unternehmer, Jammerei hin oder her. Wenn der sich durch Ignoranz einen schlechten Namen macht, schlägt der Kunde auch mal zurück. Dann bestellen plötzlich 10 Kumples teure Geräte per Nachnahme und verweigern beim Postmann die Annahme. Teledienstegesetz, Fernabsatzgesetz, Fertig.
Naja, ziemlich armseelig, wenn man zu solchen Mitteln greifen muss - aber es gibt ja immer welche, die sich auf das gleiche Niveau des "Gegners" herab lassen.
Nächstes mal würde ich den Anwalr wählen, nur so ein Tip.
QUOTE]
Original geschrieben von sniper09Aber bei ebay ist Wildwest angesagt. Entgegen den Regeln im "normalen" Internet gilt dort scheinbar keine Impressumspflicht, jedermann kann sich als Experte und Händler ausgeben, mit geschützten Markennamen werben und den Kunden auch hin und wieder mal abtreten lassen.
Ist zwar Quatsch, aber macht nichts.
Es ist wie im "normalen Leben".
Da kanns auch jeder machen, BIS ER ERWISChT WIRD.
Wie bei ebay auch!
QUOTE]
Original geschrieben von sniper09Deshalb mag ich meinen CarHifi-Händler um die Ecke, der teuer ist (hab dieses Jahr rund 2000,00 € bei ihm gelassen) aber immer ein offenes Ohr + Kaffee + Zeit für ein Schwätzchen hat und mir die Anlage auch schonmal mit Meßgeräten kostenlos einpegelt. Und weil das so gut klappt, lasse ich meine Anlage im nächsten Jahr von ihm um einen Klangprozessoer und ein neues Subgehäuse erweitern.
Ebay kommt mir nicht in die (Einkaufs)tüte. Nach dem was ich hier lese sowieso nicht.
Wers hat, der hats, andere aber nicht und kaufen bei ebay - lohnt sich manchmal.
Und es gibt immer noch Treuhandservice usw. zur Absicherung.
Da zahltste 5 Euro oder so Gebühren und sparst immernoch unmengen an Kohle!
Du bist auch der Celeversten einer, was??
Was bringt ihm denn bitte der Treuhandservice und alle anderen Absicherungen??
Das Radio hat er doch schließlich bekommen! Es ist halt nur ein Mangel dran - und eben dann kann eBay unter Umständen verdammt kompliziert werden!
Jeder will am liebsten schnell die Geschäfte abwickeln und danach nichts mehr mit der Sache zu tun haben! Teilweise große Entfernungen erschweren ebenfalls.
Gerichtsstand ist beim Verkäufer (normalerweise durch die AGBs verlegt) und somit kann so eine Klage alleine durch Fahrtkosten, Telefonate etc. schon absolut unsinnig werden. Wenn man dann noch verliert..?? Herzlichen Glückwunsch, für die Kosten hätteste Dir dann 3 neue Radios kaufen können!
MfG Timo!
Zitat:
Original geschrieben von Timo245
Du bist auch der Celeversten einer, was??
Was bringt ihm denn bitte der Treuhandservice und alle anderen Absicherungen??
Bevor Du so schlaue Sprüch wie:
Du bist auch der Celeversten einer, was??
ablässt solltest du dich mal richtig informieren.
Beim Treuhandservice hat man, falls Du es nicht weisst, die Möglichkeit den Artikel zu testen.
wenn der Artikel getestet wurde und Mängel aufgefallen sind kann man beim Treuhandservice die Überweisung "canceln".
Dann hat man 30 Tage Zeit, das Problem zu klären.
Falls keine Klärung zustande kommt wird anschliessend das Geld zurück überwiesen, wobei man dann auch das Gerät zurücksenden muss.
Soviel zu Deinem cleveren Spruch.
Und zum Gericht ist zu sagen:
Entweder man geht das Risiko ein, weil man meint im Recht zu sein, oder man ist sich nicht sicher, dann wäre ne Klage unsinnig.
Und die Fahrtkosten usw. werden erstattet, wenn man Recht bekommt!
Viele haben auch eine Rechtschutz-Versicherung.
Die wäre auch noch ein Schutz vor den anfallenden Kosten.
->->->
@Timo245:
Bem nächsten mal informier dich also bitte richitg, bevor Du mich unberechtigt von der Seite anpflaumst!
Danke.
Seit wann gibt's das denn mit dem Testen? Ich dachte das ist nur eine Art Schutz vor Nicht-Lieferung??
Zitat:
Und die Fahrtkosten usw. werden erstattet, wenn man Recht bekommt!
Da haste recht... aber eben WENN man recht bekommt!
Allerdings ist das mit der Rechtschutzversicherung nicht immer so.... in manchen Fällen muss man selber löhnen, habe sowas selber schon in näherer Verwandtschaft miterlebt!
K.A. warum, aber anscheinend müssen da ebenfalls bestimmte Tatbestände zutreffen!
MfG Timo!
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Hallo.
Seit wann der Treuhandservice dies gestattet weiss ich leider nicht.
Ich weiss nur, dass er es tut.
Bei der Rechtsschutzversicherung zahlt die Versicherung nur, wenn man im Recht ist und aussicht auf Erfolg besteht.
Wenn von vorn herein fest steht oder sehr wahrscheinlich ist, dass die Gerichtsverhandlung negativ für einen ausgeht, zahlt die Rechtsschutz nicht.
Dies kann man aber vor der Verandlung und vor der Anzeige mit der Versicherung abklären.
Es ist schon "schlecht", wenn man für eine Versicherung zahlt, die in manchen fällen nichts bringt, aber wenn die Versicherung diese Maßnahmen nicht treffen würde, wären sehr hohe Verluste einzukalkukieren, da dann jeder aus jeder belanglosen Situation, auch wenn es aussichtslos wäre, da mein im Unrecht ist oder die Situation mit etwas Bemühen auch ohne Gericht zu klären wäre, gleich eine Gerichtsverhandlung beginnt.
Man könnte ja vieleicht doch recht bekommen und gewinnen.
Aber das gehört eigentlich eh nicht mehr hier hin *g*
Naja.
Gute Nacht.
Gruß,
Pascal.
Da wir schonmal bei Rechtschutzversicherungen (RSV) sind:
Ich habe mal gehört, daß man die RSV nicht in Anspruch nehmen kann, wenn man selbst der Auslöser des Streitfalls ist.
Beispiel: Mir nimmt einer die Vorfahrt (ohne Unfall) und ich habe 2589 Zeugen für mich. In jeder Verhandlung würde ich Schadenersatz zugesprochen bekommen, weil ich mir den Kopf an der Seitenscheibe gestoßen habe.
In einem solchen Fall kann ich glaube ich nicht hingehen und meine RSV in Anspruch nehmen, weil ich der Auslöser des Rechtstreits wäre.
Korrigiert mich bitte, wenn es nicht so ist.
Also mir hat kürzlich jemand den Kiefer geborchen.
(Ich hab garnichts gemacht, nicht provoziert...)
Bei mir übernimmt die RSV die Kosten, falls ich verlieren würde, was nicht vorkommen wird.
Weiss nicht, wie es in Deinem Fall wäre/ist.
Ich wollte damit ausdrücken, daß nicht jeder der eine RSV hat, wild los prozessieren bzw. anzeigen kann. Das übernimmt meines Wissens die RSV nämlich nicht.
P.S.: gute Besserung
Danke.
Stimmt schon.
Die RSV ist ja auch nicht ein Schutz für die Gerichtsverhandlung-Liebenden, die das schon halb zum Ihrem Hobby gemacht haben.
Soll halt den Privat-Menschen oder bei geschäftlicher RSV halt den Händler... "schützen".
Gruß,
Pascal.
Ihr seit super. Ich kenne die Rechtslage. Sie verspricht dem Kunden die Ware. Aber es gibt eben auch die Ausnahmen der Regel. EINS AUCH GLEICH, ER KRIEGT SEIN RADIO ABER VON CLARION NACH X TAGEN/WOCHEN. Jetzt zum anderen. Egal wie alles aussieht, Regelungen müssen durchführbar sein. Egal was im Gesetz steht, RECHT BEKOMMT MAN NICHT AUTOMATISCH,WENN ES IM GESETZ steht. Es geht schon los mit HÖHERER MACHT. Liegt hier nicht vor, aber weiter geht's über Zumutbarkeit. Die ist auch im Rahmen der Verordnung/Gesetzgebung/AGB's. Das stellt den Austausch vom Hersteller nicht in Frage. Und das nach den technischen Möglichkeiten. Wenn der Hersteller im Busch von Manila sitzt, dauert das. Wer mal nen MoBo zu MSI gerschickt hat oder nen AMD ersetzen hat lassen, weiß: 2-4 Monate, wenn es Komplikationen gibt, unter 1 Monat nie. Sprich mit 2 Monaten warten auf Thai-Elektronik ist die Schwelle für Reklamation nicht überschritten.
Wenn AGB's den Rücktausch vereiteln (Beim CD-Kauf ja selbstverständlich...) kann auch vor Gericht die AGB-Klausel gültig bleiben. Selbst wenn der Rest der AGB's sittenwidrig ist. Das Händlerrisiko schließt nicht ein, daß der Kunde alle Rechte hat und der Händler keine. Akzeptiert ein Hersteller einen Fehler nicht als solchen an (Massenfehler oder Bug bei Elektronik...) ist auch keine Rückgabe möglich. Ich habe hier mehrere Beispiele, wieder PC-Branche (ist auch Elektronik...)
Via KT133: 133 MHz FSB funktionierte nicht, NorthbridgeBug.
PentiumI(2ndStepp...): Matrizenfehler im Integrerbereich
Intel Memory Transfer Hub (MTH): Fehlerhaft, kein Austausch beim I820 (Carmino). Einstampfen des Tima-Prozessors mit integriertem MTH
Via KT400: FSB 200 klappte nicht, kein Austausch.
Pentium 3-600A (Katmei) E/A-Fehler wegen langsamer S-Rams. Kein austausch, Microupdate um S-Ram langsamer zu timen (Performanceverlust 2-4%, entsprach 570 MHz)
HP7100 - Funktionierte in der Regel 6 Monate. Wurde ausgetauscht und nach 6 Monaten war er meist wieder kapput. Garantie war dann sabat, 1J vorbei.
Via Apollo 133, 4-Way-Interleave ausgeschaltet um Bug in der Northbridge zu "vertuschen..."
AMD 751 "Irongate", der AGP2x ist aufgrund von Kompatibilität abgeschaltet worden. Einschalten bracht Fehler...
S3 Savage 3D, Transforming and Lightning Operation Sektion hatte einen Bug. wurde offiziell beworben, aber mit den Treibern nie aktiviert...
Geforce256. T&L-Einheit sollte den Prozessor entlasten. Die Operationszuweisung kostete mehr Performance als das alleinige Rechnen der Geometrienen.
GeForce256 DX1-5 TC-Einheit. Die Texturkompression gelang nie bei 32bit Farbe. Sie fand immer bei 16 bit statt. Wurde bis Geforce 3 beworben, funktionierte aber nicht.
Das sind große Fehler. wurden nicht behoben, da es nicht ging. Betrug am Kunden. Trotzdem war der Kunde der gelackmeierte. Kein Geld zurück. Auch nicht vom Händler. Daher bekommt man trotz des formellen Rechts kein Recht in der Realität. Das Recht ist nicht im Rahmen der technischen Möglichkeiten, auch finanziell unmöglich. Und wo die Analogität zum Fall hier besteht ist,
DAß SO EIN FEHLER IMMER WIEDER AN PRODUKTEN AUFTRITT. DAHER IST EIN AUSTAUSCH IN ORDNUNG. UND ER MU? WARTEN. DAS IST DAS DILEMMA. OB ES EINEM PASST ODER NICHT. IHR könnt mich als blöd bezeichnen wie ihr wollt. Ich kann auch noch nen paar §§§§§§§§§§§§§§§§§§§ einfügen, aber es geht drum, das jeder hier an der Diskusion teilnehmen kann.
Souldelivery sieht die Sache real!!!! Und Papier und Realität sind zwei paar Schuhe. Wenn man über 25 ist, sollte amn das begriffen haben. Darunter muß man das lernen. Nachhaltigkeit führt auch eher zum Ziel, bzw näher hin. Wer über 25 ist und das anders sieht, sollte im komunistischen System eine Heimat finden. Denn hier ist der Arbeiter ohne Verantwortung und wird vom System bedient. Daher hat er alle Rechte und allen Schutz. Wie die/das aussehen bestimmt die Mehrheit, bzw. auch die Einheitspartei. Hier kann man kaufen ohne sich gedanken zu machen. Vorallen durch die mangelnde Konkuren und durch das vorhandensein nur eines Produktes, ist der austausch einfach. Und Geldzurück braucht man ja nicht. Man würde ja wieder das selbe Produkt kaufen. Geld verliehren würde man auch nicht. Den bestimmt die Planungskommision. Man weiß wie gut das funktioniert... Also glaubt nicht alle an die endlosen Rechte der Kunden, denn dann hätten wir auch keine Pflichten oder andere Ansprüche. Wer nicht denken will findet in Cuba noch ein Komunistisches System. Alle anderen die Clarion kaufen wollen und keinen Volksempfänger, rechnet damit, daß nicht immer alles glatt geht. (Bei Planwirtschaft auch nicht, obwohl die das geglaubt haben...)
Zitat:
Original geschrieben von cbozler
...Das sind große Fehler. wurden nicht behoben, da es nicht ging. Betrug am Kunden. Trotzdem war der Kunde der gelackmeierte. Kein Geld zurück. Auch nicht vom Händler. Daher bekommt man trotz des formellen Rechts kein Recht in der Realität. Das Recht ist nicht im Rahmen der technischen Möglichkeiten, auch finanziell unmöglich....
OK, ist jetzt zwar schon bißchen OFF-Topic. Ich sehe das anders. Laß es uns doch mal frei von Emotionen betrachten mit einem einfachen Produkt.
Ich bin Bauleiter und brauch ein WalkiTalki weil ich meinen Kranführer anweisen muß. Der Kran ist 100m hoch, ich stehe noch ein bißchen weg, also kauf ich mir ein Gerät, was in den Spezifikationen mit 500m Reichweite Luftlinie angegeben ist.
Wenn das Teil aber nun in der Praxis nur 100m reicht, sprich ich muß mich direkt unter den Kran stellen, dann erfüllt das Produkt nicht die versprochenen Eigenschaften. Wenn dann der Händler sagt, er tauscht das nicht um, er muß es einschicken und der Hersteller sagt dann "Nö, das ist in Ordnung." und daraufhin der Händler weder umtauscht noch "Geld zurück" anbietet liegt meines Erachtens ein Betrug vor. Es fehlen die zugesicherten Eigenschaften.
Ich kenne zwar die Gesetzgebung nicht, glaube aber daß jeder Richter das ähnlich sehen wird.
Deswegen wundert mich bei den von Dir beschriebenen Hard- und Softwarefällen, daß der Kunde der Gelackmeierte sein soll. Ich sehe hier ganz klar den Kunden im Recht. Er hat es es sich nur nicht genommen, sprich ist vor Gericht gezogen.
Und ich neige nicht zur Planwirtschaft und bin über 25. :-)
@ cblozler:
Der Verkäufer hat gemeint, dauer ~10 Werktage bis es wieder bei ihm ist, ich geh doch mal davon aus dass sie das Teil nicht erst nach Taiwan schicken, sondern dass es von Clarion Deutschland geprüft und ersaetzt wird.
MfG
KonArtis
@KonArtis
10 Werktage!?!?!?!
Das ist Super! So schnell? Wenns auch 15 Werktage sind ist das super! Also ist doch alles in Butter! Wir diskutieren länger als es nötig ist rum. Mach das so, und alles ist gut. Nutze den Leerraum ohne Radio für Verbesserungen... Löte anschlüsse, Verschraube die Schrauben neu oder wieder fest (vorallem an den Amps...) und optimiere die Stromversorgung. Dann verkürzt das die Wartezeit...
@sniper09
Mit dem Funkgerät ist ein gutes Beispiel. Aber wenn Umwelteinflüsse sowas beeinflussen, bekommt man kein Recht. Der Händler ist zu nix verpflichtet. Weil Reichzweite ist in den Techn. Daten. Wenn der Händler natürlich ausdrücklich was anderes behauptet ist er auch schuld... Aber wenn das Gerät lt. test unter optimalbedingungen 500m bringt, ist alles ok. Der Hersteller hat sowas getestet, und die Unterlagen sind vor Gericht in der Regel standhaft. Wenn ein nachgestellter Test ähnliche Ergebnisse bringt, ist der Hersteller aus der Pflicht.
Und mit der Hardware in meinen Beispielen:
Eins hab ich vergessen: Mit dem MTH von Intel: Die User haben Rambus umsonst bekommen, weil der MTH-SD-Ram nicht 100%ig funktionierte... Das war die Ausname, das mal der Hersteller kulant war. statt 100€ für SD-Ram auszugeben, baben die User Rambus für 500€ geschenkt bekommen. Aber thats it. Der Rest war ausschlußklausiert über Useragreements (Die beilage bei Prozessoren beinhaltet das...)
is jetz zwar offtopic, aber zu cbozlers vorschlag was anderes zu basteln hab ich mal ne frage: spricht irgendwas dagegen meine wanted 4/320 in meinem B4 von unten an die Heckablage zu schrauben? Die ist bei meinem B4 aus Metall und fest mit der Karosserie verschweißt.
ihr redet hier allerlei aber fuer meinen geschmack andauernd am thema vorbei. da bringen auch die tollsten beispiele nix. fakt ist das es jede menge moechtegern haendler gibt die ueber onlineverkaeufe ihr unwesen treiben. da spielts am ende auch keine rolle ob das ueber ebay laeuft. im gegenteil: hier hat der geneigte user noch die moeglichkeit ueber die bewertungen sich ein wages bild ueber den verkaeufer zu machen.
also nochmal: wer einen technischen gegenstand ersteht der aber nicht bestimmungsgemaes einzusetzen ist (und das ist ja wohl bei nicht funktionierendem bedienteil unbestritten der fall) hat sofort und ohne blabla anspruch auf ersatz!!! und zwar vom haendler!! kein haendler der sich vor ort befindet - also ein ladengeschaeft betreibt - koennte und wuerde einem kunden dies verwehren! nur ein paar so moechtegerns, abzocker, halsabschneider, nepper, schlepper, bauernfaenger die sich hier im netz rumtreiben meinen durch die entfernung zum kunden koennten sie sich ihrer pflicht entziehen! bei auspacken, einschalten, geht nicht gibts ganz klar ein funktionierendes geraet! sofort und ohne jegliche andere schikanen oder so ein mist von wegen "zum hersteller einschicken". wenn das nicht geht (kein ersatzgeraet vorhanden) muss die kohle wieder rueberwachsen. E N D E
leider gibts in der praxis leute die die typischen umstaende wie sie bei versandgeschaeften eben bestehen ausnutzen, ja regelrecht damit rechnen. die wissen genau das ein kunde aus muenchen nicht morgen in hamburg auf der matte steht und die hand aufhaelt (die kennen mich noch nicht). im falle des falles wird der bloede kunde das machen was der haendler ihm sagt bzw. fuer den haendler am bequemsten ist. also erstmal einpacken und wieder zurueckschicken. geld weg, geraet weg. somit ist der monitaere wert des geraetes schon 2 mal im umlauf bzw in haendlers hand! bis man das erstemal die klappe etwas deutlicher aufmacht wird man auch versuchen schoen brav die hinhaltetaktik mitzumachen. es koennte ja doch ein ehrlicher dealer sein (einer von 100??). wer mault wird erstrecht aufs abstellgleis gestellt. so sieht die praxis doch aus.
deshalb nochmal: klar und ueberdeutlich schriftliche klaerung. und dann aber nicht laenger zoegern und sofort schreiben vom RA. bis dahin ist ja meistens sowieso schon viel zeit verloren mit der man aber als versandkunde in einem solchen fall leider rechnen muss (ausser bei professionellen versendern - da gibts gleich geld zurueck oder andere ware. die werben ja regelrecht mit dem umtauschrecht - sogar bei nichtgefallen!!!!!)