Was hättet ihr in dieser Situation getan?
Ihr habt dummerweise bei einem Händler ein Kaufvertrag für ein VW Polo 3 Zylinder unterschrieben ohne ihn richtig durchgelesen zu haben. Dort waren diese unwahren Punkte in Kleinschrift vermerkt:
1.Der Käufer bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er als Firma, Wiederverkäufer oder Händler tätig ist, wenn er dies nachgewiesen hat FALSCH. 2.Das PKW wird gewerblich genutzt, weiterverkauft oder exportiert FALSCH. 3.Das PKW wird unter Anschluss jeglicher Gewährleistung, wie besichtigt und Probe gefahren gekauft. 4.Das PKW wurde nicht auf Mängel untersucht dies wurde dem Käufer mitgeteilt FALSCH. 5.Der Käufer ist mit dem Zustand des PKWs zufrieden und hat aus freien Stücken gekauft. 6.Das sich hinaus ergebene Restrisiko wird vom Käufer ausdrücklich selbst übernommen. 7.Für private Käufer gelten die gesetzlichen Bestimmungen, es sei den, dass es sich um ein Bastlerfahrzeug handelt Nach §25a USTG kein Umsatzsteuerausweis. 8.Kauf wie gesehen. 9.Keine Garantie/Gewährleistung. 10.Den Käufer sind alle Mängel bekannt und er ist damit einverstanden FALSCH.
Schließlich besitze ich das Auto seit knapp 10 Tagen und muss alle 500 Kilometer Motoröl nachfüllen. Öl verlieren tut das Auto nicht, die Parkplätze waren immer sauber.
Ich weiß einfach nicht weiter. Was hättet ihr in dieser Situation gemacht?
Beste Antwort im Thema
Ich würde sagen selbst schuld.Was hat das Auto noch gekostet?
21 Antworten
Was ist es konkret für ein Auto und zu welchem Preis?Es klingt ja nicht gerade so als wäre es ein Auto für 10000€ oder mehr.
Zitat:
@Rubi69 schrieb am 18. Oktober 2015 um 19:00:06 Uhr:
Unabhängig von der Vertragsgestaltung solltest du zuerst einmal überprüfen, ob dein Mangel "muss alle 500 Kilometer Motoröl nachfüllen" überhaupt ein Sachmangel darstellt.Die Notwendigkeit ab und an Motoröl nachzufüllen ist kein Sachmangel. Wieviel Motoröl musst du denn alle 500km nachfüllen?
Ist dir bewusst, dass die Hersteller selber für Neuwagen einen Ölverbrauch von bis zu 1 Liter auf 1.000km als ok ansehen?
Bei einem Gebrauchtwagen - leider schreibst du nicht wie alt und wie viele KM das gekaufte Fahrzeug hat - muss der Verbrauch damit schon deutlich über diesem Wert liegen, um daraus einen Sachmangel herzuleiten.
Also es handelt sich um ein VW Polo 1.2 9N 2002 3Zylinder 150000Km der für 1600Euro bei einem Händler gekauft wurde.
Muss immer ca. alle 600km bis zu 2 Liter ÖL nachfüllen.
Wenn diese Geschichte stimmen sollte frage ich mich warum der Händler diesen Wagen nicht in den Export verkauft hat.Gerade bei Autos die gewisse Mängel haben wird das gemacht.Da verkauft niemand an privat weil der Händler dann nur Reklamationen bekommt.Darauf hat niemand Lust.
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Moin,
Die Vertragsgestaltung ist schon grenzwertig. Da lohnt es sich durchaus mal wen drüber schauen zu lassen. Aber schlußendlich kann man vor Gericht nur Chancen aber keine Gewissheit versprechen.
MfG Kester
Zitat:
@Lanka1994 schrieb am 20. Oktober 2015 um 21:23:56 Uhr:
Bedeutet dies, ich bin gezwungen ein Anwalt einzuschalten, der mit hoher Wahrscheinlichkeit wieder das Geld für das Auto erbringen wird?Zitat:
@andy1080 schrieb am 18. Oktober 2015 um 15:21:11 Uhr:
Dieses Kleingedruckte ist für den Verkäufer schlecht formuliert. Wenn der Nachweis bei Punkt 1 ausbleibt, greift Punkt 7. Bastlerfahrzeug allein reicht nicht, um die Gewährleistung komplett auszuschließen. Punkt 8+9 sind nichtig, da nicht zulässig. Und Punkt 10 ist schlecht für den Verkäufer, da er dir nachweisen muss, dass du von jedem Mangel wusstest. Er hätte also jeden Mangel im Vertrag festhalten müssen.
Du solltest diesen Schritt zumindest in Erwägung ziehen, wenn der Händler dein Angebot, den Wagen gegen Erstattung des Kaufpreises zurückzugeben, nicht annehmen will.