Was gute Schadensachbearbeiter leisten...
Hallo zusammen,
hier zuerst mal der Fall:
Unfallverursacher fährt ungebremst auf stehendes Fahrzeug auf, dessen Fahrerin wird verletzt.
Diagnose im Krankenhaus und der anschließend behandelnden Ärzte, schwereres HWS-Syndrom.
Die Geschädigte lässt durch einen unabhängigen Sachverständigen ein GA erstellen, mit dem Ergebnis, wirtschaftlicher Totalschaden, aber innerhalb der 130%-Regelung reparaturwürdig.
Das GA wird der zahlungspflichtigen Versicherung gesandt mit der Bitte um Abrechnung auf Totalschadenbasis, gleichzeitige Forderung eines angemessenen Schmerzenzgeldvorschusses.
Jetzt betritt die Schadensachbearbeiterin, Frau R., die Szene.
Als Kfz-Sachverständige erkennt sie sofort, daß der vom unabhängigen Gutachter ermittelte Wiederbeschaffungswert viel zu hoch ist und kürzt diesen um 30%. Gleichzeitig erklärt sie das GA für unbrauchbar und verweigert seine Bezahlung. Die Schmerzensgeldforderung kürzt sie um 90% und erklärt die Regulierung für abgeschlossen.
Inzwischen wurde die Höhe des Haushaltsführungschadens ermittelt und berechnet und die Forderung zur Regulierung nachgereicht.
Frau R. beweist nun, daß sie nicht nur Kfz-Sachverständige ist, sondern außerdem Sachverständige für Unfallrekonstruktion und medizinische Gutachterin.
Auf Grund der Bilder des unbrauchbaren SV-Gutachtens hat sie ermittelt, daß die Kollisionsgeschwindigkeit viel zu gering war, um überhaupt zu einer Verletzung geführt haben zu können. Die Diagnose der Ärzte sei falsch und die mehrwöchige Arbeitsunfähigkeit hätte es nicht gegeben. Die Forderung des Haushaltsführungsschadens wird deshalb um 100% gekürzt.
Die Gesamtkürzung beträgt ca. € 6.500,-.
Ich schwanke nun zwischen höchster Bewunderung für die schier grenzenlose Kompetenz dieser Schadensachbearbeiterin und absoluter Fassungslosigkeit über so viel Unverschämtheit und Dreistigkeit!
Was meint Ihr?
Gruß Peter
Beste Antwort im Thema
@Geschichtenerfinderin
hier produziert sich keiner von uns, der einziger der das hier am laufenden Band versucht das bist du möchtegern Gräfin Mariza.
Aber nein, wir müssen uns hier auch nicht von so einer Selbstdarstellerin wie dir für doof verkaufen lassen.
Eigentlich müsste man deine verbalen Blähungen und Beleidigungen hier der Moderation melden, die dann dafür Sorge tragen sollte, dass deine Doppelaccounts hier endlich mal unterbunden werden und du endlich gebannt wirst.
Aber so wichtig bist du dann doch nicht, das sich hier jemand diese Mühe macht.
Und eigentlich- da möchte ich mal ehrlich sein- ist es doch schon amüsant, auf welche peinliche Art und Weise du dich hier regelmäßig blamierst.......😁
Und wie schön du dich hier immer aufregst und über dich selber ärgerst, wenn du mal wieder dabei erwischt wurdest.
Das ist einfach köstlich............🙂
27 Antworten
Wurde das Vorgehen überhaupt mal mit der Versicherung abgestimmt, oder habt ihr einfach mal alles in die Wege geleitet und die Versicherung mit "ihr zahlt jetzt Summe x" vor vollendete Tatsachen gestellt?
Zitat:
Original geschrieben von radiopeter1
Was meint Ihr?
Woher sollen wir wissen, ob Frau R. nicht vielleicht völlig Recht hat? Oder wenigsten in weiten Teilen? Unfassbar, wenn Sie in der Schadensabteilung nicht ganz alleine arbeiten müsste, sondern von ebenso erfahrenen Kollegen und Kolleginnen umgeben wäre?
Ich würde weniger Rat in Foren suchen, sondern einen RA zu Rate ziehen, wenn die Lage so eindeutig zu deinen Gunsten aussieht, wie ich den bewegten Worten deines Berichts entnehme.
Gruß situ
Die Schilderung kommt mir irgendwie bekannt vor.
Schau mal hier:
http://www.motor-talk.de/.../...merkwuerdige-regulierung-t4171669.html
Oder ist es ein und derselbe Vorfall?
Gruß Cokefreak
Zitat:
Original geschrieben von SpeedPiet
Wurde das Vorgehen überhaupt mal mit der Versicherung abgestimmt, oder habt ihr einfach mal alles in die Wege geleitet und die Versicherung mit "ihr zahlt jetzt Summe x" vor vollendete Tatsachen gestellt?
Was soll denn da mit der Versicherung abgestimmt werden?
Sofern es sich tatsächlich um einen unverschuldeten Unfall handelt, kann man sich den Gutachter selbst aussuchen und hinsichtlich der Werte, die dann im Gutachten stehen, muss grundsätzlich auch nichts mehr "verhandelt" werden. Es ist das gute Recht des Geschädigten, diese Positionen einzufordern. Selbstverständlich ist es auch gutes Recht der Versicherung, tatsächlich(!) strittige Sachen zu beanstanden.
Ansonsten:
Der Ausgangssachverhalt ist insoweit neutral geschrieben, dass nicht zwingend ersichtlich ist, ob ein Rechtsanwalt eingeschalten wurde oder nicht. So wie es sich für mich anhört, wäre ein solcher hier aber dringend geboten. Hier im Forum gehen die Meinungen immer auseinander, ob ein RA gebraucht wird oder nicht. Ich kann nur jedem dazu raten, einen zu beauftragen, auch wenn dadurch manches länger dauert. Erst kürzlich hatte ich wieder den Fall erlebt, dass die Versicherung trotz sofort eingeschalteten Anwalt ziemlich kurios versucht hat, hier und da zu kürzen und zur Reparatur an eine andere Werkstatt verweisen wollte. Da hatte es dann wirklich gereicht, dass der Anwalt "nur" einen ganz kleinen Absatz zu den "Dreistigkeiten" der Versicherung geschrieben hatte, um die Sache im Sinne des Mandanten zu lösen.
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von Cokefreak
Die Schilderung kommt mir irgendwie bekannt vor.
Schau mal hier:
http://www.motor-talk.de/.../...merkwuerdige-regulierung-t4171669.html
Oder ist es ein und derselbe Vorfall?Gruß Cokefreak
Als ich das Wort "
Haushaltsführungsschaden" las, ist mir der selbe Gedanke gekommen. 🙄
Und bei näherer Betrachtung fällt auf, dass die stilistischen Gemeinsamkeiten beider Texte kein Zufall sein können.
Hallo,
habe mir den angeführten Thread angeschaut, ist offensichtlich ähnlich gelagert. Folglich kommen solche Vorgehensweisen offenbar des Öfteren vor.
Der Haushaltsführungsschaden ist im Übrigen eine ganz normale Schadenposition, die immer dann zum Tragen kommt, wenn ein Personenschaden vorliegt. Ist aber wohl so unbekannt, daß sie meist vergessen wird.
Gruß Peter
Zitat:
Original geschrieben von Cokefreak
Die Schilderung kommt mir irgendwie bekannt vor.
Schau mal hier:
http://www.motor-talk.de/.../...merkwuerdige-regulierung-t4171669.html
Oder ist es ein und derselbe Vorfall?
Und beide sind gleichzeitig online. 😰 😰
Ob Peter neben Manu sitzt ? 😕
Hat denn die geschädigte Person die Krankenversicherung informiert, damit diese ihre Forderungen gegen die Versicherung geltend machen kann?
Das Gleiche gilt für einen eventuellen Arbeitgeber, da der ja auch Lohnfortzahlung leisten darf und somit auch Ansprüche gegen die Versicherung hat?´
Wenn dies erfolgt ist, dann wird es für die Versicherung etwas schwieriger. Ansonsten kann ich die Reaktion der sicherlich gut geschulten Schadensachbearbeiterin nachvollziehen, da die Schlüssigkeit der geltend gemachten Ansprüche wohl etwas fragwürdig ist.
Was es doch für Zufälle gibt:
Beide Unfälle geschehen ungefähr zur gleichen Zeit, Unfallhergang und Schaden sind fast gleich.
Die Schadensabrechnung erfolgt in ähnlicher Weise:
- Das Schmerzensgeld in Höhe von 1000 € wurde jeweils um ca. 90 % gekürzt.
- Wiederbeschaffungswert wurde jeweils um ca 70 % gekürzt
- Haushaltführungsschaden wurde in beiden Fällen nicht ersetzt
- Kürzung betrug jeweils ca. 6500 €
Hier hat man den Beweis, dass Versicherer Schäden korrekt abrechnen:
Bei gleichem Schadensbild kommen die Versicherer unabhängg voneinander zu derselben Schadensregulierung.
Das muss ja auch mal anerkannt werden!
O.
Das sehe ich auch so, besonders weil manche Zeitgenossen eklatante Fehler machen.
Man spricht von mehrwöchiger Arbeitsunfähigkeit und holt aber nicht den Arbeitgeber ins Boot, der ja auch einen Schadenersatzanspruch hat wegen der Lohnfortzahlung. Das gleiche gilt für die Krankenkasse wegen dem Krankengeld.
Und wenn diese keine Ansprüche gegen die Versicherung geltend machen, weil es diese eventuell garnicht gibt, lässt sich die Versicherung halt nicht gerne abzocken
Die können doch auch denken und eins und eins zusammenzählen.
zufälle gibts, die gibts nich 😁😁
ich denk mir mal mein teil und warte ab 😁😁
Zitat:
Original geschrieben von trouble01
Man spricht von mehrwöchiger Arbeitsunfähigkeit und holt aber nicht den Arbeitgeber ins Boot, der ja auch einen Schadenersatzanspruch hat wegen der Lohnfortzahlung. Das gleiche gilt für die Krankenkasse wegen dem Krankengeld.
Nö. Die Krankenkasse wird immer mit ins Boot geholt; denn wenn man krank ist, wird auf der Krankmeldung vermerkt, ob ein Unfall vorliegt. Wenn ja, wird eine Unfallschilderung verlangt und die Frage gestellt, ob ein anderer ggfs. schadenersatzpflichtig ist.
O.
Ich weiß, ich frage mich nur, ob das seitens der Geschädigten auch tatsächlich so erfolgt ist.
Man kann sich ja für die Versicherung krank schreiben lassen und geht trotzdem arbeiten.
Daher kann ich so manche Reaktion der Versicherer nachvollziehen, da einfach die Schlüssigkeit der vorgetragenen Argumente fehlt.
Und wenn dem nicht so wäre, würde der Arbeitgeber und/oder die Krankenkasse mit Sicherheit gegen die Entscheidung der Versicherung vorgehen.
Also für mich ist diese ganze Geschichte etwas fragwürdig, besonders vor dem Hintergrund, dass in dieser Richtung überhaupt keine Infos kommen. Da hätte ich als Geschädigter doch schon lange bei meiner Krankenkasse und Arbeitgeber auf der Matte gestanden, um eine gemeinsame Strategie des Vorgehens zu besprechen.
Gleicher Schreibstil,gleiche Formulierungen.
Nun nervt Peter mal nich so,sonst musser sich nach einer Woche schon wieder einen neuen Namen zulegen.