Was für einen Wohnwagen darf ich ziehen?

Hallo Community ,

Meine Frage ist was für einen Wohnwagen darf ich ziehen bzw darf ich überhaupt einen ziehen da ich keinen Anhängerführerschein besitze !?

Daten zu meinem Fahrzeug :
Audi A4 Avant 1.8 T
Was genau müsst ihr noch wissen !?

Danke schon mal im Voraus !!

81 Antworten

Ich fasse auch zusammen: Vorschriften nie und nimmer über Foren oder Stammtische versuchen zu lernen (sehr oft falsche Auskünfte), sondern über die dank Internet allen leicht zugänglichen Originalquellen. Die berücksichtigen nämlich auch die wichtigen Änderungen von 2013.

Das lernt man natürlich nicht IMMER, sondern nie in der Fahrschule, wenn man seine Fahrerlaubnis vor 2013 erworben hat. Da ist dann ständige Fortbildung angesagt (die offenkundig an so manchen vorbei geht); die Medien haben natürlich ausführlich darüber berichtet.

Zum Beispiel hier: http://www.spiegel.de/.../...scheinregeln-ab-januar-2013-a-865665.html

Zitat:

@Jannis412 schrieb am 27. Mai 2015 um 18:37:50 Uhr:


...
2. Gesamtzulässige Masse Anhänger darf nicht > Leergewicht Zugfahrzeg sein
...

Wo steht das?

Hier steht folgendes:
Klasse B:
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder einem schwereren Anhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt)

Die Auskunft war falsch (überholt seit 2013).

Zitat:

@Oetteken schrieb am 27. Mai 2015 um 19:07:06 Uhr:



Zitat:

@Jannis412 schrieb am 27. Mai 2015 um 18:37:50 Uhr:


...
2. Gesamtzulässige Masse Anhänger darf nicht > Leergewicht Zugfahrzeg sein
...
Wo steht das?

Hier steht folgendes:
Klasse B:
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder einem schwereren Anhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt)

Da steht nichts von. Ist aber auch obsolet und gilt jetzt nur noch für die 100er Zulassung

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:O ich habe Februar 2013 meinen Führerschein gemacht und ich habe das in der Fahrschule noch so gelernt, wie ichs geschrieben habe, aber ok, anscheinend wurde diese Regelung abgeschafft, sorry für die veraltete Angabe.
http://www.stvo.de/info/fahrerlaubnisklassen
http://www.tuev-sued.de/.../uebersicht-der-fuehrerscheinklassen.pdf

Das ist die Crux in allen Foren.

Besser wäre es,

1. Als Wissbegieriger nicht nach Inhalten zu fragen, sondern nach einer Quelle, wenn man sie selbst nicht finden kann und
2. als Antwortender nicht Dinge als Fakt verkaufen, wenn man kein Fachmann auf dem Gebiet ist. Schreibt man dazu "ich glaube" oder "nach meiner bescheidenen Kenntnis", dann weiß man, dass dieSache noch zweifelhaft bleibt.
3. Nicht mit Schlagwörtern wie "IMMER" so tun, als wenn man es mit 180% Gewissheit wüsste.

in meiner fahrschule habe ich das 180%ig gelernt und war mir deswegen sicher dass das so ist, zumal mein Vater ,Fachanwalt und somit Fachmann ist, neulich nichts gesagt hat, als ich das so erklärte.

Man lernt halt nicht aus und hat nicht immer alles auf der Pfanne.
Das macht im Grunde auch nichts, wenn man es nicht weiß, man muss nur wissen, wo es steht....das wird dein Vati dir auch bestätigen.😉😛

mit Sicherheit 😁 wahrscheinlich wusste er auch, dass ich da die alte Regel zitiere, hat nur nix gesagt :P

Und eben drum:

Erst noch einmal Quellen checken und diese auch ANGEBEN!!!!

Mein Posting geht nicht gegen dich speziell. Aber so etwas kommt eben sehr häufig in Foren vor.

Auch Fachanwälte haben nicht alles im Kopf - aber sie vergewissern sich, bevor sie mit ihrem Mandanten gegen die Wand knallen (sollten sie zumindest).

Also Leute: Arbeitet wissenschaftlich, werde ich mir jetzt auch angewöhnen.
aber nicht mit korrekten Zitaten und Fußnoten oder ? 😁

Zitat:

@Jannis412 schrieb am 28. Mai 2015 um 10:24:22 Uhr:


Also Leute: Arbeitet wissenschaftlich, werde ich mir jetzt auch angewöhnen.
aber nicht mit korrekten Zitaten und Fußnoten oder ? 😁

Korrekte und zutreffende Aussagen - wenn es um Fakten und nicht um Meinungen und Ansichten geht - reichen völlig aus. Wie jemand die Korrektheit sicher stellt, ist seine Sache. Er sollte das aber absichern.

In Foren gibt es ja durch die Nutzer eine gewisse Selbstkorrektur. Für den Leser ist es aber schwer heraus zu finden, wessen Aussage er nun Glauben schenken darf. Daher: Quellenangabe!!!!!!!!

@punkt22:

Zitat:

Zitat:

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder einem schwereren Anhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt

)

Da steht nichts von. Ist aber auch obsolet und gilt jetzt nur noch für die 100er Zulassung

Stimmt m.E. nicht.

Die 3,5T zul.GG beziehen sich bei der 100km/h-Regelung nur auf das ZugFz.

Leute, das mit dem LEERGEWICHT gibt es NICHT mehr

Doch gibt es, gilt nur noch für die 100Km/h Zulassung für Anhänger.
Besagt, dass der Anhänger nur mit 100Km/h gezogen werden darf, wenn leermasse Zugfahrzeug im Falle Wohnanhänger >=Wohnanhänger zul. Gesamtmasse ist.
sprich zul.Gesamtmasse Anhänger <= x*Leermasse Zugafahrzeug.

Nachzulesen auf TÜV nord

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