Was für einen 50er Roller oder besser gar keinen?
Man bekommt den Eindruck, mit Rollern würden sich in Deutschland nur Verrückte befassen. Angefangen bei Verkehrspolitikern, die zu glauben scheinen, man könne sich hierzulande mit 45 km/h sicher im Straßenverkehr bewegen. Dann folgen Staatsanwälte, die Kinder zu Verbrechern machen wollen, wenn sie 5 km/h zu schnell sind. Trotzdem findet man keinen gebrauchten Roller, der älter als eine Woche und nicht schon komplett zertuned und zerbastelt ist. Händler und Hersteller sind auch nichts besser: Die einen blicken nicht durch, die anderen bauen anscheinend ein, was sie gerade billig einkaufen konnten und können es später nicht mehr liefern.
Warum schreibe ich das? Weil ich mich in dieser Unordnung zurechtfinden muss, um für meine Tochter ein geeignetes Fahrzeug aufzutreiben und ich mich über die vorgefundenen Zustände richtig geärgert habe. Sie macht gerade den B-Schein und ich möchte mit einem Roller einen fahrbaren Untersatz bereitstellen, den sie während des begleiteten Autofahrens auch schon allein nutzen kann. Da ich noch mehr Kinder habe, soll der Roller auch noch lange halten und für Jungen wie Mädchen gleichermaßen geeignet sein.
Also habe ich mich informiert, mit Händlern gesprochen und Probefahrten gemacht. Vespa und Kymco sind anscheinend die kleineren Übel in diesem Markt, wobei den Kindern äußerlich nur die Vespas gefallen haben. Große Hoffnung hatte ich auf Elektroroller gesetzt, aber näher betrachtet sind sie noch nicht praktisch genug. Was weniger an den Rollern als an der fehlenden Infrastruktur liegt: Zu wenig Händler, keine Tankstellen, unsichere Teileversorgung, kein Angebot etablierter Marken. Angesichts der Preise und des oben geschilderten Chaos bin ich mittlerweile schon fast wieder davon ab, mich mit 50ern zu befassen.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von dennislol
ich würde empfehlen das du deine tochter eine aprilia sr 50 r factory besorgst die entsprechen jezt zwar nicht dem aussehn doch sie halten sehr lange und sind auch ganz gut. die einspritz anlage holt ausserdem noch ein paar kmh legal raus er fährt vom werk aus schon 60 kmh
Erzähl hier keinen Mist !!!
...alles was über 45 kmh fährt ist ILLEGAL !!! 😠
wölfle 😉
50 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Krakz
Das ist ja schon bei Rädern so, macht ja auch Sinn: wenn zwsicheen Rad bzw Roller und Bordstein 60 cm liegen, der Roller selbst 80 cm Breite hat und man minimal 1 Meter Abstand halten will (vorgeschrieben sind glaube ich 1,4 Meter) müsste der rechte Aussenspiegel 2,4 bzw 2,8 Meter Abstand zum Fahrbahnrand haben --- da muss man schon ein sehr schmales Auto haben um den Gegenverkehr nicht zu behindern.In der Praxis ist es denn wie beschrieben: Das Zweirad wird lieber an den Rand gedrückt, als eine Kollission zu riskieren.
Beim Ausscheren sind wir eben alle Helden - wenn es eng wird zeigt sich wer auch fahren kann
Naja, beim "Mopped" siehts ja schon anders aus als beim Fahrrad: Ich darf als Kradfahrer einen Abstand zu Gehsteig/Leitplanke/Strassenrand von mindest 1m halten, der Roller ist über 1 m breit und zusätzlich mindest 1m Sicherheitabstand, das wären 3 m !!! So breit ist gerade mal die Fahrbahn (3,4 m etwa) also wäre auf jeden Fall voll die Gegenfahrbahn zum überholen zu benutzen, was oft nicht einmal bei 2 spurigen Fahrbahnen (pro Fahrtrichtung) zum überholen von Zweirädern gemacht wird !!! 😰
wölfle 😉
Zitat:
Original geschrieben von kleiner_boeser_Wolf
...😁der Roller ist über 1 m breit ...wölfle 😉
Was wiegst Du denn?? 😁
Zitat:
Original geschrieben von kleiner_boeser_Wolf
Das Überholverbot gilt auch bei einspurigen Fzgen wenn bei Gegenverkehr der Mindestsicherheitsabstand nicht eingehalten werden kann, oder wenn die durchgezogene Mittellinie überfahren werden müsste, sowie an unübersichtlichen Kurven, Kuppen, Bahnübergängen und Zebrastreifen und wenn beim Überholvorgang die erlaubte Höchstgeschwindigkeit überschritten werden müsste !!!....und immer dann wenn das einspurige Fzg durch den Überholvorgang behindert oder gar gefährdet wird !!
Geringe Sichtweite hast Du vergessen und sicher auch noch mehr. Ich meinte aber natürlich das Überholen unter ansonsten normalen Umständen.
Zitat:
Original geschrieben von kleinermars
Geringe Sichtweite hast Du vergessen und sicher auch noch mehr. Ich meinte aber natürlich das Überholen unter ansonsten normalen Umständen.
Klar !! Dagegen hat ja auch niemand was !!!
Wir reden nur davon dass wir Zweiradfahrer ständig an den Fahrbandrand gedrückt werden weil, für jeden vorhersehbar, nur offenbar nicht für den überholenden Pkw-Fahrer/in, plötzlich Gegenverkehr aufkommt !!! 😰
Ich wurde schon überholt und bei Gegenverkehr rigoros an die Gehsteigkante gedrückt und 150 m weiter fährt er rechts ran UND PARKT EIN !!!! 😕 🙄
...und ich musste wegen Gegenverkehr noch abbremsen !!! 😠
wölfle 😕
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-->GreenHeaven