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Was darf man LEGAL tunen ???

Hallo,
Was darf ich an meinen 50ccm Roller Legal Tunen, gehe auch gerne zum Tüv.

Anzug verbessern
( Will vorne abheben wenn ich gas gebe )

Bremsen verbessern
( Will Rissige Bremsscheiben haben )

Fahrwerk andern
( tiefer legen oder höher, je nach dem was mehr fun macht )

Also was darf ich Ändern so das ich es auch eingetragen bekomme.

Habe nur normal Autoführerschein. B

50 Antworten

Zitat:

Ich kann dir jetzt schon sagen das es beim 4-Takter sehr schwer wird!

naja, gerade der kurze Radstand der Chinaroller erleichtert das Wheelen schon, mit etwas übung kriegt man einen "Miniwheely" auch mit einem serienmäßigen Chinakracher hin 😉

Zitat:

dann hättest du dir lieber gleich einen Marken 2-Takter hohlen können- der wer wenn man z.B. nur den Vario-Ring vorne rausnimmt schon spritzig genug im Anzug

wobei man SO dann schon wieder illegal unterwegs ist ...

Ich hab nächste Woche mal die Chance mit einem Praktiker Roller eine Runde zu drehen- bin mal gespannt was mein Fazit ergibt!

Mfg
ANdy

Zitat:

Original geschrieben von Scotty18


Ich hab nächste Woche mal die Chance mit einem Praktiker Roller eine Runde zu drehen- bin mal gespannt was mein Fazit ergibt!

Mfg
ANdy

Ah, das ja schön das ein 2 Takt Fahrer mal einen 4 Takt Praktiker Roller Testet.😁

Da Freut ich mich ja schon richtig drauf, deine Meinung zu höheren.😁

Schrieb dann bitte auch welches model du gefahren bist.

Mit freundlichen Grüßen
Marcel K.

Zitat:

Original geschrieben von Bambione


JA und Heute bin ich bei Regen auch fast weggerutscht
Beim abbiegen hab ich in der kurve nur ein bissen gebremst, hätte ich mich mit meinen fuß nicht abgestützt Läge ich jetzt wahrscheinlich im Krankenhaus.

Ich würde die Reifen gegen vernünftige tauschen...die Reifen, die die Baumarktroller serienmäßig drauf haben sind eine Frechheit!

Zitat:

Original geschrieben von Bambione


Anzug verbessern
( Will vorne abheben wenn ich gas gebe )

Dann überleg dir schonmal wie du 15Ps aufwärts kriegst. 😉 Für einen "Autowheelie" brauchts massig Leistung... wohl so 4-5x so viel wie so eine 4T-Möhre hat. 🙂

Zitat:

Original geschrieben von Bambione


Schrieb dann bitte auch welches model du gefahren bist.

Ist doch eh alles (fast) das gleiche, nur unter anderem Label. 😉

Ich bin so ein Ding auch mal gefahren...Capriolo nannte der sich wenn ich mich recht erinnere. Ich sag´s mal so:

Es reicht um von A nach B zu kommen, mehr aber auch nicht...Spaß macht (mir zumindest) sowas nicht. Bleibt halt trotzdem noch die Sache mit der Zuverlässigkeit usw.

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Zitat:

Original geschrieben von speedguru



naja, gerade der kurze Radstand der Chinaroller erleichtert das Wheelen schon, mit etwas übung kriegt man einen "Miniwheely" auch mit einem serienmäßigen Chinakracher hin 😉...

Das Probiere ich dann doch gleich mal aus, sobald die Straßen mal wieder Trocken sind.

Wenn es nicht klappt egal, ab Februar kaufe ich mir ein Topcase und da dann ein paar gewichte rein dann musste ich doch vielleicht einen hin bekommen.

Mit freundlichen Grüßen
Marcel K.

Naja ob dir die max. Zuladung von 8kg (das ist schon viel) im TopCase einen so grossen Erfolg beim Wheelie verpassen wage ich zu bezweifeln!!!!

Es ist übrigens der aktuelle Praktiker ROLLER den ich Testen werde.. Ein Kollege hat ihn vor 3 Wochen dort gekauft!

Werde dann berichten!

Mfg
Andy

Hi leute, ich fahr nen Zip II, natürlich 2takt, bj. 2000. Ich krieg locker nen Wheelie hin, hab au net viel gemacht!!!! Nur andre Gewichte und ne Malossi Luftfiltermatte von Scooter Attack. Naja, dann hats mir aus irgendeinem grund das Pleul gefetzt, hab dann ne verstärkte Welle von RMS unn nen 50 er Sportzilli drufgemacht und ne Hebo Next Generation Kupplung. Außerdem für einen schönen metallischen Klang gesorgt mit nem Yasuni Z (Alu).

Nochma zu dem Thema Unterbodenbeleuchtung:

-Man darf (glaube ich, da es bei Autos so ist) eine LED Laufleiste oder so drunter machen. Keine Neons (was ich hab). aber so lang man es im Stand an hat, darf ma das mit den Neons!!!! Bei mir ham damals die Bullen net gemeckert.

Nochma zu den OBI rollern, bin auch ma nen Capriolo gefahrn, die machen keinen Meter Fun und die ham Drosseln an jeder Ecke, ohne Scheiß. Beim Freund war sogar der Gaßschieberdeckel am Vergaser fesgeschweißt!!!!! Wie man nur auf solche Ideen kommt????

mfg.:

Ghostrider_Odenwald

Zitat:

-Man darf (glaube ich, da es bei Autos so ist) eine LED Laufleiste oder so drunter machen. Keine Neons (was ich hab). aber so lang man es im Stand an hat, darf ma das mit den Neons!!!! Bei mir ham damals die Bullen net gemeckert.

JEDES nach aussen wirkendes Leuchtmittel an einem KFZ MUSS über eine Zulassung verfügen ...

Ok, von mir aus, bei mir ham die Bullen noch nie gemeckert....
Egal, fahr eh nimmer lang Roller.....

Zitat:

aber so lang man es im Stand an hat, darf ma das mit den Neons!!!!

Im bereich der STVO ist dies verboten auf privatgelände kannste machen was du willst

Auch net aufm Parkplatz, wenn der Schlüssel nicht steckt auch nicht, oder was?

in öffentlichem Verkehrsraum ist schon alleine das vorhandensein verboten ...

DAS IST DEUTSCHLAND......

leider.... Aber wer hällt sich schon daran??

92% der "deutschen" Teilnehmer im Strassenverkehr 😉

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