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79(C1E>12000kg,L<3) wie schwer darf die Zugmaschine sein?

Themenstarteram 18. Januar 2010 um 8:03

Hallo,

wie oben im Titel beschrieben frage ich nach dem zulässigen Gewicht, welches ich mit dem genannten Führerschein noch fahren darf. Mit geht es hauptsächlich nur um den eigentlichen LKW ohne Hänger. Darf der 10 to haben?

Ach ja, muß ich eigentlich auch son Lehrgang für Ladungssicherung nachweisen (selbstfahrende Arbeitsmaschine)?

Vielen Dank für eure Bemühungen

Gruß J-P

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Kipptransporteur

(siehe § 6 FeV): Kraftfahrzeuge der Klasse C1 mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg ;

die zulässige Gesamtmasse der Kombination (mit Anhänger, oder Ohne) darf 12.000 kg nicht übersteigen;die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen.

Ich sehe das nicht so. Ich kann den von Dir zitierten Text auch nicht in der FeV finden.

C1 berechtigt zum Führen von Fahrzeugen bis 7,5t.

C1E zum Führen eines Fahrzeugs der Klasse C1 mit einem Anhänger, der schwerer ist als 750kg, jedoch muß das Gesamtgespann weniger als 12t wiegen.

Man darf also keinen LKW mit mehr als 7,5t fahren, auch wenn das Gesamtgewicht kleiner als 12t ist. Alle, die den alten Führerschein umgeschrieben haben, erhalten zusätzlich noch eine Erweiterung von C1E (CE mit Einschränkung 79), mit der man schwerere Anhänger fahren darf. Auch hier muß das Zugfahrzeug aber leichter sein, als 7,5t.

Gruß

Achim

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Zitat:

Original geschrieben von 78ermike

@superkolbi

... du hast die CE im FS und fragst was du damit fahren darfst ...

*räusper*

Naja, hier stehts jedenfalls:

http://www.fahrtipps.de/fuehrerscheinklassen/ce.php

tja ich habe auch klasse c und unter ce steht das 79(C1E>12000kg,L<3)

Zitat:

Original geschrieben von tutis100

Zitat:

Original geschrieben von 78ermike

@superkolbi

... du hast die CE im FS und fragst was du damit fahren darfst ...

*räusper*

Naja, hier stehts jedenfalls:

http://www.fahrtipps.de/fuehrerscheinklassen/ce.php

tja ich habe auch klasse c und unter ce steht das 79(C1E>12000kg,L<3)

... und weist du was du damit fahren darfst oder ging das beim Theorie-Unterricht für die Klasse C, die du gemacht hast, unter?

(wer den CE und/oder C gemacht hat, weis normalerweise was er/sie fahren darf; wenn nicht, wirkt das schon ordentlich ... "suspekt". Bei CE79 (was ja eine spez. "Option" zur CE ist) ist es in der Tat kryptisch. DA muss man mitunter nachfragen, was man mit seiner alten Klasse 3 heute fahren darf... Aber wenn jemand sagt "ich hab CE, was darf ich fahren" ... du verstehst?)

Btw:

http://www.fahrtipps.de/fuehrerscheinklassen/schluesselzahlen.php

Schlüsselzahl 79

nur damit es nochmal erwähnt ist...

Also noch mal; ich habe Klasse C1 und Klasse C , und unter CE steht : 79(C1E>12000kg, L<3).

Ich hatte eine ausländische führerschein klasse C, und deshalb musste übersetzen.

Beim übersetzen musste teoretische prüfung machen, ohne fahrschule direkt zum tüv, über landratsamt.

Im alten führerschein auf rückseite stand der beschrenkung; das bei Kl 2 anhänger nur bis 750 kg ( kl 3 normal

was ein bisschen komisch finde. )

Jetzt habe ich durch eu kartenführerschein ersetzen lassen und da steht halt diese: 79(C1E>12000kg, L<3).

Andere beschrenckung habe ich nicht im führerschein.

Für mich diese kann man unterschiedlich komentieren und von der rechtslage strittig.

Bei klasse C halt mit anhänger denke ich.

Du darfst Klasse C LKW fahren. Ein Anhänger darf da höchstens 750kg wiegen. (Persönlich würde ich gerne mal so einen Mini-Anhänger sehen...)

Der Eintrag unter CE bescheinigt Dir, dass du mit LKW bis 7,5t auch größere Anhänger führen darfst. Eben so, wie es die alte Klasse 3 vorgesehen hat. Also mal aufgedröselt:

C1E>12000kg, L<3

C1E: Ein Gespann, dass unter die Klasse C1E fällt (LKW bis 7,5t)

>12000kg: Die Gesammtmasse darf 12t überschreiten, Das Maximalgewicht ergibt sich aus den Achslasten, bzw. der Faustformel 1,5xZugmaschine für den Anhänger

L<3: Hiermit ist die Achszahl des Gespanns gemeint. Kleiner/Gleich 3 Achsen. Also 2 Achsen am LKW und eine (Tandemachse) am Anhänger.

Also ACHTUNG: Bei Kleinlastern darfst Du einen relativ großen Anhänger mit Tandemachse ziehen. Mit einem größeren LKW jedoch nicht! Der Eintrag 79 ist lediglich die Einschränkung der alten Klasse 3. Sie wird nur eingetragen, wenn man den Klasse 3 hatte. Jüngere FS-Neulinge bekommen diesen Eintrag nicht. Diese Sonderregelung wurde eingeführt, damit es bei Umschreibungen keine Benachteiligungen gab.

am 5. Dezember 2012 um 19:04

Zitat:

Original geschrieben von Kipptransporteur

Fahrzeuge

(siehe § 6 FeV): Kraftfahrzeuge der Klasse C1 mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg ;

die zulässige Gesamtmasse der Kombination (mit Anhänger, oder Ohne) darf 12.000 kg nicht übersteigen;die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen.

Die Fahrerlaubnis der Klasse C1 berechtigt im Inland auch zum Führen von Kraftomnibussen — gegebenenfalls mit Anhänger — mit einer entsprechenden zulässigen Gesamtmasse und ohne Fahrgäste, wenn die Fahrten lediglich zur Überprüfung des technischen Zustands des Fahrzeugs dienen.

 

Befristung: (wie bei Klasse C1)

grundsätzlich: bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres

nach Vollendung des 45. Lebensjahres des Bewerbers: für fünf Jahre

Verlängerung um weitere 5 Jahre durch Eignungsnachweis nach Anlage 5 (Gesundheitszustand) und Anlage 6 (Sehvermögen)

 

Sonstiges: Klasse C1E berechtigt zum Führen von Fahrzeugen der Klassen BE sowie D1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1 berechtigt ist.

am 5. Dezember 2012 um 19:28

Zu C1,die Fahrerlaubnis beinhaltet nicht die Fahrerlaubnis der Klasse D1,diese wird eigenständig erworben bzw geschult.Das zur Zeit

bestehende Mindestalter beträgt 18 Jahre.

Selbst bei einem Besitzstand der alten Klasse 3 ist hier keine Erteilung möglich.

C1 berechtigt von 3,5 t bis 7,5 t max 8 Sitzplätze für Fahrgäste.Ein Anhänger bis 750 kg darf mitgeführt werden.

Kommen wir zu C1E,hier gilt zur Zeit folgende Anhängerregelung,die Gesamtmasse darf nicht höher als 12 t sein.Bestehend aus Zug-fahrzeug und Anhänger,hier wird das Leergewicht des ZUgfahrzeugs zum Anhänger gerechnet.Die Ausführung wird sich mit 3 -Führerscheinrichtlinie ändern.

Bei der Fahrerlaubnis der Klasse c1E erhält man D!E.wenn man D1 erworben hat.

am 5. Dezember 2012 um 23:13

Zitat:

Original geschrieben von Zoker

C1 heist "nicht mehr als 7.500 kg" und da CE79 aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger besteht zählen auch hier die 7.500kg. Denn auch die alte Klasse 3 ging bis 7.500 kg

Also nichts mit 7.490kg

.......

Also wenn Du schon der Meinung bist Ahnung zu haben - dann behalte die doch bitte für Dich - und verbreite hier nicht so einen Müll !

Mit der alten Klasse 3 konnte man 18.500 kg fahren. - und das darf man mit CE79 immer noch !!

7.500 kg Zugfahrzeug plus 11.000 kg Anhänger

siehe hier

So gab es seinerzeit die Konstellation, dass sogenannte "Babysattel" im Einsatz waren, die waren 12 Meter lang und hatten die besagten 18.500 kg zul. Gesamtgewicht.

Das perverse daran war, dass man die Zugmaschinen solo nur mit Klasse 2 fahren durfte, weil die Aufliegelast des Trailer fehlt.

Fazit:

Bei der Umstellung der Fahrerlaubnisklasse 3 erlangt der Inhaber die Berechtigung zum Führen

von Fahrzeugen B,BE,C1 und C1E. Darüber hinaus aber ebenfalls die Klasse CE, allerdings nur

eingeschränkt. Die Einschränkung ergibt sich aus der Internationalen Schlüsselzahl 79. Diese

Vorschrift besagt: „Beschränkung der Klasse CE aufgrund der bisherigen Klasse 3

resultierenden Berechtigung zum Führen von dreiachsigen Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse

C1 und mehr als 12.000 KG zul. GM und von Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und

zulassungsfreien Anhängern, wobei die Gesamtmasse mehr als 12.000 KG betragen kann und

von dreiachsigen Zügen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger, bei denen

die zGM des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs übersteigt. Die vorgenannten

Berechtigungen gelten nicht für Sattelzüge mit einer zGM von mehr als 7,5 t. Der Buchstabe L

steht in der Schlüsselung für die Anzahl der Achsen.

Es ist also unbedingt erforderlich, den Führerschein auf die Klasse CE unter Berücksichtigung

der Ziffer 79 umzuschreiben. Diese besagt, dass man Sattelzugfahrzeuge und Anhänger mit 3

Achsen bis zu 18.000 KG fahren darf. Jedoch bringt diese Umschreibung für den

Führerscheininhaber nach Vollendung des 50. Lebensjahres eine gesundheitliche Untersuchung

im Abstand von 5 Jahren mit sich. Die Schlüsselzahl 79 muss danach neu ausgestellt werden,

bzw. ein neuer Führerschein wird erstellt.

siehe hier

Noch Fragen ?

 

Zitat:

Original geschrieben von chaotix

Es ist also unbedingt erforderlich, den Führerschein auf die Klasse CE unter Berücksichtigung

der Ziffer 79 umzuschreiben. Diese besagt, dass man Sattelzugfahrzeuge und Anhänger mit 3

Achsen bis zu 18.000 KG fahren darf. Noch Fragen ?

Nö, nur eine Korrektur: Mit CE und Schlüssel 79 wird folgendes eingetragen:

C1E>12000kg, L<3

Damit sind Fahrzeugkombinationen gemeint, die größer sind, als die unter C1E zulässigen, nämlich, wie hier erwähnt schwerer als 12.000kg. Zusätzlich wird die Achszahl beschränkt! L<3 bedeutet: Kleiner/Gleich 3 Achsen, also so, wie es beim alten Klasse 3 auch war.

Entgegen deiner Aussage darf der Anhänger also nur EINE Achse haben (bzw. eine Tandemachse)

Für Anhänger mit drei Achsen benötigst Du Klasse CE.

am 6. Dezember 2012 um 19:25

Gesamtanzahl = 3 Achsen.

logischerweise kein 3-achsiger Anhänger oder Auflieger.

Also Zugfahrzeug und 1 achsiger Auflieger,

oder Zugfahrzeug und Tandemanhänger.

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