Was darf man an einen 7,5-Tonner dranhängen?
Hallo!
Ich bin neu hier und habe da gleich mal eine Frage:
Habe den alten FS-Klasse 3 und möchte spaßeshalber selber auf Touren im Werksverkehr eine auf 7,5 t abgelastete MAN 18.400 TGS SZM (Leergewicht 6,6 t) mit Einachs-Auflieger und zulässiger Gesamtmasse von 18,5 t fahren, was ich ja gerade noch darf. Nun aber zu meiner eigentlichen Frage: Wir haben auch gelegentlich Touren, bei denen ich mit meinem 3er Führerschein von der Nutzlast bzw. zulässigen Gesamtmasse her überfordert bin. Mein Gedanke ist nun, einen zweiten Auflieger mit mehreren Achsen anzuschaffen, den dann ein Fahrer mit voller CE-Lizenz und ebenjener abgelasteten SZM fahren darf ( Wir reden hier von ca. 9 Tonnen zu befördernder Ware). Darf man denn mit einem 7,5-Tonner z.B. einen zweiachsigen Auflieger mit zGM 18 t fahren, wenn man eine CE-Lizenz hat?
Danke an alle weisen Beantworter!
Dünnbrettbohrer
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von chaotix
Als ZUG ja - SZM alleine nein.
Das ist aber von ganz weit hergekommen, weil es geholt wurde.
Ich weiß eigentlich nicht, was diese theoretische Diskussion soll.
Die Leute, die den alten 3-er haben und diesen gerweblich nutzen (außer Handwerker vielleicht) werden zu 90% die alten Lappen schon umgetauscht haben, weil sie Fahrerkarten haben müssen. Dafür ist aber der Kartenführerschein nötig.
Und dann ist dort ist dann eingetragen: "C1E", das bedeutet, bis 12 Tonnen geht sowieso alles, auch Sattelzüge und Sattelzugmaschinen C1. Und wenn der Inhaber aufgepasst hat, hat er bei CE das Folgende eingetragen: "79 (C1E >12000 kg, L ? 3)" (begrenzt bis zu seinem 50. Lj. Um das auch noch hinterher zu haben, muss er dafür am 50 eine ÄU haben). Das wird nicht automatisch mit eingetragen, sondern man muss es beantragen.
Das bedeutet eine Beschränkungen der Klasse CE aufgrund der aus der bisherigen Klasse 3 resultierenden Berechtigung zum Führen von dreiachsigen Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und mehr als 12000 kg Gesamtmasse und von Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und zulassungsfreien Anhängern, wobei die Gesamtmasse mehr als 12000 kg betragen kann und von dreiachsigen Zügen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger, bei denen die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs übersteigt (nicht durch C1E abgedeckter Teil). Die vorgenannten Berechtigungen gelten nicht für Sattelzüge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 t. >das war der Text aus der Anlage 9 zur FeV<
Wenn er so umgetauscht hat, darf er "Züge" mit 3 Achsen und > 12.000 kg fahren, also auch Sattelzüge. Und in der C1E sind auch Sattelzüger bis 12.000 kg inbegriffen. Durch den Umtausch stellt sich der Klasse 3- Inhaber zudem besser, denn in der C1E sind nun auch mehrachsige Anhänger mit drin, die er bisher mit dem alten 3-er nicht fahren durfte.
32 Antworten
@dezembernacht
Der Begriff "Sattelzug" ist in Deutschland eine umgangssprachliche, leider irreführende Beschreibung der hierzulande amtlichen Bezeichnung "Sattelkraftfahrzeug". Rechtlich handelt es sich daher um eine Sonderform eines LKW - und keineswegs um ein Gespann oder einen Zug, bestehend aus Motorwagen und Anhänger.
Zitat:
@dezembernacht schrieb am 26. Feb. 2024 um 22:54:01 Uhr:
Das heißt im Umkehrschluss, dass ich mit Klasse 3 Züge mit weniger als 4 Achsen fahren darf - ohne Gewichtseinschränkung aus dem von dir genannten Paragraphen (irgendwo her wird schon noch eine Einschränkung kommen).
bei Sattelkraftfahrzeugen ist mit Kl3 bei siebeneinhalb Ende, bei Zügen gilt: 7,49 to plus das 1,5-fache nochmal hinten dran bei durchgehender Bremsanlage.
Eigentlich braucht man da heutzutage auch gar nicht mehr drüber zu diskutieren, geschweige denn einen zehn Jahre alten Thread auszugraben. Die FS-Klassen haben sich längst geändert und der Umtausch wird langsam voran getrieben.
Und auch ohne Umtausch gelten seit 2013 die neuen Klassen.