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Was darf ich fahren mit Kl CE und 20 Jahren??

Themenstarteram 20. März 2005 um 10:58

Hi

 

Also ich stehe vor einem mehr oder weniger großen Problem. So und zwar hab ich letztens meinem Kl CE Führerschein gemacht. So jetzt darf ich ja wenn ich Privat fahre bis 40t. fahren.

Wenn ich jetzt gewerblich unterwegs d.h. wenn Güterverkehr betreibe darf ich bis 21 Jahren ja nur bis 7,5t. fahren ist ja soweit richtig ne!?

So jetzt mein problem beidem Betrieb wo ich arbeite sind die LKW'S alle als Selbstfahrende Arbeitsmaschiene angemeldet d.h. wir betreiben bzw. dürfen gar keinen Güterverkehr betrieben!! Müssen auch keine Tachoscheibe verwenden und haben kein fahrverbot am Sonntagen!! Darf ich dann diese LKW's >7,5t. fahren?? Es ist ja kein Güterverkehr.

Zu den LKW: Es sind LKW's für Wechselbrücken eine als Hubsteiger und Meherer für Technik Container als Übertragungswagen für Veranstallungsservice (siehe www.graeffker.de)

Also selbst die Fahrschule wusste es nicht genau sie meineten "ja ich müsste die eigendlich fahren dürfen bin mir aber nicht ganz sicher"

Auch eine nachfrage beim Strassenverkehrsamt brachte nix dort kam nur die antwort "wissen wir auch nicht genau müssen wir erst anderweitig nachfragen"

Jetzt stehe ich hier natürlich ein bischen auf dem schlauch!!

Jetzt meine frage wir das eigendlich auf dem Führerschein eingetragen das bis 21 Jahren nur ...

da ich ja im moment nur die Vorläufige bescheinigung habe!

Was würde wohl passieren wenn ich doch fahren würde und man würde mich anhalten? Fahren ohne fahrerlaubnis?? Aber wo ich mich erkundigt habe wusste is ja bislang noch niemand!!

Vielen Dank schonmal für eure Mühe!!

MfG Daniel

PS.: Werde Montag mal bei den Freundlichen Helfern vorbeischaun und dort nachfragen und es dann heir berichten!!

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24 Antworten

Hallo!

Die 7,5 to -Begrenzung gilt nur für gewerblichen Güterkraftverkehr, es wird immer auf die EWG-Verordnung 3820/85 Artikel 5 verwiesen.

Zitat:

Der Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren ist nur bis 7,5 t zGM. einschl. eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art. 5).

EWG-Verordnung siehe:

http://www.bag.bund.de/fp/VO_3820-85.pdf

Im Artikel 4 stehen die Fahrzeuge, für die diese Verordnung nicht gilt, bezieht sich aber nur auf Güter- oder Personentransport.

Da du keinen gewerbl. Güterkraftverkehr machst, gilt die 7,5 to Grenze also nicht.

Gruß

Mikne

Themenstarteram 20. März 2005 um 14:23

Hi

Danke dir für deine schnelle Antwort!! Werd ich morgen direkt erstmal meinem Chef erzählen!

MfG DAniel

am 25. März 2005 um 20:08

hallo

ich bin auch 20 und darf aber als mechanikerin in der arbeit schon die 40 tonner fahren und in der firma von meiem paps darf ich auch fahren solang ich kein geld von ihn nehme und nur auf seine anforderung fahre.

mfg sabrina

Hallo Sabrina!

Was hat dein Paps für eine Firma?

Wenn du gewerblichen Güterverkehr (Spedition) oder Werksverkehr (Beförderung von Gütern für eigene Zwecke) machst, dürfte das ein Problem werden.

Gruß

Mikne

am 28. März 2005 um 9:51

hallo

mein chef in der arbeit hat sich erkundigt das es da keine probleme gibt und auserdem hat mich die polizei schon oft genug angehalten und haben auch nix gesagt das ich das nicht machen darf.

auch von meinem vater her auch hatte auch schon einen unfall mit dem LKW ( Führerscheinbesitz 2 Monate damals war ich 18) mir ist zwar eine reingefahren aber die polizei hat nix gesagt das ich nicht fahren darffür meinen vater.

wenn ich laut gesetz nicht fahren darf dann währ ich schon längst von der straße mit dem LKW aber ich darf fahren (von meinem vater seiner firma nur mit unseren LKW's nicht mit fremden LKW'S) und ich darf nicht in einer fremden transport fima aushelfen dazu muss ich 21 sein das stimmt schon

mfg sabrina

Hallo Sabrina!

Meine Frage hast du aber nicht beantwortet!

Was hat dein Paps für eine Firma?

Wenn du etwas transportierst, ist es unerheblich, ob du das ohne Bezahlung machst, auch die verwandtschaftliche Beziehung zum Chef interessiert nicht, es interessiert NUR:

ob Güter entgeltlich oder für eigene Zwecke transportiert werden.

Dann mußt du 21 Jahre alt sein!

Wenn du bis jetzt in den Polizeikontrollen Glück gehabt hast, heißt das noch lange nicht, daß alles in Ordnung ist.

Wie du an vielen Beiträgen hier im Forum feststellen kannst, ist die ganze Führerscheingeschichte in der Zwischenzeit so unübersichtlich , daß auch die Freund und Helfer teilweise nicht mehr durchblicken.

Ich wünsche dir das nicht, aber ich wäre mal gespannt, was bei einem Unfall mit Personenschaden passieren würde.

Gruß

 

Mikne

am 29. März 2005 um 19:54

hallo

er hat eine tranportfirma. ich darf nur für meinen vater nebenbei fahren!

ich darf als mechaniker in meiner arbeit fahren(probefahrt), ist im landratsamt bestätigt worden.

klar darf ich beruflich nicht als lkw fahrerin fahren dazu muss ich 21 sein ist klar!!!!

ich fahr ja nicht beruflich lkw!!!

aber ich darf die 40 tonner fahren!!

wen man z.b. mechaniker ist fährt man ja nicht beruflich mit dem lkw durch die gegend sondern es ist eine probefahrt und eine probefahrt darf man machen!!

das mit meinem vater ist auch ok wen ich fahre weil ich fahre ja nicht hauptberuflich sondern ich helfe ihm blos aus.ich helfe ihm aus nicht jemanden fremden und das darf man, aber nur wen der betrieb in der familie ist. wen jemand fremder mit 20 kommt und will aushelfen das darf er nicht der muss 21 sein weil dieser könnte es ja gewerblich machen b.z.w. geld nehmen!C

wer hat woll recht???!!

landratsamt???!!!

polizei????!!!

oder jemand der es meint???!!!

Themenstarteram 30. März 2005 um 9:38

Hi

Also nun mische ich mich hier auch nochmal ein obwohl sich das bei mir jetzt alles geklärt hat.

Also ich hab mir die sache mal genau nachgefragt und zwar bei Strassenverkehrsamt einmal bei der Führerscheinstelle und bei Güterverkehr.

Also beide meinten das Gewerblicher Güterverkehr unter 21 Jahren generell verboten ist >7,5t. Das ist ja auch klar. Ausser man hat bzw. befindet sich in der Ausbildung zum Berufskraftfahrer, dann kann man sich davon Befreien lassen (Schlüsselzahl 180 oder 176 für den Führerschein)

Aber das man wie du meinst dann Gewerblichen Güterverkehr betreiben darf in der Frima deines Vaters (wenn du da kein Geld für nimmts) ist nicht so.

Man darf aber LKW >7,5t Beruflich fahren wenn diese zB. als Selbstfahrende Arbetsmaschiene angemeldet sind, so dürfen wir (in der Firma wo ich arbeite) damit keinen Güterverkehr betreiben!! Also darf ich alle LKW fahren.

ICh hoffe das stimmt so was ich geschrieben habe bzw. man kann daraus schielßen was ich mitteilen wollte.

Aber Fazit ist, das die ganze Führerscheingeschichte heute sehr sehr kompliziert ist das kaum einer mehr durchblickt sowohl Polizei aus auch Strassenverkehrsamt. Die einzigen die sich damit richtig gut auskennen ist wohl die BAG.

Bei den ganzen führerscheinklassen kann man das auch verstehen 2klassen für Motorad, 2 für Auto, 4 für LKW, 4 für Bus, dann noch L,M,T,S

Dann gibts noch ca. 100 Schlüsselzahlen die man auf den Führerscheinen eintragen kann wo eh keine S.. weiß was diese bedeuten.

Naja ich hoffe das ich jetzt damit nie stress haben werde, dass man mich nie anhält u.s.w. ;-)

Also dan noch nen schönen tag!!

MfG DAniel

Zitat:

Original geschrieben von sabsn85

ich fahr ja nicht beruflich lkw!!!

das mit meinem vater ist auch ok wen ich fahre weil ich fahre ja nicht hauptberuflich sondern ich helfe ihm blos aus.ich helfe ihm aus nicht jemanden fremden und das darf man, aber nur wen der betrieb in der familie ist. wen jemand fremder mit 20 kommt und will aushelfen das darf er nicht der muss 21 sein weil dieser könnte es ja gewerblich machen b.z.w. geld nehmen!

Hallo Sabrina!

Das spielt keine Rolle!

Sonst würden ja alle nur noch ihrem Vater aushelfen!

Stelle mir gerade ne Spedition vor mit 20 adopitierten 18 Jährigen, die umsonst ihrem "Vater" aushelfen.

Es zählt NUR ob es gewerblicher Güterverkehr ist oder nicht.

Auch wenn du als Mechnaikerin mit 40 Tonnen eine "Probefahrt" bis zum Kunden machst, der die Ladung bekommt, ist das illegal.

Daniel hat das ja bestätigt, er hat das ja auch in einem anderen Forum gepostet und die selbe Antwort bekommen.

Gruß

Mikne

@Mikne: Bei elterlichen Betrieben gibt es Ausnahmeregelungen. War in "meiner" Firma auch so, als der Junior 18 wurde durfte dieser gelegentlich fahren. Was auch immer dann gelegentlich hiess. Er durfte demnach bei Ausfall eines Fahers oder sonstigen Dingen einspringen, aber keine Dauertätigkeit als Fahrer ausüben.

Gruß Meik

Hallo Meik!

Hatte gestern das Vergnügen von der BAG angehalten zu werden. Die sahen zu spät, daß ich Fahrschule bin.

Da nicht viel los war, kamen wir ein bißchen ins Gespräch.

Dem Mann von der BAG war so eine Regelung nicht bekannt.

Ist aber ein interessantes Thema, denn ich lerne sehr gerne dazu. Muß in ca. 2 Stunden wieder ein paar Fahrschülern etwas über das EU-Sozialrecht erzählen und da ist es immer gut, wenn man auch solche Sonderregelungen kennt.

Wenn mir also jemand die Quelle posten kann wo das steht, wäre ich sehr dankbar.

Man ist nie zu alt um dazu zu lernen!

Gruß

Mikne

Werd meinen Chef bei nächster Gelegenheit mal fragen. Weiss nur noch, dass das damals ein ziemliches hin und her war um diese Ausnahmegenehmigung zu bekommen. Evtl liegt das auch im Ermessensspielraum des StV-Amtes entsprechende Genehmigungen zu erteilen.

Hab mich da aber nie weiter mit befasst, hab halt nur den einen Fall in meiner Firma mitbekommen.

Grundsätzlich ist aber wie schon gesagt gewerblicher Güterverkehr unter 21 untersagt.

Gruß Meik

Dann muß ich meinen Kumpel auf der Führerscheinstelle des Landratsamtes mal auf das Thema ansetzen.

Vielleicht steht das ja in irgend einer Verwaltungsvorschrift oder -richtlinie.

Mikne

am 11. Februar 2010 um 17:51

hallo jungs und mädels!ich bin gerade dabei die führerscheinklasse c/ce zu erwerben nun meine frage ist nun darf ich inzwischen mit 20 jahren schon alles fahren oder besteht diese regelung erst mit 21 immernoch?ich danke euch schonmal!

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